An einer Berliner Kinderklinik soll ein Pfleger ein 16 Jahre altes Mädchen kurz nach dem Aufwachen aus der Narkose vergewaltigt haben. Ähnliche Vorfälle auf der Station solle die Klinikleitung als „Kinderei“ abgetan haben. Auch in diesem Fall wollte die Klinikleitung erst selbst „ermitteln“, anstatt die Polizei zu informieren. Sie ging diesen Schritt erst nach einer Woche.
Anders als zum Beispiel für die Geld- oder Wertpapierfälschung gibt es keine gesetzlich festgeschriebenen Anzeigepflicht für Fälle von Sexualdelikten und anderen Formen der Gewalt, in denen die Gesundheit von Menschen geschädigt wird. Eine gesetzliche Anzeigepflicht würde in solchen Fällen dazu führen, einen Täter behördlich festzustellen, den bisherigen Opfern Gerechtigkeit und Hilfe zukommen zu lassen, und weitere Fälle, in denen Kinder und Jugendliche vergewaltigt und traumatisiert werden, zu verhindern. Stattdessen macht sich die Leitung einer Klinik oder einer anderen Institution sogar nicht einmal einer Strafvereitelung schuldig, wenn sie wissentlich einen Serientäter unterstützt und die Hinweise als „Kinderei“ abtut – weil es in Deutschland noch keine Anzeigepflicht gibt.
netzwerkB kritisiert, dass die Gesellschaft und der gesetzgebende Bundestag die Opfer von sexualisierter Gewalt und anderer Formen von Gewalt in allen Belangen über Prävention, über Strafrahmen und Verjährungsfristen bis hin zum Schmerzensgeld für erlittene Schäden nicht ausreichend schützt. Derzeit favorisiert die Politik Kurse für Kinder, in denen sie lernen sollen, „nein“ zu sagen.
Die Position von Norbert Denef, netzwerkB, hierzu lautet: „Es ist ein Skandal, dass materielle Güter in Deutschland besser geschützt werden als die Gesundheit von Menschen.“ netzwerkB wiederholt an dieser Stelle seine Forderung nach einer Anzeigepflicht für Sexualdelikte und anderen Formen der Gewalt, in denen die Gesundheit von Menschen geschädigt wird.
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EINE Berliner Klinik???
DIE Berliner Klinik, nämlich in der Charité – in der Schlaumeier Beier seit Jahren Fördergelder in Millionenhöhe von der Bundesregierung erhält, um Pädophilie zu „heilen und zu therapieren“, was wie wir ja alle mittlerweile wissen, gar nicht möglich ist, weil sie keine Situationstäter sind!!!
Und was am allerschlimmmsten ist, dass gerade in dieser Klinik das kein Einzelfall ist. Siehe:
http://www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/sexueller-missbrauch-weitere-verdachtsfaelle-an-berliner-charite/7423190.html
Es geht immer um das selbe! Mitwisser, Trägerschaft, Vertuscher usw. müssen endlich per Gesetz gezwungen werden, Anzeige zu erstatten.
Das wäre ehrliche Prävention und würde Täter sofort unschädlich machen, weitere Opfer vermeiden.
Wie man auch in diesem Fall wieder bitter lesen muss.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12427281/61009/Nach-sexuellen-Uebergriffen-in-Reckahn-wuenscht-Kinderschuetzerin-aufgeklaerte.html
Und dabei geht es auch um das leidige Thema Verjährungsfristen, das darf nicht ausser Acht gelassen werden. Viele Opfer hätten die Möglichkeit, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden innerhalb der Frist, aber solange die Regierung sich weigert, eine Anzeigepflicht gesetzlich zu etabliieren, müssen die Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden. Weigert sich die Regierung auch hier vehemment, kann sie nicht weiter leugnen, Täterlobbyismus auf ganz hohem Niveau zu betreiben.
Ich wiederhole die Frage von Sarah Mohn:
EINE Berliner Klinik???
Und wo lagen die Kommunikationsprobleme in dieser Klinik?
„Es sind viele Fragen offen beim Missbrauchsfall in der Charité. So soll es schon vor Jahren sexuelle Übergriffe durch den Pfleger gegeben haben, und nun wurde auch bekannt: Der Verdächtige ist wegen eines mutmaßlichen Falles bereits aktenkundig.“
http://www.tagesspiegel.de/berlin/von-einer-krise-zur-naechsten-missbrauch-in-der-charite-verdaechtiger-ist-bereits-aktenkundig/7424130.html
Es kotzt mich an, wie hier jahrzehntelang seitens der Justiz vertuscht und verheimlicht wird. Ihr seit die wirklichen Täter!
Ich finde eine Anzeigepflicht auch richtig.
