Die Verjährungsfristen aufheben und Einführung der Anzeige- und Meldepflicht bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder als wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen
Ein Beitrag von Beate Lindemann-Weyand
Einem Kind wird sexualisierte Gewalt angetan, oft über Jahre, oft von verschiedenen Tätern. Viele Kinder finden in ihrer Familie und dem Umfeld keine Hilfe. Oft wollen die Erwachsenen nicht sehen, was wirklich geschieht. Aus unterschiedlichen Gründen – einer davon ist, dass wenn man hinsieht, man sich des eigenen erlittenen Leides bewusst werden würde. So verleugnet man, damit es nicht wahr ist.
Es ist gegenüber der Kinder und später Erwachsenen eine weitere folgenreiche Katastrophe, dass sie nicht gehört werden, trotz ihrer stummen Schreie, ihrer vielen Hinweisen, denn Kinder schweigen nicht, es ist vielmehr so, dass die Erwachsenen nicht zuhören und hinsehen. Und so handeln sie auch nicht.
Sich diesem Kind wirklich zu widmen setzt aber nun einmal voraus sich mit sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen, mit der Täterschaft des geliebten Menschen, mit dem Abgrund der Kindheit, damit, dass man dem vertraut hat, der des Vertrauens nicht würdig ist. Man war vielleicht naiv, aber auch blind vor Angst das alte eigene schlummernde Geheimnis aufzudecken und den Schmerz der Stachel der Dornen wieder zu spüren, die sich um Leib und Leben geschlungen hatten.
Sich mit sexualisierter Gewalt gegen das eigentlich-Liebste auseinanderzusetzen, bedeutet auch außerhalb der Familie auf Land zu treffen, das nicht trägt, auf ein Umfeld, das schweigt und das Gesagte irgendwohin absorbiert, bis es stumm im Kompost des Verdrängens einsickert.
Es gibt sie, die Menschen, die helfen nach sexualisierter Gewalt, aber auch sie sind nur beherzte Menschen, und können nicht das gesellschaftliche und familiäre Gefüge über Nacht verändern. Der Täter kann es leider schon: eine ganze wunderbare wachsende, entdeckende, vertrauensvolle Welt über Nacht verändern und verstümmeln, für immer!
Das was in der Familie stattfindet, kann auf die Gesellschaft abgepaust werden. Es findet sich überall wieder, denn es sind Spiegel, Spiegel der Familie, Abbilder, nur größer, nur weiter gefasst. Auch im breiten Facettenkreis der Gesellschaft wird zum Schweigen gebracht.
Man könnte ob dieser gefühlten und erfahrenen Machtlosigkeit manches Mal wirklich den Mut verlieren. Aber nur wenn man nicht genau hinsieht und die kleinen Schritte übersieht, wenn man vergisst, wie viele Schritte schon gemacht wurden. Und wenn man zu viel von anderen erwartet, oder das Falsche oder zu schnell.
Das Thema der sexualisierten Gewalt ist nicht nur für uns Betroffene schwer, es ist für alle schwer, denn es ist ein furchtbares Verbrechen! Und es hat lange gedauert, bis diese Erkenntnis nach oben durfte – und es gibt Kräfte, die dies immer noch verhindern möchten, weil sie viel zu verlieren haben. Warum darüber wundern? Täter und in das Umfeld täterfreundlicher Landschaften eingestrickte Mitläufer werden wohl nie offenbaren wollen, was einst geschah – sie würden all das verlieren, was augenblicklich vor allem die Betroffenen verlieren oder gar nicht erst erreichen: Macht, Amt, Würden, Karriere, „Freunde“, Anerkennung, familiäres Sicherheitsnetz, Geld, Ansehen und so weiter…
Verhindert und gebremst wird nicht nur die konsequente Hilfe für Kinder und heutige Erwachsene, die einst Kinder waren. Nein, es wird auch durch die politische und gesellschaftliche Bremserei verhindert, dass ehemalige Opfer nicht zu Tätern werden. Kindliche Opfer werden nicht erkannt, sie dürfen nicht auf den Täter als Schuldigen zeigen, zusammen mit der Familie, der Gesellschaft, die dem Kind solidarisch den Rücken stärkt. Auch erwachsene Betroffene dürfen es nach der Verjährung nicht mehr.
Merkwürdig fühlt es sich an, sein Leben lang an den Folgen zu leiden und mühsamst sein eigenes Leben wieder zu erobern, während der Täter sich seines angerichteten Verbrechens am Kinderleben nicht stellen muss! Als wäre es nie geschehen. Sein tiefstes Inneres weiß es aber immer, genauso wie es der Betroffene für immer weiß, denn die Tat ist geschehen! Aber so lange die Gesellschaft nicht sehen will, wird das erwachsene Kind, stellvertretend für die, die es eigentlich hätten schützen müssen, mit dem Finger ins Leere zeigen müssen. Der Täter und seine Helfer werden es nur in Ausnahmefällen offenlegen, das ist Mal gewiss!
Kindern wird nicht gezeigt, dass ihnen ein Verbrechen widerfuhr, im Gegenteil, der Täter hat weiterhin allen Raum, während das Kind die realen Lebensräume verlassen hat, in sein eigenes Inneres, vielleicht bis in seinen Kern hineinkroch, um nicht zu sterben.
Sexualisierte Gewalt kann tödlich sein und ist es auch!
Manche sterben während ihrer Kindheit und Jugend und nehmen die Identität ihres Täters an. Da ist niemand, der sagt: das ist falsch, und das ist richtig. Nur der Täter, der tut was er tut.
Manches Kind kann nur überleben, indem es diese vorgelebte, also vorbildliche Identität übernimmt. Vielleicht einmal zu viel Zerstörung, einmal zu viel sterben – jetzt geht nur noch Täter sein, nie wieder klein und schwach, nie wieder das Kind sein! Vielleicht der letzte Überlebensschrei – aber Leben wird es keines mehr sein!
Vielleicht, ganz vielleicht trifft der Jugendliche einen Menschen, der sagt: „hör Mal, was tust oder denkst Du da? Das darfst Du nicht, das ist Unrecht. „Der aber vielleicht auch zuhört, das erste Mal, und das erste Mal sagt jemand: „es ist so viel Unrecht, was man Dir zufügte. Gehe Du nicht über diese Schwelle, bleib stehen, bleib bei uns, das bist nicht DU, das ist der Täter!“ Vielleicht wird der Jugendliche durch diese eine einzige Begegnung umkehren?
Aufdecken, konsequent strafen, Verjährungsfrist für alle diese Taten aufheben – DAS ist Prävention!
Klar, es ist lobenswert und gut, Kindern zu sagen: Du, das ist Dein Körper, niemand darf daran etwas tun, das Du nicht möchtest. Aber das ist schlicht gut abdeckende Kosmetik gegenüber einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Teufelskreis Opfer-Täter-Opfer-Täter, auch von uns Betroffenen, die wir auch zu Tätern werden können, genauso wie Herr Hinz und Frau Kunz!
Politiker könnten sich endlich ernsthaft für Gesetze einsetzen, die den Namen „Kinderschutz“ auch verdient haben und somit ein gesellschaftliches Klima schaffen, in dem Kinder wirksam und vorbildhaft geschützt werden, ohne bloße und feige Feigenblätter aus „sag nein mein Kind“.
Die Gesellschaft wird lernen müssen sich den Kindern als ihren eigenen kostbaren Kindern zuzuwenden und den Betroffenen als den beschützenswerten Kindern von damals, die von der Gesellschaft „außer Sicht“ gestellt und damit gesellschaftlich vernachlässigt und Jahrzehnte – und wenn man weiter zurückblickt, jahrhundertelang, auf diese Weise misshandelt wurden.
Es ist doch wie mit der Natur, man muss sie schützen, man darf nicht dabei zusehen, wie sie stirbt. Unsere Kinder müssten uns nahe genug sein um für sie wie für Greenpeace einzuspringen!
Der Schock und der Schrecken über diese uralte verbrecherische Unsäglichkeit ist groß – aber er ist überwindbar, indem alle ihre eigenen Schatten aufarbeiten, indem Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr übergangen werden können: Gesetze zum Beispiel.
Wir Erwachsenen müssen NEIN zur Täterschaft und zum Täter sagen, wir alle, Betroffene und nicht Betroffene! Die Verjährungsfristen sind aufzuheben und durch die Anzeigepflicht ist endlich konsequentes Handeln und ein anderes gesellschaftliches Bewusstsein zu schaffen.
Es wird eine Schmelze der Erstarrungen verursachen, auch Kreisläufe der Täterschaften werden stoppen, denn die Opfer von damals werden handeln können, werden mit den Fingern auf das Unrecht der Täter zeigen können. Eine der wertvollsten und hilfreichsten Bewegungen am Beginn eines neuen Weges innerhalb unserer Gesellschaftsfamilie!
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Wunderbarer Text, der mich in der Seele wärmt!
Ich befürchte, dass sich viele Opfer von sexueller Gewalt nicht mehr trauen werden, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie dann wegen der Anzeigepflicht damit rechnen müssen, zur Aussage gezwungen und regelrecht verhört zu werden.
