DEUTSCHER BUNDESTAG 24.08.2007
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-4512-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2007

Anlage:1

Sehr geehrter Herr Denef,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Zu der angesprochenen Thematik hat sich das Bundesministerium im Zusammenhang mit einer anderen Eingabe bereits geäußert. Ich füge eine Ablichtung der Antwort zu Ihrer Kenntnis bei.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe mit den Ausführungen des zuständigen Fachministeriums hinreichend beantwortet ist.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
______________________________________

Anlage 1

Bundesministerium
der Justiz

Betr.: Abschaffung der Verfolgungsverjährung bei Sexualdelikten

Der Petent gibt an, im Alter von sieben Jahren Opfer sexueller Gewalt durch seine Mutter geworden zu sein. Er tritt für die Abschaffung der Verfolgungsverjährung hinsichtlich sämtlicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein.

Die Forderung des Petenten verdient keine Unterstützung. § 78 STGB sieht für sämtliche Straftaten – mit Ausnahme von Mord – die Verfolgungsverjährung vor, welche die Ahndung der Straftaten ausschließt. Hierdurch verzichtet der Staat darauf, nach einer bestimmten Zeit gegen einen Straftäter mit den Mitteln des Strafrechts vorzugehen. Grund hierfür ist zum einen, dass mit fortschreitendem Zeitablauf die Bestrafung kriminalpolitisch immer weniger notwendig erscheint. Zum anderen nehmen der Verlust und die Entwertung von Beweismitteln der Durchführung eines Strafverfahrens häufig ihren Sinn. Die Verjährungsfristen richten sich nach der Höhe der Strafdrohung und orientieren sich damit an der Schwere des Vorwurfs. Die Regelungen zur Verfolgungsverjährung stellen ein geschlossenes System dar, das Ausnahmeregelungen nur aus besonders schwerwiegenden kriminalpolitischen Gründen zulässt.

Solche Gründe haben zum Beispiel zur Regelung über das Ruhen der Verjährung bei Sexualstraftaten gegen Kinder bis zum 18. Lebensjahr des Opfers geführt (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 STGB). Gerade kindliche oder jugendliche Opfer von Sexualdelikten brechen manchmal erst sehr spät ihr Schweigen und berichten über ihre Erlebnisse. Das gilt vor allem, wenn die Täter Angehörige der Opfer sind. Die missbrauchten Kinder und Jugendlichen stehen dann oft unter Druck von Verwandten, von denen sie emotional und wirtschaftlich abhängig sind. Aufgrund der Vorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 1 STGB kann beispielsweise ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176a STGB bis zu zwanzig Jahre nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres des Opfers und somit viele Jahre nach Tatbegehung verfolgt werden.

Außerdem kann die Verjährung durch bestimmte, gegen den Täter gerichtete Ermittlungs- oder Verfolgungsmaßnahmen unterbrochen werde – beispielsweise durch seine erste Vernehmung als Beschuldigter. Eine solche Unterbrechung hat zur Folge, dass die Verjährungsfrist ab dem jeweiligen Ereignis wieder von vorne zu laufen beginnt.

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Norbert Denef 31. August 2007
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-4512-027211

Bezug: Ihr Schreiben vom 24.08.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 24. August 2007 danke ich Ihnen.

In meiner Petition wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert.
Es geht also nicht um das Strafrecht. Deshalb kann ich die Ausführungen des zuständigen Fachministeriums nicht verstehen und sehe auch keinen Zusammenhang zu meinen Forderungen.

Vielleicht liegt hier eine Verwechslung vor, denn Ihre Antwort auf meine Petition ist aus meiner Sicht nicht nur unzureichend beantwortet, sondern auch sachlich falsch.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ im Internet steht:

http://norbert.denef.com/petition

Hier werden nicht nur Unterschriften für die Petition gesammelt. Es besteht auch die Möglichkeit Kommentare dazu abzugeben.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass ich Ihre Ausführungen zur Petition im Internet veröffentlichen kann.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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DEUTSCHER BUNDESTAG 12.09.2007
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-4512-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Bezug: Ihr Schreiben vom 31.08.2007

Sehr geehrter Herr Denef,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.

Sie fordern in Ihrem o. a. Schreibens die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklage in Bezug auf sexuellen Missbrauch. Ergänzend bitte ich um Mitteilung, ob Sie hiermit die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche unabhängig vom Ablauf eines Zeitrahmens fordern.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
______________________________________

Norbert Denef 22. September 2007
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
www.norbert.denef.com

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-4512-027211

Bezug: Ihr Schreiben vom 12.09.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 12. September 2007 danke ich Ihnen.