Nur wie ist es, wenn die Beweise nicht ausreichen und der Täter mit seinen Rechtsanwälten dann wegen Verleumdung oder die Staatanwaltschaft womöglich wegen Falschverdächtigung den Spieß umdrehen.
Oder wie ist es wenn das Opfer Angst hat und deshalb keine Strafverfolgung wünscht. Dann hat laut Behörden nichts stattgefunden, obwohl die Opfer stark traumatisiert sind. Da müßte sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen, um solche Opfer zu schützen. Aber wie ?
Hier treffen alte Strukturen auf die harte Realität.
Das Image der Klinik Charite ist wichtiger – wie das Wohlergehen der Opfer – von sexueller Gewalt an dieser Klink!
Darum auch das zieren und lamentieren und Opfer erniedrigen. Die Herren Aerzte kleben an ihren Sesseln, spüren das und wehren sich dementsprechend, ohne zu beachten, dass es hier um Leben von Kindern geht, deren Kindheit gerade zerstört wurde und deren Urvertrauen massivst verletzt wurde – und noch einmal durch das „dumme“ uneinsichtig und machtbetonte Verhalten.
Dasselbe herrscht ja auch an den Kirchen, auch schon aufgefallen? Und ich habe es im weltlichen Bereich, als ich 2 mal in Intuitionen retraumatisiert wurde (sprich wieder Lebenserschütterung und Veränderung), dass da genauso negiert, schöniert und Schuldgeschiebe stattgefunden hat – von den Mächtigen.
Ich bewundere die mutige Junge Frau, die nun auch zu den Betroffenen zählt und dies in der Klinik gestoppt hat – sie hat sehr viel Mut bewiesen – dass da nun das Licht und die Wahrheit kommem kann und muss!
Schlussendlich sind wir die Starken, wir die all das Aufklären und Anzeigen, nicht die Mächtigen, die sich mitmenschlich schwach und berechnend zeigen….
„Es kotzt mich an, wie hier jahrzehntelang seitens der Justiz vertuscht und verheimlicht wird.“
Genau. Das ist zu jedem Thema anscheinend eine politische Selbstverständlichkeit. Ich möchte nur an den Fall Gustl Mollath – siehe dazu http://www.heise.de/tp/artikel/38/38056/1.html – erinnern. Da sitzt jemand jahrelang in einer psychiatrischen Anstalt wegen angeblicher Wahnvorstellungen, dessen Ex-Frau sei in eine systematische Steuerhinterziehungsdienstleistung involviert. Wie sich herausstellt, hielt deren Arbeitgeber wichtige Revisionsergebnisse aus 2003 zurück, die dessen Ausführungen belegen etc.
In dem Zusammenhang kann man derzeit auch nur davor warnen, nur eine Anzeigepflicht zu fordern. Sondern vielmehr eine Anzeigepflicht UND – ähnlich https://www.openpetition.de/petition/online/ruecktritt-der-bayerischen-justizministerin-und-aufnahme-einer-untersuchung-im-fall-mollath – eine ganz klare Kompetenzenrichtlinie der Justiz.
Im übrigen möchte ich daran erinnern, das anscheinend auch bei manchen Rechtsanwälten ein merkwürdiges Rechtsverständnis vorherrscht! So im Falle eines am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts.
http://www.ahrens.de/?p=9816
Wer angeblich zum Wohle der schwer traumatisierten Opfer gegen Meldepflicht und gegen Anzeigepflicht ist, dem geht es in Wirklichkeit um die Vereitelung der Möglichkeit, dass Täter strafrechtlich und zivilrechtlich dingfest gemacht und Opfer geschützt werden.
Dahinter steht die Auffassung von Psychotherapeuten und anderen, dass es sich nicht wirklich um Verbrechen und in aller Regel um Straftaten in Wiederholung handele, sondern eher um eine Störung der Persönlichkeit und um „Fehltritte“.
Daher immer wieder die schützende Hand der Vorgesetzten und Versetzungen solcher Serientäter in Arbeitsbereiche, in denen Mitarbeiter, Eltern und Opfer völlig ahnungslos sind.
Wenn ein Papst sagt „Jesus hat die Kinder doch auch geliebt“, kann man sich vorstellen, wie entschlossen die Institutionen solche Täter schützen. Es ist Zeit, dem Täterschutz ein Ende zu setzen.
Wer angeblich zum Wohle der schwer traumatisierten Opfer gegen Meldepflicht und gegen Anzeigepflicht ist, dem geht es in Wirklichkeit um die Vereitelung der Möglichkeit, dass Täter strafrechtlich und zivilrechtlich dingfest gemacht und Opfer geschützt werden.
Dahinter steht die Auffassung von Psychotherapeuten und anderen, dass es sich nicht wirklich um Verbrechen und in aller Regel um Straftaten in Wiederholung handele, sondern eher um eine Störung der Persönlichkeit und um „Fehltritte“.
