5 Jahre ‚Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch‘ – Betroffene von sexualisierter Gewalt sind von der Bundesregierung enttäuscht
Seit Anfang 2010 wird an Runden Tischen geredet und viel Papier erzeugt. Geändert hat sich für die Betroffenen nicht wirklich etwas – im Gegenteil:
Wir Betroffenen haben den Eindruck, dass die Entscheidungsträger nicht willens sind grundlegend über die lange Geschichte von Machtmissbrauch an schwächeren Menschen zu reflektieren und die Ursachen desselben zu erforschen, was notwendigerweise auch die Nachkriegszeit mit einschließen würde.
Viel eher scheint unsere Regierung eine Politik zu verfolgen, in der das Leben eines Menschen – auch eines Kindes – materiellem Gewinnstreben und Machterhaltung untergeordnet ist.
Die Regierenden wagen es nicht, Schluss mit dem Täterschutz zu machen:
- Verjährungsfristen wurden nicht aufgehoben
- Melde- und Anzeigepflicht gibt es nicht – nach wie vor wird verschwiegen, verleugnet und vertuscht
- Hilfen für Betroffene – OEG, Hilfsfonds – arbeiten nur stockend und zwingen die Betroffenen in die Position von Bittstellern
- Eine Wahrheitskommission – nur eine solche würde es ermöglichen Altfälle wirklich aufzuarbeiten – wird verhindert
Heiko Maas, einst Hoffnungsträger für die Betroffenen – versagt als Bundesjustizminister
„Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davon kommen.“ (Heiko Maas, Brief an netzwerkB 2010)
netzwerkB bat Bundesjustizminister Heiko Maas mit Schreiben vom 25. August und 6. November 2014 zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen bei ’sexuellem Missbrauch‘ von Kindern um Stellung.
Mit Schreiben vom 20. Januar 2015 bekamen wir Antwort auf unsere „Forderung nach – auch rückwirkender – Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, insbesondere bei ‚sexuellem Missbrauch’ von Kindern“.
Als Bundesminister verrät Heiko Maas die Interessen der Betroffenen – nun ist er dafür, dass solche widerlichen und grausamen Verbrechen verjähren und die Täter ungeschoren davon kommen.
netzwerkB stellt fest:
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Immerhin werden in dem Schreiben keine rechtlichen Begrifflichkeiten durcheinandergebracht, sondern zutreffend darauf hingewiesen, dass die Ruhensregelung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB und nicht die Verjährungsregelungen als solche mit dem zu erwartenden Gesetzesbeschluss erweitert werden sollen.
- Es wird nicht verdeutlicht, dass der beabsichtigte Umstand, dass die Verjährung nicht vor Eintritt des 50. Lebensjahres der Betroffenen eintreten kann, NUR in den Fällen tatsächlich zum Tragen kommen kann, in welchen Straftaten begangen wurden, welche einer Verjährungsfrist von 20 Jahren unterliegen. Dies bedeutet, dass es nur solche Straftaten betrifft, in welchen die Betroffenen aufgrund der Folgen der Tat eine etwaige Bestrafung des oder der Täter nicht mehr erleben – also nur bei ‘sexuellem Missbrauch’ von Kindern mit Todesfolge.
- Zwar stimmt es, dass es einige mindere Fortschritte im Vergleich zu den in den letzten Jahrzehnten erfolgten Reformen des Straf- und Opferrechts gekommen ist. Dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass trotz der bestehenden politischen Möglichkeiten durch eine große Koalition die Chance auf eine konsequente Reform der Verjährungsvorschriften vertan wurde:
Der Großteil der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wird aus dem Vorhaben, dass die Straftaten nicht vor der Vollendung des 50. Lebensjahres der Betroffenen verjähren können, ausgeklammert. - Es trifft zu, dass die Verjährungsfristen aufgrund von Unterbrechungstatbeständen wie etwa der 1. Vernehmung des Beschuldigten faktisch weiter verlängert werden können. Aber eine Vernehmung des Beschuldigten kann im Regelfall nicht stattfinden, solange die oder der Betroffene keine Strafanzeige erstattet hat – was den Betroffenen bekanntlich häufig, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahren oder Jahrzehnten erst möglich ist – dann ist es aber auch für eine Unterbrechung zu spät.
