Hier können Sie unsere Positionspapiere als PDF herunter laden:

Kampagne #RoteKartefürFreier – für eine EM ohne Sexkauf

Von |2024-05-02T15:55:44+02:0002.05.2024|

Sexualisierte Gewalt hat viele Varianten. Deshalb sind wir dabei, gemeinsam mit vielen anderen Vereinen diese Kampagne mit vorzubereiten und zu unterstützen. Zur Europa-Fußballmeisterschaft der Herren in Deutschland vom 14. Juni bis zum 14. Juli hat der Bundesverband Nordisches Modell e.V., bei dem wir Mitglied sind, die Kampagne #RoteKartefürFreier – für eine EM ohne Sexkauf entwickelt. Die Kampagne fokussiert Männer und potentielle Freier, Fan zu sein, aber kein Freier zu werden. Zu Sportgroßveranstaltungen werden prostituierte Frauen in die Austragungsorte gebracht, um die durch Fans und Gäste gestiegene „Nachfrage“ zu befriedigen. Lesen Sie hier unsere Forderungen. Die Kampagne ist eine Mitmach-Aktion. „Rote ›››

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Mitmenschen gesucht

Von |2023-02-21T18:26:22+01:0021.02.2023|

Liebe Mitmenschen vor dem Hintergrund der auch öffentlich dokumentierten zunehmenden Gewalt in allen Bereichen des Lebens suchen wir Austausch und zusammenwirken um Möglichkeiten zu finden, jegliche Gewalt gemeinsam endlich zu beenden durch: heilen statt strafen entkriminalisieren wiedergutmachende/heilende Gerechtigkeit / restorative Justiz Täter-Opfer-Ausgleich Resozialisierung statt Freiheitsentzug Abschaffung aller Strafanstalten u.a. Gefängnisse als menschenunwürdige Einrichtungen verantwortliche individuelle und gesellschaftliche Wiedergutmachung statt Freiheitsentzug -Opferschutz Ausstiegs- und Resozialisierungmöglichkeiten für Täter - insbesondere in der organisierten Kriminalität    (Drogenhandel, Waffenhandel, Organhandel, Menschenhandel, Kinderhandel, Zwangsprostituion, mehrgenerationale Sexsklaverei ...) gemeinschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung für die auslösenden Bedingungen der Gewalt Hier eine Übersicht zur weltweiten Gewalt Lage als kurzes ›››

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Kommentare zum aktuellen Strafrecht

Von |2023-02-18T15:49:04+01:0018.02.2023|

Zur Bundestagswahl 2021 fragte das Netzwerk Abolutionismus zum Strafrecht Siehe hier: https://strafvollzugsarchiv.de/wahlpruefsteine-antworten-der-parteien-auf-fragen-des-netzwerks-abolitionismus https://strafvollzugsarchiv.de/wahlpruefsteine-antworten-der-parteien-auf-fragen-des-netzwerks-abolitionismus Die Antworten reichen uns nicht. Wir stellen das System der Strafen generell in Frage und wünschen uns Verbündete bei der Suche nach Alternativen. Antwort FDP: Ihre Fragen beantworten wir gerne im Zusammenhang wie folgt: Wir Freie Demokraten stehen zu unserem Rechtsstaat. Für uns sind die Bürgerrechte nicht verhandelbar. Um Freiheit zu wahren, muss der Staat aber auch das Recht konsequent durchsetzen. Wir wollen eine Expertinnen- und Expertenkommission einsetzen, die die Straftatbestände auf Praktikabilität, Bedeutung und auch auf Wertungswidersprüche prüft. Abgeschafft werden sollten Delikte, welche die Behörden aufgrund ihrer großen ›››

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Dritte Tagung des Bündnisses Nordisches Modell

