netzwerkB Pressemitteilung vom 20.09.2017

Dem Lyoner Erzbischof Philippe Barbarin wird im April des kommenden Jahres wegen der Nichtanzeige von sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige der Prozess gemacht. Sechs weitere Kirchenvertreter müssen sich neben Barbarin ebenfalls vor Gericht verantworten.

Wir von netzwerkB begrüßen es sehr, dass die katholische Kirche in Frankreich offensichtlich nicht den gleichen Schutz genießt wie in Deutschland – nach deutschem Recht werden Kirchenvertreter nach wie vor geschützt und die Opfer zum Schweigen gebracht.

Der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Dem Bischof von Magdeburg könnte wegen der Nichtanzeige von sexuellen Übergriffen gegen Minderjährige und wegen unterlassener Hilfeleistung ebenfalls der Prozess gemacht werden – diesbezüglich liegen uns eindeutige Beweise vor.

Da jedoch Deutschland seine Kirchenvertreter schützt und stattdessen die Opfer von sexualisierter Gewalt zum Schweigen zwingt, ist die aktuelle angebliche Aufarbeitung der Verbrechen nichts weiter als scheinheiliges Lügentheater.

Eine Trennung von Kirche und Staat in Deutschland ist unumgänglich, damit die Verbrechen in der katholischen Kirche aufgeklärt werden können.

Weiterführende Information:

Anzeige und Meldepflicht:
netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen:
netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_27.03.12.pdf

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
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