Suche Betroffene zum Erfahrungsaustausch, zur gegenseitigen Unterstützung und Stärkung, die wie ich gerade um OEG (Opferentschädigungsgesetz) kämpfen, bzw. kämpften.
Gerne auch spezielle Fachanwälte für Sozialrecht, die bereits umfangreiche Erfahrungen im OEG sammeln konnten.
Bitte melden unter:
Flieder@gmx-topmail.de
—
Mehr auf netzwerkB:
Ich bitte um Weiterleitung:
Ich gebe mal eine gute Anwaltsadresse weiter bezüglich Sozialrecht bzw. Menschenrechtsfragen. Ich selbst und Freunde haben vielfach gute Erfahrungen mit ihnen machen können, weil sie schlicht kompetent sind. Sie sind in Hamburg ansässig, aber das ist in Zeiten des Internets kein Handicap mehr. Ob sie sich auch mit dem OEG auskennen, weiß ich nicht, vermute es aber:
tolmein@menschenundrechte.de
@Winfried
Ich hab mir die Seite von oliver tonmein mal angesehen.
Auf der homepage werden ihre Rechtsgebiete, auf die sie sich spezialisiert haben, aufgelistet. Darunter zählt auch die Opfervertretung:
Zitat:
Opfervertretung
Einige unserer Tätigkeitsbereiche:
◦Nebenklage in Jugendstrafverfahren
◦Sexualdelikte gegen Menschen mit Behinderungen
◦Nebenklage bei schweren und gefährlichen Körperverletzungen
◦Nebenklage bei Kapitaldelikten
◦Schadenersatzforderungen im Strafverfahren
◦Opferentschädigung nach OEG
◦Zivilrechtliche Schadenersatzverfahren
◦Zeugenbeistandschaften
Zitatende:
hier der link zur homepage:
http://www.menschenundrechte.de/rechtsgebiete.php
Ich selbst stecke auch gerade mitten im Widerspruchsverfahren. Mein Antrag wurde komplett abgelehnt mit hanebüchenen Gründen.
Da wurde z. B. mein jüngster Bruder als Zeuge befragt. Seine Aussage, dass er nichts von den sex. Misshandlungen mitbekommen habe und er es sich auch nicht vorstellen könne, dass mir sowas angetan worden sei, wurde als einer von vielen Ablehungsgründen aufgeführt.
Mein Bruder war damals noch gar nicht auf der Welt. Mein zweitjüngster Bruder wurde ebenso befragt. Er kann sich gut erinnern, dass mich meine Unmutter immer wieder zu den türkischen Nachbarn gebracht habe, aber er wisse nicht, was dort geschehen sei. Auf die Frage, ob er bei mir psychische Veränderungen in der Zeit bemerkt habe, verneinte er. Logisch! Erstens war er nicht dabei, zweitens: er war damals 3 Jahre alt. Ein dreijähriges Kind spürt nicht psychische Veränderungen bei anderen Kindern. Ein Kind in diesem Alter ist noch Ich – bezogen. Zumal ich nur sporadisch an der Wochenenden „zuhause“ war.
Meiner Schwester, der einzigen Zeugin und Mitopfer wurde das Wort im Munde umgedreht, nachdem man bei ihr telefonisch noch mal rückfragte.
Das Versorgungsamt hatte zwei Jahre lang meine Akten, samt Geburtsdaten der Geschwister usw.
Mir hilft der Weiße Ring beim Widerspruch. Da ich aber auch Mitglied beim VdK bin, werde ich, falls es dem Weißen Ring nicht gelingen wird, mich dort hinwenden.
Hoffnungsvolle Grüße von
Sarah Mohn
(mit der Bitte um Weiterleitung)
Es wäre super, wenn der Austausch zum Thema OEG-Verfahren ausgebaut werden könnte, damit die Antragsteller darauf vorbereitet sind, was auf sie zukommt. Dass man damit rechnen muss, dass da Dilettanten an ihren Schreibtischen sitzen, ohne jede Ausbildung, wie man mit Missbrauchsopfern umgeht. Meinen Antrag werde ich in den nächsten Wochen abgeben. Die Angst vor unsensiblen Menschen und Retraumatisierungen hat mich bisher davon abgehalten. Vielleicht könnte man auch zusammen Strategien entwickeln. Ich bin heilfroh, dass ich hier schon einiges zum Thema gelesen habe, sonst würde ich einen Kollaps kriegen, wenn bei mir so reagiert würde, wie Sarah eben beschrieben hat.
Hallo u. herzlichen Dank für die Infos!!
Ich kann nur sagen, hätte ich gewußt, wie menschenunwürdig ich behandelt werde, wie meine Rechte als Opfer mit Füßen getreten werden, wie Dinge verdreht werden, wie mir meine Rechte seit Jahren !!! verweigert werden, hätte ich niemals OEG beantragt. Wie lange ich das gesundheitl. noch durchstehe, weiß ich nicht,…
@Wilma
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen. Die Situation in den Versorgungsämtern ist sehr unterschiedlich. In München, wo ich den OEG-Antrag gestellt hatte, saß mir jemand gegenüber, der mich einfühlsam befragt hat. In Friedrichshafen, wo der Antrag weiter bearbeitet wird, ist die Bearbeiterin auch nett. Sie ist wahrscheinlich nicht dafür vorbereitet, mit Betroffenen sexueller Gewalt zu arbeiten.
Leider leider ist es so, wie auch sonst in der Gesellschaft. Die meisten Menschen können viel eher was damit anfangen, wenn Du bei einem Unfall Teile Deines Körpers verloren hast. Das ist ja dann unübersehbar.
Als Betroffener von sexueller Gewalt habe ich eher die Erfahrung gemacht, dass die Leute zunächst Verständnis und Mitgefühl vorgeben.
Aus ihren Reaktionen danach ist mir schnell klargeworden, dass sie keine Ahnung haben, was Erfahrungen sexueller Gewalt mit den Betroffenen machen.
Bei den Versorgungsämtern ist das nicht viel anders. Da muss man schon ziemlich gestärkt reingehen. Besser ist es natürlich, ein Therapeut oder eine Vertrauensperson kommt mit.
Mir selbst ist ging es ein paar Wochen nachdem ich den Antrag gestellt hatte, nicht besonders gut. Es ist sicher eine Situation, die man nicht unterschätzen sollte.
Ich bin sehr dafür, dass gerade dieses Thema OEG-Antrag und Erfahrungen mit den Versorgungsämtern entweder auf einer separaten Webseite oder in einem Subforum gesammelt werden.
@Flieder
genau damit rechnen die im Versorgungsamt ja, dass Antragsteller aufgeben. Die Zermürbetechnik ist gang und gäbe. Leider!
Meine Sachbearbeiterin verriet mir, dass in den meisten Fällen die Anträge von oberster Stelle obligatorisch einfach abgelehnt werden. Im Gunde eine Sauerei, entweder es ist ein Recht für Opfer oder nicht. Mich macht es inzwischen sehr wütend, wenn ich von Politikern großkotzig höre, dass Opfer ein juristisch verankertes Recht auf Entschädigung haben. Es wird nie verlautet, welchen Kampf und welche Strapazen (Retraumatisierungen – Gutachterverfahren, Zeugenbefragungen, Eigenrecherchearbeiten, Strafanzeigehorror) Betroffene und Opfer ausgesetzt werden.
Drum: Je mehr Betroffene sich davon nicht beirren lassen, desto besser!!! Es muss endlich auch den Sesselpf…. dort klar werden, dass es sich hier nicht um eine sog. „Kann – Leistung“ – also im Ermessen – geht, sondern ein verankertes Recht ist.
@Wilma
Zur Vorbereitung des Antrags kann ich nur raten. Holt euch von eurer Krankkasse alle Arbeitsunfähigkeitszeiten samt Befunde und Diagnosen – und Namen der behandelnden Ärzte, Krankenhäuser chronologisch aufgelistet ein.
Sie sind dazu verpflichtet, dies den Versicherten auszuhändigen. Falls ihr verschiedene Krankenkassen im Laufe eures Lebens hatte, schreibt alle mit der selben Bitte an.
Für Zeiten, in denen eventuell Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezogen habt, und euch daher nicht krankschreiben ließt (was ein großer Fehler ist – und ich davon nur abraten kann), schreibt die Ärzte direkt an, bei denen ihr in Behandlung ward.
Falls ihr in Therapie seid, unbedingt einen Bericht von der behandelnden Therapeutin verfassen lassen. Das selbe gilt für die behandelnde Hausärztin.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sehr hilfreich ist, wenn man mit offenen Karten spielt. Also direkt kundgibt, wofür ich diese ärztlichen Befunde und Berichte benötige. Und mir wurde sehr emphatisch geholfen.
Zusätzlich ist dienlich, wenn zu den Befunden aufgelistet wird, welche Krankheiten ihr mit der sex. Gewalt in der Kindheit als Folgeerkrankung in Verbindung setzt. Hilfreich dabei sind wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die nachweisen, dass bestimmte Krankheiten Folgen von sex. Gewalt sind.
Dazu wurde hier im Blog schon sehr viel geschrieben und links eingestellt.
Zuguter letzt schreibt alles auf, was euch über Details der sex. Misshandlungen einfällt. Das ist der anstrengendste Part, weil er sehr, sehr retraumatisiert. Aber je detailierter ihr darüber berichtet, desto besser. Geruch, Klamotten, Zimmerausstattung usw. Falls Zeugen vorhanden, unbedingt miteinbeziehen. Und wenn es NUR Zeugen sind, die eventuell Veränderungen an euch in der Zeit bemerkt haben. Am Besten ist es, wenn diese Zeugen etwas Schriftliches verfassen, dass ihr dann miteinreichen könnt.
Mehr fällt mir im Moment gerade nicht ein.
Lieben Gruß und viel Kraft allen, die diesen Marathon durchlaufen oder es gerade planen.
Sarah Mohn
Ergänzung:
Ich habe mir angewöhnt, die Originale -bzw. die Durchschrift von Befunden usw. nicht mehr aus der Hand zu geben. Ich habe alles (Befunde, Atteste, Zeugenaussagen in Kopie usw. ) kopiert und in Zweitschrift versandt.
Wie oft hört man, dass Akten verloren gegangen sind. Wahnsinn, wenn ich daran denke, ich müsste mir den ganzen Mist noch einmal antun, um an die Dokumente zu kommen.
Sarah
@Panos
Danke für die Information. Nach allem, was ich bisher gelesen hatte, hatte inzwischen den Eindruck gewonnen, dass bei den Versorgungsämtern nur Schweine sitzen. Vielleicht hat man ja doch mal Glück. Mein Amt ist in Niedersachsen. Die Idee mit der Unterseite zum Thema OEG hatte ich auch schon. Das Thema ist zu wichtig.
Erst wird eine Missbrauchsbeauftragte eingesetzt, die 10000 Missbrauchsopfern geglaubt hat, dann laufen die zum Versorungsamt, wo dann alles abgestritten wird.
@Sarah
Danke auch an Sarah. Ich war leider nie krankgeschrieben, hatte nur Therapeuten. Meine Mutter (85) ist Opfer von Ärztepfusch. 150 Krankenakten in 60 Jahren. Aus diesem Grund bin ich Ärzten immer aus dem Weg gegangen. Das war richtig!!! Es gibt nur eine Akte (Reha) und die wurde von einer Pfuscherin so übel gefälscht, dass mir angst und bange ist, wenn das einer liest.
Es gehen nicht nur Akten verloren, sondern sie werden auch absichtlich vernichtet!!! Deine Hinweise sind wertvoll für alle.
lieben Gruß
Für alle, die noch vorhaben, einen OEG – Antrag zu stellen.
Allgemein ist mittlerweile bekannt, dass der OEG – Antrag für Opfer von sex. Gewalt in der Kindheit absolut ungeeignet ist, da die Fragen eher auf Gewalttaten (oder einem Unfall) im Erwachsenenleben mit Zeugen ausgelegt sind.
Mein Berater gab mir damals den Tipp, in den Antrag
bei Punkt 1 nur die persönlichen Daten einzutragen und den Rest des Antrags mit Vermerken auszufüllen, damit die im Versorgungsamt gezwungen werden, sich alles genau durchzulesen, was an Anlagen noch mitgesandt wird.
Bei Punkt 2 „Gesundheitliche Schädigung“ lediglich den Vermerk „siehe Anlagen“ angeben und diese seperat beilegen (chronologisch aufgelistete Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Diagnosenangaben, Auflistung der Krankenkassen aller Arbeitsunfähigkeitszeiten als Beleg, plus alle eingeholten Diagnosen der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser).
Bei Punkt 3 a)“Schädigendes Ereignis: hier nur die Jahresspanndaten eintragen z.B. von 19… bis 19…
bei b) Ort – Stadt, Straße… (wenn die sex. Gewalt über einen längeren Zeitraum verübt wurde, keine Angaben zu Tag – Monat – Jahr Uhrzeit geben, dass könnte einem später als Strick zum Verhängnis werden.
Lieber auf einem seperaten Blatt dann ausführlich die einzelnen Taten beschreiben. Alles, was einem dazu einfällt, ist von Belang!
zu Punkt 3 c)
falls eine Strafanzeige getätigt wurde, hier nur den Vermerk eintragen: „bitte polizeiliche Ermittlungsverfahren einholen (mit Angabe des Aktenzeichens und der Staatsanwaltschaftsbehörde).
falls nicht, auch wieder anhand von verfassten Anlagen den Sachverhalt schildern und darauf verweisen.
3d) leer lassen
3e) Hier die Namen der Täter eintragen und den Verwandschaftsgrad bzw. Abhängigkeitstitel (Lehrer, Trainer; Gemeindepfarrer usw.) angeben.
3f) kann komplett ignoriert werden außer der letzte Punkt – falls es ein Lehrer oder ein Unbekannter war. Hier geht es lediglich um Regressansprüche, die eventuell an die Berufsgenossenschaft des Trägers der Schule, bzw. der Arbeitsstelle gerichtet werden kann.
zu g, h ist es ratsam, alle Aussagen der Zeugen mit aktuellen Adressen sich im Vorfeld schon einzuholen und sie seperat beizulegen.
Der Rest von Punkt 3 ist selbsterklärend.
zu Punkt 4 a) wieder auf die beigefügten Anlagen verweisen
bei b) unbedingt KEINE eintragen, denn sonst könnte man vermuten, dass die Folgeerkrankungen nicht durch die Gewalttaten , sondern durch ein anderes Ereignis entstanden sind, die nicht OEG – würdig sind.
Die darauf folgenden Punkte sind selbsterklärend.
Generell gilt: nie Originale aus der Hand geben – immer nur Kopien versenden.
Jedes Telefonat mit der SachbearbeiteriIn protokollieren, eventuell von ihrm / ihr gegenzeichnen zu lassen.
Ich habe den meisten Kontakt mit der Behörde über Email getätigt, da ich somit Belege habe, was ausgetauscht wurde. Das würde ich auch dringend empfehlen, da es anscheinend üblich ist, dass man hinterher den Antragstellern das Wort im Mund verdreht.
Und jetzt wünsche ich allen viel Glück, damit sie zu ihrem Recht kommen, die jedem Staatsbürger gesetzlich zustehen!!!
