Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein Verbrechen und kein Vergehen
Wir unterstützen die Petition von gegen - missbrauch e.V.: Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht, wir fordern Sie auf, sich persönlich dafür einzusetzen, dass das Mindeststrafmaß für den sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 (1), (2), (4) & (5) StGB und § 176a (4) StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht wird und somit zukünftig strafrechtlich als Verbrechen eingestuft wird. Der § 176 (6) StGB kann entsprechend entfallen, da der Versuch eines Verbrechens generell strafbar ist. Ferner ist nach österreichischem Modell eine sog. „Alterstoleranzklausel“ vorzusehen, um einvernehmliche Beziehungen zwischen Teenagern von der Verbrechenslösung auszuklammern. Die Begründungen erläutert gegen-missbrauch e.V. ebenfalls im Text ›››