- Das bestehende Rückwirkungsverbot wurde in der Argumentation von netzwerkB stets berücksichtigt. Es wurde jedoch ebenso stets darauf hingewiesen, dass die Zulässigkeit einer Durchbrechung des Rückwirkungsverbotes in der Vergangenheit durch das Bundesverfassungsgericht, wenn auch in Ausnahmefällen, durchaus bejaht wurde (vgl. dazu erneut BVerfGE 26, 269). Eine konkrete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Wiedereröffnung bereits abgelaufener Verjährungsfristen liegt nicht vor, sondern wäre im Einzelfall herbeizuführen. Hierbei wäre einmal mehr abzuwägen zwischen dem Gedanken des Opferschutzes auf der einen und dem Gedanken des über den Eintritt der Strafverfolgungsverjährung bewirkten Schutzes des Täters. Die faktische Forderung einer nachträglich eingeführten Strafbarkeit lässt sich der Argumentation von netzwerkB, soweit ersichtlich, nicht entnehmen.
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Richtig ist, dass das Zivilrecht im Schadensersatzrecht keine längere als die 30-jährige Verjährungsfrist kennt. Verlangt wurde und wird durch netzwerkB indes nicht, dass Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs verjährungsrechtlich anders behandelt werden als Ansprüche aufgrund der Verletzung anderer besonders schützenswerter Rechtsgüter. Konsequent wäre selbstverständlich auschließlich eine Regelung, welche für sämtliche besonders schützenswerte Rechtsgüter gilt.Als „Netzwerk Betroffener von sexualisuerter Gewalt“ bezieht sich das Augenmerk der Forderungen von netzwerkB jedoch natürlich auf den Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und kann nicht sämtliche sonstigen in Betracht kommenden Sachverhalte erfassen.
- Zu dem Rückwirkungsverbot im Zivilrecht gilt letztendlich das zu dem Rückwirkungsverbot im Strafrecht unter Punkt 5. Gesagte.
Weiterführende Informationen:
Heiko Maas, Brief an netzwerkB 2010
Schreiben an Bundesjustizminister Heiko Maas 25.08. und 06.11.2015
Antwortschreiben Bundesjustizministerium 20.01.2015
SPD Fraktion verbreitet Unwahrheiten
Verjährungsfristen in Deutschland
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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www.netzwerkB.org
Ganz ehrlich, habe auch nichts anderes erwartet.
In der Schweiz läuft es ähnlich, wir haben zwar nun eine Unverjährbarkeit aber die nichts wert, weil sie nicht rückwirkend ist. So profitieren die Oper erst in ca. 30 Jahren von dieser Unverjährbarkeit. Der Initiativtext sagte was anderes aber interessiert ja niemanden für was das Volk abgestimmt hat, ist ja easy nachträglich alles so zu ändern das es besser passt.
Übrigens war es bei mir selber sogar so das ich durch die angenommene Unverjährbarkeit die dann später in nicht rückwirkend umgewandelt wurde bestraft wurde, weil wäre der Gegenvorschlag angenommen worden wäre bei mir nicht alles verjährt gewesen. Ich hatte die Anzeigen bereits alle gemacht und man sagte mir damals, kein Problem wird der Gegenvorschlag angenommen gelte das und das und es sei nicht alles verjährt und falls die Unverjährbarkeit angenommen werde, so sei ja ohnehin alles super für mich. Die haben wohl auch nicht damit gerechnet das die dann nicht rückwirkend ist.
So wie es dann kam, hiess es dann alles verjährt, so läuft es in Staaten die den Täterschutz höher bewerten als den Opferschutz.
Zudem existiert die Opferhilfe bei uns nur auf dem Papier und gilt womöglich für Verkehrsunfälle oder ähnliches. Aber wehe es melden sich Opfer die in ihrer Kindheit Oper von Sexualverbrechen wurden, da sind plötzlich alle überfordert und wenn es dann erst noch männliche Opfer sind die sich da melden, dann ist es vorbei, dann gibt es Katastrophen, niemand ist zuständig alle lehnen ab.