Sarah Mohn
Was wir mit den Ämtern erleben ist dann positiv, wenn Vitamin B greift, nämlich die verschiedenen Leute einander kennen, die meinem Mann gut gewogen sind, dann ist alles möglich.
Sobald es dann, wie beim Oeg Antrag aus unserer Stadt, bzw Bundesland rausgeht, ist Ende.
Mit dem VdK haben wir leider ein Gerichtsverfahren gegen die Rentenversicherung verloren, nie wieder den VdK, das Geld lieber in eine Rechtsschutzversicherung anlegen.
Danach haben wir über den Weissen Ring (Danke Außenstelle Lö) einen Superklassetollen Anwalt empfohlen und bezahlt bekommen, der alles für meinen Mann erreicht hat.
Wenn wir wieder bisschen Kraft haben, werden wir ihn bitten die OEG Angelegenheit in die Hand zu nehmen, die jetzt über 1 Jahr in irgendwelchen Schubladen ruht.
„Nicht der, der Recht hat gewinnt, sondern der, der den besseren Anwalt hat.“
Ist es nicht so?
Zu diesem Thema kann ich auch einiges beitragen:
Erstens zum Antrag selbst: habe ich genauso gemacht, wie von Sarah beschrieben; also im Original-Antragsformular (das eben überhaupt nicht für Opfer von WIEDERHOLTER, SYSTEMATISCHER sexualisierter Gewalt WÄHREND DER KINDHEIT gemacht/geeignet ist) nur die Angaben wie Name, Anschrift etc., und in die einzelnen Abschnitte, wo man detailliertere Angaben „zur Gewalttat“ (TATEN!!! in unserem Fall!!!) usw. machen soll, nur „siehe Anlage“ schreiben und diese dann selbst und frei und so ausführlich wie möglich formuliert beifügen.
Dazu – wie Sarah schon schreibt – alle Nachweise, die dazu dienen könnten, die massiven Einschränkungen, die man ÜBER JAHRE bereits hatte, zu belegen, IN KOPIE beifügen. Also ärztliche Stellungnahmen, Befunde, etc. (ich habe mir beispielweise u.a. von meinem Zahnarzt bestätigen lassen, dass ich seit über zwanzig Jahren bei ihm regelmäßig wegen meines Zähneknirschens behandelt werde – Zähneknirschen+traumat. Stress = Zusammenhang); aber auch solche Fakten wie immer wieder arbeitslos/Arbeitsunterbrechungen, vielfache Therapieversuche, Beziehungsabbrüche usw. : alles auflisten.
Dazu kann es – ebenfalls von Sarah schon erwähnt – auch hilfreich sein, fachliche Informationen (von Traumaexpert/innen, Studien, aktuelle Forschungsergebnisse, Zusammenhänge von Trauma und Folgen, speziell sexualisierte Gewalt während der Kindheit, etc.) aus Fachliteratur oder Internet beizufügen. Es ist einfach davon auszugehen, dass dort noch viel zu wenig Kenntnisse SPEZIELL zu den langfristigen Folgen von sexualisierter Kindesmisshandlung/Gewalt vorherrschen.
Oder besser gesagt: dass noch immer versucht wird, die OEG-Anträge von erwachsenen Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit wie bisher abzuwimmeln („hängt nicht damit zusammen“, „ist nicht Folge davon“ , „hamm‘ wa nich'“, usw.) .
Hier noch einige wichtige Details:
Eine Studie der Hochschule Fulda zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) und der Verfahrenspraxis in der Opferentschädigung hat im September 2010 festgestellt, dass im Opferentschädigungsgesetz allgemein eine strukturelle Benachteiligung für Opfer von häuslicher Gewalt angelegt sei: „Das OEG erfasst faktisch nicht alle Gewaltformen gleichermaßen. Strukturell scheint eine Benachteiligung in den Entschädigungschancen der Opfer häuslicher Gewalt vorzuliegen und damit indirekt eine Benachteiligung von Frauen, vermutlich auch von Kindern und älteren Menschen.“ (Quelle: Anna Grundel, Beate Blättner, „Entschädigung von Opfern interpersoneller Gewalt im Raum Fulda“, Studie zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) und der Verfahrenspraxis in der Opferentschädigung, Hochschule Fulda, September 2010, http://www.fh-fulda.de/fileadmin/Fachbereich_PG/PDF/
Forschungsprojekte/InterpersGewalt/Endbericht_OEG_Studie.pdf)
Bei der Bearbeitung/Beurteilung der OEG-Anträge wird sich regelmäßig auf die so genannten „Anhaltspunkte“ bzw. „Versorgungsmedizin-Verordnung“ berufen.
Laut Weißem Ring wurden die so genannten „Anhaltspunkte“ zum 01.01.2009 in die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ überführt. Hiermit NICHT verbunden war eine Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Ferner wurde der Teil „Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitszuständen“ nicht in die Anlage zur Verordnung aufgenommen. Hierdurch kann eine erhebliche Rechtsunsicherheit hervorgerufen und die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis gefährdet werden.“ (Quelle: Weißer Ring, Dezember 2010, https://www.weisser-ring.de/internet/standpunkte/sozialrechtspolitische-forderungen/index.html, Hervorhebung durch mich)
Auch im Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs vom Mai 2011 heißt es: „Von FACHLEUTEN wird darüber hinaus bezweifelt, ob die bei der Begutachtung im OEG anzuwendenden versorgungsmedizinischen Grundsätze die Einbeziehung neuer Forschungsergebnisse bei der Klärung des Kausalzusammenhangs ausreichend sicherstellen.“ (Quelle: Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Seite 183, Mai 2011, http://beauftragter-missbrauch.de/file.php/30/Abschlussbericht_UBSKM.pdf, Hervorhebungen durch mich)
Die Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht und Vertreterin des Deutschen Anwaltsvereins am „Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“, Dr. Gudrun Doering-Striening, hat im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs eine Expertise zur „Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)“ erstellt (Veröffentlichungsdatum: 22.07.2011). Darin heißt es u.a.: „Die jetzt geltende Versorgungsmedizin-VO hat die Kapitel 1 – 15 der Anhaltspunkte 2008 mit den dort niedergelegten Grundsätzen für Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht NICHT übernommen.“ Und weiter: „Vor allem der Abschnitt 53 – 143 zur Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitsbildern ist in der Neuregelung nicht aufgenommen worden. Bei der Bearbeitung von Opferentschädigungsfällen hat diese Änderung eine bisher noch nicht vollständig absehbare Bedeutung, denn damit FEHLT JETZT DIE FÜR DIE BEARBEITUNG VON OEG-FÄLLEN WICHTIGE Ziff. 71, die zukünftig auch vom Sachverständigenbeirat NICHT MEHR AKTUALISIERT wird.“ (Quelle: Dr. Gudrun Doering-Striening, http://beauftragter-missbrauch.de/file.php/113/Opferentschaedigungsrecht_und_besondere_
Probleme_in_Faellen_sexuellen_Missbrauchs_22_07_11.pdf, S. 18, Hervorhebung durch mich)
Ergo entsprechen die „Anhaltspunkte“ bzw. „Versorgungsmed. Verordnung“, nach denen unsere Anträge bearbeitet werden, im Jahr 2012 NICHT mehr dem aktuellen wissenschaftlichen/fachlichen Stand! Wenn man dazu noch bedenkt, wieviel an „neuem“ Wissen seit 2010 veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass (meiner Meinung nach!) sämtliche OEG-Bescheide, die sich auf diese „Anhaltspunkte“/Vers.med.Verordnung“ berufen, schon allein aus diesem Grund anfechtbar sind.
Abschließend noch der Hinweis auf die Gesundheitsberichterstattung des Bundes zu den „Gesundheitliche[n] Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen“ des Robert Koch-Instituts und des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 (!!):
„Aufgrund der hohen quantitativen und qualitativen Bedeutung unterschiedlicher Gewaltformen für die Gesundheit von Frauen, Männern und Kindern, sind differenzierte Kenntnisse über Zusammenhange zwischen Gewaltbetroffenheit und potenziellen Gesundheitsfolgen unverzichtbarer Bestandteil für die in der Gesundheitsversorgung tätigen Berufsgruppen. VORLIEGENDE ANALYSEN VERWEISEN HIER AUF EINEN BISLANG UNZUREICHENDEN KENNTNISSTAND IM GESAMTEN SYSTEM DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG , der infolge des Nichterkennens von Gewalt als Ursache gesundheitlicher Probleme zur Über-, Unter- und Fehlversorgung beitragen kann.“ (…) „Als größtes Hindernis werden von den im Gesundheitswesen arbeitenden Professionen die UNZUREICHENDE QUALIFIKATION IM ERKENNEN VON GEWALTFOLGEN und im adäquaten Umgang mit der Problematik identifiziert. Die Mehrzahl der praktizierenden Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte fühlt sich nicht ausreichend vorbereitet und kompetent, die Folgen körperlicher, sexualisierter und häuslicher Gewalt zu diagnostizieren.“ (Quelle: Robert Koch-Institut, Berlin 2008, Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 42, „Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen“, S. 8 u. 28, http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/ren4T3cctjHcA/PDF/26Herxag1MT4M_27.pdf; Hervorhebung durch mich)
(Wie gesagt: Dieses Papier stammt vom 2008 und ist ein offizielles Papier des Bundes!)
Auch im Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs vom Mai 2011 wird festgehalten, dass es derzeit noch überhaupt nicht die Fachleute gibt, um unsere Anträge/Angaben der Folgen und Zusammenhänge im OEG-Verfahren fachlich beurteilen zu können (ergo sind auch sämtliche Entscheide im Grunde fachlich unhaltbar).
Unter Punkt 7 „Hinderliche Aspekte bei der Verarbeitung“ heißt es dort:
„Ganz offensichtlich gibt es auch im therapeutischen Berufsfeld einen allgemeinen Aus- und Weiterbildungsbedarf zum Thema sexueller Missbrauch. Dies geht aus den Erfahrungen Betroffener, den Aussagen von Expertinnen und Experten aus Pädagogik, Medizin und Therapie sowie aus der Online-Befragung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (s. D. IV.) hervor. Fachliches Wissen zum Thema sexueller Missbrauch ist überall dort notwendig, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung bei Fachkräften suchen und diese deren spezifische Situation verstehen müssen, um angemessen helfen zu können. Fort- und Weiterbildungen für verschiedene Zielgruppen sollten deshalb verpflichtend vorgesehen werden.“
und weiter:
„Da viele Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten in ihrer Ausbildung nicht oder nur unzureichend auf die Behandlung von Patientinnen bzw. Patienten mit Missbrauchshintergrund vorbereitet werden, erscheint es notwendig, ein breites, schulenübergreifendes Weiterbildungsangebot zur Behandlung traumatisierter Menschen und insbesondere von sexuellem Missbrauch Betroffener zu schaffen.“
und weiter:
„Die Notwendigkeit der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten wird auch vom Runden Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ (Arbeitsgruppe III) gesehen.“
und weiter:
„Im Rahmen von Gerichtsverhandlungen, in denen sexueller Missbrauch zur Anklage kommt, ordnet das Gericht häufig psychologische Gutachten an, die in der Regel einen großen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens besitzen. Es gibt allgemeine psychologische Begutachtungen, Gutachten zur Erziehungsfähigkeit und Glaubwürdigkeitsbegutachtungen, die sich auf Betroffene, auf Angehörige Betroffener oder auf mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen beziehen können. Um von sexuellem Missbrauch Betroffene oder auch mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen möglichst qualifiziert bewerten zu können, bedarf es auch spezifischer Weiterbildungen der Sachverständigen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Auswirkungen des Missbrauchs und mögliche spezifische Strategien von Täterinnen und Tätern berücksichtigt werden können, auch weil Betroffenen aufgrund der Besonderheiten, die aus der Verarbeitung des Traumas abzuleiten sind, oft nicht geglaubt wird bzw. ihre Aussagen nicht adäquat interpretiert werden. Um von sexuellem Missbrauch Betroffenen gerecht zu werden, sollten Unsicherheiten bezüglich der Symptomatik und ihrer Auswirkungen möglichst ausgeschlossen werden. Dafür werden Gutachterinnen bzw. Gutachter benötigt, die sich mit Traumatisierungen insbesondere auch vor dem Hintergrund sexuellen Missbrauchs und auch im Hinblick auf Strategien von Täterinnen und Tätern auskennen. Um bei der Erstellung von Gutachten größtmögliche Professionalität sicherzustellen und Betroffene vor Retraumatisierung zu schützen, werden spezifische verbindliche Schulungen für psychologische Gutachterinnen bzw. Gutachter, die in Prozessen mit Missbrauchsthematik eingesetzt werden, empfohlen.“
(Quelle: Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, Seite 148 ff, Mai 2011, http://beauftragter-missbrauch.de/file.php/30/Abschlussbericht_UBSKM.pdf, Hervorhebungen durch mich)
„Fort- und Weiterbildung ist zu schaffen“ heißt: ES GIBT SIE NOCH NICHT, und das wiederum heißt: aktuell ist der Wissensstand absolut unzureichend. Es wird „empfohlen“, speziell ausgebildete Traumagutachter einzusetzen – ganz offensichtlich gibt es die aber derzeit nicht, oder jedenfalls nicht in ausreichender Anzahl und/oder dort, wo sie dringend notwendig wären (OEG-Verfahren).
Zusammenfassung: Das derzeitige OEG (bzw. die Richtlinien, nach denen beurteilt wird) ist nicht aktuell und damit nicht in der Lage, bzw. geeignet, die Folgen von wiederholter, systematischer, vielfacher sexualisierter Gewalt IN DER KINDHEIT (das ist ja noch einmal etwas anderes, als wenn man als Erwachsene ein einmaliges Trauma erlebt) festzustellen. Es ist also schon strukturell anfechtbar. Ebenso sind m.E. n. die „Gutachten“ anfechtbar, da sie ja u.a. auf diesen nicht aktuellen „wissenschaftlichen“ Erkenntnissen und Beurteilungsgrundlagen beruhen, und darüber hinaus von Leuten erstellt werden, die in anonymen Umfragen zugeben, überwiegend keine Ahnung von der Materie zu haben.
@justina
Leider tritt eine Rechtschutzversicherung nur dann ein, wenn das schädigende Ereignis bzw. der durch einen Anwalt zu vertretende Fall NACH der Unterzeichnung der Versicherungspolice stattgefunden hat.
Dies trifft bei sex. Gewalt in der Kindheit nicht zu, da eine Versicherungspolice erst mit 18 abgeschlossen werden kann und nicht übertragbar ist.
Hier wäre es ratsam, eine Rechtsbeihilfe zu beantragen, falls finanziell sonst der Weg versperrt wäre, sich einen Anwalt zu leisten, und die Mitarbeiter des ortsansässigen VdK´s bzw. WR nicht kooperativ ihren Job machen.
Grüße von Sarah Mohn
—
Hilfreiche links rund um das OEG – Verfahren zur Vorbereitung und für das Widerspruchsverfahren.