Daher immer wieder die schützende Hand der Vorgesetzten und Versetzungen solcher Serientäter in Arbeitsbereiche, in denen Mitarbeiter, Eltern und Opfer völlig ahnungslos sind.
Wenn ein Papst sagt „Jesus hat die Kinder doch auch geliebt“, kann man sich vorstellen, wie entschlossen die Institutionen solche Täter schützen. Es ist Zeit, dem Täterschutz ein Ende zu setzen.
Ich finde dieses Fall bezeichnend für den gegenwärtigen Stand der öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion von Whistleblowern die sich am Arbeitsplatz mit Zivilcourage für Opfer einsetzen. Whistleblowing gehört genauso wie sexualisierte Gewalt zu den Gesellschaftlichen Tabuthemen. Beispielsweise ist Whistleblowerthematik der Betroffenorganisation „netzwerkB“ bekannt, kann sich aber in Ihren Verlautbarungen nicht durchringen eine verbesserten Whistleblowerschutz zur Aufdeckung von Sexualdelikten zu fordern. Statt dessen wird viel zu eng focussiert auf Abschreckung (Verjährungsfristen) statt auf Aufdeckung- und Präventionsmöglichkeiten durch Whistleblowing-Mitarbeiter hinzuweisen und daher konsequenter Weise auch einen verbesserten Whistleblowerschutz zu fordern . Eine politische Kooperation zwischen dieser oder anderen Betroffenorganisationen zu Gunsten eines Whistleblowerschutzes scheint unmöglich oder unerwünscht und bedürfte einer anders orientierten Lobbyarbeit zur Gewinnung neuer Multiplikatoren. http://www.whistleblower-net.de/was-wir-wollen/wir-wollen-funktionierendes-whistlleblowing/
Institutionen, wie Beispielsweise die Landesärztekammer Bayern , meinen sogar , dass sexualisierte Gewalt kein Thema sei, und macht sich ähnlich, wie einst die Kirchenorganisation wenig Gedanken über eine verbesserte Selbstteuerung durch die doch schwer zu kontrollierenden Whistleblower. Auf Unternehmensebene ,zu der in mitbestimmungspflichtigen Betrieben auch die Gewerkschaftsvertreter gehören, hat man andere Probleme zu lösen und den Ruf zu wahren. Unglaublich aber wahr, die jetzige Politik bemüht sich dieses gesellschaftliche Tabuthema sexualisierte Gewalt mit Hilfe von Kleinkindern als potenzielle Opfer bearbeiten zu können, anstatt die Probleme die von Erwachsenen ausgehen, von Erwachsenen lösen zu lassen! Beispielsweise mit Whistleblowing und der Justiz und Presse
28.11.2012
Lieber Whistler,
klar ist die Whistleblower-Thematik ein weiteres Tabuthema in unserer Gesellschaft – dieses nicht weil es schambesetzt ist, sondern weil Whistleblower gegen Interessen von Konzernen und ihrer Gier nach mehr Profit zu jedem Preis gerichtet sind und diese wiederum eng mit der Politik verzahnt sind.
Aber: für netzwerkB wär es eine Verzettelung und ein Weichkochen von Betroffenen – bzw. Opferinteressen Whistleblowerschutz in den netzwerkB-Forderungskatalog aufzunehmen.
netzwerkB fordert eine Aufhebung von Verjährungsfristen nicht um der Abschreckung willen (Studien in den USA argumentieren, dass Abschreckung so nicht funktioniert), es geht um viel mehr: Täter können sich nie sicher vor den Konsequenzen ihrer Taten fühlen und indem die Schwere des Verbrechens anerkannt wird, wird der derzeitigen Bagatellisierung von sexualisierter Gewalt ein Ende bereitet. Und für die Opfer – die ja lebenslang belastet sind – geht es auch um die Erfahrung von Gerechtigkeit.
Whistleblowerschutz zur Aufdeckung von Sexualdelikten zu fordern, ist viel zu klein gedacht: netzwerkB fordert Anzeige- und Meldepflicht in Verdachtsfällen. Dies ist eine klare Ansage da jeder einzelne Erwachsene in allen Lebensbereichen in die Verantwortung gebracht wird und nicht nur Beschäftigte von irgendwelchen Institutionen. Das erst wird einem mehr durchgreifenden Schutz unserer Kinder gerecht.
netzwerkB tut gut daran, das Thema des Wegschauens und des Schutzes von Institutionen auf Kosten von Opfern an der Wurzel anzugehen, und sich nicht – auf das Thema sexualisierte Gewalt bezogen – mit Teilszenarien wie den Schutz von Whistleblowern zu begnügen.