Von |2022-07-24T09:25:23+02:0024.07.2022|

Am 03. und 04. September findet die dritte Tagung des Bündnisses Nordisches Modell, bei dem auch wir Bündnispartner/Bündnispartnerin sind, statt. Auch wir als netzwerkBplus unterstützen die Tagung und nehmen teil! Neben Reden und Fachvorträgen wird es zwei Panels und eine Workshop-Phase geben. Die Tagung richtet sich an alle interessierten Personen. Also auch an euch! Weitere Infos entnehmt bitte den Flyern, dem Programm und der Anmeldung. Bei Fragen steht euch Simone Kleinert unter 017682614445 oder info@bündnis-nordischesmodell.de zur Verfügung. Veröffentlichung_Programm_03. und 04.09.2022_final; 2022_Offizielle Anmeldung zur Tagung_V3_beschreibbar_G  

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Bündnis Nordisches Modell reicht Schattenbericht ein

Von |2021-07-18T13:03:03+02:0018.07.2021|

    Pressemitteilung 5/2021 vom Juli 2021  Bündnis NM reicht Schattenbericht zur Istanbul Konvention bei GREVIO ein Das Bündnis Nordisches Modell hat am 09.07.2021 seinen Schattenbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sog. Istanbul-Konvention, bei GREVIO, dem Monitoring-Instrument des Europarates, eingereicht. Das Bündnis zeigt darin den Zusammenhang zwischen Gewalt an Frauen und Prostitution auf. https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/germany https://www.bündnis-nordischesmodell.de/ Das Bündnis Nordisches Modell legt, wie schon NGOs anderer Länder zuvor, den Finger in die Wunde des Systems Prostitution und erläutert in seinem Schattenbericht fundiert die Gewalt an Frauen in der Prostitution, stellt ›››

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Bedingungsloses Grundeinkommen

Von |2016-05-26T06:16:03+02:0025.05.2016|

netzwerkB Positionspapier ‘Bedingungsloses Grundeinkommen‘ (als PDF herunterladen) Das derzeitige System der globalisierten Finanz- und Wirtschaftspolitik wirkt sich auf Wirtschaft, Arbeitswelt und damit auf die Gesamtgesellschaft so aus, dass die Umverteilung von Kapital und Wohlstand von unten nach oben immer rasanter voranschreitet. Ehemals gut bezahlte Jobs gehen durch die zunehmende Technisierung verloren, und der Wert der Arbeit verringert sich ständig. Die Unterschicht fühlt sich immer mehr entfremdet und der Mittelstand schrumpft, während die Oberschicht über einen prozentual ständig wachsenden Anteil an Einkommen und Vermögen verfügt. Als Konsequenz prägen Existenzangst und Konkurrenzkampf das Miteinander im sozialen Gefüge. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde die gravierenden Auswirkungen ›››

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Akt der Versöhnung

Von |2016-02-03T04:19:19+01:0016.12.2015|

Positionspapier Stand 09.10.2015 (als PDF herunter laden) Im folgenden Text wird ausgelotet was denn der ‘Akt der Versöhnung’ für uns – netzwerkB – und unsere Gesellschaft bedeuten könnte. Im Wust der Forderungen an Betroffene, oder von Betroffenen an die Gesellschaft, haben sich begriffliche Ungenauigkeiten eingeschlichen, die deshalb geklärt werden sollten. Es wird danach auf historische und gesellschaftliche Beispiele von ähnlichen Unterfangen verwiesen. Die Notwendigkeit einer Versöhnung wird dargestellt zusammen mit möglichen Wegen, die dann beschritten werden können und warum es für dieses historische Unterfangen notwendig ist, eine Stiftung ‚Akt der Versöhnung‘ ins Leben zu rufen und nachhaltig mit Ressourcen auszustatten. Begriffsbestimmung Betroffene ›››

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Mainzer Kindertagesstätte ‘Maria Königin‘