Alles selber erlebt und im nachhinein muss ich sagen, ich habe mehr Schaden durch die Anzeigen und die Opferhilfe erlitten als Hilfe bekommen. Das ganze zog sich 5 Jahre hin, ja 5 Jahre durch alle Instanzen und am Ende hiess es ich hätte irgendeine Frist um paar Tage verpasst… Dabei stimmt das gar nicht, konnten wir Sohar beweisen, aber es interessierte niemanden das zbs. die Behörden selber ihre Informationspflicht nicht eingehalten haben oder die Akten nicht richtig weitergeleitet haben oder das die Opferberatungstelle mich nicht informierte und total überfordert war oder das 6 Monate vor Ablauf dieser Frist zahlreiche Gerichte und was weiss ich alles bescheid wusste aber nicht informierten und nichts weitergeleitet haben.
Es hiess einfach Frist verpasst, das wars!
Meiner Meinung nach hat das System, ist alles nur Alibi, man will gar nicht das Opfer sich melden und erst recht nicht das Opfer auch noch Ansprüche geltend machen. Man braucht die Opferhilfe und Opferberatungsstellen nur als Alibi um zu sagen, schaut wir sorgen uns für Opfer, alles ist gut. Tatsächlich aber sorgt man sich lieber um die Täter, denen zahlt man teure Therapien und macht Resozialisation und was weiss ich alles. Die Opfer können ja zu ihrer Krankenkasse gehen und Schäden ersetzen, das tut man nur wenn irgendwas materielles „kaputt“ gegangen ist, Kleidung oder so wird ersetzt. Aber psychische Schäden sieht man ja nicht und der daraus resultierende Erwerbsausfall kommt dann halt von irgendwas anderem, das Opfer war sicher schon vorher angeschlagen oder krank, die Tat hat doch damit nichts zu tun.
Am Ende geht es nur darum das niemand zahlen muss und niemand schuld ist, vielfach wird das was Opfer erlebt haben nämlich auch als Unfall abgetan und für Unfälle hat ja niemand was dafür. Für Straftaten allerdings eben schon, aber die sind ja verjährt also ist wiederum niemand mehr schuld nach deren Logik.
Und meine restlichen Gedanken dazu verkneif ich mir hier, sonst wird nämlich wieder zensiert. Aber sagen wir mal so, eine Verjährung existiert für mich nicht und erledigt ist alles erst dann wenn ich es sage das es erledigt ist und nicht vorher.
Womöglich müssen ja erst wieder Zustände wie im Mittelalter herrschen, bis man sich daran erinnert weshalb man diese abgeschafft hat.
Denn eigentlich ist es doch so, der Staat hat dem Opfer das Recht weggenommen die Täter selber zu richten, als Gegenleistung bestraft der Staat die Täter und gibt dem Opfer gewisse Rechte. Doch was ist denn nun wenn der Staat die Täter nicht bestraft und die Opfer nicht entschädigt? Das ist ein Problem, weil der Staat hat dem Opfer ja bereits das Recht weggenommen die Täter selber zu richten. Daher finde ich, bestraft der Staat die Täter nicht und entschädigt auch das Opfer nicht, dann fällt automatisch auch der Entzug des Rechts die Täter selber zu richten dahin. Ich betrachte das wie eine Art Vertrag der nicht eingehalten wurde, und dann ist der Vertrag auch nicht mehr gültig, mit allen Konsequenzen die sich daraus ergeben.
So gesehen sollte die Aufhebung der Verjährungsfristen gerade in diesem Bereich in Interesse aller sein. Denn nirgends sonst gab es in Vergangenheit mehr Blutrachen als in diesem Bereich.
Es ist vermutlich so, dass die Strolche, die sich an Minderjährigen vergreifen, und die Institutionen, bei denen diese seelischen Mörder beschäftigt sind, dem Gesetzgeber näher stehen, als die Opfer es je sein könnten.
Hervorragender Artikel !!!!
Wenn man sich den „§ 226 schwere Körperverletzung“ durchliest, steht da:
Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in ….. in geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Wer kennt solche Fälle ?