Kinder würden konsequent geschützt, die Arbeit mit Jugendlichen wäre viel klarer, die Gesellschaft aufmerksamer und sensibilisierter, dass es um ein Verbrechen geht- und somit würde es weniger Betroffene geben, Bzw. Betroffene, deren Rücken gestärkt würde, und nicht auf deren Rücken die Verantwortung abgeladen wird, wie es gegenwärtig doch tagtäglich passiert! Was für ein unhaltbarer Zustand! Die Zeichnung Ihres Bildes, Herr Pötter hat ja durchaus ihre Berechtigung, allerdings traue ich den Betroffenen viel mehr zu, ich sehe starke selbstbewusste Menschen, die sich noch viel mehr gestärkt fühlen, durch konsequenten Kinderschutz! Gesellschaft und Politik müssen endlich wirken und die ihnen eigene Verantwortung übernehmen- um die geht es hier! Mit diesem Wind im Rücken wird es vielen Betroffenen ganz anders zu Mute sein, als heute noch zur schweigenden Masse verurteilt. Das ist doch trostlos! Und noch einmal: Täter verursachen Verbrechen, und um diese zu stoppen müssen die Erwachsenen ihre Verantwortung übernehmen- anders wird es auch in meinen Augen keine Veränderung geben!Dass sich da auch die mitunter eingefahrenen Hilfe-Strukturen verändern werden und auch müssen, gestaltet werden,das versteht sich von selbst und dies alles wieder weitere, ganz natürliche, betroffenenfreundliche, und kinderfreundliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Ich muß Herrn Pötter leider Recht geben.
Was ist, wenn bei Anzeigepflicht nicht genügend Beweise da sind und der Täter und sein Anwalt das Opfer bzw. die Vertrauenspersonen „fertig macht“ oder das Opfer aus Angst wieder kippt. Strafverfahren sind für Opfer eine riesige Belastung. Dass für Prozesse wichtige Selbstbewußtsein ist bei Opfern häufig kaputt.
Die wenigsten Täter geben ihre Taten zu. Die Lügen bis zum Erbrechen.
Ich muß Herrn Pötter leider Recht geben.
Was ist, wenn bei Anzeigepflicht nicht genügend Beweise da sind und der Täter und sein Anwalt das Opfer bzw. die Vertrauenspersonen “fertig macht” oder das Opfer aus Angst wieder kippt. Strafverfahren und schon stundenlange Verhöre bei der Polizei + Kripo + LKA sind für Opfer eine riesige Belastung. Da sehen Opfer wie beim Stockholmsyndrom die Behörden eher als Bedrohung als Hilfe.
Dass für Prozesse wichtige Selbstbewußtsein ist bei Opfern häufig kaputt.
Die wenigsten Täter geben ihre Taten zu. Die Lügen bis zum Erbrechen.
Auch die jetzigen, oft sehr schwierigen, wenig den Opfern und ihren Folgen zugewandten Strukturen sollte und kann man aus meiner Sicht nicht einfach übernehmen. Der Ausgestaltung und Strukturierung solcher, neu angelegter Hilfs-Präventions- und Strafverfolungssysteme müsste sich sicherlich auch differenziert und dem Opfer zugewandt, gewidmet werden.
Wie z.B. sollte denn eine solche „Ausgestaltung und Sturkturierung solcher, neu angelegter Hilfs- Präventions- und Strafverfolgungssysteme“ dann aussehen? Eben damit beides „funktioniert“ – also die geforderte Anzeigepflicht, und zugleich ein verlässlicher Schutz der Opfer vor Retraumatisierung? Es wäre da irgendwie sehr nützlich, ein brauchbares Konzept anbieten zu können, wenn man eine solche Forderung öffentlich stellt.
Danke für diesen Beitrag. Besonders angesprochen hat mich diese Stelle:
Vielleicht einmal zu viel Zerstörung, einmal zu viel sterben – jetzt geht nur noch Täter sein, nie wieder klein und schwach, nie wieder das Kind sein! Vielleicht der letzte Überlebensschrei – aber Leben wird es keines mehr sein!
Meine Hölle habe ich auf dieser Welt und Leben nannte ich mein Dasein nie. In der Kindheit nahm man mir die Möglichkeit, die andere Menschen dazu befähigt ein gesundes Selbstbild und eine zukunftsorientierte Selbstverwirklichung an zu streben. Ich werde daran bis zu meinem Ende nichts ändern können, an meinem Misstrauen und Bindungsproblemen. Alles was ich für mich als sicher empfinde, würde immer auch Verzicht auf Bindung bedeuten. Wie kann man den Zustand den ich empfinde am besten beschreiben, wo mich die Tatsache in einem Land zu Leben, wo Geld einen höheren Wert wie der Schutz unserer Kinder besitzt,
täglich daran erinnert wie wunderbar ein Leben als Täter sein muss.
Eigentlich hat unser Grundgesetz Kinder nicht ausgenommen, wenn es um die Würde und ein Recht auf Unversehrtheit geht. Doch unter unser aller Augen wurde die Würde des Menschen wieder antastbar.
2,5 Millionen arme Kinder in Deutschland, betrogen um Teilnahme und Chancengleichheit, potenzielle Opfer für sexuelle Gewalt und Ausbeutung.
Godehard Pötter schreibt am 09.10.2013:
Ich befürchte, dass sich viele Opfer von sexueller Gewalt nicht mehr trauen werden, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie dann wegen der Anzeigepflicht damit rechnen müssen, zur Aussage gezwungen und regelrecht verhört zu werden.
Ihre Befürchtung hat doch nur Gültigkeit bei den heutigen Gesetzen, wo Opfern mehr zugemutet wird wie dem Verbrecher. Erst wenn der Charakter des Verharmlosens und Verständnisses für die Verbrecher endet, wir Gesetze erhalten die sexuelle Gewalt gegen Kinder endlich zu dem machen was sie sind, ein Verbrechen, dem Wohlergehen des Opfers mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, dann und nur dann können Opfer endlich den Mund aufmachen.
Mein Verständnis für Menschen die auf Grund eigener Erlebnisse zu Tätern werden geht gleich Null, sind mir meine eigenen Erfahrungen mit sexueller und körperlicher Gewalt Mahnung genug niemals anderen Menschen selbiges anzutun.
Dass wir in 2013 überhaupt noch Diskussionen führen,
liegt auch an uns und der gesellschaftlichen Duldung, von einem mir unerträglichen Zustand.
Mit jedem Tag der vergeht gibt es neue Opfer, Kinderseelen die eine stumme Anklage schreien,
ohne Chance wirklich wahrgenommen zu werden.
Es ist ja die typische Argumentation der Pädophilen, dass Strafverfahren gegen die Täter für die Opfer zu belastend seien, zumal die Opfer vielleicht auch „freiwillig“ mitgemacht und dabei auch „Lust empfunden“ hätten.
Ich glaube, bei all den polarisierenden Diskussionen hier wird übersehen, dass es noch einen dritten Pol gibt. Es geht nicht allein nur um die Frage, wer (scheinbar) „für“ oder „gegen“ die Täterebene in unserer Gesellschaft ist.
Vielleicht hilft folgendes Bild: Bei einem Autounfall entbrandet eine vehemente Diskussion um die Bestrafung des unfallflüchtigen Fahrers, und wie man solchen Tätern auch in Zukunft besser habhaft werden kann. Alles schön und gut. Doch unbemerkt von den hitzig Diskutierenden verblutet zwischenzeitlich das schwerverletzte Unfallopfer im Straßengraben…
Tja. Und derjenige, der auf das Unfallopfer hinweist, zieht sich breite Kritik zu, weil er sich nicht bei der Verfolgung des unfallflüchtigen Täter beteiligt. Na, wer versteht das…?
Alle Opfer sexueller Gewalt, egal ob es Kinder sind, die sie schwächsten sind oder Erwachsene leiden das restliche Leben. Das interessiert die Justiz überhaupt nicht. Bei kleinstem Hinweis müßten die Strafverfolgungsbehörden Detektivarbeit leisten, um Täter dingfest zu machen. Wie oft gab es Hinweise, die zu keinen Maßnahmen führten. Erst wenn Strafanzeigen vorliegen und die Staatsanwaltschaft hinreichenden Verdacht ( was für ein Gummiwort ) hat, kann es eine Anklage geben.
Wie das dann ausgeht ist dann immer noch völlig unklar. Geldstrafen oder Bewährung sind ein Witz im Vergleich zu den lebenslangen psychischen Schäden.
Bin gespannt wie das hier ausgeht:
http://www.focus.de/politik/deutschland/bueroleiter-soll-kinder-vergewaltigt-haben-gruenen-politiker-koenigs-ich-bin-voellig-schockiert_aid_1124321.html
Das Wort jahrelang spricht Bände. Wer da geschlafen hat oder es gedeckt hat, interessiert die Behörden fast nie.
Herr Pötter, leider hinkt Ihr Vergleich.