Zum Gutachten im OEG – Verfahren
– Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialenEntschädigungsrecht
und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) 2008
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile
– Punkteerteilung für die jeweiligen gesundheitlichen Schäden zur Feststellung des Behindertengrades
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben-Soziale-Entschaedigung/inhalt.html
– Grad der Behinderungen
http://www.betanet.de/download/betanet_164_Grad-der-Behinderung.pdf
– Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen
(im aufenthaltsrechtlichen Verfahren)
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down.asp?typ=PDF&id=995
Langzeitfolgen von Gewalttaten und Traumen
– Misshandlungsfolgen: Seelische Belastungen und Spuren im Gehirn
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=Kindesmisshandlung&id=87644
– Alle Formen von Kindesmisshandlung können chronische Schmerzen verursachen
http://www.schmerz-therapie-deutschland.de/pages/archiv/2002/pres_08.html
– Psychisch und körperliche Folgen von sex. Misshandlungen http://www.zissg.de/einzseit/folgsymp.htm
– Belastungen in der Kindheit und Gesundheit im Erwachsenenalter
http://www.v-r.de/data/materialien/zfpm-0204/felitti_d.pdf
Gesetz und Tipps zum gesamten Verfahren von Beginn der Antragstellung bis zur Bewilligung, Widerspruch, Berufung, Rechte….
http://www.opferperspektive.de/Beratung/Finanzielles/406.html
Ergänzung aus der bereits erwähnten Gesundheitsberichterstattung des Bundes (2008) :
„Im Vergleich zur Relevanz der Gewaltproblematik SIND DIE VORHANDENEN FORSCHUNGS- UND DATENLÜCKEN ALS BETRÄCHTLICH EINZUSCHÄTZEN. Bislang wurden lediglich ausgewählte Zusammenhänge zwischen Gewalt und Gesundheit untersucht. Gesundheitsfolgen und Komorbiditäten (z. B. posttraumatische Belastungsstörung und Demenz) in spezifischen Zielgruppen (z. B. ältere Frauen mit sexualisierten Gewalterfahrungen) und daraus abzuleitender Versorgungsbedarf wurden bislang weitgehend vernachlässigt. Vergleichbar wenig erforscht ist die mögliche Potenzierung gesundheitlicher Folgen von Gewalt, die Rolle biografisch bedingter Risikofaktoren für Gewalterfahrungen und gesundheitliche Folgebeschwerden sowie die Frage nach geschlechtsspezifischen Unterschieden im Kontext sexueller und/oder häuslicher Gewalt.“ (Quelle: Statistisches Bundesamt/Robert Koch-Institut, Berlin 2008, Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 42, „Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen“, S. 38, Hervorhebung durch mich, http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/ren4T3cctjHcA/PDF/26Herxag1MT4M_27.pdf).
Auch hier: Im Jahr 2008 gab es noch „BETRÄCHTLICHE Forschungs- und Datenlücken“ zum Zusammenhang zwischen Gesundheitsfolgen und Gewalterlebnissen. Und dann will man uns im OEG-Verfahren 2012 abweisen mit der „Begründung“, unsere Schädigungen seien keine Gewaltfolgen???? Auf welcher Grundlage, Datenbasis usw. wird das festgestellt?????
Nochmals: Ich behaupte – und es wäre an der Zeit, dass sich endlich auch intelligente Rechtsanwält_innen dieses Themas fundiert annehmen! – aktuell sind alle OEG-Bescheide hinsichtlich der Beurteilung (bzw. Abweisung) der Schädigungsfolgen aus früh erfahrener, zumeist wiederholter Gewalt anfechtbar, weil ihnen die fachliche Basis fehlt.
Ein anderes Problem ist derzeit noch die Ablehnung aufgrund der Behauptung, die Gewalttaten könnten nicht bewiesen werden. Auch hier gibt es schon einiges, was dagegen zu halten ist (u.a. Dissoziation und Amnesien als Traumafolgen), aber das ist noch genauer auszuarbeiten.
Zur Mär, Taten müssten nachgewiesen werden, damit ein OEG – Antrag bewilligt werden kann:
„In der nachfolgenden Entscheidung des Landesversorgungsamtes (siehe link- Quelle) geht klar hervor:
„Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung ist die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs erforderlich, woran vorliegend kein Zweifel besteht.“
http://pdfdownloadfree.net/?pdfurl=1qeXpurpn6Wih-SUpOGunKynh7Hd6tjX0MrZ1t7c24bZ0tiMu9fT2M3Y5tfb4ePY3OLT0-LX0ujN2JC0yufZ2OON29vclpyimZWepJmfpIbv4oWanaSHr9ufoayL1Jah6KeZpKmYzejc1aqhmOXr3aPX0c7U2dDZ2tie1s6d3tLX0sjX1OjYo7eqt9Grz-3L59uT3NPch6_l
Entscheidend für den Beschluss des Landesversorgungsamtes Bayern waren die im OEG vorgesehenen „Beweiserleichterungen“: Soweit ein Antragsteller beim Nachweis der mit der Schädigung im Zusammenhang stehenden Tatsachen in Beweisnot gerät, können seine eigenen Angaben der Entscheidung zugrunde gelegt werden, soweit sie nach den Umständen des Einzelfalls glaubhaft erscheinen. Der „Ursachenzusammenhang“ zwischen den Schädigungshandlungen und den aus ihnen resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen muss nicht stringent nachgewiesen werden, sondern es genügt, dass der Ursachenzusammenhang wahrscheinlich ist.
zur Ablehungsbegründung: fehlende aussagekräftige Kinderheimakte
Auch hier kann das Urteil des Landesversorgungsamtes herangezogen werden.
Zitat: „„Von allergrößter Bedeutung für die „Nachweispflicht“ der Opfer der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre sind die zitierten „Beweiserleichterungen“, weil sehr viele Ehemalige Heimkinder, deren Jugendamts-, Vormundschafts- und Heimakten vernichtet wurden oder nicht mehr auffindbar sind, nur so zu ihrem Recht kommen können.“
Ein weiteres OEG – Sozialgerichturteil:
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/L_7_VG_7.05.htm
zum Ablehungsgrund: Erinnerbarkeit erst Jahrzehnte später bzw. während der Therapiejahre und dass deshalb kein Glaubhaftigkeits – Gutachten erstellt werden kann, weil die Erinnerungen auch manipulativ sein könnten:
Im Jahre 2012 dürfte es sogar Sachverständigen zu Ohren gekommen sein, dass es nicht selten vorkommt, dass schwer traumatisierte Betroffene von sex. Gewalt erst Jahrzehnte später auf ihre Traumen stoßen, die sie zum Schutze ihrer Seele abspalten mussten, um den Horror zu überleben. Warum gibt es für so viele Fälle dann nicht eigens dafür ausgelegte Gutachterverfahren, um die Glaubwürdigkeit zu wissenschaftlich zu überprüfen. Warum hinkt hier die Branche dem Fachwissen hinterher und erstellt keine dafür geeigneten Gutachtermöglichkeiten? Das kann man doch nicht den Betroffenen zur Last legen, dass eine ganze Fachbranche unzureichende Fachkompetenz besitzt. Mit dieser fadenscheinigen Begründung des Versorgungsamtes und der Sachverständigten werden 80% aller Betroffenen die Möglichkeit genommen auf gleichberechtigte Behandlung im OEG – Verfahren, weil sie durch die schwere Traumatisierung in ihrer Kindheit Jahrzehnte lang unter einer Teilamnesie litten. (Zahlen siehe Opferverband „Gegen Missbrauch“ und unterer link). Meine Therapeutin, der der Ablehnungsbescheid auf meinen Wunsch zugesandt wurde, bestätigt diese Zahl. Sie ist seit 1980 tätig als Psychotherapeutin und arbeitet überwiegend mit Betroffenen sex. Missbrauchs in der Kindheit.)
Folgendes Urteil besagt, dass aufgrund von Teilamnesie, die durch die schwere Traumatisierung hervorgerufen wurde, den Betroffenen kein Nachteil entstehen darf.
Siehe: http://www.welt.de/politik/deutschland/article12473696/Sexueller-Missbrauch-soll-nicht-mehr-verjaehren.html
Ein weiteres Urteil bzgl. der Teilamnesie bei einer Betroffenen, die im Laufe einer Therapie (also nicht in den SITZUNGEN) sich auflöste, und sie daher erst sehr spät alles zur Anzeige bringen konnte und eine Antrag auf Opferentschädigung stellen konnte.
http://www.n-tv.de/panorama/Entschaedigung-nach-vielen-Jahren-article6171851.html
Also, lasst euch nicht einschüchtern von Ablehungsbescheiden. Sie sind obligatorisch. Jeder von uns hat schon so viel geschafft, uns wurden jahrelang die primitivsten Menschenrechte versagt, jetzt sind wir an der Reihe und wir haben das Recht, dafür zu kämpfen und uns zu informieren (was durchaus auch als Kriterium für Glaubwürdigkeit einem zum Verhängnis ausgelegt wird, weil wir uns das „Ganze“ ja angelesen haben könnten) – sonst haben die keine Probleme – die spinnen wohl.
Nur weil die zu faul sind, sich fortzubilden, kann es ja wohl nicht angehen, dass uns als Betroffene das Recht, das jedem Bürger zusteht, nämlich sich zu informieren, versagt oder gar verboten wird.
Wir informieren uns ja nicht, wie sich was auswirkt, sondern umgekehrt, wir googeln, warum wir unter sovielerlei Symptomen und Krankheiten leiden und stellen fest, dass diese sich global decken mit allen anderen Betroffenen sex. Gewalt. Das ist ein riesiger Unterschied.
so, jetzt hab ich fertisch 🙂 und hoffe, dass viele von diesen Infos profitieren können.
Schönen Sonntag noch von Sarah Mohn
Das ist unglaublich, was hier in diesem Forum in zwei Tagen an Infos zusammenkommt. Einen herzlichen Dank an Norbert für die Bereitstellung und den Arbeitseinsatz. Das was da jetzt schon an Wissen zusammengekommen ist, ist übrigens mehr als der normale Fachanwalt auf der Kette hat. Und doch gilt: Recht hat man erst mit Abschluss des Verfahrens und dem entsprechenden Richterspruch und nicht weil man die besten Gründe der Welt zu haben scheint. Also immer Rechtsanwalt auch schon beim Widerspruch! Und bei einem gewonnenen Verfahren bezahlt die Anwaltskosten die Gegenseite. Widerspruch lohnt sich- immer. Im Verfahren ist man dann seinem Rechtsanwalt „ausgeliefert“- so ist es eben. Aber hilflos sind wir nicht.
Bravo! Machen wir sie fertig!
Stichwort: Beurteilungskriterien:
Zitat: „Die in ICD-10 und DSM-IV formulierten Kriterien der PTSD decken bei weitem nicht das Spektrum traumabedingter Störungen ab. Sieht man von den nach wenigen Tagen einsetzenden und spontan remittierenden Akuten Belastungsreaktionen (s. Kap. 2.2) ab, so findet sich noch eine beträchtliche Zahl an Störungsbildern, die im Zusammenhang mit traumatischen Einwirkungen entstehen können. In jedem Fall ist festzustellen, dass die vorwiegend an umschriebenen Ereignissen wie Krieg, Naturkatastrophen und Vergewaltigung erarbeiteten PTSD-Kriterien die vielgestaltigen Folgen und tiefgreifenden Persönlichkeitsstörungen im Gefolge schwerer und lang anhaltender personaler Traumatisierungen nur unzureichend erfassen. Aus diesem Grund wurde verschiedentlich Kritik an dem eng gefassten PTSD-Konzept in ICD10 und DSM-IV geübt. Die Kritik versucht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Langzeitfolgen nach Traumatisierungen in Kindheit und Jugend, Folter oder Konzentrationslagerhaft weit über die in ICD-10 und DSM-IV definierte Symptomatik hinausgehen und die Persönlichkeit des betroffenen Individuums in nachhaltiger und umfassender Weise verändern können und dass keineswegs alle Opfer realer Traumatisierungen die Kernsymptomatik der PTSD entwickeln, sondern andere Symptombildungen im Vordergrund des klinischen Bildes stehen können.“
(Quelle: Wöller, Siol, Liebermann: „Traumaassoziierte Störungsbilder neben der PTSD“, in: Posttraumatische Belastungsstörung, Leitlinie und Quellentext, Schattauer Verlag, 2005, http://sbpm.web-com-service.de/?Literatur:Psychotraumatologie)
Zitat: „Das Kriterium A (Definition des traumatischen Ereignisses im DSM IV oder ICD 10) greift zu kurz, es wird nicht zwischen man-made-Desaster und Unfällen/Naturkatastrophen unterschieden. Es wird nicht zwischen verschiedenen spezifischen Traumata, sowie deren Kontext unterschieden, wodurch der Impakt auf die Person beeinflusst wird. Ebenso wird die individuelle und soziale Bedeutung des Traumas nicht beachtet, die die Traumatisierung und den ausgelösten posttraumatischen Prozess mit beeinflusst. Objektive situative Risikofaktoren, subjektive Risikofaktoren sowie individuelle Risikofaktoren, die die Schwere der Traumatisierung beeinflussen werden nicht berücksichtigt ebenso wenig die Dauer der traumatischen Einwirkung. Eine Differenzierung von einmaliger, kumulativer und sequentieller Traumatisierung fehlt.
Reduziert man die Genese einer posttraumatischen psychisch reaktiven Störungen auf den Ereignisfaktor, wie er im Kriterium A des DSM IV definiert ist, ist oftmals die Ausprägung der Störung, wie sie sich zum Zeitpunkt X nach einem Trauma präsentiert, nicht hinreichend erklärt. Neben spezifischen Ereignisfaktoren, der Beziehung zu den Tätern sowie der Dauer der Einwirkung und der Bedeutung des traumatischen Ereignisse für die Person, wird im PTSD-Konzept weder die vorbestehende Persönlichkeit, ihr Kontext, ihr Grad der Reifung und ihre Widerstandsfähigkeit noch die Bedeutung der Sequenz nach dem Trauma (sensu Keilson) berücksichtigt. Somit kann auch keine Aussage über den Schweregrad einer Traumatisierung weder in Hinsicht auf den Auslöser noch in Hinsicht auf die Folgen in dieser allgemeinen Kategorie getroffen werden.“
(Quelle: Dr. med. Mechthild Wenk-Ansohn, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Psychotrauma, „Unzulänglichkeiten der Diagnostischen Kategorie PTSD in Bezug auf durch Folter oder Kriegsgewalt Traumatisierte“, http://sbpm.web-com-service.de/?Literatur:Psychotraumatologie)
Vielen herzlichen Dank euch, vor allem Sarah Mohn und Doro für diese superguten Zusammenstellungen und Informationen, es überfordert mich zwar grad im Moment dass alles zu kapieren, aber ich werde mich Stück für Stück durcharbeiten. Danke
Super-Einsatz in netzwerkB!
Wir sehen jetzt klarer: Die FOLGEN unserer Traumata – abgesehen von den Ursachen für die Taten unserer Täterinnen und Täter – sind so vielfältig wie Menschen unterschiedlich sind.
Das heute zusammen getragene Material ermutigt die eigene Situation zu überdenken und Entschädigung zu beantragen.
DAS nenne ich „Seelsorge“, sich des jeweiligen MENSCHEN anzunehmen?
OBER-Hirten haben derweil an Pfingsten Wichtigeres zu tun: „Benedikt hatte mehrere Ermittlungsverfahren angeordnet, … Vorwürfe der Korruption, des Missmanagements, der Vetternwirtschaft, Kritik an der Führung der Vatikan-Bank“ aus http://www.ftd.de/wissen/leben/:vatileaks-anklage-gegen-kammerdiener-des-papstes-erhoben/70042761.html – – – ach ja, und für Einheit und Wahrheit beten.
