netzwerkB Pressemitteilung vom 28.10.2018

Infolge der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ haben sechs Strafrechtsprofessoren bei 27 Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:

So lange es in Deutschland Verjährungsfristen und keine Anzeige- und Meldepflicht für Straftaten bei sexualisierter Gewalt geben wird, sind solche Anzeigen nichts weiter als ein scheinheiliges Theater.

Wir von netzwerkB haben Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen, sowie unsere Forderung für eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten sexualisierter Gewalt bereits 2012 gegenüber der Politik eingebracht.

Erst nach entsprechender gesetzlicher Regelung müssen staatliche Organe ermitteln und können nicht mehr wie bisher sich hinter diesem gesetzlichen Täterschutz verstecken.

So lange sich an der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland nichts ändert können in Einrichtungen wie der katholische Kirche, sowie im familiären Bereich, Verbrechen weiterhin verschwiegen, verleugnet und vertuscht werden.

Weitere Informationen:

Strafanzeige:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1891419137640321&set=a.979627658819478&type=3&theater 

Aufhebung der Verjährungsfristen:
https://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/03/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_27.03.12.pdf

Anzeige- und Meldepflicht:
https://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/11/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Parteitag der SPD 2011:
https://youtu.be/j3sUibSUnu0

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
presse [at] netzwerkb.org
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