netzwerkB Pressemitteilung als PDF herunterladen
Der Bundesgerichtshof bestätigte im Dezember 2012 das Urteil des Landgerichts Osnabrück, dass ein pädokrimineller Täter Schmerzensgeld an sein Opfer zu zahlen habe. Das Opfer, heute Polizist von Beruf, war im Alter von 11 Jahren und später unter anderem gezwungen worden, Oralverkehr mit dem Täter vorzunehmen, ferner hatte der Täter in den Mund des Opfers uriniert.
Das Opfer litt als Folge einer psychischen Traumatisierung an einer retrograden Amnesie. Das Erinnerungsvermögen setzte erst wieder ein, als ihm seine Schwester offenbart hatte, ebenfalls vom Täter missbraucht worden zu sein.
Der aus diesen Verletzungshandlungen folgende Schmerzensgeldanspruch war nach Feststellung der Gerichte nicht verjährt, weil die Verjährungsfrist erst mit Kenntnis des Geschädigten beginnt.
Norbert Denef, Vorsitzender des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, nimmt zum Urteil des Bundesgerichtshofs folgendermaßen Stellung:
- Nachweislich handelt es sich hier um einen Serientäter. Die Problematik von pädokriminellen Tätern, die sich systematisch über Jahre und Jahrzehnte hinweg unerkannt und daher unbehindert Opfer aussuchen können, wird in der Gesellschaft und in der Wissenschaft noch nicht ausreichend verstanden. Man geht fälschlich und zu oft von „Einzeltaten“ und „Fehltritten“ aus. Hinweise auf den Täter werden im verantwortlichen Umfeld oftmals sogar vertuscht, ohne dass dieses strafbar wäre. netzwerkB spricht sich daher für eine Anzeigepflicht aus, wie sie von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bereits 2003 dem Bundestag als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde.
- Das vorliegende Urteil verschafft im Einzelfall den Betroffenen, die an einem postraumatischen Belastungssyndrom leiden, mehr Rechte. Doch bleibt den Opfern auch die Beweislast auferlegt, ob und wie lange ihr Erinnerungsvermögen beeinträchtigt war. Auch im vorliegenden Fall musste das Opfer hierzu ein Gutachten erstellen lassen. netzwerkB fordert daher die generelle und vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Bereich für Delikte von sexualisierter Gewalt.
- Im Zusammenhang mit Rechtskosten und Gutachterkosten darf es nicht zu weiteren Benachteiligungen für Opfer von Gewalt kommen, die sozial schwächer gestellt sind, darunter oftmals Frauen. Allein die Kosten für Gutachten bewegen sich im Kostenrahmen von mehreren tausend Euro. netzwerkB nahm bereits gegen den von Bund und Ländern geplanten Abbau von Leistungen der Prozesskostenhilfe Stellung (Pressemitteilung vom 27.01.2013 http://netzwerkb.org/2013/01/27/schwarz-gelb-will-waffengleichheit-einschranken/) und wiederholt an dieser Stelle ausdrücklich die Kritik, dass die Politik hier unter anderem auch Gewaltopfer schlechter stellen will. Von einer Gesellschaft, die Gewalt ächten will, erwarten wir etwas anderes.
