netzwerkB Pressemitteilung vom 28.10.2018
Infolge der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ haben sechs Strafrechtsprofessoren bei 27 Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:
So lange es in Deutschland Verjährungsfristen und keine Anzeige- und Meldepflicht für Straftaten bei sexualisierter Gewalt geben wird, sind solche Anzeigen nichts weiter als ein scheinheiliges Theater.
Wir von netzwerkB haben Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen, sowie unsere Forderung für eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten sexualisierter Gewalt bereits 2012 gegenüber der Politik eingebracht.
Erst nach entsprechender gesetzlicher Regelung müssen staatliche Organe ermitteln und können nicht mehr wie bisher sich hinter diesem gesetzlichen Täterschutz verstecken.
So lange sich an der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland nichts ändert können in Einrichtungen wie der katholische Kirche, sowie im familiären Bereich, Verbrechen weiterhin verschwiegen, verleugnet und vertuscht werden.
Weitere Informationen:
Strafanzeige:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1891419137640321&set=a.979627658819478&type=3&theater
Aufhebung der Verjährungsfristen:
https://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_27.03.12.pdf
Anzeige- und Meldepflicht:
https://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/11/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf
Parteitag der SPD 2011:
https://youtu.be/j3sUibSUnu0
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
presse [at] netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
Strafrechtler fordern schnelles Handeln. Richtig, es geht um Wahrheit und Klarheit!
Trotz vorliegendem Eingeständnis samt Unterschrift musste jedoch jede Bemühung im Bistum Magdeburg genau an diesem Punkt scheitern: Dem Fakt der Verjährung. Hier liegt kein “Anfangsverdacht” vor. Die Verbrechen waren verjährt – erfolgreich ermittelt wurde dennoch!!
Falsche Gesetzgebung (fehlende Anzeigepflicht und der Fakt der Verjährung) hatte jede rechtzeitige Ermittlung vereitelt – in Familien und Institutionen, seit Bestehen unserer Verfassung.
Mit den Professoren fordern wir jetzt ungeduldig gewordenen Altfälle Rechtskultur in Ehrlichkeit und Offenheit ein, nachdem Staat und Öffentlichkeit auffällig zurückhaltend agierten.
Lieber Norbert, was den familären Bereich angeht, da irren Sie. Hier kümmern sich die Jugendämter sehr vorbildlich seit vielen Jahrzehnten schon um die Missbrauchsopfer, und verbringen diese vorzugsweise in katolische und evangelische Kinderheime!