Wie hier in den Beiträgen eigentlich klar geworden sein sollte, falls Sie das verstanden haben, geht es nicht darum, sich zu entscheiden, ob man Täter angemessen verfolgt ODER den Opfern hilft.
Daß Täter angezeigt werden hilft übrigens auch den Opfern, weil sie sich dann besser aus der – oft bestehenden – Abhängigkeit vom Täter befreien können.
Und was die “Ausgestaltung und Strukturierung solcher, neu angelegter Hilfs- Präventions- und Strafverfolgungssysteme” angeht, vielleicht werden Sie da selbst einmal kreativ? Sie sind doch vom Fach? Wie kann man z.B. Opfer in Verhandlungen schützen und betreuen, damit sie NICHT retraumatisiert werden?
Danke für Ihre Ideen, die werden dringend gebraucht.
Wie „man“ Opfer davor schützen kann, dass sie in Verhören und Verhandlungen nicht retraumatisiert werden? Ich glaube nicht, dass das geht. Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass es zur Loslösung von der Fixierung auf den Täter beiträgt, wenn das Opfer sich um die Strafverfolgung bemüht. Das können eher andere tun, die dafür die notwendige emotionale Distanz haben. Der Wunsch nach Vergeltung ist verständlich, aber er steht dem Heilungsprozess diametral entgegen. Dahinter steckt vielmehr das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Ausgleich. Das sind universelle Bedürfnisse, die lebensdienlich sind. Vergeltung, Rache und auf Bestrafung hoffen sind Strategien, die zwar nachvollziehbar sind, für die man aber einen hohen Preis bezahlt.
Zunächst kurz zu dem Punkt, ob Gerichtsverfahren zwangsläufig für das Opfer zu einem erneuten Horror ausarten müssen. Es gibt zumindest Ansätze in der Justiz, die Verfahren für – v.a. kindliche – Opfer-Zeugen erträglicher zu machen. Zum Beispiel Zeugenbefragung in einem geschützten Rahmen aber mit Videoaufnahme, die dann im regulären Gerichts-Setting vorgespielt wird. Sogar ein kinderliebender Hund als Unterstützer während der Zeugenbefragung wurde schon praktiziert, denn der hat den Vorteil, dass er dem Opfer-Zeugen inhaltlich nichts suggerieren kann. Da lässt sich sicherlich einiges machen (interessant dazu die amerikanischen Juristen Andrew Vacchs und seine Frau), und ich habe auch schon gehört, dass sich die regulären Standards in deutschen Prozessen etwas verbessert haben.
Sehr wichtig ist sicherlich auch, wie das Opfer im Prozess unterstützt wird – wenn da die Hauptbezugs-Personen Vorwürfe machen, weil man so böse zum armen un liebevollen Vater sei, unter solchen Bedinungen geht es natürlich gar nicht.
Ich persönlich bin auch ziemlich unsicher bezüglich der Anzeigenpflicht. Ein wichtiger Aspekt ist allerdings auch, ob das Kind OHNE Anzeige überhaupt eine Chance hat, dauerhaft aus der Beziehung zum Täter herausgelöst zu werden. Dafür spielt auch die Situation an den Familiengerichten eine große Rolle. Nach meinem begrenzten Kenntnisstand war es früher besser, dass man ohne Strafprozess, alleine wegen der (natürlich gut zu begründenden) Annahme, dass das Kindeswohl gefährdet sei, den mutmaßlichen Täter vom Kind fernhalten konnte.
Der Forderung, dass NeztwerkB zusätzlich zur Anzeigenpflicht auch konkrete Forderungen stellen sollte, wie die Prozesse und die Unterstützung der Opfer-Zeugen ausgestaltet werden, kann ich mich nicht ganz verschließen. Interessant ist auch, was passiert, wenn der Missbrauchsverdacht in einem Prozess weder zum Fakt erklärt werden noch die Annahme der Kindeswohlgefährdung widerlegt werden kann. Haben eigentlich die Juristen aus unserem Beirat schon einmal etwas zu diesen spezifischeren Fragen veröffentlicht?
Herr Pötter, da hätte ich jetzt mehr Engagement für Betroffene erwartet.
Ihre Ansicht sei Ihnen unbenommen.
Sie sollten nur wissen, daß Sie damit eine täterschützende Haltung offenbaren, die Opfer wieder zum Schweigen bringen soll.
Damit Betroffene hier im Forum nicht wieder verwirrt werden, möchte ich gerne Ihre Lügen aufdecken:
Falsch ist, daß der Wunsch nach Gerechtigkeit, also auch der Bestrafung des Täters etwas mit Rache zu tun haben soll.
Falsch ist auch, daß der Wunsch nach Gerechtigkeit, die Sie als „Vergeltung“ missinterpretieren der Heilung in irgendeiner Form im Wege stünde, das Gegenteil ist der Fall.
Falsch ist auch, die dahinter stehende Haltung, daß es in irgendeiner Form zur Heilung beitragen könnte, wenn der/die Betroffene dem Täter vergibt.
Und ich weiß auch nicht, wie Sie darauf kommen, daß Betroffene eine emotionale Distanz bräuchten, um Gerechtigkeit einzufordern. Es stellt sich auch die Frage, wer es sonst machen soll. Die Täter sicherlich nicht und all diejenigen, die die Täter jahrzehntelang unterstützt und gedeckt haben vermutlich auch nicht, nicht mal die Psychotherapeuten tun es, wie man sieht! Also bleiben nur die Betroffenen selbst. Und die sind nicht arme, am Boden kriechende Opfer, die nicht für sich sprechen können, sondern Bürger dieses Landes, Wahlberechtigte, politisch Engagierte. Sie dürfen den Mund aufmachen und fordern, was sie wollen. Daß Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie die Betroffenen darin nicht unterstützen, sondern ganz offensichtlich ausbremsen wollen finde ich erschütternd.
Ja, eine Anzeige gegen den Täter innerhalb der Familie kann es erleichtern, einem Kind helfen zu können, sich aus dem Täterkontakt zu befreien. Und auch dass gegen Täter ermittelt und er/sie zur Rechenschaft gezogen wird, steht ganz außer Frage. Meine Bedenken betreffen eher die psychisch schwer angeschlagenen Betroffenen.
Eine PFLICHT des Opfers, dem Risiko erneuter (oft viel schlimmerer!) Verletzungen aussetzen zu müssen, macht mir Sorge. Ich stelle mir gerade vor, wie es einer Patientin oder einem Patienten gehen muss, wenn sie/er allen Mut aufgebracht hat, sich einem Therapeuten anzuvertrauen – und der dann sagt „Tja, tut mir leid, ich muss das leider anzeigen. Und da ich niemanden leichtfertig beschuldigen darf, muss ich, um das ausreichend darzulegen, auch Details über Sie und den Tathergang bekanntmachen (also meine therapeutische Schweigepflicht verletzen).“
Hmm. Ich habe noch in Erinnerung, welche Vorbehalte hier so alles gegen Therapeuten bestehen. Wenn jetzt auch noch hinzu kommt, dass man als Patient(in) nicht mehr sicher sein kann, dass das im Vertrauen Gesagte auch unter vier Augen bleibt, wer traut sich dann noch sich jemandem anzuvertrauen?
Als Traumatherapeut sind die ersten Schritte das Bemühen um ein therapeutisches Vertrauensverhältnis (und somit Offenheit), Stabilisierung und Herstellen von Sicherheit – also die ohnehin schwer angeschlagenen Patient(inn)en vor zusätzlichen psychischen Belastungen (und damit Destabilisierung) zu bewahren. Eine AnzeigePFLICHT würde genau das Gegenteil bedeuten, abgesehen von der Kollision mit der strafrechtlich geschützten Schweigepflicht.
Viel sinnvoller ist es, später im fortgeschrittenen Heilungsprozess, wenn der/die Betroffene die Kraft gefunden hat (und es will!), sich mit dem/der Täter/in auseinander zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen, statt in Deckung zu gehen und das Opfer erneut zu verletzen.
Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob es nicht in manchen Fällen ein viel größeres Problem aufwirft, wenn Opfer durch die Anzeigepflicht einen Mechanismus in Gang setzen, den sie nicht mehr stoppen können, und der mit der (ebenso gewaltvollen) Herausnahme aus der Familie endet. Oder anderweitig die Familie auseinanderbricht, und das Opfer neben all den erlittenen Verletzungen dadrurch noch weitaus größere erfährt. Sowas kann man nicht durch eine generelle Anzeigepflicht regeln, das muss man sich im Einzelfall ansehen. Deshalb habe ich bei der Diskussion um die Anzeigepflicht (die ja auch schon anderweitig und länger geführt wird), halt eben meine Bedenken.
@Anna M.: Schade, da haben Sie meinen Text wohl mißverstanden. Ich habe das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Ausgleich als lebensdienliche (!) Bedürfnisse genannt, und sie als die echten dahinterstehenden Bedürfnisse von den vordergründigen Strategien wie Vergeltung, Rache und Bestrafungsgedanken abgegrenzt. Zugegeben war meine Ausführung dazu auch sehr komprimativ. Dass Sie mir daraus (mal wieder) eine täternahe Haltung unterstellen und sogar das Wort „Lügen“ verwenden, finde ich allerdings bedauerlich.