- Wir halten das von den Gerichten in diesem Fall ausgesprochene Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro für zu niedrig. Ein solcher Betrag mag sich im allgemeinen Rahmen der Beträge bewegen, die für Schäden an Körper und Psyche sowie in der weiteren sozialen und berufliche Entwicklung von der Rechtsprechung angesetzt werden – der tatsächliche Schaden und das tatsächliche Leid wird hier jedoch in keiner Weise gerecht kompensiert. netzwerkB fordert eine komplette Überarbeitung und Reform des Schadensersatzsystems für Schäden an der Gesundheit und ihren Folgen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
Die vollständigen Urteilsbegründungen in diesem Verfahrensgang können hier eingesehen werden:
LG Osnabrück, 29.12.2010, Az. 12 O 2381/10
http://openjur.de/u/326313.html
OLG Oldenburg, 12.07.2011, Az. 13 U 17/11
http://openjur.de/u/327047.html
BGH, 04.12.2012, Az. VI ZR 217/11
http://openjur.de/u/597180.html
Die Presseabteilung des BGH ist folgendermaßen zu erreichen:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Für Journalisten-Rückfragen:
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Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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Vor was haben Sie eigentlich Angst Frau Justizministerin und überhaupt, alle ihr im Bundestag? Warum nehmen Sie nicht einmal Stellung zu den genannten Forderungen hier. Solange Ihr dies nicht tut, müssen Sie sich auch weiterhin Verschwörungstheorien von Betroffenen gefallen lassen, die in der Zukunft meistens zur Wahrheit wurden. Wenn ein Opfer der katholischen Kirche vor 40 Jahren die Kraft gehabt hätte nach einem Gottesdienst auf dem Marktplatz unter Kirchengängern auszurufen: „ Der war es, der hat mit mir das… und das… und das… getan.“ Wäre ich es gewesen, ihr hättet mich in einer Psychiatrie fixiert oder in ein Heim für Behinderte gesteckt. Wie ihr euch da streitet und empört in den oberen Rängen zwischen Kirche und Staat ist für mich einfach nur geistige Armut und beschämend.
Ihr verhaltet euch so wie Eltern, die sich vor ihrem Kind streiten und nicht merken, dass das Kind das Opfer ist. http://www.focus.de/politik/ausland/geschmacklose-vergleiche-von-mueller-pogromstimmung-leutheusser-schnarrenberger-greift-bischof-an_aid_911395.html
Frau Leutheusser-Schnarrenberger und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages. Ergänzen Sie bitte folgende Sätze. Mit Ihrer Ausbildung müssten Sie das eigentlich schaffen.
1.Wir werden die Verjährungsfristen im Zivil, – und Strafrecht bei sexualisierter Gewalt nicht aufheben, weil ………………………………………………………………………………..
2.Wir werden die Anzeigepflicht bei Kenntnis sexualisierter Gewalt nicht zum Gesetz machen, weil …………………………………………………………………
3.Wir wollen keine Prozesskostenhilfe mehr gewähren, weil ……………………
Viel Erfolg!
Zitat von Schnarri: „„Die Katholische Kirche muss sich drängenden Problemen stellen und kann sich nicht durch Verweis auf vermeintliche Sonderstellung ihrer Verantwortung entziehen.“
Frage: Wer hat denn der Kirche die letzen Jahren und auch am Runden Tisch das Gefühl vermittelt, eine Sonderstellung als Staat im Staate innezuhaben?
Wer versäumt es denn seit Jahren, dass die Kirche für ihre Verbrechen auch die juristische Konsequenzen tragen muss.
Unsere Justizministerin, die schnarchend mit ihnen am Tische saß und nichts forderte und unternahm.
Jetzt hat sie die Ergebnisse ihres Dornröschenschlafes vor Augen. Müller, Mixa, Meissner und Konsorten, die sich Rechte heraus nehmen, die sich kein Bürger wagen würde und auch nicht dürfte.
So ist das, wenn man mit der Kirche – dem Teufel einen Pakt schließt!!!
Da werden Rechte und Gesetze ausgehebelt, da wird Recht mit Unrecht schon mal verwechselt.
Macht ja nix, man kanns ja hinterher dann beichten – und alles ist wieder gut! Halleluja!
Ich finde es super, sehr mutig und fair, dass diese Gerichtsurteile auf die Jahre mit Gedächtnisverlust Rücksicht nehmen. Ich sehe allerdings auch viele andere Gründe als eine Amnesie, warum ein Mensch erst Jahrzehnte nach der GEwalttat zu einer Anzeige in der Lage sein kann. Manche Betroffenen haben die faktischen Details nie verdrängt ,aber ihre GEfühle dabei, und werden sich über das Gewicht der Taten erst bewusst, wenn sie eine Krankheit bekommen.
Das Problem ist halt, dass die erlittenen Taten und bei INzest auch die anfänglich massive Abhängigkeit von Täter/in und der Zwang, bei den Vernebelungsstrategien mitzuspielen, das Leben von Beginn an und für lange Zeiten prägen können.
Über meine Meinung zur Aufhebung der Verjahrungsfrist bin ich mir nicht klar, aber das ist natürlich ein ARgument dafür.