Von |2016-04-21T15:24:40+02:0007.07.2015|

In der Mainzer Kindertagesstätte ‘Maria Königin‘ soll es unter Drei- bis Sechsjährigen über Monate hinweg zu sexualisierter Gewalt gekommen sein - ErzieherInnen wurden gefeuert. netzwerkB Positionspapier (als PDF herunterladen) Wieso eine unkonventionelle Art der Entlassung von MitarbeiterInnen und die Ablehnung von Verantwortung das Bandenwesen sowohl ermöglicht als auch bedingt und am Ende die Entlassung der MitarbeiterInnen begründet. Die vorgenommene Entlassung ihrer sieben Angestellten hat dem Träger der Mainzer Kita Maria Königin bislang kaum öffentliche Kritik eingebracht. Man könnte meinen, die ErzieherInnen hätten mit ihrem dienstlichen Verhalten das Geschehene allein ermöglicht und hervorgebracht und es damit auch allein zu verantworten und im ganzen Land sei ›››

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netzwerkB-Gesetzentwurf zur Aufhebung der Verjährungsfristen

Von |2014-11-25T19:10:39+01:0013.09.2014|

netzwerkB-Gesetzentwurf zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie zur Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung. netzwerkB im Gespräch mit Dr. Alexander Neu, MdB, am 8. September 2014, im Deutschen Bundestag. Dr. Alexander Neu unterstützt unseren neuen Gesetzentwurf: Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren). Zwar beginnt gemäß §208 BGB die Verjährungsfrist im Zivilrecht erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. der Beendigung der häuslichen Lebensgemeinschaft, im Strafrecht nunmehr gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ›››

Der „Fall Edathy“

Von |2014-04-12T21:44:20+02:0014.02.2014|

Streiflichter auf einen noch unaufgeklärten Fall, merkwürdige Grenzbereiche, schmutzige Netze und beherzte Juristen von Beate Lindemann-Weyand, netzwerkB Zunächst tröpfelten die Informationen zaghaft: Gegen einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten, Sebastian Edathy würden derzeit Ermittlungen laufen. Wie das so ist, wenn die Medien einen Skandal wittern, kulminierte der anfänglich weniger dramatisch erscheinende „Fall“ zu ungeahnten Ausmaßen, dessen Enden bis jetzt noch nicht abzusehen sind. Das Wort „Kinderpornographie“ rückte ebenso in den Fokus wie die „Unschuldsvermutung“. Nicht einwandfrei erworbene Fotos eines kaum bekannten „Käseblattes“ von den Innenräumen der Wohnung des Beschuldigten machten die Runde, unerlaubt vom Balkon aus geknipste Bilder von Bildern an den Wänden dieses ›››

Gewaltfreie direkte Aktion

Von |2013-11-19T08:14:57+01:0009.11.2013|

Für manche Leute ist Gewaltfreiheit eine Taktik oder eine Methode, die man wählt, weil sie eine wirksame Waffe im politischen Kampf ist. Für andere ist Gewaltfreiheit eine Lebensweise, die nicht nur ihr politisches Wirken betrifft, sondern auf mancherlei Weise ihr ganzes Leben beeinflusst. Ob es sich nun um eine Taktik oder eine Lebensweise handelt, immer mehr Menschen sehen in der gewaltfreien direkten Aktion ein wirksames Mittel um Ungerechtigkeiten zu überwinden und für Frieden zu arbeiten. Die gewaltfreie direkte Aktion ist Bestandteil des politischen Selbstverständnisses der DFG-VK. Gewaltfreie direkte Aktionen haben dazu beigetragen, Kriege zu beenden, Gewerkschaften zu organisieren, nationale Unabhängigkeit zu ›››

Prostitution, kein Beruf wie jeder andere

Von |2013-11-26T22:27:47+01:0002.09.2013|

netzwerkB setzt sich für eine Aufhebung des derzeit geltenden Prostitutions-Gesetzes und für die Einführung des „Abolitionsprinzips“ ein. Käuflicher „Erwerb“ eines Körpers ist ein Ausdruck von Gewalt und Macht, und er gehört damit aus unserer Sicht geächtet. In Deutschland gilt hinsichtlich der Prostitution das „Regulationsprinzip“. Dieses findet seinen Ausdruck im Prostitutionsgesetz, dem „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ – kurz ProstG. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 01.01.2002. „Regulationsprinzip“ vs. „Abolitionsprinzip“ Wir haben eines der liberalsten Prostitutionsgesetze überhaupt. welches dem sogenannten „Regulationsprinzip“ folgt. Es akzeptiert die Prostitution und stellt diese unter staatliche Kontrolle. „Entkriminalisierung“ bedeutet, dass wir es inzwischen mit ›››

