Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren). Im Zivilrecht verjähren die Ansprüche Betroffener „sexuellen Missbrauchs“ sogar innerhalb von nur 3 Jahren. Zwar beginnt gemäß §208 (BGB) die Verjährungsfrist im Zivilrecht erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft (im Strafrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahrs), dennoch erweisen sich die Verjährungsfristen prinzipiell als unangemessen.
Wir vertreten unsere Positionen gegen Sexualisierte Gewalt, Gewalt, Verbindung Staat und Kirche in Nürnberg 2023 / Kirchentag
Darstellung im Kirchentags-Programm Auf dem Gelände der NürnbergMesse wird sich der Markt der Möglichkeiten auf voraussichtlich drei nah beieinanderliegende Hallen in insgesamt fünf Themenbereiche aufteilen: Themenbereich 1 Theologie und Spiritualität Themenbereich 2 Kirche und Gemeinde Themenbereich 3 Lebensführung und Zusammenleben Themenbereich 4 Gesellschaft und Bildung Themenbereich 5 Globale Herausforderungen Für unseren Verein: Themenbereich: Globale Herausforderungen Thematisches Stichwort: Menschenrechte Gruppenname: Netzwerk Betroffen über Gewalt (netzwerkBplus) e.V. In der Programmübersicht wird zusätzlich dann unsere Standnummer aufgeführt.