@Alle
ich – wir geben auch nur das weiter, was im Laufe der Jahre hier und anderswo an Material zusammengetragen wurde und durch Eigenrecherchen noch ergänzt werden konnte. Und auch ich durfte schon von dem vielen Wissen und den Erkenntnissen hier im NetzwerkB und in anderen Foren provitierten.
Das ist der Gewinn von Austausch, der Vorteil, wenn sich Betroffene miteinander solidarisieren.
@Justina
ging mir auch so, als ich am Sammeln von Infos rund ums OEG – Verfahren war. Ich habe mir alles nach und nach gespeichert, um es je nach Befindlichkeit durchgelesen. Vieles hab auch ich nur überflogen, weil die Zeit für einen Widerspruch so knapp bemessen ist. Da lassen sich die Ämter jahrelang Zeit, um die Akten zu wälzen, und übersehen die einfachsten Dinge (siehe meinen Fall oben), aber die Betroffenen werden dann von Fristen gehetzt, um gegen hanebüchene Ablehnungbescheide einen begründeten Widerspruch, der Hand und Fuss hat – einzureichen.
@Wilma
nun, fertig machen möchte ich für meinen Teil gar niemanden. Es geht mir einzig und alleine darum, Rechte durchzusetzen und fachlich – sachlich zu argumentieren. Was hätte ich davon, jemanden fertig machen zu wollen. Ich benötige meine Energien für mich und für den ganzen Behördenmarathon.
Nix für ungut :-).
Schönen freien Tag wünscht
Sarah Mohn
Hallo Flieder,
ich habe beim Landschaftsverband Rheinland seit 2010 einen OEG-Antrag gestellt. Nach mehrmaligen Anfragen, was denn nun mit meinem Antrag sei, wurde mir mitgeteilt, dieser lege nun beim medizinischen Dienst und dies würde erfahrungsgemäss noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine persönliche Vernehmung (ja, du liest richtig), fand auch schon 2010 statt mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Danach bis heute zu noch keinen Bescheid.
Mir wurde von dem Abteilungsleiter hohe Glaubwürdigkeit bescheinigt, ebenso von dem jetzigen Heimleiter, so wie von der FAZ und durch ein Gutachten der FH Dortmund (Prof. Günder).
Meine Erfahrung will ich gerne mit Dir teilen und was DORO hier geschrieben hat, ist ebenfalls sehr hilfreich für alle Antragssteller und für ein evtl. Widerspruchsverfahren. Ich bin fast sicher, das unsere Deutschen Sozialgerichte zu unseren Gunsten entscheiden würden. Desweiteren gibt es mittlerweile Präzedenzfälle (Versorgungsamt München). Weiterhin, da wir uns ja alle hilflos fühlen, sollten wir ein jeder die jeweiligen Ämter (Landesjugendamt..) in die Haftung nehmen „Amtshaftungsklage“, nur so kommen wir an die Politiker mittlerweile ran. Die Flut der Klagen soll sie überschwemmen und sie werden uns somit Gehör verschaffen. Fast jedes neue Gesetz muss mittlerweile durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Warum: Weil Politiker nicht ordentlich ihre Hausaufgaben machen und selten auf dem neusten Stand sind (siehe DORO-Einlassung oben).
Jetzt hilft nur noch Klagen und wir sollten ein Klage-Netzwerk aufbauen.
Wer gedacht hat, wir sind am Ende, den belehren wir eines besseren.
Für die Medien sind wir uninteressant geworden, also bringen wir uns aus eigener Kraft wieder neu ins Gespräch. Da wir PKH-Anträge stellen können, wird es für die Politiker auch noch recht teuer.
Siehe HARTZ-IV-Klagen vor den Sozialgerichten. Über 60% der Klagen sind berechtigt und führen zum Erfolg.
Nur so, und nur so wird es gehen!
Geduld ist eine Tugend – und was wir erdulden mussten über Jahre hinweg und noch weiter erdulden müssen, zeichnet uns Opfer vor allen zynischen Ignoranten und überheblichen Würdenträgern, hervorstechend und mit grossem Abstand in vorbildlicherweise aus.
Bin gerne bereit mich einem OEG-Klage-Netzwerk anzuschliessen.
Meine e-mail-adresse kann über netzwerkB erfragt werden.
Hallo U. Werner und @,
herzlichen Dank für deinen Beitrag! Könntest Du mich bitte per E-mail anschreiben, ich hätte noch eine Frage an Dich. Flieder@gmx-topmail.de Herzlichen Dank!
Auch allen anderen ganz großen Dank für Eure informativen Beiträge, ebenfalls ganz lieben DANK an Herrn Denef u. Frau Dr. Becker für dieses herausragende Netzwerk!
Über mehrere Jahre meiner Kindheit und Jugend wurde ich vom Vater körperlich und psychisch misshandelt. Einmalig wurde ich durch eine weibliche Vertrauensperson meiner Eltern gewaltsam, d.h. gegen meinen Willen … (ich möchte hier jetzt niemanden triggern): Jedenfalls leide ich bis heute (40 Jahre alt) an sehr schweren Posttraumatischen Belastungsstörungen, bin voll erwerbsgemindert, und hatte noch nie eine partnerschaftliche Beziehung mit einer Frau, so sehr ich mich auch danach sehne (dies nur so am Rande). Hier der Bericht über mein Erfahrungsmartyrium in Sachen meines seit mehreren Jahren beim Landesamt für Soziales in Niedersachsen laufenden OEG-Verfahrens:
Vor knapp drei Wochen habe ich einen Widerspruchsbescheid vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales erhalten. Das Ergebnis hat mich dermaßen entsetzt und schockiert, dass ich zunächst eine schwere Panikattacke verbunden mit einem Nervenzusammenbruch erlitt. Das geschah mir nicht zum ersten Mal. Bereits beim ersten Gutachtertermin hatte ich einen sehr schweren Zusammenbruch, und ich wurde mit dem Notarzt aus der Praxis geholt.
Bis heute sind es mehrere Punkte, die mein ohnehin angeschlagenes Seelenkostüm aus dem Gleichgewicht gebracht haben und bringen. Der schlimmste Punkt (und meines Erachtens verdient dieser „Fehler“ eine entschiedene strafrechtliche Würdigung!) ist nicht nur die behördlicherseits weiterhin hartnäckig betriebene, völlige Verdrehung der medizinischen Fakten und das Erstellen eines Gutachtens durch Dr. Stefan H., einen vom Amt bestellten Bremer Professor, der mich nie zu Gesicht bekam, verbunden mit Ignorierung/Nichtbeachtung der Arztberichte der mich viele Jahre behandelnden Ärzte, sondern nun auch noch die diffamierende Unterstellung, mein Vater sei ein Pädophiler, der mich angeblich miss******t haben soll. Mein Vater hat viele Fehler gemacht, aber das hat er nun wirklich nicht getan! Das ist einfach nicht richtig und diese Art von „Feststellung“ traumatisiert meine Seele zusätzlich. Ich wurde in der Tat Opfer einer schweren s***ellen Straftat, aber dies war eine völlig andere, dritte Person. All das habe ich sehr eindeutig schon bei Antragstellung vor knapp drei Jahren zu Protokoll gegeben – bevor man auf die Idee kam, meine Akte angeblich wegen „interner Umstrukturierungsmaßnahmen“ falsch und somit ein halbes Jahr lang unbearbeitet abzuhängen, sie anschließend nach meiner Beschwerde dreimal (!) an nicht zuständige Behörden in Wuppertal, Köln und dann Münster fehlzuleiten (eine Zeitlang wußte niemand, wo meine Akte überhaupt ist, und erst die energische Intervention bei Bundesministerin von der Leyen ließ sie wieder auftauchen), trotz meiner klar angezeigten mehrmonatigen Abwesenheit im Ausland ohne ärztliche Befragung einen GdB von 20 festzustellen usw. usw. usw. usw. usw. Ich denke, es ist genug!
Nach all den erlebten Pannen von Seiten der Behörde kann ich beim besten Willen nicht mehr glauben, dass auch dieser Patzer mit meinem Vater wieder nur ein Fehler gewesen sein soll. Inzwischen vermute ich Kalkül, um mich mehr und mehr zu traumatisieren, damit aufzubringen, meine Nerven zu zermürben, um mich dann einfach als ewig unzufriedenen Querulanten abstempeln zu können. Ich fühle mich so schon wie der letzte Dreck, aber bei klein geht das doch wirklich zu weit. Es sind so viele „Patzer“ geschehen, die mein Nervenkostüm angegriffen haben, bei klein müssen die Zuständigen von der Sozialbehörde doch einmal „auf den Trichter kommen“, dass weitere „Fehler“ irgendwann nicht mehr glaubwürdig, und schon lange nicht mehr menschlich sind…
Nach meinem Nervenzusammenbruch nebst Panikattacke beim ersten Gutachtertermin Ende 2010 erklärte ich der Behörde, dass ich aus Gründen der „Grenzen der Mitwirkungspflicht“ in Verbindung mit dem verfassungsmäßigen Recht auf Schutz meiner Gesundheit für keinen weiteren Gutachtertermin mehr zur Verfügung stünde und das Gutachten nach Aktenlage gefertigt werden solle. Hierauf schrieb mir eines Tages Frau St****, Leitende Beamtin im Sozialministerium eine E-Mail, und wir telefonierten nach anfänglichen Kontaktschwierigkeiten meinerseits. Am Telefon gab sich Frau St**** betont einfühlsam und versicherte mir, dass mir kein Nachteil drohe, wenn ich einer stationären Begutachtung zustimmen würde. Sollte ich mit dem Ergebnis dann nicht einverstanden sein, würde es nicht gegen mich verwendet werden können, da ich mich freiwillig dazu entschieden hätte. Um mein Vertrauen zu gewinnen, erzählte mir Frau St**** anfangs auch vom Suizid ihres Bruders, der sich angeblich in seinem Wagen verbrannt hatte, weil er Schulden hatte und damit nicht fertig wurde, wie sie mir anvertraute. Frau St**** versicherte mir, alle im Ministerium seien in meiner Sache sehr betroffen und wollen mir helfen…
Dazu kann ich nur sagen: Ja, ich vertraute Frau St**** zu einhundert Prozent, zumal mich ziemlich erschütterte, was mit ihrem Bruder früher passiert war…
Ich habe mich auf diesen dubiosen Gutachtertermin im Klinikum in Bremen im Juni 2011 nur sehr mißmutig und im Vertrauen auf Frau St**** eingelassen, obwohl mich das alles gesundheitlich sehr belastete und ich das auch ausdrücklich erklärt hatte. Hätte ich gewusst, dass Frau St**** nicht zu ihrem Wort steht und ein derart vernichtendes Gutachten folgen und trotz anderslautenden Versprechens dennoch gegen mich Rechtskraft entwickeln würde, hätte ich dem niemals zugestimmt…
Auch den Entlassungsbericht von der Rehaklinik Chemnitz vom Februar-März 2011, welche trotz meiner Vorgeschichte und der ständigen Panikattacken meine voll Arbeitsfähigkeit „feststellte“ (nach weiteren Nervenzusammenbrüchen meinerseits erkannte die DRV wenige Monate später schließlich doch meine volle Erwerbsminderung an!), den ich anfangs nicht dem Landesamt für Soziales zur Verfügung stellen wollte, mailte ich Frau St**** im Vertrauen, nachdem sie mir versicherte, dass auch dieser nicht gegen meinen Willen bei der Entscheidungsfindung über meinen OEG-Antrag berücksichtigt werde.
Da sich das Sozialministerium offenbar nicht mehr an die Absprache mit Frau St**** gebunden fühlt, bleibt einzig festzustellen, dass über Frau St**** mein Vertrauen erschlichen wurde und ich somit in einer zutiefst unethischen Weise getäuscht wurde. Eine solche Vorgehensweise kann schwerlich verfassungskonform sein…
Derzeit überlege ich mir, gegen Ministerin Özkan und weitere Mitarbeiter im Niedersächsischen Landessozialministerium und Landesamt eine Strafanzeige zu stellen, (unter anderem wegen evtl. Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Erstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278), Amts- und Ermessensmissbrauch (evtl. auch § 357), Verfahrensverschleppung trotz Bekanntseins meines Gesundheitszustandes, damit verbunden Körperverletzung (§ 223 ff.) wegen der ständigen Überbelastung meiner Nerven sowie wegen Beleidigung und Verleumdung meines Vaters (§ 185 ff.).
Es gibt noch einige Punkte mehr in diesem Widerspruchsbescheid, die ich mit aller Schärfe zurückweise, insbesondere die mir entgegengebrachte Unterstellung des „eigenen Verschuldens“. Gerade aus Gründen meiner aus der Erkrankung erfolgten Abspaltung der Erlebnisse wie auch aus Schutzgründen meiner Familie (was von der Verfassung bzw. unserem Grundgesetz ausdrücklich garantiert ist), war es mir gerade nicht möglich gewesen, den Antrag früher zu stellen als im Herbst 2009. Zudem ging ich wegen ähnlicher Symptome von einer anderen Form der Erkrankung (Asperger-Syndrom) aus und hatte aus Gründen meiner Erkrankung bis zur erfolgten Asperger-Untersuchung im Juli 2009 bei einem bekannten Autismus-Professor in Hannover die Ursachen dissoziiert, bzw. abgespalten. So hatte die Schädigung verhindert, dass ich meinen Vater und die Dritte Person als Ursache überhaupt lokalisieren konnte. Dass ich Opfer von Verbrechen geworden war, war mir somit nicht zu erkennen möglich, und so konnte ich auch keinen OEG-Antrag stellen. Außerdem berufe ich mich auf eine Pflichtenkollision, nämlich den Schutz der Familie, was auch von einem eigenen Artikel im Grundgesetz ausdrücklich gesichert ist… auf diese meine Angaben in meinem Widerspruch wurde von Seiten der Landesbehörde mehrmals gar nicht eingegangen!
Der hohe Grad meiner gesundheitlichen Schädigung ist auch die Ursache dafür, dass ich heute von der Deutschen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente (MdE 100) gestützt von Sozialhilfe beziehe. Auch dieser Punkt wurde bislang von Seiten der Landesbehörde für Soziales schweigend übergangen und blieb unberücksichtigt… Wie zynisch: angeblich sei meine „berufliche Betroffenheit“ in keiner Weise tangiert.
Und wenn ich mich nicht ein weiteres Mal bei einem Landtagsabgeordneten beschwert hätte, dann würde ich wohl immer noch Monate auf den Bescheid warten, nur um dann ein Schreiben zu bekommen, aus dem hervorgeht, dass die gleichen Personen das gleiche noch einmal „festgestellt“ haben (warum sollten sie auch etwas anderes „feststellen“ und damit einen Fehler zugeben?), auf meine Einwände überhaupt nicht sachlich eingegangen sind und demnach angeblich kein neues Ergebnis vorliegt (obwohl in der Zwischenzeit die Deutsche Rentenversicherung bei mir eine völlige Erwerbsminderung (MdE100 ) feststellte!). Das alles ist eine unerträgliche Posse und sollte eines Rechtsstaates wie unseres schönen Landes Niedersachsen nicht würdig sein…
Amnesty International Hannover ist über die Vorfälle informiert und hat bereits Kontakt mit Amnesty International Deutschland in Berlin aufgenommen. Von dort wird der weitere Verlauf der Ereignisse sorgsam verfolgt.
