Folgende Übersicht zum Opferentschädigunsgesetz (OEG) kann/soll jederzeit ergänzt werden – Datenpflege und Erweiterung erfolgt durch Ihre Mitarbeit.

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Wikipedia

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein deutsches Bundesgesetz im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts. Es trat am 7. Januar 1985 in Kraft. Es löste das bisherige OEG vom 15. Mai 1976 ab.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Opferentsch%C3%A4digungsgesetz

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Bundesministerium der Justiz

Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz – OEG)

Quelle:

http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/BJNR011810976.html

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Opferperspektive

Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz

Wer in Deutschland durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Finanzierungsanspruch für die gesundheitliche Versorgung geltend machen.

Die Leistungen umfassen Kosten für Heil- und Krankenbehandlung sowie Hinterbliebenen- oder Beschädigtenrenten. Schäden an Brillen, Kontaktlinsen oder Zahnersatz werden finanziert, weitere »Sachschäden« allerdings nicht. Bei Erwerbsunfähigkeit nach einem Angriff werden verschiedene Leistungen wie Versorgungskrankengeld und Beihilfen gezahlt. Im Falle einer verminderten oder ausgefallenen Erwerbstätigkeit über ein halbes Jahr wird eine Rente gezahlt.

Einen Antrag können alle stellen… den ganzen Beitrag lesen

Quelle:

http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html