Unsere Stellungnahme zu den GRÜNEN

Von |2013-07-28T00:20:18+02:0028.07.2013|

netzwerkB fordert personelle Konsequenzen bei den GRÜNEN - Schluss mit der Vertuschung Stand 22.07.2013 (als PDF herunterladen) Volker Beck, Daniel Cohn-Bendit und andere waren Akteure in der Verharmlosung und Ideologisierung von Pädosexualität, die sich mindestens über einen Zeitraum von 1969 bis 1988 über mehr als 30 Jahre erstreckte und seitdem von den Grünen bis heute vertuscht wird. Solche Personen drängen sich auch heute noch in die Prominenz. Wir Opfer haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen unserer Gewalterfahrung zu kämpfen. Die äußerlich nicht sichtbaren Gesundheitsschäden – die Folgen lebenslanger Traumatisierungen bei sexualisierter Gewalt – werden bis heute nicht ausreichend anerkannt. ›››

Der Murks mit der Hilfe

Von |2014-02-17T07:09:33+01:0020.06.2013|

Stellungnahme zum „Hilfeportal Sexueller Missbrauch“ (www.hilfeportal-missbrauch.de) Stand 20.06.2013 (als PDF herunterladen) Zunächst ist anzumerken, dass der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch“ und seine Mitarbeiter auf dem Begriff „Sexueller Missbrauch“ beharren, was sich auch in der Wahl der Domain, die ja wahrscheinlich jahrzehntelang im Netz bleiben soll, zeigt. Der Begriff „Sexueller Missbrauch“ wurde unglücklicherweise in den 1990er-Jahren so geprägt und trägt ein falsches Bild der Problematik in die Welt. In Fachkreisen hat sich längst der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ oder „Sexuelle Gewalt“ durchgesetzt, der die Verbrechen besser beschreibt und klarmacht, dass es um Gewalt und nicht um einen falschen Gebrauch geht. ›››

Weshalb brauchen wir Förderer?

Von |2013-08-29T15:17:27+02:0020.05.2013|

Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB, den nachfolgenden Text  können Sie als PDF herunterladen, ausdrucken und dafür benutzen, um Förderer für netzwerkB anzusprechen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Ihr netzwerkB Team - Was ist netzwerkB? netzwerkB, das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt, hat seine Wurzeln in einer Selbsthilfegruppe, in der bereits 1993 Frauen und Männer gemeinsam über die von ihnen erlebte sexualisierte Gewalt sprachen. Das Netzwerk, das sich über Jahre bildete, fand im April 2010 mit der Gründung eines gemeinnützigen Vereins einen formellen Rahmen. Seitdem sind wir auf 893 Mitglieder gewachsen und es werden täglich mehr. Viele unserer Mitglieder leiden schwer unter den Folgen der ihnen ›››

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Gemeinsam gegen Gewalt

Von |2013-02-14T21:12:58+01:0005.12.2012|

Stand 05.12.2012 (als PDF herunter laden) netzwerkB ist eine Vereinigung, die sich für die Rechte und Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt einsetzt. Dazu zählen auch die Bereiche der jahrelangen systematischen Gewalt insbesondere gegen Kinder und Jugendliche durch Angehörige der Familie oder von Institutionen. Die Initiative ist aus den Reihen der Opfer und ihrer Angehörigen entstanden. netzwerkB informiert über die Ursachen und gravierenden Auswirkungen von sexualisierter Gewalt und setzt sich für verbesserte Hilfen für die Opfer ein. netzwerkB engagiert sich politisch, um Gesetzesänderungen einzubringen, die dann erst die Basis für effektive Prävention und Kinderschutz sind. netzwerkB koaliert in dieser Arbeit mit ›››

