netzwerkB vertritt die Auffassung, dass es einer Melde- und Anzeigepflicht für Dritte bedarf, um die Mauer des Schweigens zu brechen und dem Opfer selbst und weiteren Opfern die Möglichkeit zu schaffen, aus ihrem Martyrium zu entkommen.
1. Der Kontext und die Frage: warum Aufarbeitung?
1. Zum Kontext und der Frage: warum Aufarbeitung? Den Jugendämtern und Landesjugendämtern werden qua Gesetz nicht nur vielfältige Möglichkeiten der Hilfe, Beratung und Unterstützung von Familien und jungen Menschen zugewiesen und zugeschrieben, sondern auch weitreichende Möglichkeiten des Eingriffs und der Intervention in private Lebenszusammenhänge, wenn es um den Schutz von Minderjährigen geht. Das bringt die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in eine mächtige Position gegenüber Menschen, die Schutz und Hilfe suchen, Beratung in Anspruch nehmen oder auch den Rechtsanspruch auf Hilfe und Unterstützung geltend machen. Das gilt in besonderer Weise für die Inobhutnahme und für die Hilfeformen Heimerziehung und Pflegekinderwesen. Spätestens ›››