netzwerkB Pressemitteilung vom 27.04.2016
Mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts dem Bundestag überstellt. Am Donnerstag den 28.04.2016 soll im Plenum darüber beraten werden.
Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.
Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.
Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht zufriedenstellend.
Es fehlen:
- die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)
- die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)
- eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt
- eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben – die Schweiz ist hier vorangegangen
- eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung – eine Gesetzgebung „nur für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.
Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.
Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass schon ein Gericht in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen Delikten schäme.
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Es „kotzt mich alles so an“ !!!!!
Ich habe schon viele Kommentare gelesen, wo Menschen sich sehr ausgiebig mit Fakten und Gesetzen ect. auskennen / belegen und wiederlegen und „voll in der Materie sind „…Ich bewundere das.
Ich reagiere nur gefühlsmäßig und erlebe: Wir kämpfen erfolglos! Diese so genannten Regierungsentwürfe sind: Luftblasen!!!Eine Farce!!!Wen interessiert in der Regierung ein Mensch , der Seelenmord erlebt hat? Mal ernsthaft: Wer nicht betroffen ist, weiß doch gar Nichts…Niemand sonst kennt die Qualen, wie es ist als Mordopfer weiter lebe zu müssen, im Alltag und in der „Menschlichen Gesellschaft “ zu bestehen.
Ich habe keine Kraft mehr. Alles ist so aussichtslos“auf diesem Gebiet“. Scheinheiliges Getue, wenn “ überhaupt mal jemand so tut, als würde ihn unser Problem und das Problem Unzähliger interessieren, ob in der Regierung oder anderswo…,dann ist es von vornherein nur eine müde Geste… (mein Meinung ).Aussichtslos ! Hoffnungslos ! Sorry !
wenn man dann in Nachrichten hört, Regierung reagiert auf die Sexmobnacht in Köln, ist es eindeutig nur ein politisches Kalkül, Wahlpolitik. Seit Jahrzehnten wird von Betroffen (Vereinen) um gerechtes Straf/Zivil-recht gekämpft. Auf die Forderungen, konstruktive Vorschläge wird nicht eingegangen.
Mir fehlt es auch an Kraft, weiter um „mein“ Recht zu kämpfen, ein Teilerfolg beim Sozialgericht, wurde bisher seitens Versorgungsamt nicht umgesetzt, nur jetzt aufgeben, nö – die letzten Krümel Energie dafür einsetzen.
Die Entschädigung steht einem zu, können sogar von Tätern zur finanziellen Verantwortung heranziehen, versuch es mal vorsichtig auszudrücken. Dies dient auch zur Abschreckung, Täter und Zeugen, wer verschweigt, falsch aussagt muss zur Kasse gebeten werden.
Eine deutliche Nachbesserung bei der Verbesserung der Gesetze ist notwendig, gehört zur Prävention.
Was die Ausübung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen anbetrifft, werden die Täter, meiner Meinung nach, auch durch einen gesamtgesellschaftlichen Konsens der in einer Aufrechterhaltung des Wegschauen, der Bagatellisierung und der Meinung,dass das einfach zum Mensch-Sein mit dazu gehört (Im Ausland passiert das doch auch !!…Das war doch schon immer so, es ist eben so und wird auch so bleiben….Kopf, Arme, Beine – Alles dran! Dann kann es doch nicht so schlimm gewesen sein….) oder auch durch „abenteuerliche“ , esoterische KARMA-Lehren beschützt. Die Trauma-Folgen werden selbst bei medizinischem Fachpersonal und Ärzten immer wieder glatt „übersehen“, ignoriert und dann nur den Fach-Bereichen der Psychologie und Psychiatrie übergeben. Aber es ist doch, ohne wenn und aber, ein gesamtgesellschaftliches Problem,. Es geht jeden !! etwas an. Solange nicht endlich Kindern und Jugendlichen, – denen , die durch ihre altersentsprechende, vollkommene Abhängigkeit in ein komplettes Ausgeliefertsein bei der an ihnen vorgenommenen sexualisierten Gewalt rutschen -, gesamtgesellschaftlich mehr Wertschätzung, Respekt und Verantwortungsübernahme gelebt wird, wird die tat-sächliche Änderung von Gesetzen immer wieder vertagt, hinausgezögert und aufgehalten. Es ist ein zäher, gesamtgesellschaftlicher Prozess, meiner Meinung nach….
Das wird schwer werden,denn bei der deutschen Justiz gilt immer noch,Täterschutz geht vor Opferschutz.
Vergewaltigung oder Lüge? Hat die Justiz Fehler gemacht oder besonders gründlich ermittelt? Der Fall Lohfink hat die Debatte über das Sexualstrafrecht befeuert. Das Model steht wegen falscher Verdächtigung selbst vor Gericht, möglicherweise fällt heute ein Urteil. Fakten und Positionen im Überblick.
http://www.heute.de/gina-lisa-lohfink-vor-gericht-traenenshow-oder-justizopfer-44104850.html
Versprechen Sie sich von der geplanten Reform des Sexualstrafrechts in solchen Punkten Verbesserungen?
Um ganz ehrlich zu sein: Ich glaube nicht an eine höhere Verurteilungsrate. Das ist unrealistisch. Was bei einem Prozess am Ende rauskommt, hängt von so vielen Faktoren ab, dass man darüber keine Prognosen stellen kann.
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/06/interview-carola-klein-vergewaltigung-lohfink.html
Wie ein Bundesrichter die neuen Paragraphen sieht.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/sexualstrafrecht-noetigung-vergewaltigung-fischer-im-recht