Selbsternannte Opfervertreter

Von |2012-12-01T21:00:38+01:0024.02.2012|

Stand 24.02.2012 (als PDF herunter laden) Position netzwerkB’s zur Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (http://www.die-bundesinitiative.de/) Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative für Betroffene (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Scharlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr ›››

The Myth of Forgiveness

Von |2012-11-19T07:23:20+01:0031.01.2012|

The Myth of Forgiveness translation of „Mythos der Vergebung“ by netzwerkB Again and again, the keyword „forgive the perpetrator“ appears in connection with the processing and healing of traumatic childhood experiences. It is time to put away with different myths, which are entwined around it. ›››

Mythos der Vergebung

Von |2012-12-01T21:05:18+01:0024.01.2012|

Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden) Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf. Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken. Mythos 1 Vergebung/Verzeihung/Versöhnung gegenüber dem/der Täter_in bewirke eine Heilung bei erwachsenen Betroffenen von Gewalt in der Kindheit. Viele Psychotherapierichtungen und leider auch einige Traumatherapierichtungen sehen es als krönenden Abschluss einer gelungenen Therapie an, wenn der/die Betroffene dem/der Täter_in vergibt. Oft wird auch von „Frieden schließen“ gesprochen. Doch was bedeutet diese Vergebung für die Betroffenen? Aus Sicht des misshandelten Kindes im Erwachsenen bedeutet es, ›››

Stellungnahme zum neuen Bundeskinderschutzgesetz und zur Anzeigenpflicht

Von |2013-03-30T15:39:59+01:0020.01.2012|

Stand: 20.01.2012 (als PDF herunter laden) Bundeskinderschutzgesetz Das neue Bundeskinderschutzgesetz hat lange auf sich warten lassen. Was letztlich nun nach jahrelanger Debatte herausgekommen ist, weist immer noch den mangelnden Willen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt bei Kindern auf. Als Beispiel hierfür können die Resultate des Gesetzes für behinderte Kinder betrachtet werden. Statt einer ursprünglich angedachten Meldepflicht bei Verdachtsfällen auf Kindesgefährdung gibt es nun eine Art Empfehlung, Beratung bei einer unabhängigen Fachkraft des Jugendamtes anzunehmen. Die Paragraphen, die eine Verpflichtung zum Handeln vorsahen, sind nach endlosen Beratungen und Überarbeitungen schlicht weggelassen und zu einer unverbindlichen Gesetzesformel aufgeweicht worden. Grundsätzliche Probleme beim Kinderschutz geht ›››

Rückwirkungsverbot

Von |2013-06-03T07:46:08+02:0017.12.2011|

Stand 17.12.2011 (als PDF herunter laden) netzwerkB ist die Problematik des einer vollständigen Aufhebung von Verjährungsfristen grundsätzlich entgegenstehenden Rückwirkungsverbotes bekannt und bewusst. Das Rückwirkungsverbot ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie aus § 2 des Strafgesetzbuches. Das Rückwirkungsverbot bewirkt, dass ein Täter ausschließlich für Taten bestraft werden kann, welche zum Zeitpunkt der Begehung der Tat bereits den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt haben. Das strafrechtliche Rückwirkungsverbot bezieht sich allerdings nur auf eine materielle Straftat, das heißt, die Straftatbestände (z.B. Körperverletzung gem. § 223 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB) an sich. Formelle Vorschriften, mithin das strafrechtliche ›››

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Gesetzentwurf Verjährungsfristen

Von |2015-04-14T07:46:01+02:0021.11.2011|

Stand 22.11.2011 Als PDF herunter laden... Gesetzentwurf 
der Beauftragten Dr. Marcella Becker, Norbert Denef, Susanne Schröder, Gaby Lübben, Norman Schultz, Stefan Schulze, Anett Hildebrand, R. Ossig und der Mitgliederversammlung von netzwerkB Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sowie der Aufhebung der strafrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung A. Problem Während Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erst nach 20 Jahren verjähren, verjährt sexueller Missbrauch innerhalb von nur 10 Jahren (im Falle von minderjährigen Schutzbefohlenen innerhalb von nur 5 Jahren). Im Zivilrecht verjähren die Ansprüche Betroffener „sexuellen Missbrauchs“ sogar innerhalb von nur 3 Jahren. Zwar beginnt gemäß §208 (BGB) die Verjährungsfrist im ›››