Vorausgesetzt, dass es nicht verjährt ist.
Es ist kaum zu glauben aber was erwarten wir eigentlich wenn so eine Partei wie Bündnis90-Die Grünen sich noch nicht einmal für ihre Pädophilen Verfehlungen verantworten müssen und heute noch als Juniorpartner für die nächste Regierungspartei gebraucht wird die dürfen ungestraft alles kritisieren und spielen sich als moralische Instanz gegen Alles auf frei nach dem Motto schön auf die Anderen draufhauen um von sich abzulenken und keiner wagt es weder andere Parteien noch die Medien sich von diesen loszusagen und niemand will wissen wieviel Pädophille noch in diser partei sind wahrscheinlich auch in anderen Parteien haben wir ja gerade mitbekommen wie schön der Herr mit den Nacktbildern von allen Seiten gewarnt wurde und dann hört man sowas wie Aufstand der Anständigen-WIE BITTE??? und die Kirchen machen das Licht aus -im Dunkeln ist gut munkeln—–
Hallo Norbert,
lass doch einfach mal das Schreiben vom Justizminister Heiko Maas auf Kölner Dom Größe vergrößern und mit Genehmigung an diesen antackern damit das Volk endlich mal begreift für was man unter Anderem hier in Deutschland auf die Strasse gehen sollte. Denn wenn das so weitergeht mit der deutschen Lügenpolitik, gehen auch hier bald die Lichter aus. Heißt ja nicht umsonst Abendland…
Kindesmissbrauch-der staatlich geforderte Kindesmissbrauch…..solch widerliches Gesocks regiert uns…..in der Politik werden nur noch Intressen gegeneinandern abgewogen,die Sicherheit der Büger bleibt dabei auf der Strecke.
Fünf Jahre Missbrauchs-Debatte: Das Schweigen der Männer – Politik – Tagesspiegel
„Auch heute noch gibt es Opfer von sexuellem Missbrauch, denen nicht geglaubt wird“
http://www.tagesspiegel.de/politik/fuenf-jahre-missbrauchs-debatte-das-schweigen-der-maenner/11284678.html
Kommentar:
Das ist wie ein Messer im Kreuz. Wie soll man mir Glauben schenken, wenn er mir durch die Verjährungsfristen verweigert wird. Ich habe derzeit keine Möglichkeit mich überhaupt euch mitzuteilen. Mein Glauben wird von euch abgewürgt durch die Verjährungsfristen. Werdet mal wach!
Liebe Mitbetroffene vom netzwerkB,
ich habe vor 7 Monaten einen Antrag bei der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Mißbrauch (Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend) gestellt und um Übernahme meiner Therapiekosten gebeten.
Ich habe einen 17 Seiten langen Antrag ausgefüllt, obwohl mir meine Ärztin ein Attest ausgestellt hat, aus dem hervorgeht, wie sehr ich heute noch unter den Folgen des Mißbrauchs leide (ich bin 64 Jahre alt). Dieser Antrag hat mich sehr belastet, trotzdem habe ich ihn gestellt, weil ich von ALG II lebe und die Therapie nicht selbst bezahlen kann. Die Kasse zahlt ja nur alle 2 Jahre eine Therapie.
Es wurde mir schon im Vorfeld mitgeteilt, dass ich bis zu 9 Monaten auf eine Antwort warten muss und es überhaupt nicht sicher ist, ob der Antrag beweilligt wird.
Was ist das für eine Hilfe für Menschen, die durch den Mißbrauch schwere seelische Schäden erlitten haben, bemüht sind, sich Hilfe zu holen, aber kein Geld haben?
Wenn ich nach 9 Monaten eine Ablehnung bekomme, ist das wie ein Schlag ins Gesicht – ist mein Mißbrauch nicht schlimm genug gewesen, bin ich es in meinem Alter nicht mehr wert, dass mir geholfen wird. Diese Fragen tauchen schon jetzt bei mir auf. Ist das bei den Gesprächen am Runden Tisch herausgekommen? Ich fasse es nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Lochmann
Sehr geehrte Frau Lochmann,
die Tatsache das man angeblich 2 Jahre nach Therapieende warten muss bis die KK eine solche neu bewilligt ist ein Mythos, der zwar gerne von der KK kommuniziert wird, aber dennoch nichts an der Tatsache ändert das dies schlicht und ergreifend falsch ist.