Unter Betreff schreiben Sie: „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“. Das ist sachlich falsch. „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“, so lautet meine Petition. Um zukünftig Missverständnisse zu vermeiden bitte ich Sie, bei Betreff diesen Titel anzugeben.

In meiner Petition fordere ich nicht nur die Aufhebung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch im Zivilrecht, sondern auch die Aufklärung der Gesellschaft darüber:

  1. Dass es sich bei sexuellem Missbrauch um Gewalt handelt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht.
  2. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst viele Jahrzehnte später stellen können.
  3. Dass eine Anerkennung der lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen, für Überlebende lebensnotwendig ist.
  4. Dass per Gesetz schweigen zu müssen, ein Verstoß gegen die Menschenrechte ist.

Überlebende von sexueller Gewalt leiden oft ein Leben lang. Sie haben ein Recht darauf, dass folgender Paragraf des BGB, „unabhängig vom Ablauf eines Zeitrahmens“, angewendet werden kann:

§ 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen

Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Freundliche Grüße

Norbert Denef
______________________________________

DEUTSCHER BUNDESTAG 01.11.2007
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Bürgerliches Recht

Bezug: Ihr Schreiben vom 22.09.2007

Sehr geehrter Herr Denef,

wegen erheblicher Arbeitsbelastung komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kerstin Naumann, MdB, bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petition und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhaltes oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten – auch personenbezogenen – Angaben dem zuständigen Ressort der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet wird.

Auf das geänderte Aktenzeichen weise ich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
______________________________________

DEUTSCHER BUNDESTAG 19.12.2007
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Bürgerliches Recht

Bezug: Mein Schreiben vom 01.11.2007

Sehr geehrter Herr Denef,

das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petition nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie unterrichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

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Norbert Denef 23. April 2008
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
www.norbert.denef.com

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Bezug: Ihr Schreiben vom 19.12.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. August 2007 habe ich meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen
Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ eingereicht.

Nach einer vom Petitionsausschuss am Anfang sachlich falschen Bearbeitung,
ist nun ein Stillstand eingetreten. Die letzte Information habe ich von
Ihnen am 19. Dezember 2007 erhalten.

Ich kann verstehen, dass dieses Thema nicht vorrangig behandelt wird, denn
die Opfer von sexueller Gewalt haben keine Lobby. Dennoch bitte ich Sie
zur Kenntnis zu nehmen, dass zwischenzeitlich 4237 Personen meine Petition
mitgezeichnet haben, s. unter:

http://norbert.denef.com/petition/results.php

Die Kommentare zur Petition entnehmen Sie bitte unter:

http://norbert.denef.com/2007/08/12/taeterschutz-aufheben/#comments

sowie Kommentare zu den Reaktionen unter:

http://norbert.denef.com/2007/08/11/petition-4-16-07-40-027211-reaktionen/

„das Petitionsverfahren ist so weit fortgeschritten, dass Ihre Petition
nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet
wird. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe werden Sie
unterrichtet.“

Das waren Ihre letzten Worte vom 19.12.2007.

Bitte teilen Sie mir konkret mit woran es liegt, dass nichts passiert.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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DEUTSCHER BUNDESTAG 29.04.2008
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Bürgerliches Recht

Bezug: Ihre E-Mail vom 23.04.2008

Sehr geehrter Herr Denef,

ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.

Zu Ihrer Anfrage über die Dauer des Verfahrens teile ich Ihnen Folgendes mit:

Sie können sich sicher vorstellen, dass niemand die hier jährlich eingehenden etwa 20 000 Petitionen allein lesen und bearbeiten kann. Deshalb ist dem Petitionsausschuss, in dem Abgeordnete engagiert arbeiten, ein Ausschussdienst mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite gestellt, der nach Verfahrensgrundsätzen die vorbereitende Bearbeitung von Petitionen im Deutschen Bundestag zu übernehmen hat.

Die Verfahrensgrundsätze sind Grundlage für eine sehr intensive Prüfung und Bearbeitung, die zum Beispiel die Einholung einer Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums vorsieht.

Zum besseren Verständnis möchte ich Ihnen noch den weiteren Verlauf eines Petitionsverfahrens erläutern:

Die Stellungnahme des Bundesministeriums schickt der Ausschussdienst in aller Regel an die Petenten weiter, oft schon mit einer Wertung versehen, zum Beispiel in der Art, dass sich der Ausschussdienst – aus fachlichen Gründen oder weil der Deutsch Bundestag erst kürzlich zu der Problematik mehrheitlich einen Beschluss gefasst hat – die Meinung des Ministeriums teilt und beabsichtigt, die Petition“ als erledigt zu betrachten“, wenn der Petent oder die Petentin nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht.