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Verlängerung der Verjährungsfrist: Kein Fortschritt für Betroffene

Von |2012-12-01T21:14:54+01:0009.07.2011|

Stand: 5. Juli 2011 Wer in Deutschland sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen vornimmt oder solche von diesen an sich vornehmen lässt, begeht eine Straftat. Menschen, die dies tun, verstoßen gegen das Strafgesetz (§§ 174 - 184g StGB). In der Regel handelt es sich bei diesen Straftaten (sexuelle Handlungen an Kindern bzw. Minderjährigen) nicht um einmalige, sondern um mehrmalige Übergriffe, oftmals über Jahre hinweg. Insofern verbergen sich hinter dem Begriff „sexueller Missbrauch“ häufig eine Vielzahl an Straftaten, bzw. handelt es sich bei den Tätern um notorische Gesetzesbrecher. Grundlage des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Hier wird geregelt, wer für welche Vergehen ›››

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Entschädigung: Wie viel ist ein Menschenleben wert?

Von |2012-12-01T21:14:22+01:0027.01.2011|

Stand: 27. Januar 2011 Dies – und nicht die Zahlungsfähigkeit der Täter – muss in den Mittelpunkt der Frage nach einer Entschädigung von Opfern von sexualisierter Gewalt in der Kindheit rücken. Es geht um den Schaden, den das Opfer durch den/die Täter erlitten hat. Es geht nicht um den Schaden, der dem Täter aus seinen Straftaten entstanden ist. Um die Frage nach einer „gerechten“ Entschädigung überhaupt beantworten zu können, ist es notwendig, das wahre Ausmaß, den Umfang und die Charakteristik von sexualisierter Gewalt gegen Kinder ebenso wahrzunehmen, wie die Auswirkungen dieser Erlebnisse auf die Betroffenen. Bis heute verstecken sich gerade die ›››

Wer sind die Täter?

Von |2012-12-01T23:21:07+01:0023.01.2011|

Stand: 23. Januar 2011 In der Öffentlichkeit werden sie hauptsächlich als „Sexmonster“, „pervers“, „irregeleitet“ oder „Pädophile“ wahrgenommen. Doch dies trifft nur auf eine sehr geringe Zahl der Täter zu. Der weitaus überwiegende Teil derer, die sexualisierte Gewalt an Kindern verüben, sind weder krank, noch „pädophil“ noch handeln sie aus irgendeinem sexuellen Notstand heraus. Die meisten sind ganz normale Durchschnittstypen, die von ihrer ganz normalen Möglichkeit der Machtausübung Gebrauch machen. „Täter im sexuellen Missbrauch sind Menschen wie du und ich“, bringt es die Autorin Karin Jäckel (1) auf den Punkt. Sie entstammen allen sozialen und gesellschaftlichen Schichten; es gibt sie in allen ›››

Warum sprechen wir von „Seelenmord“?

Von |2013-03-14T20:51:30+01:0015.01.2011|

Stand: 15. Januar 2011 Der Begriff „Seelenmord“ wurde von der Autorin Ursula Wirtz geprägt. Wirtz nennt sexualisierte Gewalt an Kindern einen „Angriff auf die menschliche Würde, auf die seelische und körperliche Integrität und damit die Identität des Kindes“. Das wahre Selbst des Kindes, sein Kern, seine Seele, das, mit dem es bereits auf diese Welt kam, werde durch die Übergriffe „ermordet“, so Wirtz. (1) Die US-amerikanische Psychiaterin Judith L. Herman beschreibt den „Mord an der Seele“ so: „Das sichere Gefühl, mit schützenden und sorgenden Menschen verbunden zu sein, ist die Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung. Wird die Verbundenheit zerstört, verliert der Traumatisierte sein ›››

Warum sprechen wir von „Überlebenden“?

Von |2012-12-01T21:13:14+01:0015.01.2011|

Stand: 13. Januar 2011 „Sexualisierte Gewalt ist lebensbedrohlich, vor allem wenn sie Kinder betrifft.“ Eine Überlebende Sexualisierte Gewalt gegen Kinder stellt eine massive Form von Gewalt mit großem Zerstörungspotenzial dar. Expert/innen sprechen von Traumatisierung, wenn Menschen mit Ereignissen konfrontiert sind, die ihre normalen Anpassungsstrategien überfordern. „Anders als gewöhnliches Unglück bedeuten traumatische Ereignisse im allgemeinen eine Bedrohung für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, bringen sie die unmittelbare Begegnung des Betroffenen mit Gewalt und Tod“, so die US-amerikanische Traumaforscherin Judith L. Herman. (1) Wird ein Kind mit sexualisierter Gewalt bzw. sexualisiertem Machtmissbrauch durch einen Erwachsenen konfrontiert, stellt dies nicht nur eine Verweigerung ›››

Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophilie“?

Von |2012-12-01T21:12:20+01:0013.01.2011|

Stand: 15. Januar 2011 Der Begriff „Pädophilie“ bezeichnet das primäre sexuelle Interesse an Personen, die noch nicht die Pubertät erreicht haben. Er setzt sich zusammen von griechisch „pais“: Knabe, Kind und „philia“: Freundschaft. Übersetzt also „Knabenfreundschaft“ oder „Kinderfreundschaft“. Vonseiten der Wissenschaft wird „Pädophilie“ als psychische Störung angesehen, und zwar als Störung der Sexualpräferenz (Paraphilie). Über die Ursachen der so genannten „Pädophilie“ besteht Uneinigkeit, ebenso wie über die Anzahl so genannter „Pädophiler“. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 2 bis 20 Prozent aller Täter, die sexuelle Übergriffe auf Kinder verüben, im o. g. Sinne „pädophil“ sind. Das heißt, 80 bis 98 Prozent ›››

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Was kritisieren wir am Begriff „Opfer“ bzw. am Umgang damit?

Von |2019-01-13T13:08:22+01:0013.01.2011|

Stand: 11. Januar 2011 Die Bezeichnung „Opfer“ für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Das liegt in erster Linie an dem vorherrschenden gesellschaftlichen Paradigma, wonach „Opfer“ als Verlierer gelten. In hierarchisch strukturierten Gesellschaften (als die die unsere trotz einigen Jahrzehnten der Demokratisierung nach wie vor gekennzeichnet ist) genießen die „Gewinner“, die Handelnden, diejenigen, die aktiv sind, Ansehen. Sie werden mit Stärke, Kompetenz, Macht, Einfluss, Tatkraft, Lebenstüchtigkeit, Verdiensten, Souveränität usw. in Verbindung gebracht. Dem „Opfer“ dagegen wird Schwäche, Inkompetenz, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Inaktivität, Lebensuntüchtigkeit, Versagen, Dummheit usw. unterstellt. Die meisten Menschen identifizieren sich lieber mit den Attributen der „Gewinner“. Dagegen ›››

Was kritisieren wir am Ausdruck „Missbrauch“?

Von |2012-12-01T21:10:14+01:0013.01.2011|

Stand: 11. Januar 2011 Kennzeichen und Voraussetzung für so genannten „sexuellen Missbrauch“ ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Genau dieses Machtgefälle drückt sich in dem Begriff „Missbrauch“ aus: Nur jemand der Macht hat, kann etwas oder jemanden ge- bzw. „missbrauchen“. Der Begriff „Missbrauch“ ist somit ein Terminus aus Täterperspektive. Die Person, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurde, wird zum Missbrauchsobjekt. Der Objektstatus ent-menschlicht die Opfer. Er verhindert, dass Menschen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, als Rechtswesen in einem Rechtsstaat wahrgenommen werden. Als Menschen, die Rechte haben, deren Grenzen zu achten sind, und über die niemand einfach so verfügen darf. ›››