Herr Pötter,
ich habe Sie und ihr Anliegen sehr gut verstanden.
Zu ihren Befürchtungen bezgl. der Anzeigepflicht fehlt mir ein wenig die Logik.
1. Sollte es eine allgemeine Anzeigepflicht geben, müßte ein erwachsener Betroffener gegenüber seinem Therapeuten doch nicht sagen, WER der Täter ist und könnte trotzdem seine Traumata aufarbeiten. Eine Therapie ist ja keine Beichte. Und selbst wenn dem Klienten rausrutscht „mein Vater“ oder „mein Onkel“, müßte sich ein Psychotherapeut doch nicht bemüßigt fühlen, den Täter ausfindig zu machen und anzuzeigen, das wäre ja absurd. Vor allem, wenn der Betroffene nicht mehr in Abhängigkeit zum Täter steht und die Taten evtl. ohnehin verjährt sind. Denn in eine aufarbeitende Therapie kommt vermutlich selten jemand, der noch in Gewaltverstrickung mit dem Täter ist. (Falls doch, gilt Punkt 2)
Ihre Befürchtungen bezgl. der Erschwerung des Vertrauensverhältnisses zwischen Therapeut und Klient sind also reine Theorie und auch ein wenig Angstmache.
2. Die Anzeigepflicht soll in akuten Gewaltsituationen mit Abhängkeiten zum Täter dem Opfer helfen. Das betrifft in erster Linie Kinder. Die würden mit einer Anzeigepflicht viel bessere Chancen haben, aus der Gewaltsituation herauszukommen.
Anzeigepflicht bedeutet auch für Lehrer und Ärzte, die eindeutige Hinweise auf Gewalt gegen Kinder mitbekommen, eine PFLICHT, dies anzuzeigen. Das würde betroffenen Kindern enorm helfen. Denn momentan ist es ja so, daß ein Kind im Schnitt 7 Personen ansprechen muß, bevor ihm jemand hilft.
Daß Ihnen die Phantasie fehlt, wie man betroffene Kinder vor Gericht schützen könnte, ist bedauerlich.
Nicht schlecht gestaunt habe ich, als Sie schrieben: „Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen“
Wie bitte? Täter und Verantwortung übernehmen?
Sind Sie wirklich so naiv, sich so etwas zu wünschen oder haben Sie sich von einem raffinierten Täter einwickeln lassen, der Reue geheuchelt hat?
Oder verstehen Sie und ich unter „Verantwortung übernehmen“ etwas völlig Verschiedenes?
Wer so kaltblütig ist ein Kind oder mehrere zu vergewaltigen und so raffiniert, es jahrelang zu verstecken und zu verschleiern, wird mit an Sichherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Verantwortung für sein Handeln übernehmen.
Im Übrigen ist es für den Heilerfolg auch völlig unerheblich, ob der Täter Verantwortung übernimmt oder nicht, Gedanken darüber sind mir zu täterfixiert.
Ratlos macht mich auch Ihr Satz:
„Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob es nicht in manchen Fällen ein viel größeres Problem aufwirft, wenn Opfer durch die Anzeigepflicht einen Mechanismus in Gang setzen, den sie nicht mehr stoppen können, und der mit der (ebenso gewaltvollen) Herausnahme aus der Familie endet.“
Sie meinen also zu wissen, wann es für ein Kind „besser“ sein könnte, das Leiden lieber noch ein paar Jahre zu ertragen? Dieses eiskalte Abwägen riecht mir wieder streng nach Täterschutz, der den Erhalt der Institution Familie über das Kindeswohl stellt. Als Betroffene kann ich Ihnen eines mit Gewißheit sagen: Die Fortsetzung der Gewalt ist schlimmer und fürs weitere Leben schädigender als das Auseinanderbrechen einer Familie (die ja durch die Gewalt ohnehin dysfunktional war und wahrlich keine gute Basis bildet). Ein Kind will einfach nur, daß es aufhört. Und auch wenn das Kind sagt, daß es den Täter liebt, so muß man bedenken, daß der Täter es durch die Gewalt an sich gefesselt hat und daß es nur das eine oder das andere gibt: Gewalt und Kontakt (den ich mich weigere „Liebe“ zu nennen) oder keine Gewalt und keinen Kontakt.
Alles andere sind faule Kompromisse, die das Leiden nur verlängern und verschlimmern.
Hallo Herr Pötter,
ich habe eben in meinem Fremdwörterlexikon nachgesehen. „Komprimativ“ finde ich darin nicht. Was heißt das bitte?
Jeder, der von Verbrechen an der Gesundheit anderer Menschen erfährt, sollte nicht nur die moralische, sondern auch die gesetzliche Pflicht haben, dies anzuzeigen. Die Anzeigepflicht darf nicht nur für Delikte gelten, die den Staat betreffen, wie etwa Geldfälscherei. Hier denkt der Staat mehr an den Eigenschutz als an den Kinderschutz.
@Anna M: Sie interpretieren meine Worte und formulieren Sie um – mit Ihren Worten. Dann stellen Sie es so dar, als hätte ich das geschrieben – und dann entrüsten Sie sich darüber. Ich kann Ihnen sagen – wäre der Sachverhalt so, wie Sie das schreiben, dann würde ich mich auch darüber entrüsten. Das Problem ist nur, das sind IHRE Worte, nicht meine. Ich behalte gerne die Hoheit über das, was ich meine. Und das ist das – und zwar nur das, was ich schreibe. Wenn Sie etwas anderes daraus interpretieren, dann ist das Ihr unbenommenes Recht. Aber dann seien Sie bitte so fair, und schreiben, dass das Ihre Worte sind, nicht meine. Sie werden Ihre Gründe haben, warum Sie das (immer wieder) so verstehen. darüber maße ich mir gar kein Urteil an.
@klaraklara: „Komprimativ“ ist die „zusammenfassende Vereinfachung“ – in Abgrenzung zu lediglich „komprimiert“ = zusammengefasst. Vielleicht steckt da das Wort „primitiv“ drin i.S. von „einfach“. Dann müsste es zwar eigentlich „komprimItiv“ heißen. Aber unsere Sprache ist halt nicht immer logisch. Ok?
Zitat der „Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität“, 2013: „Kinder, die durch die sexuelle Handlung selbst nicht geschädigt wurden, sondern die erst aufgrund einer Einmischung von außen, einer Anzeige oder eines Strafverfahrens tatsächlich zu Opfern werden und Schaden erleiden, sind nicht die Ausnahme.“
Sehr geehrter Herr Pötter,
sie begegnen dem Leben und den damit verbundenen Erlebnissen auf ihre Art. Mich freut es für sie, dass sie ihren Weg gefunden haben, doch die Verteidigung ihres Berufsstandes empfinde ich als anklagend.
Was wiederum meine persönlichen Erfahrungen nur bestätigen können, Psychologen braucht kein Mensch.
Im Heim durfte ich im Alter von 13 Jahren drei davon erleben und dass Ergebnis lautete, Rüdiger zeichnet sich durch hohe Bindungslosigkeit aus und lässt nicht mit sich arbeiten. Die nächsten „Dachdecker“ lernte ich dann im Jugendvollzug kennen
und wenn ich sage kennen, dann heißt das für mich heute noch mehr von ihnen zu wissen, wie sie jemals von mir wissen werden.
Bei meiner letzten Inhaftierung bat mich eine ihrer Kolleginnen, sie bei einer neu entstehenden Therapieabteilung zu unterstützen. Dafür gab es dann nach einem Jahr die Verlegung in den offenen Vollzug. Unglaublich eigentlich, doch im Strafvollzug werden jeden Tag durch die Justiz mehr Gesetze missachtet wie befolgt.
Nun Herr Pötter, ich nehme ihnen nicht den Glauben, den es braucht um an ihre Möglichkeiten zu glauben,
doch sie reduzieren hier die Beiträge anderer schnell als Vergeltungssuche. Sie können mir glauben, wenn es darum ginge würde ich das schon längst erledigt haben. Ich bin nicht Richter dieser Verbrecher, aber sicher auch nicht ihr Verteidiger. Ich bin eher ein Ankläger, der immer noch nicht begreifen will wie unter den Augen so vieler Menschen (Erzieher, Sozialarbeiter, Psychologen, Heimleitung, Jugendamt), so viel an mir verbrochen werden konnte.
Es geht hier in erster Linie um einen besseren Opferschutz bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Was genau ist daran so irritierend für sie, wir brauchen neue Gesetze und eine Umkehr der Scham, denn nicht die Opfer müssen sich schämen, sondern die Gesellschaft die es Tätern ermöglicht die Bedingungen für eine „Wiedergutmachung“ zu diktieren.