Im Grunde habe ich nichts gegen Frau Ministerin Özkan. Allerdings ist sie als Ministerin verantwortlich für alle Mißstände, die sich in ihrem Kompetenzbereich ereignen und die sie trotz eigenen Wissens nicht unverzüglich beheben läßt. Am liebsten möchte ich keine Strafanzeige gegen Aygül Özkan fertigen. Ich möchte einfach nur als Mensch ernst genommen werden, zur Ruhe kommen, und nach einem bereits rund 35 Jahre andauernden Leiden, für das ich weder schuldig noch verantwortlich bin, von der Gesellschaft endlich die Rehabilitierung erhalten, die mir zusteht.
Eines von vielen OEG-Verfahrensopfern…
recht.nicht.rache@web.de
Lieber NemoXVobis, es ist schockierend so etwas zu lesen. Was müssen Sie durchgemacht haben! Hinter diesen menschenverachtenden OEG-Verfahren stecken Ärzte, das ist mir jetzt klar, und zwar keine Traumatherapeuten oder Fachärzte für Psychotherapie und Psychosomatik, sondern Psychiater.
Und die verstehen von Trauma oft so viel wie eine Kuh vom Klavierspielen.
Was ich hierin lese, ist, dass bei den Gutachten gehörig geschlampt wurde. Dass die absichtlich etwas Falsches in die Gutachten geschrieben haben, das glaube ich nicht. Das war Schlamperei und Gleichgültigkeit. Das interessiert die nicht, was ein schwer traumatisierter Mensch fühlt, wenn er den ganzen Mist liest.
Es gibt in Niedersachsen drei Landesämter für Soziales, die mit OEG Anträgen befasst sind. Welches davon war es ?
Das Opferentschädigungsgesetz sollte umbenannt werden, ebenso die Berufsbezeichnung Gutachter.
Ich plädiere für OpferSCHÄDIGUNGSgesetz und GutDÜNKEN
Sarah Mohn
@ Wilma
Liebe Wilma, die Aussenstelle ist Oldenburg. Gern würde ich glauben, dass hinter den Vorfällen kein Kalkül stecken würde. Das würde es zwar auch nicht besser machen, denn Gleichgültigkeit gegenüber traumatisierten Menschen ist nicht weniger schlimm, wäre jedoch im strafrechtlichen Sinn „weniger“ kriminell. Bei der Lektüre eines Buches, welches vor wenigen Jahren ein engagierter Sozialrichter geschrieben hatte, tun sich jedoch Abgründe auf, und ich lasse Schlimmes erahnen…
Was ich noch unbedingt sagen wollte: auch wenn ich persönlich ziemlich Negatives in Verbindung mit meinem OEG-Antrag bzw. der Behandlung meiner Seele erfahren habe, rate ich allen, dennoch den Antrag zu stellen. Ich weiß, dass es eine reine Zumutung ist, was einem dann entgegenwirkt, und doch ist es zumindest für mich so gewesen, als wenn ich nach langen Jahren der Dunkelheit aus dem, was andere gern herablassend als „Opferrolle“ bezeichnen (als ob man sich wirklich diese „Rolle“ ausgesucht hätte!), herausgetreten wäre und mich nun verteidigen würde. Ich fühle mich zwar immer noch in vielen Dingen annähernd ohnmächtig und ausgeliefert, und doch haben sich die Vorzeichen geändert: ich bin aufgestanden und nicht mehr länger bereit, die Dinge kampflos zu akzeptieren…
Ich wünsche allen von Euch, die sich in meiner Situation befinden, die Stärke, sich niemals wieder unterkriegen zu lassen, so bequem und kostengünstig es für die „Solidargesellschaft“ auch wäre, in der wir heute leben…
Wir sind vollwertige Menschen, und niemand hat das Recht, uns zu diskriminieren, weder mit Taten noch durch Unterlassung…
@ Nemo X! Vobis
Zitat: „Ich weiß, dass es eine reine Zumutung ist, was einem dann entgegenwirkt, und doch ist es zumindest für mich so gewesen, als wenn ich nach langen Jahren der Dunkelheit aus dem, was andere gern herablassend als “Opferrolle” bezeichnen (als ob man sich wirklich diese “Rolle” ausgesucht hätte!), herausgetreten wäre und mich nun verteidigen würde. Ich fühle mich zwar immer noch in vielen Dingen annähernd ohnmächtig und ausgeliefert, und doch haben sich die Vorzeichen geändert: ich bin aufgestanden und nicht mehr länger bereit, die Dinge kampflos zu akzeptieren…“
DANKE für diese Worte! GENAU das kann ich bestätigen und genau so sehe ich das auch. Der Kampf ist wirklich die Hölle – aber die dürfen nicht länger so mit Menschen umgehen!
@nemo
Woran ich beim Lesen des Berichts auch noch gedacht habe, ist Folgendes: Es ging ja vor kurzem durch die Presse, dass viele Ärzte Provision dafür kassieren, dass sie Leute in bestimmte Krankenhäuser schicken. Ich würde zu gern mal herausfinden, welcher Art die Kontakte zwischen Gutachtern und OEG-Ämtern sind. Was läuft da? Das sollte man mal genauer unter die Lupe nehmen. Nach meinen Recherchen gibt es in Deutschland in 16 Bundesländern insgesamt 79 Ämter, die OEG-Anträge entgegennehmen. Wir haben hier bereits festgestellt, dass es keine oder zu wenig Gutachter gibt, die sich mit Traumatologie auskennen.
Wie heißt das Buch des Sozialrichters?
@nemo
Das Buch des Sozialrichters würde mich auch brennend interessieren.
Wäre es möglich, dass du hier den Titel und Autor postest?
Danke im Voraus und dir alles Gute weiterhin.
Sarah Mohn
Das Buch heißt „Der große Ratgeber für Behinderte und Pflegebedürftige“, und es wurde geschrieben von Franz Bauer, einem Sozialrichter. Es hat mir sehr dabei geholfen, die Zusammenhänge zwischen Ämtern, antragstellenden Menschen und Gutachtern zu verstehen. Insbesondere das Kapitel 2 „Vorsicht Gut-Bös-Schlechtachter!“ gibt sehr zu denken und beschreibt, was sich hier wirklich abspielt.
Über den Autor (die folgenden Angaben habe ich auf der Homepage von Amazon gefunden…):
Franz Bauer war viele Jahre Beauftragter für Behinderte und dabei für zigtausende Betroffene zuständig, ist selbst behindert, ehrenamtlicher Mitarbeiter des Weißen Rings und Sozialrichter. Er kennt sowohl die Belange der Behinderten als auch die behördeninternen Zusammenhänge. Sein Wissen und seine Erfahrungen sind die Fundgrube, spezifische Anliegen und Rechte der Behinderten und ihrer Angehörigen bei Behörden und Ämtern durchzusetzen.
@NemoX! Vobis
Danke für die Auskunft. Ich werd es mir heute noch bestellen.
Ihnen weiterhin alles, alles Gute
von Sarah Mohn
In Sachen OEG-Verfahren gibt es auch in meiner Sache etwas Neues: nach rund drei Jahren und auf erneute Anfrage meinerseits bekam ich Post vom Petitionsausschuss des Landes Niedersachsen. Ergebnis: das Petitionsverfahren sei hiermit abgeschlossen. Anlage: eine von halben Wahrheiten und ganzen Lügen strotzende, mehrseitige Stellungnahme des Niedersächsischen Sozialministeriums. Angeblich sei man mit mir besonders sensibel umgegangen, wie an das Parlament berichtet wurde.
Lügen gab es viele in dem Dokument: Lügen, die mich verletzen und die ich doch nur schwer beweisen kann. Wer kann schon dem Gutachter (der Dich nie gesehen hat!) beweisen, dass er vorsätzlich ein unrichtigtes Gesundheitszeugnis fertigte, nachdem er die Posttraumatischen Belastungsstörungen etc. verneinte, die deine langjährigen Ärzte schon lange kennen, und obwohl Du volle Erwerbsminderungrente beziehst? Wer kann die Versprechungen der Leitenden Beamtin vom Sozialministerium beweisen, die sie mündlich am Telefon tätigte?
Doch eine Sache kann ich beweisen: in der Stellungnahme gab mir das Ministerium die Schuld für die von mir monierte Verfahrensverschleppung – angeblich sei ich am 17. Oktober 2010 (im Übrigen an einem Sonntag!) nicht zu einem Gutachtentermin erschienen, obwohl ich vorher zugesagt hätte. Nein, das stimmt einfach nicht. Glücklicherweise liegt mir noch der Brief vom Landesamt von Anfang November 2010 vor, mit dem mir mitgeteilt wurde, dass in meinem Verfahren eine Begutachtung notwendig sei und ich in Kürze einen Gutachtertermin erhalte. Den erhielt ich auch für Dezember. Das war der Termin, bei dem ich eine schwere Panikattacke erlitt und mit dem Notarztwagen aus der Praxis geholt wurde. Ein Hohn: der Arzt verneinte trotzdem meine PTBS, und ich wurde überredet, einer stationären Begutachtung im Klinikum Bremen-Ost zuzustimmen. Das tat ich, nachdem mir die Leitende Beamtin im Sozialministerium zusicherte, dass sas Ergebnis der Begutachtung nicht gegen mich verwendet würde, weil ich mich ja aus gesundheitlichen Gründen zuvor auf die Grenzen meiner Mitwirkungspflicht berufen hatte, und somit die Begutachtung „freiwillig“ geschehe. Hinterher war keine Rede mehr davon. Eine Ärztin befragte mich in drei Etappen, und Monate später schrieb ein Professor Dr. Stefan H. aus Bremen, der mich nie gesehen hat, dass bei mir nur eine GdB 20 vorhanden sei und ein Rentenfall abzulehnen sei – trotz Schwerbehinderung und voller Erwerbsminderungsrente. Das alles ist nicht verstehbar. Aber es interessiert keinen. Die Politiker machen einen Rückzieher, und vom Petitionsausschuß, der meine Petition vorschnell zu den Akten gelegt hat, bekomme ich nicht einmal mehr eine Empfangsbestätigung…
Ich weiß, die werden mich linken- mit oder ohne Sozialprozess. Sehenden Auges. Ich kämpfe trotzdem weiter. Was bleibt mir auch sonst?
Einem Abgeordneten, der mir anfänglich Betroffenheit und Verständnis signalisierte und der sich heute in Schweigen übt, schrieb ich neben Frau Ministerin Özkan einen geharnischten Brief: „Lieber Herr MdL, glauben Sie noch immer daran, dass hier alles mit sauberen Mitteln abläuft? Ich bin nur einer von vielen. Was mit mir geschieht, geschieht zugleich so vielen anderen. Durchstöbern Sie doch mal das Internet und wachen Sie auf… oder schweigen Sie weiter und machen sich mitschuldig…“
Jeder einzelne von uns gilt als Querulant. Die einzige Chance, die wir haben, um diese Machenschaften zu enttarnen, ist, dass wir unsere Erfahrungen austauschen und auf leidvolle Gemeinsamkeiten überprüfen. Wenn wir als mehrere mit den gleichen erlittenen, üblen Tricks an die Öffentlichkeit gehen, können wir es vielleicht schaffen, diese zu sensibilisieren. Als Einzelne haben wir keine Chance. Die einen von uns sind bereits zu schwach (was schwerlich ein Wunder ist!), und diejenigen von uns, die sich zu wehren versuchen, werden bequem zu ewig unzufriedenen Querulanten abgestempelt, aus deren Rolle man kaum wieder herauskommt, wie die Erfahrung zeigt…
Gemeinsam, und auch nur gemeinsam können wir stark sein.
Einen schönen Tag Euch allen – und Norbert Denef, der tapfer weiter hungert!
NEMO X! VOBIS
Opfer sexualisierter Gewalt in früher Kindheit
NEMO X- kämpfe weiter , bitte melde Dich auf bertholdschmidt01@yahoo.de– du weißt aus Aurich, mag hier meine Telefon-Nr. nicht ins Netz stellen, gebe Dir diese dann aber über e-mail!!! Das ist ja echt der Hammer, was man da so liest, einfach unglaublich-du mußt jetzt weiter kämpfen und atark bleiben, melde Dich- will Dir einiges erklären-lade Dichnzum Cafe ein und in Aurich, dort in der Fußgängerzone-denn dann kann ich Dir vielleicht noch mehr Tips geben -hier im Netz, glaube ich zuviel beobachtet zu werden. Einen schönen Abend Dir noch-ich halte zu Dir IMMER-verstehst Du-Vielleicht machen wir zusammen etwas, ok! Bis dann Berthold
Es gibt in Sachen OEG-Verfahren eine, nein zwei Neuigkeiten: der Petitionsausschuß wird meinen Fall nach meinen Einwänden weiterbehandeln (gottseidank!). Außerdem hat mir amnesty international Berlin auf meinen Hilferuf in Sachen Verletzung der Menschenwürde bei Menschen, die als Kinder missbraucht wurden, und regelmäßige Verfahrensverschleppung im OEG-Verfahren auf Kosten der betroffenen Menschen und ihrer Gesundheit Folgendes mitgeteilt:
„Amnesty International ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich vor allem für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener sowie für faire Gerichtsverfahren für politische Gefangene einsetzt. Unsere Organisation arbeitet außerdem weltweit gegen die Todesstrafe, Folter, das „Verschwindenlassen“ von Menschen und extralegale Hinrichtungen sowie für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten.
In Deutschland beschränkt sich unsere Einzelfallarbeit auf Fälle in denen Personen aus Verfolgungsgründen im Herkunftsland in Deutschland Asyl suchen.
Um die Effizienz unserer Organisation aufrecht zu erhaltenmüssen wir uns auf diejenigen Menschenrechtsverletzungen konzentrieren, die in unseren satzungsgemäßen Aufgabenbereich fallen.
Deshalb kann Amnesty International in dem von Ihnen geschilderten Fall leider nicht tätig werden.
Mit der Bitte um Verständnis und mit freundlichen Grüßen
Doris W.
Einzelfälle / Individuals at Risk“
Leider bedeutet das, dass auch amnesty international uns und heute missbrauchten Kindern nicht helfen kann. Wir müssen also weiter nach anderen HelferInnen suchen. Ich schlage vor die Gründung eines Vereines „amnesty national“, der sich auch um Menschrechtsverletzungen in unserem eigenen Land kümmert. Und diese gibt es, wie viele von uns wissen – und am eigenen Leibe zu spüren bekommen haben…
Ach ja, und „ein Fall für Escher“ ist unser Problem leider auch nicht -zumindest vorerst nicht, wie mir heute mitgeteilt wurde…
Eines ist sicher: Wir brauchen prominente Verbündete in unserem Kampf. Prominente, diesich trauen, in unserem Sinne den Mund aufzumachen. Das würde uns bestimmt helfen…
Leider ducken sich fast immer und überall erstmal alle weg, die man fragt… nur nicht aufgeben! Ich bin sicher, wir werden unser Ziel mit vereinten Kräften erreichen!!!
Ich fordere jeden von Euch in eigener Sache dazu auf, ruft bitte sofort den Petitionsausschuß des Landtages Eures Bundeslandes an, wo immer Ihr mit Ungereimtheiten von Seiten des Versorgungsamtes konfrontiert wird, sei es im OEG-Verfahren, in Sachen Feststellung Schwerbehinderung oder sonstiges. Wenn Eure Akte verschwindet, ein Arztbericht nicht ankommt, Eure Angaben inhaltlich umgedreht werden etc. etc. Dahinter steckt Methode! Am vergangenen Wochenende war ich auf einer privaten Feier eines alten Schulfreundes in Hannover eingeladen. Dort sah ich einige alte Bekannte wieder, mit denen ich vor rund 20 Jahren zusammen in einer Jugendorganisation einer Volkspartei aktiv war. Einige von ihnen bekleiden heute verschiedene leitende ministerielle Positionen in der Landeshauptstadt. Was ich von einem alten Bekannten erfuhr, lässt mir die Nackenhaare zu Berge stehen. Ihm ist bekannt, dass es in einem Nachbarreferat des Sozialministeriums eine „interne Anweisung“ gibt, alle Behindertenrechte und Versorgungsanträge kathegorisch und systematisch abzublocken, das Gesetz zu beugen und nötigenfalls zu brechen, insofern keine Beweislast entsteht! Diese interne Anweisung existiert so auch in anderen Bundesländern, selbstverständlich nur mündlich. Er erzählte mir noch weitere Dinge, die ich bislang nicht für möglich gehalten hätte. Er bat mich um Verständnis, dass er weiter keine Angaben machen wolle, da er ansonsten seine Karriere gefährde. Ausserdem sei er als Mitwisser zur Verschwiegenheit verpflichtet…
ja unglaublich!!!……unfassbar!!!
Zitat aus 7.Juli 2012
„… dass es in einem Nachbarreferat des Sozialministeriums eine “interne Anweisung” gibt, alle Behindertenrechte und Versorgungsanträge kathegorisch und systematisch abzublocken, das Gesetz zu beugen und nötigenfalls zu brechen, insofern keine Beweislast entsteht!“
Ich setze mal voraus, daß die Info dazu stimmt.
Wenn man bedenkt, um welche Inhalte es bei diesen Anträgen geht, nämlich insbesondere auch um die Problematik von Betroffenenkreisen aus diesem Forum, so weiß man, wie es um Betroffene wirklich gestellt ist. Demnach würden diese Versorgungsämter nur ein fiktives Gebilde darstellen zwecks Vortäuschung.
Alles nur Schein? Was bitte soll das?
OEG- Antragsteller,
Mir stehen auch manchmal die Haare zu Berge,
es geschieht auf Anweisung,
und nicht der Mensch zählt—–
ob meine Klage ,wegen der Behindertenrechte,meiner Tochter Erfolg hat,
glaube ich nicht mehr,
es ist oft ein Krampf mit Kampf—–
nur noch nach vorne schauen,bringt meistens etwas Mut v.l.G.Bärbel
Das alles hört sich mitten im sozialen Rechtsstaat nach Unrechtsstruktur und Macht-Missbrauch an, scheint ‚System‘ zu haben, ist real.
Ein Fernsehbericht kann helfen! – den Behörden fallen dann ihre rigiden Vorgehensweisen auf die Füße und können plötzlich auch anders!
Klopft den Leuten auf die Finger und nennt es Unrecht! Unrecht besitzt die Eigenschaft von Unkraut – es wächst mitten in angeblich zivilisierten Kulturen o. kultivierten Zivilisationen und überwuchert die immer fragile Demokratie.
Seid wachsam – wie es uns Reinhard Mey rät! – und „Widersetzt Euch“ – wie es im Martin-Luther-King-Zyklus so eindrucksvoll nachhallt …
OEG Antragsteller—-
ich habe an den Petitionsauschuss ebenso wie andere Mütter geschrieben,
Angaben werden inhaltlich umgedreht usw.—————-
alles gehört zum System der Einschüchterung,
soviel ich weiss,wird D gerügt von Brüssel und Strassburg,wegen überlanger Verfahren,und dass die meisten Klagen abgewiesen werden
vieles haben Sie berichtet,
leider ist das meiste mir auch passiert,
ich habe jetzt Klage über den VdK erhoben,
um den Mut nicht zu verlieren,schaue ichnach vorne,
Die Frage stellt sich, wie es überhaupt soweit kommen konnte,
daß vorgeschobene Anweisungen von Oben die Einhaltung von Gesetzesregelungen zum Thema aushebeln.
Ok, ein Grund ist sicher, dass der Staat sparen will. Aber wo wird dann gespart? An den Schwächsten in der Gesellschaft, an Opfern, Geschädigten.
Denen verweigert man wohl ganz bewusst Leistungen zum würdigen Leben.
Und denen fällt das Einklagen ja ganz besonders schwer. Somit hat man bei der Personengruppe mit dem geringsten Widerstand zu rechnen.
Strategisch sehr geschickt eingeleitet, aber aus meiner Sicht moralisch ziemlich daneben.
Vereinzelt kommen solche Anträge ja durch, aber wohl nur, um zu demonstrieren, daß es dieses OEG gibt und auch funktioniert. Das hat dann aber wieder eher den Charakter einer Alibifunktion.
hildegard
allen ernstens BITTE GLAUBST DU ETWA NOCH AN EINEN SOZIALEN RECHTSSTAAT, doch wohl nicht oder? Sonst würden Kinder , wie die kleine Lena in Emden-noch leben. Hier hat die Polizei auf ganzer Linie nämlich versagt!!! Das ist ja wohl einfach nur noch zum kotzen!!!Da sieht man ja schon bei den Geburten Rückgängen, was hier in diesem Land los ist!! Außerdem nützt es nichts herum zu machen-jeder kämpft sowieso für sich ganz alleine-Ich gebe Alexa M. Whiteman völlig Recht, wenn Sie das schreibt!! Schönen Tag euch allen noch
Ich bin heilfroh, einen guten Trauma Psychologen-seid 5 Jahren zu haben-sonst würde ich vor lauter Schmerzen durch drehen!!!
@Hubert: Es gibt solche „Anweisungen von oben“ seit langem schon z.B. auch für Zollbeamte an der Grenze zur Schweiz, Personen in teureren Automodellen nicht auf Bargeld und das Mitführen von Kontoauszügen (von Schweizer Banken) zu kontrollieren, sondern durchzuwinken. Kann ich aus eigener Beobachtung an der Grenze auch bestätigen.
Man denke auch an die korrekt arbeitenden Steuerfahnder in Hessen, die von ihrem Dienstherren zwangsweise zum Psychiater geschickt, von korrupten Gutachtern für psychisch krank erklärt und aus dem Job gemobbt wurden.
Es ist also nicht so, dass das Geld nicht da wäre, wenn man wollte. (Siehe auch Milliarden-Steuerentlastung für Hoteliers, Bürgschaften für Banken etc.) Nur wenn es um Soziales geht, dann bricht plötzlich der Staat zusammen, angeblich.
Ich bin überglücklich. Jetzt ist es geschafft. Nach tagelanger Arbeit habe ich meine Petition zur Abschaffung des versorgungsbehördlichen Gutachterwahlrechts zugunsten eines unabhängigen Rotationsprinzips online gestellt. In meiner Petition habe ich selbstverständlich auch einen Link zur Petition von Norbert geschaltet, so dass ich hoffe, dass viele nicht nur meine Petition zeichnen werden, sondern auch die Petition zur Abschaffung der Verjährungsfristen. Meine Petition findet Ihr hier – bitte zeichnen und den Link an Freunde und Bekannte verbreiten:
http://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-des-gutachterwahlrechts-fuer-versorgungsaemter-pro-korruptionssicherem-rotationsprinzip
So sehe ich das auch, dass die OEG -Stelle überwiegend nur eine „fiktive“
Stelle ist, um zu beruhigen und die was dort arbeiten, passen dazu …..
Auf dem Dienstweg und ohne Schuldgefühle !!
Auch mein Antrag,wurde durch das Niedersächsischen Landesamt für Soziales in Oldenburg abgelehnt..Wieder einmal wird mir nicht geglaubt..
Jürgen Scherr
@Jürgen Scherr
Dann weiß ich ja schon mal Bescheid. Ich schreib da ebenfalls nächstes Jahr hin. Weiterkämpfen!!!!!! Zeig Ihnen die Faust! Schweine!
Auch mein Antrag wurde durch das zu ständige Amt abgekleht, das zu ständige Jugendamt hat Beweisführende Unterlagen wie Polizeibericht aus dem Jahr 1976 sowie Berichte welche auf die Übergriffe hiwiesen und den zweiten Sorgerechstbeschluss m.E. aus der Akte entfernt um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Meine OEG Sache liegt derzeit beim hiesigen Sozialgericht scheint ganz gut auszu gehen habe einen PKH Antrag gestellt mit dem Ausgang das Gericht Beabsichtige mir PKH zu gewähren ich möge doch einen Anwalt bennen nach bennenunbg würde abschliesend über meinen Antrag entschieden.
.
Hallo alle Ihr entschädigungsberechtigten Betroffenen.
„Richter erleichtern Entschädigung“ : „Opferentschädigung“ (OEG) !
Bitte diese ENTSCHEIDUNG des LWL (Münster) und dieses BUNDESSOZIALGERICHTSURTEIL genau studieren !
A. ) Heimkind-Opferentschädigungsantrag stattgegeben.
B. ) BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.4.2013, B 9 V 1/12R
Wiedergegeben, u.a., im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM Diskussionsforum :
ERSTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=390#p390 ( Mo. 07.10.2013, 04:34 Uhr )
ZWEITENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=391#p391 ( Mo. 07.10.2013, 10:45 Uhr )
DRITTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=392#p392 ( Di. 08.10.2013, 02:49 Uhr )
VIERTENS @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/viewtopic.php?p=393#p393 ( Mi. 09.10.2013, 09:37 Uhr )
Ich hoffe dass diese wichtigen Angelegenheiten und deren Bedeutung von niemandem übersehen werden wird – sondern ( wo immer möglich ) weitere weitgehende Anwendung finden wird.
Herzliche Grüße von einem Betroffenen aus Australien
Martin MITCHELL ( Jg. 1946 )
.
Das unendliche Leid von Missbrauchsopfern wird an vielen Fronten bekämpft, geleugnet und es werden die Tatsachen verdreht.
An alle OEG-Antragsteller in Niedersachsen!
Es muss davon ausgegangen werden, dass dies die Ansicht ist, die im Trauma-Netz Niedersachsen vertreten wird. Alle Anträge laufen über Frau Dr. Stefanie Franke.
Thema des Vortrags: Können wir unserem Gedächtnis trauen?
http://www.psychiatrie-akademie.de/seminare_pdf/tagungsberichte_2013/Jung_13_06_13.pdf
Ich lade einige von euch ein, sich im Hilferuf-Forum unter der rubrik Gewalt sich an den Diskussionen über das OEG zu informieren und sich zu beteiligen. Es gibt das OEG bei den Unfallopfern im Unfallforum, z.T. wird es bei wildwasser.de diskutiert bei Miußbrauch, und vor allem hier. Dort werden immer wieder auch Anregungen gegeben für das OEG. Und Geschichten erzählt, die schlimm sind.
z.B.
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/182910-grad-der-schaedigung-bei-der-opferentschaedigung-genaueste-kriterien-fuer-euch-gefunde.html
hallo zusammen.
habe morgen einen termin beim lvr zur vernehmung wegen mißbrauch vor 40 jahren.als kind bis 14 jahre täter onkel und mit 17 jahren vater täter.auf welche fragen muß ivch mich einstellen?die vernehmung dauert wohl 3 stunden sagte mir der mitarbeiter(mann)der mich vernimmt.ich nehme auf jeden fall jemanden mit.leider hat meine therapeutin wo ich seit 7 jahren therapiere, einen beinbruch.könnt ihr mich vorbereiten?
danke
Hallo giller,
ich habe keine Ahnung, was da geschieht, wünsche aber für diesen Termin alles Gute.
Hallo giller,
sehen Sie bitte den Termin morgen nicht als Vernehmung an. Sie werden nicht vernommen. Vernommen werden müssten die Täter und nicht Sie. Bleiben Sie ruhig und sprechen Sie einfach die Wahrheit. Dann wird alles gut.
WIE läuft ein OEG-Gutachten ab?
Ich habe einen OEG-Antrag gestellt, im Rahmen des Antrags für den Fonds Sexueller Missbrauch (Dez.2013) Vom Fonds erhielt ich noch keine Nachricht. Aber mein OEG-Antrag wurde sofort vom Schreibtisch aus abgelehnt. (Übrigens hatte ich sehr gute Unterstützung durch den Weißen Ring).
Mein Antrag wurde abgelehnt, weil meine Schwerbehinderung in Höhe von 50 % nicht als ursächliche Folge der Taten angesehen wird. Ich habe 30 % für psych. Schäden und 20% wg. eines chronischen LWS-Syndroms. Meine Anwältin hat Widerspruch eingelegt mit Verweis darauf, dass meine körperliche Beeinträchtigung auch Ursache der sexuellen Gewalt in der Kindheit ist und dass meine psychischen Erkrankungen (chronisch komplexe PTBS, Borderline-Störung, Panik…) falsch eingeschätzt wurden, da ich nie eine Untersuchung dazu hatte.
Ich wurde nur 2009 wg. der Rente untersucht u. bin 100 % erwerbsunfähig.
Nun habe ich nach knapp 8 Monaten einen Termin zur Begutachtung, schon nächste Woche. Davor habe ich einen Riesenbammel. Ich weiß nicht, ob ich meine kindlichen Anteile unter Kontrolle halten und gut antworten kann oder ob mir, wie oft bei „DIESEM“ Thema, die Stimme versagt, ich holpere und vielleicht noch weinen muss.
Kann mir jemand aus eigener Erfahrung berichten, wie so ein Gutachten erfolgt? Worauf muss ich mich einstellen?
Wahrscheinlich kann mich eine Freundin begleiten. Sonst würde eine Frau vom Weißen Ring mitkommen.
Mein Fall liegt beim LWL Münster.
Ich bitte euch sehr, mir ein paar Rückmeldungen zu geben und vielleicht ein paar Tipps, damit ich nicht in die Falle tappe. Ich habe auch sehr große Konzentrations-Probleme. Darf ich z.B. um eine Pause bitten?
Annette
@Annette
das mit diesen Begutachtungen ist reine Glückssache.
Ist dir der Gutachter wohlgesonnen, hast du Glück.
Ist er dir nicht wohlgesonnen, hast du Pech und er wird das ablehnen. In den meisten Fällen wird abgelehnt – traurig, aber wahr.
Du kannst dich auf so einen Termin eigentlich garnicht vorbereiten, da alles einzig von der Persönlichkeit und Einschätzung des Gutachters abhängt. Es wird es immer so begründen, wie es ihm passt, unabhängig vom wirklichen Ist-Zustand.
Gut nur, daß du jemand mitnimmst als Zeugen.
Wünsche dir viel Glück!
Danke Hubert,
ich möchte vor allem gerne wissen, wie das Prozedere so abläuft. Werden viele Fragen gestellt, gibt es eine körperliche Untersuchung, wie lange dauert das ???
Auf jeden Fall habe ich eine Ärztin für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie als Gutachterin. Hoffe, dass das schon mal gut für mich ist.
Was passiert, wenn man dabei im wahrsten Sinne des Wortes „abkackt“?
Darf meine Freundin etwas sagen… eingreifen?
?????????????????
Annette
Annette, meine unmaßgebliche Meinung zu solchen behördlichen Vorgängen:
Wie Hubert schon sagte spielt der Zufall mit. Auch hier gilt, Bismarcks Beamtenapparat funktioniert noch! Einzige Chance: Sei die du bist. Bleib auf Augenhöhe. Lass dein Gegenüber nicht von oben herab reden und urteilen. Deine Freundin verlangt notfalls für dich Respekt. Sprich von dir, von deiner Schädigung, von individuellen Folgen.
Solltest du also Pech haben, dann liegt es nicht an dir.
Seit 2010 müsste es jeder wissen, Täter nehmen Rache wegen erlittener Gewalt:
Täter wollen das Rückgrat des Kindes/Jugendlichen brechen. Psychisch haben die das geschafft. Sie wussten sehr wohl, was sie taten. Sie sahen uns verkümmern. Mit der Zeit zeigen sich die Folgen: Wir verbiegen, versteifen, verkrümmen, oder der allzu aufrechte Gang zeigt das Gegenteil. Wir konnten nie wachsen und werden so, wie wir ursprünglich angelegt waren …
Täter wollen Schwächeren den Biss nehmen. Zahnprobleme spielen daher eine ähnliche Rolle. Lebenslang das Gefühl zu haben, sich durchbeißen zu müssen, lässt Zähne verschleißen, kann andauernde Spannungen erzeugen …
Täter wollen totale Kontrolle. Freie Entfaltung verboten. Wir wurden unmenschlichem Druck ausgesetzt. Viel zu stark. Unerträglich. Schwere geistige Beeinträchtigungen, Konzentrationsstörungen sind typisch. Heute nachweisbare Hirnschädigungen …
Täter wollen Macht. Der Staat spielt mit. Opfer müssen Opfer bleiben.
Energie zum Leben steht uns sehr begrenzt zur Verfügung. Unsere „Batterien“ leeren sich viel zu schnell. Was Normalmenschen nebenbei erreichen, dafür müssen wir Klimmzüge machen. Geschändete Körper sprechen die Sprache der beschämten Seele. Lebenslang haben wir an den Folgen zu tragen. Wir überlebten. Wie viele überlebten nicht?!
Von Bildsprache wollen die meisten vom Verstand gesteuerten Menschen nichts hören.
Dein subjektives Empfinden wird dann rüber kommen, wenn du sagst, wie dir gerade zumute ist. Bezieh dich auf das, was dir zu deinen ganz persönlichen Symptomen in der Befragung gerade plausibel erscheint. Sei du selbst.
Wo steht geschrieben, du sollst dich selbst zur Bittstellerin verkrümmen?
Täter trieben die bösen Verschweige-Spiele mit ihren Trieben bedenkenlos immer schlimmer, immer weiter – ein Tabu, das wir unermüdlich werden aufbrechen müssen!
Hallo! Mußte leider Anfang 2014 meinen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zurückziehen, da ich einfach nicht mehr die Kraft hatte, die Sache durchzustehen. Mein Antrag wurde zweimal abgelehnt mit der Begründung, dass meine aktuelle soziale und gesundheitlichr Situation nicht von dem sexuellen Übergriff zurückzuführen seien. Von meiner Seite kann ich nur sagen, dass ich den sexuellen Übergrif eines Jugendpfarrers einfach nicht verkraftet habe und daran zerbrochen bin. Ich habe sogar studiert, war immer wieder in Kliniken und in therapeutischer Behandllung. In den darauffolgenden Jahren war ich aber nicht mehr dem psychischen Druck und körperlichen Anstrengungen in der Arbeit (Ingenieur) nicht mehr gewachsen. – Seit Jahren bin ich nun schon arbeitslos und leben von Arbeitslosengeld II.
Der medizinische Gutachter, der vom Versorgungsamt eingesetzt wurde, fragte mich, warum ich nie eine Freundin gehabt habe. Er konnte sich einfach nicht in mich hineinsetzen. Geschweige denn mir helfen. – Im Anschluß nach der „Untersuchung“ mußte ich dann in ein Krankenhaus. Ich hatte einen Schwächeanfall. Ich bin jetzt seit einem Jahr krank geschrieben, und völlig psychisch am Boden zerstört. Und wer zahlt das: Ich und die Gemeinschaft!
War jetzt auf Reha gewesen. Hat mit aber nichts genutzt. Man machte mir sogar Vorwürfe, dass ich immer wieder nur auf eine Entschuldigung und Entschädigung der Kirche erwarte, habe ich nämlich nie von Seiten der Kirche bekommen, obwohl polizeilich ermittelt wurde. Der Pfarrer wurde mittlerweile suspandiert.
Von Seiten des Sozialverbandes VDK hatte ich leider auch keine ausreichende Unrersützung erhalten, da denen geschultes medizinisches Personal einfach fehlt.
Ich legte zwar Widerspruch gegen das Gutachten ein. Was dann zur einem Termin beim Sozialgericht führte. Mein Therapeut meinte, dass es auf Grund dessen was die Gutachter bis jetzt geschrieben haben, kein Erfolg auf meinen OEG-Antrages bestehe und zog daraufhin meinen Antrag zurück.
Weiss leider nicht mehr wie es weiter gehen soll.
War jetzt auf Kur. Hat mir aber nicht geholfen.
Möchte deshalb auch nicht hier meinen Namen nennen, sonst bekomme ich noch Probleme.
VG
Anonym
@Hildegard
@anonym
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Die Kontrolle zu verlieren, ausgeliefert zu sein, so fühlt es sich an.
„Sei du selbst“ – das ist ein guter Rat. Für mich heißt das „erwachsen“ zu bleiben. Ja, auf Augenhöhe. Die Anwältin hat gesagt, ich soll um Pausen bitten, wenn es schwierig wird und sagen „darauf kann ich im Moment nicht antworten“.
Meine Freundin solle sich zwar im Hintergrund halten, aber sie darf mitschreiben. Das Gutachten – Protokoll erhält auch die Anwältin. Es tut gut, von vorne herein eine Zeugin zu haben.
Zum Glück habe ich morgen noch einen Therapietermin.
Ich will es durchstehen. Ich mache das für mich, für meine Innen-Anteile und auch für meine eigenen Kinder. Die hatten alle auch schwere Zeiten mit mir durchzustehen und ich habe „übertragen“. ……………
Ich will endlich heil werden, mich ganz und als Eins fühlen.
Annette
@all
Ich möchte in dieser Sache auch noch etwas beitragen, was vielleicht anderen helfen kann. Ich habe einen OEG-Antrag gestellt und bin im Widerspruchsverfahren. Ich habe mir vorgenommen, mir nicht das Konzept aus der Hand nehmen zu lassen. Der Widerspruchsstelle habe ich klipp und klar mitgeteilt, dass ich nur Gutachter akzeptiere, die mir eine schriftliche Ausbildung in Traumatherapie nachweisen können. Als Begründung habe ich angegeben, dass ich schwer traumatisiert bin und meine Gesundheit sonst gefährdet ist. Zu meinem großen Erstaunen ist die Widerspruchsstelle darauf eingangen. Auf diese Weise bin ich die GWG losgeworden. Ich werde in das Vorverfahren nach Möglichkeit keine Gefühle investieren, die Absage kommt sowieso, sondern meine Kraft auf die Klage verwenden. Ich lasse mich nicht von jedem Hampelmann begutachten. Die Müllgutachten kann man dan bis zum Europäischen Gerichtshof mitschleppen, bis dahin hätte ich dann keine Kraft mehr. Bei mir läuft bisher alles gut.
Reha – Kur – Therapie – Psychiatrie …
Das alles scheint Fassade, um die Ursache auszublenden. Denn dann würde dieser Staat falsche Gesetze falsch nennen, neueste Erkenntnisse nützen, für die Zukunft vorsorgen und viel Geld in Erziehungs-Qualifikationen und Bildung stecken müssen …
Das Stichwort Psychiatrie wäre sehr gründlich zu hinterfragen. Neulich gab es hier den Link http://www.nachdenkseiten.de/?p=22526#more-22526 – mich bringt es doch sehr zum Grübeln, wenn ich zur Frage „…das bedeutet für mich als normalen Bürger im Lande also … was jetzt genau?“ diese Warnung von einem Juristen lesen muss:
„Dass insbesondere die mangelnde Selbstreflexion der Richter und Sachverständigen Betreuungsverfahren generell sehr gefährlich macht. Denn Argumente, die den vom Gericht angelegten Vernunftmaßstab in Frage stellen würden, bringen den Richter nicht etwa dazu, seine Entscheidungsprämissen kritisch zu hinterfragen, sondern gelten im Gegenteil in aller Regel als ein weiteres Indiz für die Krankhaftigkeit des Verhaltens des Betroffenen.
Wir haben es hier nämlich mit einem medizinisch legitimierten geschlossenen Weltbild zu tun; wer da einmal hineingeraten ist, dem kann jede noch so vernünftige Lebensäußerung als „Unvernunft“ gedeutet und interpretiert werden. Da wird Kritik eben zur querulatorischen Zwangsstörung oder das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, zur Paranoia. Egal, wie klug, vernünftig oder gesund Sie als Betroffener im Zweifel sind: Aus dieser Dogmatik kommen Sie gegebenenfalls ein Leben lang nicht mehr heraus…“ Zitatende.
Leute, sorgt möglichst dafür, euch in keiner Weise von solchen scheinbar viel Gutes versprechenden Auszeiten/Wohltaten verführen und damit abhängiger machen zu lassen, als euch lieb sein kann. Es ist haarsträubend und macht mir Angst, wie manche mit Macht spekulieren und Geld machen – staatlich subventioniert + dem Segen „geweihter Männer“ …
Verlasst euch lieber auf euch selbst!
@ Wilma
„Der Widerspruchsstelle habe ich klipp und klar mitgeteilt, dass ich nur Gutachter akzeptiere, die mir eine schriftliche Ausbildung in Traumatherapie nachweisen koennen. Als Begruendung habe ich angegeben, dass ich schwer traumatisiert bin und meine Gesundheit sonst gefaehrdet ist“
Bravo!
Sie/Du haben sich ein Stueck Freiheit erkaempft, ein Stueck des inneren „Eigenlands“ bewahrt. Der Ruhepunkt unserer Staerke, an dem wir die Welt aus den Angeln heben koennen und aus dem die Taeter und das Trauma versucht haben, uns zu vertreiben. Wohl gesprochen, wohl gefuehlt, wohl getan.
Ich hatte auch OEG beantragt, auch Widerspruch, ziehe diesen jedoch zurueck weil das OEG nur bis 1949 gilt und die mir angetane Gewalttat, 1947 passiert ist. Ich bin dabei, statt dessen BVG zu beantragen. Dabei werde ich mir diese Klarheit, Staerke und Selbstsorge auf die Fahne schreiben, damit ich besser im Auge behalte kann, wie und wo dieser Punkt zu finden ist.
Dein Beitrag hilft in der Tat jemand anderem
Eva Phoenix
@Wilma
“ Der Widerspruchsstelle habe ich klipp und klar mitgeteilt, dass ich nur Gutachter akzeptiere, die mir eine schriftliche Ausbildung in Traumatherapie nachweisen können. Als Begründung habe ich angegeben, dass ich schwer traumatisiert bin und meine Gesundheit sonst gefährdet ist.“
Deine Idee ist echt gut, und ich finde erstaunlich, daß die darauf eingegangen sind. Denn normalerweise vermitteln die nur Psychiater, welche sich füberwiegend mit Medikamenten auskennen.
Wie wäre es denn, wenn Betroffene sich mit dem jetzigen Zustand einfach abfinden?
Das Geschehene lässt sich sowieso nicht rückgängig machen.
Die Entschädigungsprocederes sind doch viel zu anstrengend und belastend.
Wer den Gedanken für sich so nicht annehmen kann, könnte das zumindest über eine Therapie versuchen hinzubekommen.
Ist es das, was die Gesellschaft von Betroffenen erwartet?
Kann doch wohl eigentlich nicht wirklich wahr sein, oder?
ZU HILDEGARD:::::::
Reha -Kur usw.,
ich habe es versucht auf mich selbst zu hören,
es ist ein Lernprozess,der noch währet???
Ich habe mich gegen gutgemeinte Ratschläge gewandt,
habe gekämpft gegen Windmühlen,
bin bildhaft —vor eine Betonwand gefahren,
letztendlich war ich überzeugend,
habe alles gegeben ,gegen das Unrecht gekämpft ,
eine Entschuldigung erwarte ich vom Staat nicht mehr,und lebe Heute und im Jetzt,denn ich lebe nur einmal,und versuche nicht DAS ERLEBTE UNRECHT UNBEWUSST NACH ZU AHMEN
Ich befinde mich auch im Widerspruch und habe schon angedeutet, dass ich keinen Gutachter aus dem Ort, wo die Verbrechen passierten, akzeptiere. Zur Zeit geht es mir so gut, dass ich sagen kann, eine Gespräch auf Augenhöhe. Ich weiß, dass ich die Wahrheit sage, meine Psychologin und Anwältin stehen hinter mir. Das Gutachten meiner Psychologin wurde nicht berücksichtigt (steht klipp und klar, keine Psychose), durch die falschen Zeugenaussagen wurden mir Wahnvorstellungen unterstellt. Ein Gutachter zur Wahrheitsbeglaubigung wurde meinerseits jetzt gestellt. Für mich zählt nur noch, die aufgeben, ich will das die Wahrheit schwarz auf weiß steht, denn auch mein Sohn musste mit darunter leiden. Ein Mutterherz kämpft.
Hallo zusammen,
Ich kenne das Ganze auch nur zu gut, seit juni 2009 stecke ich nun in diesem OEG -Verfahren und habe mitlw. 5 gutachten hinter mir.
Erst wurde ich komplett abgelehnt, da laut statistik 9/10 fälle nicht so schlimm reagieren würde wie ich . bei mir handelt es sich um 2 Taten die beide rechtskräftigt verurteilt worden sind. 1 mal sex. missbrauch und das andere schwere körperverletzung.
Die ablehnung wurde von jemanden entschieden der die sachen aus aktenlage entschied.
Dann kam eine Gutachterin zu mir und empfahl dem LWL 40%, haben mich aber dann doch in die 30% gesteckt.
Dann wieder widerspruch und die kam dann zu dem ergebniss das ich von der schweren körperverletzung keine psychischen schäden davon getragen habe., man bedenke das ich alleine meine wohnung nicht verlasse aus angst das mir wieder jemand etwas tut.
Nun war wieder ein gutachten und der kam dann zum ergbeniss von 50%.
Jetzt hat der LWL beantragt die Klage abzuweisen, weil wieder ein gaaaaaaaanz andere gutachter auf das 50% Gutachten stellung genommen hat (auch aus aktensicht). nun will mein anwalt das diese stellungsnahme zu dem gutachter geht mit den 50% damit er das quasi erklären kann wieso er auf das kommt was er da beschreibt.
Das iss ne einzigste schlammschlacht. und meine nerven sind mehr als nur aufgebraucht.
Ich habe die Absicht, alle Gutachter abzulehnen, die mir nicht schriftlich eine Ausbildung in Traumatherapie nachweisen können. Wenn meine Gesundheit gefährdet ist, habe ich, soviel ich weiß, das Recht dazu.