Frau L-Schn.: LEUTEN hilft nichts, SCHNARCHT weiter.
Es wird geredet, andere reden, ich rede, andere reden und nichts passiert. Man sollte uns ernst nehmen!
http://uhupardo.wordpress.com/2013/01/18/protest-hat-viele-gesichter-flashmob-im-arbeitsamt-madrid/
Manchmal stelle ich mir vor, ich wäre ein Flashmob in der Kirche.
Unsere Justizministerin Frau Leeuteuser—–
hat bei ML v.02.02.2013 sich gegen die Beschneidung von Frauen sich geäußert,dies sei in Deutschland verboten,eindeutig,warum dann nicht auch bei dem männlichen Geschlecht,
zudem erhielt ich Heute die Presseitteilung von
http://www.bmj.de/sharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130201 Zwangsbehandlung Ausnahmeregelung
—die Einwilligung des Betreuers muss zur
—————————————————
Abwendung eines dem Betreuten drohenden erheblichen
gesundheitlichen Schadens erforderlich sein———
Ich weiß,dass Menschen gegen den Willen des Betreuers und der Betreuten zwangweise in Heimen leben ,und voll gepumpt von Medikamenten sind,
wie oft wird das Recht gebrochen,
mir eilt als Mutter und gesetzliche Betreurin ein Ruf schon voraus,weil ich nach langen Jahren es geschafft habe,dass meine Tochter wieder bei mir lebt
so lange die kirche ihr eigendes kirchrecht vorzieht
(kanonenrecht) haben wir weltliche opfer keinerlei rechte auch nicht der deutsche staat. ich habs in meinem 6jährigenverfahren unangenehm erleben müssen.
leute wacht doch auf.
es gibt 5verfahren. ich habs blos zum 3…. hart arbeiten müssen.
und ihr?
alexa
überlebendes/heimkind
1960-1978
Karl Görtz schrieb:
„Vor was haben Sie eigentlich Angst Frau Justizministerin und überhaupt, alle ihr im Bundestag?“
Ganz einfach – Geld zu verlieren, sehr viel Geld.
Denn die Politiker wissen genau, wenn sie das Gesetz dahingehend ändern, wird es eine riesige Klageflut geben, wenn Betroffene dann überhaupt noch freie Anwälte finden!
Und nur darum geht es denen, und weniger um die Opfer selbst. Daas ist wohl der einzige Grund, weswegen die Gesetze dahingehend so schleppend bis garnicht verändert werden.
Die Leidtragenden dabei sind nach wie vor einzig die Betroffenen.
Hubert:
https://www.youtube.com/watch?v=QUqppJRDVgk
Sollten Sie bis zum Schluss hören.
zu Karl Görtz:
habe mir das Video angesehen.
Möglicherweise mag das der einzige Weg sein, um jemals eine Änderung in dem Bereich zu bewirken.
Ob der dort beschriebene Weg insgesamt sinnvoll und umsetzbar wäre, ist eine amdere Frage.
In anderen Landern hätte es sicher schon längst derartige militante Aufstände deswegen gegeben.
Ich hoffe sehr, man wird sich noch auf friedlichem Weg dazu einigen können.
Aber man sollte die Gefahr stets bedenken.
Da fällt mir mein „Witz“ ein:
Eine Gruppe aus Bankern, Politikern und Journalisten sitzen seit Jahren in einem Hightech Bunker, aus dem sie die Erde über Satellit beobachten. Überirdisch gibt es schon lange kein Leben mehr. Seuchen, Klima, Kriege und Bankenrettungsschirme haben alles Leben auf der Erde vernichtet. Als nun langsam den Bunkern die gehorteten Lebensmittelvorräte ausgehen, sagt der eine zum anderen: “ Wenn das so weitergeht, steuern wir wohl bald auf die größte Krise zu, die die Menschheit je erlebt hat.“
Anti-Zwangsräumung-Aktivist begeht Selbstmord « Bodenfrost
„Wie viele Tote braucht es noch, bevor endlich auch dem Letzten klar ist, dass Menschen und nicht Banken gerettet werden müssen?“
https://bodenfrost.wordpress.com/2013/02/09/anti-zwangsraumung-aktivist-begeht-selbstmord/