Mein Weg den Tätern zu begegnen ist ein anderer. Auch suche ich keine Versöhnung mit diesen Kinderseelenmördern oder benötige eine Traumatherapie. Ich bezahle ja auch nicht für Freunde, denn diese leisten mit Zuhören und Anteilnahme genau das, was ein Psychologe bietet.
Herr Pötter, Bildung ist ein Privileg, welches nicht automatisch zu Wissen führt. Ihr Erklärungsversuch bezüglich ihrer Wortschöpfung bestätigt dies.
Herr Pötter, es steht Ihnen frei richtigzustellen, was ich Ihrer Meinung nach „umformuliert“ habe.
@ Beate Lindemann-Weyand
den Text finde ich sehr ansprechend und ich finde ihn günstig, um eine Brücke zu bauen vom rein psychologischen Verständnis einiger Betroffener (wie mir) zu den juristischen Fragen und ihrer Bedeutung für die Realität der Kinder.
Genauer zu Ihrem Text: Sie heben die Gefahr hervor, dass das Opfer selbst Täter wird. Es gibt Untersuchungsergebnisse, denen zufolge Opfer ein höheres Risiko haben, Täter zu werden, sofern sie den Täter idealisieren (Untersuchung von Ann Solter?). Die Idealisierung des Täters halte ich für wahrscheinlicher, wenn ein Kind in einer Abhängigkeit vom Täter lebt und weiterleben muss. An die anderen Gefahren für die Opfer von sexualisierter Gewalt sollten wir natürlich auch denken, zum Beispiel Sucht oder selbstverletzendes Verhalten.
Zur Anzeigenpflicht möchte ich sagen, für Situationen, in denen Kinder akut betroffen sind, leuchtet sie mir immer mehr ein. Vielleicht sollte NetzwerkB aber manche Dinge differenzierter formulieren, damit meine ich jetzt nicht Ihren Beitrag hier sondern das Positionspapier zur Anzeigenpflicht. Zum einen könnte man ein Statement machen, ob Anzeigenpflicht notwendig ist, wenn die Missbrauchshandlung schon ewig lange her ist und akut vermutlich keine Kinder bedroht sind. Oder, was ist, wenn der Missbrauch schon etwas länger vorbei ist und das Opfer erstmal ein, zwei Jahre Therapie bräuchte, um für das Gerichtsverfahren stabil genug zu werden. Dann gibt es auch noch die Unter-Gruppe der Opfer, die zwar genau wissen, dass sie massivst ausgebeutet und gefoltert wurden, die aber leider aus irgendeinem Grunde damit rechnen müssen, dass sie vor Gericht NICHT Recht erhalten (absolutes Mauern im Herkunfts=Tätermilieu usw.). Ich persönlich fände es schon besser, auf solche Belange von Subgruppen einzugehen, ebenso auf die Frage, wie denn die Kinder in den Gerichtsverfahren noch besser geschützt und unterstützt werden können. Ist natürlich auch eine Frage von Resssourcen, und anscheinend möchte NetzwerkB durch die klare POsitionierung zur Anzeigenpflicht etwas in der öffentlichen Diskussion bewegen. Vielleicht könnte NetzwerkB auf viele Fragen und Sorgen eine einfache Antwort geben.
@ Eva
„Ich muß Herrn Pötter leider Recht geben. Was ist, wenn bei Anzeigepflicht nicht genügend Beweise da sind und der Täter und sein Anwalt das Opfer bzw. die Vertrauenspersonen “fertig macht” oder das Opfer aus Angst wieder kippt. Strafverfahren und schon stundenlange Verhöre bei der Polizei + Kripo + LKA sind für Opfer eine riesige Belastung. Da sehen Opfer wie beim Stockholmsyndrom die Behörden eher als Bedrohung als Hilfe.
Dass für Prozesse wichtige Selbstbewußtsein ist bei Opfern häufig kaputt.“
Solche Gedanken habe ich mir auch schon gemacht. Aber vielleicht müssten die Opfer gar nicht anzeigen, wenn sie nicht hoffen dürften, vor Gericht Recht zu bekommen? Eine Frage wäre auch, was ist, wenn man über das Verbrechen an der eigenen Person anzeigepflichtig ist aber dem nicht nachkommt – dafür bestraft zu werden, wäre absurd, könnte es trotzdem geschehen?
@ Godehard Pötter
Danke für die Erläuterung zu komprimativ.
Manchen Ihrer Gedanken stimme ich zu, aber ich bin eher für die Anzeigenpflicht, mit ein paar Differenzierungen. Dazu meine Gedanken, die ich an Beate W.-L. und an Eva richtetete.
„Wie “man” Opfer davor schützen kann, dass sie in Verhören und Verhandlungen nicht retraumatisiert werden? Ich glaube nicht, dass das geht.“
Das finde ich zu pauschal. Laut Prof. Pfeiffer ist die Anzeigenbereitschaft in den letzten Jahren sehr gestiegen – wenn die Prozesse von den Betroffenen immer nur als Desaster erlebt würden, hätte sich das schon herumgesprochen.
„Ich teile auch nicht Ihre Ansicht, dass es zur Loslösung von der Fixierung auf den Täter beiträgt, “
Anna M. hatte nicht von Fixierung auf sondern von Abhängigkeit vom Täter geschrieben. Ich glaube, dass eher der Täter auf das Opfer fixiert ist, weil es seine Bedürfnisse befriedigen soll. Zuletzt den Wunsch, das Verbrechen ungeschehen zu machen.
„Der Wunsch nach Vergeltung ist verständlich, aber er steht dem Heilungsprozess diametral entgegen. Dahinter steckt vielmehr das Bedürfnis nach Gerechtigkeit, Wiedergutmachung, Ausgleich.“
Wieso DIAMETRAL entgegengesetzt? Das finde ich um einiges zu pauschal, es scheint mir Teile der Realität auszuklammern. Sicherlich ist es nicht gesund, wenn man sich in Rachephantasien als EINZIGEM Mittel der Traumakompensation und am Ende vielleicht noch als einzigem Lebensinhalt ergeht. Man sollte das Beste aus seinen MÖglickeiten als Erwachsener machen. Wiedergutmachung kann helfen in Bezug auf die Bedürfnisse des Erwachsenen, wie zum Beispiel gute Psychotherapie und danach eine passende Ausbildung. Das, was das Kind erlebt hat, wo es Opfer war, kann nicht wiedergutgemacht werden, da war das Kind ohnmächtig, da konnte es sein Bedürfnis nach Schutz und Würde beim besten Willen nicht befriedigen. Im Anschluss an solche Erinnerungen Rachephantasien zu erleben, finde ich nicht schlimm. Manchmal mache ich mich im Traum über meinen Täter lustig und es tut mir gut. Manchmal (oder vielleicht auch sehr oft) muss man wohl auch den Schmerz über die Kindheits-OHnmacht erleben.
Leider kann die Situation in einem Gerichtsverfahren dazu beitragen, immer wieder an den Täter zu denken. Die Bitterkeit entsprechender Gedanken steigt, wenn das Opfer vor Gericht nicht Recht bekommt.
Wenn es gelingt, durch ein Gerichtsverfahren die letzten Abhängigkeiten vom Täter zu lösen, dann ist für das Bedürfnis nach Würde sehr viel gewonnen.
Das Opfer kann auch durch den lebensfreundlichen Wunsch zu einem Prozess bewogen sein, dass zukünftig kein Kind mehr Opfer seines Täters wird.
„Eine PFLICHT des Opfers, dem Risiko erneuter (oft viel schlimmerer!) Verletzungen aussetzen zu müssen,“
Wieso schreiben Sie „(oft viel schlimmerer!) Verletzungen“? Verglichen mit der sexualisierten Gewalt? Und warum sollte es nichts geben, was das Opfer in der Phase des Gerichtsprozesses schützt?
Sie haben die bedrohliche Formulierung „oft viel schlimmere“ in Klammern gesetzt – ist es Ihnen wichtig, auf diese Gefahr hinzuweisen, oder halten diese Gefahr eigentlich doch nur für nebensächlich?
„Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen, statt in Deckung zu gehen und das Opfer erneut zu verletzen.“
Sie behaupten hier, dass das Verhalten des Opfers Einfluss darauf hat, ob der Täter Verantwortung übernimmt. Das Verhalten des Täters gehört nicht zum Verantwortungsbereich des Opfers und es sollte sich auch entsprechende „Schuhe nicht anziehen“, sonst sind mentale Grenzen verwischt.
Hinter dieser Argumentation sehe ich im Grunde den Wunsch des Täters – womit ich nicht Sie persönlich meine, sondern so orte ich die gesellschaftliche Entstehung entsprechender Gedanken – dass er nicht die Empörung spüren muss, die sein Verhalten nun mal hinterließ. Ich kann ja auch nicht die Wohnung meines Nachbarn verwüsten und ihm ein paar Ohrfeigen verpassen und danach mit einer respektvollen Ansprache rechnen.
„Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Frage, ob es nicht in manchen Fällen ein viel größeres Problem aufwirft, wenn Opfer durch die Anzeigepflicht einen Mechanismus in Gang setzen, den sie nicht mehr stoppen können, und der mit der (ebenso gewaltvollen) Herausnahme aus der Familie endet. Oder anderweitig die Familie auseinanderbricht,“
Zunächst mal hatte die Situation des sexuellen Übergriffes das Opfer überrollt. Darum geht es doch wohl in der Hauptsache, wenn ein Kind zum Überleben dissoziative Störungen entwickelt?
Die Herausnahme des Opfer-Kindes aus der Familie ist nur dann nötig, wenn sich kein Familienmitglied auf seine Seite stellt. Ansonsten kann man den/die Täter/in aus der Familie herausnehmen. Es gibt auch, laut Ursula Enders, immer mehr Mütter, die sich auf diese Weise auf die Seite des Kindes gestellt haben. Wichtig ist auch, dass diese Elternteile von der Jugendhilfe unterstützt werden, denn ihre Lage ist wirklich nicht einfach. Wenn es aber keinen Elternteil gibt, bei dem das Jugendamt das Kind mit gutem Gewissen lassen kann, dann ist das ausgesprochen tragisch, kann aber tatsächlich nur mit Herausnahme aus der Familie beantwortet werden.
Sicherlich benötigen die Kinder in dieser Situation ein sehr durchdachtes und einfühlsames Vorgehen der Jugendämter und beruflich Helfenden.
Man muss leider auch Übel gegeinander aufrechnen. Kann man damit rechnen, dass der/die Täter/in niemals wieder sexuell missbraucht? Und in jedem Falle muss sich das Kind in der Familie, in der es sexuelle Ausbeutung erlebte, verbiegen bzw. seine Emotionen unterdrücken.
„und das Opfer neben all den erlittenen Verletzungen dadrurch noch weitaus größere erfährt.
Gut möglich, das auch das Auseinanderbrechen einer dysfunktionalen Familie Wunden hinterlässt und einen Verlust bedeutet. ABer welche „noch weitaus größere“ Verletzungen als durch die sexualisierte Gewalt und die emotionale Kälte im von einem Täter dominierten Familiensystem erfahren die Opfer dabei? Was übersteigt dabei HORROR, DEMÜTIGUNG, EKEL der traumatischen Übergriffs-Situationen?
Es gibt auch Traumatherapeuten, die davor warnen, eine Traumaaufarbeitung zu machen, solange noch Täterkontakt besteht (steht irgendwo bei Ursula Enders). Warum, meinen Sie, warnen die wohl davor? Kann man es verantworten, dass ein Jugendlicher sein schweres Trauma NICHT aufarbeiten kann – steigen damit nicht die Risiken schwerer psychischer Störungen beim späteren Erwachsenen?
Über die notwendige (und therapeutisch sehr durchdachte, vorsichtige) Verarbeitung von Hass als Folge sexualisierter Gewalt gibt es interessante Artikel auf der Seite des Traumatherapeuten David Caloff. Ich kann mir eine vergleichbare Therapie NICHT vorstellen, so lange ein Kind mit dem Täter zusammenlebt. Wie ich Caloff verstehe – und sicherlich auch anderen Autoren wie Alice Miller zufolge – kann der Haß auf den Täter auch auf sehr ungesunde Weise gelebt werden – in der Wendung gegen den eigenen Körper.
Nachtrag zu meinem Kommentar an Godemann Pötter:
– Mit den letzten Abhängigkeiten vom Täter, die zu lösen sind, meine ich alleine finanzielle Abhängigkeit oder Einstellungen wie „ich muss ihn/sie jetzt unbedingt anrufen und nach einem Rat fragen“. Für die Lösung von seelisch noch tieferliegenden Abhängigkeiten bedarf es sicher noch ganz anderer Schritte und Erfahrungen als eines Gerichtsprozesses.
– Ich möchte hier nicht dazu aufrufen, das Auseinanderbrechen von Familien nicht ernstzunehmen die Situation der Kinder dabei zu übersehen. Nur, in der Diskussion hier geht es um die Situation nach Inzest, und da nehme ich stark an, ist das Leiden an der Beziehung zum/zur Täter/in einfach zu schlimm, um aufrecht erhalten zu werden.
@ Godehard Pötter, noch ein Nachtrag:
– ich kenne mich mit Traumatherapie für Jugendliche nicht aus – ich habe keine Ahnung, ob in dem Alter Traumaaufarbeitung oder der Aggressionsabbau nach Caloff geeignet sein könnte. Ich meine nur, dass es psychologisch fatal ist, wenn jemand in einem frühen Entwicklungsalter irgendwo in sich die „Haß-Komponente“ der Missbrauchsfolgen trägt und weiterhin mit dem Täter zusammemzuleben muss.
@klaraklara: Vielen Dank für die differenzierte Betrachtung zu diesem Thema. Genau um diese Sichtweise geht es mir, wenn ich hier Bedenken gegenüber einer pauschalen Anzeigepflicht äußere.
Deshalb möchte ich auch Ihre Fragen im selben Sinne beantworten: Wenn ich hier einzelne Bedenken anführe, um die Pauschalität in Frage zu stellen und einen Denkprozess anzustoßen, dann würde es nicht helfen, wenn stattdessen dann meine Argumente „als pauschale Lösung“ entgegen gehalten werden. Ich möchte daher nicht generell urteilen, was nun besser oder schlimmer wäre, z.B. eine/n Betroffene/n gewaltsam aus einer Familie herausholen oder weiter in der gewaltsamen Familie zu belassen. Ich fände es eher gewaltvoll, sowas ohne Einzelfallprüfung pauschal regulieren zu wollen.
Sinnvoller, als einen neuen Druck aufzubauen (der nach meiner Einschätzung durch gesetzliche Verpflichtungen entsteht), wäre es, wenn Recht-entscheidende Stellen (Justiz, Sozialgerichte, OEG-Entscheider, Rententräger, Kassen, Medizinischer Dienst) die besondere Problematik von Traumafolgestörungen berücksichtigten, und durch Beweislasterleichterungen die Position der Betroffenen stärken – und damit zu mehr Vertrauen bei den Betroffenen in externe Hilfe erzielen.
Ich sehe da schon Ansätze, zum Beispiel die sich so langsam verändernde Rechtsprechung in OEG-Angelegenheiten. Ich sehe aber auch, dass das wohl noch ein weiter Weg ist. Es wird ja erst jetzt so langsam deutlich, welch ungeheuerliches Ausmaß der SMB in unserer Gesamtgesellschaft einnimmt, und wahrscheinlich über viele zurückliegenden Generationen auch eingenommen hat.
@Rüdiger Kreissl: Was Sie schreiben, lässt erahnen, welch schlimme Erfahrungen Sie mit Psychlogen und Psychotherapeuten gemacht haben. Ich kann daher Ihre Verbitterung, die aus Ihren Worten mitschwingt, gut nachvollziehen. Auch was Sie über Ihren Lebensweg andeuten, macht betroffen. Vor allem der Umstand, dass Sie hier bei netzwerkb mitschreiben, lässt vermuten, dass Sie selber Betroffener sind, also furchtbares Unrecht erfahren haben. Oft ist es so, dass dies die Weichenstellung ist für solche Lebenswege, wie Sie von sich andeuten. Wenn das dann nicht gesehen wird, und sogar noch als „psychisch eigenes Problem“ auf den Betroffenen zurückgeworfen wird, dann kann ich gut verstehen, dass Sie meinen Berufsstand wohl kaum anders sehen können, als wie Sie schreiben.
@Godehard Pötter
Wenn sie sich Gedanken zu meiner Person machen und sich dabei von Ahnungen leiten lassen, wäre es wichtig und richtig wenn ich dazu noch was sage.
Ich habe mit Psychologen und Therapeuten keine schlimmen Erfahrungen gemacht, allein der Umstand mit ihnen zu tun gehabt zu haben, rechtfertigt meine Meinung dazu sicher nicht.
Ja ich bin selbst Betroffener und Mitglied bei netzwerkB. Ob das was ich erlebte ein Unrecht war und dazu führte im Leben nie angekommen zu sein, wen interessiert das eigentlich und was würde dies ändern. Für mich kommt das zu spät und ich kann und will nicht länger die Gleichgültigkeit dieser Gesellschaft ertragen. Hilf dir selbst sonst hilft dir niemand soll mich leiten, empfahl mir mal jemand und ich fände es fatal wenn er damit recht haben sollte. Oder ist das der Preis für ein „sorgenfreies“ Leben? Mir persönlich macht der Gedanke Angst dafür Grenzen zu übertreten und meinem Schwur niemals anderen Menschen Schaden zuzufügen unmöglich. Was empfehlen sie Herr Pötter?
Habe heute meiner Frau gesagt das ich mich von ihr und unseren Kindern verabschieden muss, um ihnen mit dem was daraus folgt nicht zu schaden. Fühle mich einfach nur noch erschlagen davon, dass die Menschen einander so in Stich lassen. Deshalb auch mein Abschied hier und von allen anderen Einsätzen für eine gerechtere Welt, gehört doch den Selbstgerechten diese. Benötige meine Möglichkeiten für die Überholspur des Lebens und bin ganz gespannt wie es sich ohne Mitgefühl leben lässt.