Nähe Infos hierzu finden sie unter http://www.gegen-missbrauch.de/news,144,es_gibt_keine_2_jahresfrist_nach_theraphieende.htm
Ingo Fock
Hallo Frau Lochmann,
bleiben Sie stark, Sie sind nicht alleine von ALG II abhängig. Hier gibt es noch andere Opfer, die von ALG II abhängig sind. Mein Vater hatte schon zu Lebzeiten immer zu mir gesagt, dass wir wörtlich: „alle von der Politik verarscht werden.“ Ich weiß nicht und will es auch nicht wissen, wie sich die Macht dieser Politikerkaste anfühlt wenn sie von oben herabblassend auf hilfesuchende Opfer schaut während sie gleichzeitig Täter mit Werbekampagnen und Begrüßungssekt zur Therapie einlädt. Da wird das Geld von der Bundesregierung reingeschwemmt on Maas. Und das was im folgenden Link jetzt öffentlich medial nach 5 Jahren festgestellt wird, wurde schon vor 4 Jahren hier auf netzwerkB beklagt.
http://www.rp-online.de/politik/sexueller-missbrauch-aufarbeitung-ist-unerwuenscht-aid-1.4827688
Ich denke daran weiter, was Chris weiter oben geschrieben hat. Erfüllt ein Justizsystem seine Aufgabe nicht korrekt oder undurchsichtig, gäbe es die Möglichkeit, dieses System zu ändern. Lässt solch ein System Änderungen nicht zu — sei es etwa, dass Sympathien für die Pädophilen-Szene oder eventuelle Seilschaften derer, die bis in dieses System hinein verwirkt sein mögen, solches blockieren, verlangsamen oder abwenden, muss vielleicht ein paralleles System entstehen, welches die Fehlermeldungen, Anklagen und Sorgen der Opfer Ernst nimmt.
Vielleicht ist die Zeit da, wo man sich als ewig vertröstetes, ewig hingehaltenes und aufwendig ignoriertes Opfer wirklich Selbsthilfe leisten muss.
Man kann sich von einem nicht richtig arbeitenden System lossagen, welches Täter deckt, oder ihnen mehr Umsorgung angedeihen lässt als Geschädigten. Man muss nicht mit dieser Art Verfahrensweise einverstanden sein. Niemand kann einem das vorschreiben. Freie, souveräne Menschen sollten sich nicht durch ein Justizsystem knechten lassen, welches nicht für alle Opfer wenigstens das Gleiche an Aufwand und Sorge gelten lässt, wie es das für Täter wie selbstverständlich gewährt.
Wird also der justiziäre Fokus den Tätern zugewandt, muss man sich wirklich nicht wundern, sollte der Vorzug von „Rache“ wieder einmal erstarken.
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Anmerkung vom netzwerkB Team:
netzwerkB Posititionspapier
„Für manche Leute ist Gewaltfreiheit eine Taktik oder eine Methode, die man wählt, weil sie eine wirksame Waffe im politischen Kampf ist. Für andere ist Gewaltfreiheit eine Lebensweise, die nicht nur ihr politisches Wirken betrifft, sondern auf mancherlei Weise ihr ganzes Leben beeinflusst. Ob es sich nun um eine Taktik oder eine Lebensweise handelt, immer mehr Menschen sehen in der gewaltfreien direkten Aktion ein wirksames Mittel um Ungerechtigkeiten zu überwinden und für Frieden zu arbeiten….“
Vergrößern Sie mal das Bild auf der folgenden Website: Maas und Schwesig. Schauen Sie genau hin, wie Schwesig Maas anschaut. Bilder sagen mehr als tausend Worte!
http://www.tagesspiegel.de/politik/justiz-heiko-maas-will-vergewaltigung-haerter-bestrafen-experten-dagegen/11312212.html