Wenn Petenten einem negativen Bescheid widersprechen, wird das so genante Berichterstattungsverfahren in Gang gesetzt. Das heißt, dass je ein Abgeordneter der Regierungsfraktionen und ein Abgeordneter der Oppositionsfraktionen die ganze Petitionsakte, inklusive Stellungnahme der zuständigen Dienststelle oder Ministerien und eine vom Ausschussdienst gefertigte Beschlussempfehlung zur Bearbeitung übermittelt bekommt. Jeder Abgeordnete hat dann drei Wochen Zeit, die Angelegenheit gründlich zu prüfen und einen Beschlussvorschlag zu machen. Diese können aber von sich aus Kontakt mit den Petenten aufnehmen. Schlagen die Berichterstatter ein sehr hohes Votum vor oder sind sie verschiedener Meinung, wird die Petition als Einzelfall dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Hierbei kann es vorkommen, dass bei politisch sehr strittigen Sachverhalten die Abgeordneten, die der Regierungsmehrheit angehören, das Anliegen mehrheitlich oft ablehnen. Das passiert weniger bei Individualbeschwerden als bei Bitten zur Gesetzgebung.

Aber selbst in en Fällen, in denen Anliegen der Petenten nicht entsprochen wird, haben Petitionen noch eine wichtige Funktion: Fachministerien sind gezwungen, sich mit den Vorstellungen und Beschwerden der Bevölkerung auseinanderzusetzen, und hier wird oft nachgebessert, wenn man feststellt, dass bestimmte Vorhaben auf massiven Widerstand in der Bevölkerung stoßen. Andererseits werden solche Anliegen über die Abgeordneten im Petitionsausschuss, die ja alle noch in einem oder mehreren Fachausschüssen tätig sind und verschiedenen Fraktionen angehören, von diesen dann in die Arbeit dieser und auch außerparlamentarischen Initiativen, wie Kleine und Große Anfragen, Anträge und Gesetzentwürfe. Sie sind häufig auch Gegenstand von Beratungen in großen Anhörungen.

Es ist mir wichtig, Ihnen das so genau zu erklären, damit Sie die lange Dauer des Petitionsverfahrens besser nachvollziehen können.

Die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an. Sobald es möglich ist, erhalten Sie abschließend Bescheid.

Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

______________________________________

Norbert Denef 10. Oktober 2008
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
www.norbert.denef.com

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 12. August 2007 habe ich meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ eingereicht – seit dem ist nichts passiert. Bitte informieren Sie mich ausführlich über den aktuellen Sachstand.

Opfer fangen an Fragen zu stellen und drängen darauf gehört zu werden. Sie wollen sich mit Politikern und den so genannten Experten öffentlich streiten. Sie wollen sich selbst vertreten und nicht mehr getreten werden.

Mehr als 10.000 Menschen haben bereits die Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ unterschrieben und es werden täglich mehr unter:

http://norbert.denef.com/petition

Die Kommentare zur Petition sprechen eine eigene Sprache, bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis unter:

http://norbert.denef.com/2007/08/12/taeterschutz-aufheben/#comments

http://norbert.denef.com/2007/08/11/petition-4-16-07-40-027211-reaktionen/#comments

Die Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries hat öffentlich gesagt:

„Mit dem Thema Vergewaltigung habe ich mich schon beschäftigt, mit dem von Ihnen angesprochenen Thema PTBS persönlich bislang noch nicht…
…eine differenzierte Auseinandersetzung mit der posttraumatischen Belastungsstörung ist vorgesehen.“
(Quelle: www.abgeordnetenwatch.de)

Wie lange wollen/können wir uns als Gesellschaft so viel Unwissenheit noch leisten?

Die Täter werden durch unsere Gesetze geschützt und Opfer zum schweigen gebracht und Sie sprechen davon, dass ich mich gedulden soll.
Wie lange noch?

Freundliche Grüße

Norbert Denef

______________________________________

DEUTSCHER BUNDESTAG 16.10.2008
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Pet 4-16-07-40-027211

Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Betr.: Bürgerliches Recht

Bezug: Ihr Schreiben vom 10.10.2008

Sehr geehrter Herr Denef,

für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.

Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass in Kürze mit dem Abschluss des Petitionsverfahrens zu rechnen ist.

Ich werde Ihnen das Ergebnis so bald wie möglich mitteilen. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag