netzwerkB Pressemitteilung vom 27.04.2016

Mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts dem Bundestag überstellt. Am Donnerstag den 28.04.2016 soll im Plenum darüber beraten werden.

Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.

Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.

Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht zufriedenstellend.

Es fehlen:

  • die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)
  • die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)
  • eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt
  • eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben – die Schweiz ist hier vorangegangen
  • eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung – eine Gesetzgebung „nur für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.

Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.

Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass schon ein Gericht in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen Delikten schäme.

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