In diesem Sinne allen alles.
Lieber Rüdiger, gerne würde ich Ihnen etwas sagen können, was Ihnen hilft. Es hilft mir selbst meistens, wenn ich mit Leuten zu tun habe, die das kennen, was ich kenne oder mich wirklich auf der gleichen Strassenseite ansprechen- das habe ich auch von Therapeutenseiter erlebt, aber, das können nicht alle, es gibt einfach solche und solche, wie überall. Das ist einfach eine Tatsache- ich würde mich bestimmten Therapierichtungen, oder auch einigen Charakteren einfach nicht öffnen, weils überhaupt nicht passt! Und was nicht geht, geht nicht. Und es wäre fatal, wenn ich das täte. MIch selbst nie verlassen! Punkt. Ich glaube der Spruch, „hilf Dir selbst, sonst hilft Dir keiner“ stimmt für mich in der Hinsicht, dass nur ich selbst die Richtung bestimmen kann, und nur MEIN Instinkt mir sagen kann, was für mich stimmt, da kann ein Chor um mich herum etwas anderes behaupten(und wie oft habe ich das erfahren!!) ich weiss selbst, was für mich stimmt, keiner läuft in meinen ureigenen Mokkassins. Es hat sich IMMER mein Instinkt als für mich richtig erwiesen, gegen viele viele äusser und auch innere Widerstände! Alles Gute für Sie- und es ist ganz und gar nicht egal, was mit Ihnen ist! Da wo ich aufwuchs, ist es den Leuten schnurzpiepegal, was war, und viele andere wissen nicht wie damit umgehen, und andere wieder erschlagen einen mit einem total entmündigenden Mitleid und wieder andere sind demgegenüber erstarrt, oder glauben es nicht, oder oder oder…. Seit ich für mich und das Kind von damals ganz fest und versprochen da bin, seither ist das für mich alles zweitrangig!Vielleicht ist das eine Idee die auch für andere hilfreich ist?
Herr Godehard Pötter,
obwohl Sie keine Ausbildung zum Psychologen vorzuweisen haben, vergleichen Sie sich in Ihrer letzten Antwort an Herrn Kreissl mit dem Berufsstand eines Psychologen und/oder Psychotherapeuten.
Sie haben lediglich eine Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ absolviert, dennoch versuchen Sie sich mit diesem Berufsstand auf die gleiche Stufe zu stellen, was Ihnen in keiner Weise zusteht.
Unabhängig von der Schulbildung kann die Ausbildung zum HP für Psychotherapie mittlerweile sogar per Fernlehrgang von jedermann absolviert werden, was u.a. auch Ihre
unprofessionellen Ausführungen belegen.
Hier nur eines der vielen Beispiele, das Sie als unprofessionellen Berater für Betroffene entlarvt:
„Viel sinnvoller ist es, später im fortgeschrittenen Heilungsprozess, wenn der/die Betroffene die Kraft gefunden hat (und es will!), sich mit dem/der Täter/in auseinander zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen…“
Zu Ihrer Information, Herr Pötter:
Weder ein Psychologe, noch ein Psychotherapeut, geschweige denn ein Trauma-Therapeut, würde ein solch ungeheuerliches Ansinnen an seine traumatisierten Patienten heran tragen!
Das, was Sie hier von sich geben, ist nahezu unverantwortlich und überaus gefährlich für Betroffene. Offensichtlich ignorieren sie hierbei deutlich die Gefahr der Retraumatisierung, ungeachtet dessen, dass jeder Psychologe -und nicht nur beim Lesen dieses einen Beispiels- vor Entsetzen die Hände über dem Kopf zusammen schlagen würde.
Hinweis an alle Leser und Mitkommentatoren:
Nicht von „selbsternannten Psychologen“ oder von jenen, die sich mit dem Berufsstand vergleichen, täuschen und/oder blenden lassen.
Das Netz ist voll von Anbietern, bei denen jeder innerhalb weniger Monate und für ein paar hundert Euro eine Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ absolvieren kann, was keinesfalls mit einem mehrjährigen Psychologiestudium und einer fundierten Ausbildung vergleichbar ist.
Liebe Frau Engel, wenn Sie sich auf meiner Website umgesehen hätten, dann hätten Sie nachlesen können, dass ich eben nicht „lediglich“ die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie absolviert habe, sondern neben einer Vielzahl qualifizierter Fort- und Weiterbildungen die Curriculum-Ausbildung der DeGPT zum Traumatherapeuten abgeschlossen habe. Diese Ausbildung besteht man nicht ohne wirklich fundiertes psychologisches Fachwissen. Das ist der heute bundesweite Standard für Traumatherapeuten schlechthin.
Auf meiner Website ist auch nachzulesen, dass ich mit einer renommierten Traumaklinik zusammenarbeite und dort in ständiger Supervision stehe. Letztlich können Sie ja auch einmal nachlesen, was Patienten berichten, die bei mir durch eine Traumatherapie wieder zu einem selbstbestimmten und frohmachenden Leben zurückgefunden haben. Über die dort verlinkte Jameda-Seite können Sie den Patienten dort Fragen stellen, sich erkundigen über mich und meine Therapiemethoden. Nutzen Sie das, und unterlegen Sie Ihre Meinung über mich mit fundierten Informationen.
Und bei dem, was Sie als „unprofessionelles“ Vorgehen, sogar als „ungeheuerliches Ansinnen“ darstellen, bitte ich Sie, noch einmal meine Worte zu lesen. Da war nicht die Rede davon, das an Patienten „heranzutragen“.
Ich kann aber verstehen, wenn Sie reklamieren, dass die Ausbildung Grundstufe, nämlich der Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, leider nicht staatlich geregelt ist. Das beklagen wir von unserem Berufsverband ebenfalls schon seit langem. Die Prüfung bei den Gesundheitsämtern jedoch ist weitgehend bundesweit einheitlich, sie unterscheidet sich in Schwierigkeitsgrad und Inhalt kaum von der Prüfung der approbierten Kollegen, es sind überwiegend sogar dieselben Fragen. Das kann man im Internet nachlesen. Dementsprechend schwer gilt die Prüfung, dementsprechend hoch ist die Durchfallquote (teils bis 80%). Die Gesundheitsämter sind da in der Pflicht, achten sehr sorgsam darauf, dass eben keine „selbsternannten Psychologen“ auf Patienten losgelassen werden. Und die Kollegen, die ich kenne, und mit denen ich auch zusammenarbeite, teils vernetzt z.B im Borderline- oder Traumanetzwerken und arbeiten professionell.
Letztlich ist es aber so, dass man sich nur dort um einen Therapieplatz bemühen sollte, wo man sich auch wirklich wohl und gut behandelt fühlt. Wenn das für Sie ganz generell bei meiner Berufssparte nicht der Fall ist, kann Ihre Entscheidung gut und richtig sein, ausschließlich bei approbierten Kollen zu suchen.
Was bin ich froh, keine Psychotherapeuten/innen und Psychiater mehr aufsuchen zu müssen. Zuerst habe ich mich hingelegt und wollte sterben, dann auf Empfehlung in eine Psychotherapie begeben, und aus dieser dann mich selbst in eine Psychiatrie eingewiesen. Dann habe ich mich nach der Entlassung aus der Psychiatrie und einer anschließenden Anschlußheilbehandlung selbst behandelt, erst mit dem Messer, dann mit einer Überdosis Tabletten. Hat nicht funktioniert. Ich ward gerettet. Dann habe ich gesoffen. 5 Liter Bier täglich waren normal neben dem ganzen Psychopharmakon. Oh, wie schädlich, höre ich einige mich belehren. Psychopharmakon mit 5 Liter Bier täglich einzunehmen nach 36 Jahren Traumatisierung soll schädlich sein? Nein, ist es nicht. Für mich nicht! Ich habe schon in jungen Jahren, im Alter von 16 Jahren, eine ganze Flasche Weinbrand entleert, bevor ich auf Tour ging. Sozusagen zur Auflockerung. Schon damals ekelte mich das Leben an. Bis heute ist es ein funktionierendes Ekelleben.
Herr Pötter ist definitiv KEIN Psychotherapeut! Ich bitte, den Unterschied von Herrn Pötter zu jemandem, der/die eine langjährige Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat, zu berücksichtigen.
Ein psychologischer Psychotherapeut hat zunächst Psychologie, ein ärztlicher Psychotherapeut Medizin studiert, jeweils mit Abschluss. Nach dem Studium hat der Psychologe bzw. der Arzt eine mindestens 3-jährige Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten gemacht. Diese Ausbildung beinhaltet mehrere 100 Stunden Praxisausbildung unter Supervision. Den Titel Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann auch ein fertig ausgebildeter Diplom-Pädagoge oder Sozialpädagoge mit einer nahezu identischen Zusatzausbildung tragen. Voraussetzung zur Ausbildung zum Psychotherapeuten ist also immer ein abgeschlossenes Studium der Medzin, der Psychologie, der Pädagogik oder der Sozialpädagogik.
Nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) gibt es außerdem noch den Heilpraktiker für Psychotherapie, den sogenannten „kleinen Heilpraktiker“. Diese Ausbildung ist z.B. auch als Schnellkurs im Fernlehrgang zu absolvieren. Es gibt keine festgelegte Ausbildungsordnung, von der Qualität mal ganz abgesehen. Natürlich kann jeder, der ein einigermaßen funktionierendes Gedächtnis hat, die Prüfungsfragen und ihre Antworten auswendig lernen. Ob das in der Folge aber zu einem fundiert anwendbaren Wissen und vor allem zu einer empathischen Patientenbetreuung führt, sei mal dahingestellt.
Damit sollte der Unterschied der Berufsstände klar sein. Es steht uns frei zu entscheiden, wem wir uns anvertrauen wollen und wem nicht.
@Heike „Jana“: Stimmt genau, genauso ist es! Ich bin KEIN Psychotherapeut! Sondern „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Das steht ganz groß und dick und sogar mehrfach auf jeder einzelnen Seite meiner Praxiswebsite, so dass es auch ja niemand übersieht. Das ist mir ganz wichtig. Und was ich sonst noch so alles an Qualifikationen vorzuweisen habe, steht da ebenfalls.
Ich frage mich nur, warum das für Heike/Jana so bedeutsam ist, da es hier doch nirgends eine Äußerung von mir gibt, wo ich je behauptet hätte, „Psychotherapeut“ zu sein. Das will ich gar nicht, das wäre mir zu wenig.
Ich habe doch auch so die amtliche Heilerlaubnis, psychotherapeutisch vollumfänglich tätig zu sein und meine Praxis für Psychotherapie zu betreiben. Und ich habe (unter anderem) Ausbildungsabschlüsse von renommierten Ausbildungsinstituten, auf denen z.B. das Wort „Hypnotherapeut“ und „Traumatherapeut“ draufsteht. Aber auch die Titel führe ich nicht, weil mir Titel total egal sind. Also: Ich BIN „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Nichts weniger. Jetzt alles geklärt?
Herr Pötter, kann es sein, dass Sie in Ihrem missionarischen Eifer die Personen verwechseln? Dem Inhalt Ihrese Postings entnehme ich, dass es an mich gerichtet ist, allerdings frage ich mich, warum Sie mich Heike/Jana nennen?
Als Betroffene schwerer sexualiserter Gewalt in der Kindheit stehe ich natürlich Mitbetroffenen zur Seite. In diesem Fall geht es mir wie auch Frau Engel und vielen anderen um Ihre Aussage:
“Viel sinnvoller ist es, später im fortgeschrittenen Heilungsprozess, wenn der/die Betroffene die Kraft gefunden hat (und es will!), sich mit dem/der Täter/in auseinander zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen…”
Diese Aussage finde ich schlichtweg empörend, zumal Sie ja, wie Sie selbst sagen, angeblich Ahnung von der „Sache“ haben. Es nicht die Aufgabe Betroffener, für das Seelenheil der Täter zu sorgen oder sie dazu zu bringen, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen!
Was mir gerade so in den Sinn kommt: Evtl. denken Sie ja, dass Frau Engel und ich ein und dieselbe Person sind? Ich habe keinerlei Bedürfnis, Ihnen meine Glaubwürdigkeit zu beweisen, und ich nehme an, dass Frau Engel dieses Bedürfnis auch nicht hat. Damit Sie aber zu Ihrem Frieden oder auch zu Ihrem Seelenheil finden können, dürfen Sie gerne Herrn Denef bitten, unsere Mailadressen oder unsere IP-Adressen abzugleichen. Er wird Ihnen bestätigen, dass wir zwei verschiedene Personen in verschiedenen Wohnorten mit eigenen Meinungen sind, die, was Sie betrifft, sich in diesem Fall decken. Sowas soll‘ s geben, gell?
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Anmerkung vom netzwerkB Team:
Wir bestätigen, dass es zwei verschiedene Personen in verschiedenen Wohnorten sind.
Ob nun Herr Pötter heilpraktizierender Therapeut ist oder studiert- es gibt in BEIDEN „Fraktionen“ solche und solche. Es kommt wie überall auch sehr darauf an was für ein Mensch diesen Beruf ausübt und wie er ihn ausfüllt!
Herr Pötter, vielleicht ist es auch einfach schwierig, dass Sie Dinge hierlassen, die auch ich, die sich intensivst über viele Jahre mit Traumatherapie befasst hat, so wohl als Patientin, als auch aus purem Interesse, beim besten Willen nicht nachvollziehen kann.
Auch mich irritiert dieser Satz: “Viel sinnvoller ist es, später im fortgeschrittenen Heilungsprozess, wenn der/die Betroffene die Kraft gefunden hat (und es will!), sich mit dem/der Täter/in auseinander zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen…”
Hier werden zwei Dinge mit einander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben.
Punkt 1:
Natürlich sollte man stabil sein, um sich mit dem Täter- INNERLICH- auseinanderzusetzen, und vor allem nur dann, wenn es einem gut tut und man sich nicht mehr davon getriggert fühlt, sondern es einfach „dran“ ist.
Punkt 2:
Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenen, sich mit dem Täter auseinanderzusetzen, um diesem eine Verantwortung zu ermöglichen. Es ist alleine und von Anfang an, und durchgehend, Sache des Täters, dieser hat die Verletzungen begangen!
Ich denke ihr geäusserter Satz ist ein Satz über den Sie wirklich noch Mal nachdenken sollten.
WENN sich Betroffene mit dem Täter konfrontieren möchten, dann sollten sie das immer nur für sich selbst tun- und nichts erwarten(z.B. kommt es selten vor, dass der Täter bei der Konfrontation zugibt, dass er es tat, oder sich die Familie leider oft genug nicht hinter die Betroffenen stellt, etc…)
Es gibt immer wieder Ma auch Punkte, da kann ich mit ihnen gehen, aber das mit einigem anderen dann wiederum zusammengereiht ist einfach immer wieder schwierig nachvollziehbar und lässt keine eigene Straßenseite erkennen.
Mich erinnert Ihr Satz punktuell an bestimmte Arten von Familienaufstellungen, die sehr beliebt sind in bestimmten esoterischen Richtungen, wo z.B. behauptet wurde, dass man erst wenn man verzeiht wieder alles ins Lot bringen kann. D.h. im Grunde hat wieder das Opfer die Verantwortung.
Es gibt vieles auf dem Psycho-„Markt“ und nicht nur Schlechtes, auch viel Hilfreiches. Und auch da sind nur Menschen am Werk, die auch Fehler machen, und wenn sie diese auch zugeben können und sich auch unangenehmen Fragen offen stellen, könnte das z.B. ein Zeichen für gute Therapie sein! Denn niemand ist unfehlbar.
Aber, nicht überall wo Traumatherapie drauf steht, ist sie auch hilfreich drin.
Es gibt auch nicht DIE Psychologen- da existieren große Unterschiede.
Tipp für Therapiesuchende: mit anderen Kontakt aufnehmen, die in einer guten Therapie waren und sich von diesen Therapeutentipps geben lassen. Das Telefonbuch ist kein guter Ratgeber und auch andere Verzeichnisse können zwar hilfreich sein, aber es ist nicht gerade einfach von TherapeutIn zu TherapeutIn zu tingeln, gerade wenn das Vertrauen stark verletzt ist. Noch ist der Therapiebereich wirklich wenig transparent.
Herr Pötter,
Sie sehen, daß ich nicht die Einzige bin, die Ihre Haltung als hochproblematisch ansieht, besonders Ihr Satz “Viel sinnvoller ist es, später im fortgeschrittenen Heilungsprozess, wenn der/die Betroffene die Kraft gefunden hat (und es will!), sich mit dem/der Täter/in auseinander zu setzen. Meine Erfahrung ist, dass die Art der Auseinandersetzung dann auch eine ganz andere ist – und dem Täter ermöglicht, Verantwortung zu übernehmen…” stößt offensichtlich bei vielen hier auf Befremden. Also ist es nicht so, daß ich Ihre Worte „interpretiere“ und „umformuliere“.
Im günstigsten Fall könnte diese Situation hier dazu führen, daß Sie sich Gedanken, machen, was Ihre Worte und Ihre Haltung bei Betroffenen auslösen können. Allein, ich habe da nicht viel Hoffnung, da Ihre verbohrte althergebrachte Haltung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen ideologischen Hintergrund hat, der sich nicht so einfach über Bord werfen läßt. Damit meine ich konkret die in religiös-esoterischen Kreisen herrschende Forderung nach Vergeben und Verzeihen, die durch Ihre Beiträge schimmert.
Diese Haltung ist ein Affront gegen Betroffene. Und ich sehe es inzwischen als eine perfide Provokation an, daß Sie mit Ihrer täterschonenden und betroffenenfeindlichen Sichtweise hier in einem Betroffenenforum Ihr Unwesen treiben. Ich finde das äußerst destruktiv.