Die Geschichte Patient – Gutachter im OEG-Verfahren erinnert mich die Geschichte vom Wettlauf zischen dem Hasen und Igel. Der Igel (Gutachter) gewinnt immer, weil er mit fiesen Methoden arbeitet. Der Hase (Patient) läuft sich tot. Der Hase hätte gar nicht erst mitlaufen dürfen.
Joa das kenn ich zugut, mir wurde geschrieben das des sex. missbrauch an sich ja nicht so schlimm sein hätte können da ich ja 2 jahre später auch schwanger geworden bin …. so eine rotze… oder das ich durch die gewalttat wo ich fast totgeschlagen wurde, keine psychischen störeungen davon getragen habe…im grunde sagen die mir ich hab des doch locker weggesteckt, das ich aber nicht die wohnung verlasse und sowas das sind dann deren meinung nach irgendwelche anderen gründ die mit der Tat / den Taten nichts zusammen hängen können… ich muss jetzt abwarten … mein anwalt hat nun beantragt das das schreiben von OEG gutachter nochmal an den Gutachter geht der mioch auf 50% diadn. hat damit er das nochmal erklären soll / kann wie er auf diese 50& kommt.. seit 5,5 jahren geht das nun.
Ob man Gutachter ablehnen kann weiss ich garnicht. Den letzten Gutachter hab ich mir selbst aussuchen können weil ich ind er letzten instanz von dem ganzen bin und da durfte ich dem Gericht dann ein gutachter benennen.
Wichtiges Urteil dazu:
Bislang wurde hier eine ausreichende Glaubwürdigkeit verneint, wenn statt des Missbrauchs auch andere Gründe für die psychische Erkrankung möglich sind – hier die zerrütteten Familienverhältnisse und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Kindes.
Dass solche anderen möglichen Krankheitsursachen die Glaubwürdigkeit des Opfers komplett infrage stellen, hielt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel für unzulässig. Es reiche in solchen Fällen aus, wenn der Gutachter von mehreren Möglichkeiten die wahrscheinlichste aufzeigt, urteilten die Kasseler Richter. (mwo)
Bundessozialgericht, Az.: B 9 V 1/12 R
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/843063/missbrauch-richter-erleichtern-entschaedigung.html
Interssant was da im Ärzteblatt steht. Leider kommt es für mich zu spät. –
Ich wurde auf Grund meines Antrages nach dem OEG durch einen psychologischen psychatrischen Gutachter auc psychologsich untersucht. In einer 2 stündigen Befragung an einer Klinik (in einer größeren bayerischen Stadt im September letzten Jahres) setzte mich der Gutachter immer wieder zu, und monierte, dass der sexuelle Übergriff nicht so schlimm gewesen sei und versuchte andere Gründe für meine aktuellen psychsichen Probleme (u.a. Posttraumatische Belastungsstörungen, Unsicherheit, Depressionen) zu finden (Elternhaus). Der Arzt setzte mich sehr zu. Ich ging danach fix und fertig aus dem Gespräch heraus. Mein Bruder begleitete mich zu dem Termin (war aber bei dem Gespräch nicht anwesend). Zum Glück fuhr er mich nach dem Termin nach Hause. In den darauffolgenden Tagen hatte ich nachts immer wieder Albträume, musste immer wieder aufstehen. Am vierten Tag war es mir in der Nacht sehr schlecht gegangen. Ich merkte am Morgen, dass mit mir etwas nicht passt. Ich konnte meinen linken Arm und meine linke Seite nicht mehr bewegen. Später stellte man dann im Krankenhaus fest, dass ich einen Thalamusinfakt (Schlaganfall) hatte. – Seit ungefähr 3-4 Jahren leide ich auch unter Bluthochdruck und werde medikamentös behandelt. Ich wurde von oben bis unten abgescheckt (CT, Herz). Es wurden keine Einschränkungen festgestellt. Alles normal.
Der Antrag nach den OEG wurde mittlerweile abgelehnt. Einen Widerspruch wollte ich nicht mehr machen, da mir der VDK (Sozialverband VDK), der mich unterstützen sollte, gleich sagte, dass der Widerspruch an das zuständige Gericht gehen wird. Ich war jetzt noch auf Reha (Anschlussheilbehandlung) und dann noch auf Kur. Es geht zwar jetzt einiger Maßen wieder. Die medizinischen Massnahmen (Reha, Kur) haben mir aber überhaupt nicht geholfen. – Vom VDK bin ich mittlerweile sehr enttäuscht, da man mir nicht geholfen hat. Das war nicht professionell was die da gemacht haben. Man sagte mir, dass sie meine Sache nicht einschätzen können, da der VDK keine Ärzte hat! Mittlerweile sagten meine Ärzte auch zu mir, dass es sich bei dem Thalamusinfakt um eine körperliche Reaktion auf Grund von massiven psychsichen Belastungen handelt, die bei mir den Bluthochdruck ausgelöst haben.
Ich bin jetzt immer noch krank geschrieben. Momentan lebe ich von Arbeitslosengeld II. – Zum Schluss möchte ich anmerken, dass ich Missbrauchserfahrungen mit einem katholischen Priester hatte. Seit über 10 Jahren kennt die Diözese meinen „Fall“. Doch niemand kümmerte sich um mich. Bis jetzt habe ich weder eine Entschuldigung erhalten, für das was ein Bediensteter der Kirche an mir getan hat, geschweige denn wurden für mich Therapiekosten übernommen, obwohl immer wieder von der Diözese in der Öffentlichkeit gesagt wurde, dass „man“ dem Opfer (sprich mein Fall) hilft. Die Kirche spricht von „man“ und nicht von mir als Person. Ich finde das sehr unpersönlich und unfreundlich von der Kirche!
@anonym
Was dir da jetzt erneut wiederfahren ist, ist ganz entsetzlich. Man könnte es auch Missbrauch mit dem Missbrauch nennen insofern, daß das Erlebte bagatellisiert wird, damit deswegen ja keine Leistungen gezahlt werden müssen. Die Institutionen haben ganz einfach Angst vor der riesigen Antragsflut von den immer mehr bekanntgewordenen Missbrauchsopfern. Und man ist ganz offensichtlich nicht bereit, denen ein Leben in Würde zu ermöglichen mit angemessener finanzieller Basis.
Nein, man sucht dann ganz einfach nach anderen fadenscheinigen Gründen und schon ist man die ganze Missbrauchsproblematik in Sachen Entschädigungsleistungen los.
Diagnosen werden scheinbar ganz einfach umdefiniert mit dem Ziel, Geld einzusparen. Die Opfer können dann sehen wo sie bleiben und werden am Ende vielleicht noch mit Arbeitsunwilligen auf eine Stufe gestellt und erhalten dann noch sozial diffamierende Diagnosen. Das Alles soll wohl einer gewissen Abschreckung dienen.
Ich finde das eine riesen Sauerei, wenn man bedenkt, daß für Betroffene allein schon der Weg zu einer solchen Institution schwer genug ist. Und dann derart abgespeist zu werden – das geht garnicht!
@Anonym … dein OEG-Verfahren macht klar, es handelt sich um ein Opfer-Entschädigungs-Verhinderungs-Gesetz.
Dein „Fall“ schreit zum Himmel – überdeutlich, wie weltliche und kirchliche Obrigkeiten auf am Boden liegenen Opfern herumtrampeln, sie also vorsätzlich vernichten wollen um nicht zahlen zu müssen …
Kirche und Staat gehören verklagt!
Wenn du innerlich wieder dazu in der Lage sein wirst, solltest du ‚wegen Verfahrensfehlern‘ einen guten Opferanwalt (z.B. Sailer) einschalten, dich auf Doros Hinweis ( Bundessozialgericht, Az.: B 9 V 1/12 R ) beziehen und dem Täter / dem Bistum / der DBK / dem Vatikan eine gesalzene Rechnung über die Folgeschäden des Verbrechens aufmachen.
Ich denke das die halt gerade bei so Psychiologischen angelegenheiten einfach hoffen das die Opfer aufgeben. Ich kämpfe wie oben schon geschrieben seit 5,5 Jahren und ich hab zwischendurch suizidgedanken gehabt, hab an mir selbst gezweifelt, und hatte auch nur glück das ich so ein tollen anwalt hab und halt auch von einer Beratungsstelle unterstütz werde, nebenbei unterstütz mich der Weiße Ring auch noch ganz zu schweige was mein Mann in den letzten Jahren mitmachen musste mit mir weil es eine Berg und Talfahrt mit dem OEG verfahren ist. zu beginn des Verfahrens hatte ich noch bei bedarf Diazepam mittlerweile ist es aber so das das nicht mehr reicht und ich auf Tavor umsteigen musste, weil ich anders gar nicht mehr zum Schlaf gekommen bin.
Alle die mich unterstützen haben immer nur eine Sache die sie mir immer wieder sagen „das sind Bürokraten, die wissen am ende nicht was sie dir antun wenn sie soviel Unsinn schreiben“.
Ich hoffe für mich und auch andere die in diesem harten langjährigen Kampf sind, das es irgendwann mal eine Änderung am Gesetz gibt.
Ich glaube schon lange nicht mehr an Recht oder Unrecht.
gibt es eigentlich schon eine Anlaufstelle für Gutachtergeschädigte?
Denn das wären ja letztlich die Personen, welche das Dilemma hauptsächlich mitzuverantworten hätten.
Ich denke, da muß dringend was passieren, bevor noch mehr Betroffene seelisch komplett diffamiert werden.
Ich hatte nun für mein szialgericht gutachten auch versucht einen Traumagutachter zu bekommen .
Das scheint wol zu scheitern 🙁
Ich habe der Begleitenden Stelle , es zu gemailt .
Der Gutachter , ist der Meinung das man dazu kein Traumaexperte sein müßte um Traumen diagnostizieren zu müssen ,
Der zitierte auch von anderen stellen von 2003 .
Ich könnte es ja Norbert auch zu Mailen ?
Und er könnte gucken was man davon so einstellen könnte ?
ich frage ich wenn es nur ein Psychiatrie Arzt sein muß mit Psychotherapie erfahrung , warumm gibt es dann spezielle Traumakliniken .
Er ,meinte das Traumakliniken nur dann Traumen sehen würden und andere Erkrankungen dann nicht sehen würden ,die ja auch da währen .
Grusel .
Ja auch bei mir wurde geschrieben das man wol fiel erlebt hat , aber das das alles nicht unbedingt auch einen Schaden im Leben hinterlassen müsse .
Also ganz normal wie jeder andere Bürger leben könnte ?
Ich hasse die Scheuklappen Ärzte .
die die Hintergrundgeschichte nicht mit einbeziehen und man mit Falschen Diagnose raus geht für die es keine OEG anerkennung dann gibt .
Ja alles dann dadrauf beziehen und Folgeerkrankungen durch den MB sind gar nicht mehr auffindbar ?
ich habe bald einen Gutachter thremin dann wol bei einen nicht Traumagutachter .
Ich hätte nicht damit gerechnet , das der Gutachter zu der Kritik stellung genommen hätte , sondern das Sozialgericht da entschieden hätte .
ob der Vorgeschlagene der richtige Gutachter währe .
Nun ja ich könnte nach dem Gutachter dann auch einen Gutachter meiner Wahl benennen , sagte mir die Anwältin .
doch besser währe ja wenn alle die Gleiche gute Diagnose hätten, die auf meiner Seite währe .
Ich halte von all den Medis gar nichts mehr ! …….
Außer einen Depressiv zu machen ,haben die gar nicht geholfen
Therapieen und Austausch mit den Problemen ist die Lösung ,nicht die ,nur Sedierenden Medis .
Die einen noch mehr abspalten lassen ,noch mehr sich nicht mehr spürend machen .
ja So könenn keine Gefühle mehr hoch kommen und ist anscheind dann so geheilt ?
Grüße
Larissa
zu Larissas Kommentar:
Wenn ich das so lese von Larissa, frage ich mich, wo wir nun gelandet sind nach mehr als 5 Jahren intensiver Aufklärungs- und Offenlegungsarbeit der Problematik. Es sind doch etliche hochbazhalte Forscher mit daran beteiligt.
Und das Ergebnis stellt sich dann so dar, wie oben beschrieben? Also ne … unfassbar!
Ich möchte den jetzigen Zustand bezüglich Umgangsformen mit Betroffenen in weiten wichtigen Teilen als katastophal bezeichnen.
OK, Betroffene stellen zweifelsohne eine finanzielle Belastung für die Gesellschaft dar – das ist bekannt. Und sie sollen nun weg oder unsichtbar gemacht werden bzw. möglichst kosteneinsparend ruhig gestellt werden?
Viele ziehen sich doch gerade deswegen komplett von der Gesellschaft zurück.
Dass Betroffene bezüglich dieser Sachlage zusätzälich extrem unruhig werden ist doch völlig normal und richtig – warum sollte man diese richtige Reaktion betäuben wollen?
Ich finde sowas absurd.
Oder wie soll das zu verstehen sein?
@Alice
… wissen nicht? – Sie wissen es doch!! Sie selbst sind Menschen. Sie alle haben in ihrem Umfeld Gewaltgeschädigte, von denen sie mehr wissen als ahnen, was ihnen geschehen sein muss …
NEIN! Der Ansatz wird geändert werden müssen.
Die allgemeine politische und mediale Aufmerksamkeit muss auf die Abhängigkeits-Strukturen in Behörden gelenkt werden, die solche Menschenverachtung seit Jahrhunderten in unsere Demokratie hinüber „gerettet“ haben – gewollt oder ungewollt. Die zur Hörigkeit verpflichtete Beamtenschaft hat den Auftrag, durch Einsparungen dem Staat zu dienen. Für Menschenwürde und Menschenrechte kPd 😉 – kein Platz da – trotz Grundgesetz!
Die Seilschaften wie im Sachsensumpf sehen anderswo zwar anders aus – die Vasallen des Bösen aber bewirken dort in jedem Einzelfall ebensolch himmelschreiendes Unrecht.
Hier hätten die Kirchen ein neues Betätigungsfeld. Kirchenjuristen sollten sich endlich FÜR die Menschen einsetzen, die ’s brauchen!! Kostenlos. Gratis. Wieder-gut-machend für ‚Gottes Lohn‘.
Stöbern in seiner HP ist sehr aufschlussreich: http://www.juergen-roth.com/blog/der-sachsensumpf-und-die-weisse-korruption/
Hallo Hubert
bei mir hat man eine andere Erkrankung diagnostiziert , von Psychiatern in der Klinik .
Und dadrauf will man bei mir nun alles abwälzen das ich keine PTBS habe , sondern eine Erkrankung die nicht vom Täter her rühren sollen .
Und dann fällt das PTBS dadrunter gar nicht mehr als Schäding auf .
ich denke das ich deswegen keinen Tramagutachter bekomme .
Weil ich ja mit anderen Worten Bekloppt binn .
Also die PTBS kann nicht so hoch bewetet werden wie die Erkrankung die ich angeblich mehr hätte .
Das versucht man nun wol mit dem Psychiater und Psychologen dann wol so hinn zu bekommen das meine Erkankungen die Vordergründig sind , angeblich .
Dann die Tätervolgen unter den Tisch fallen .
Ich denke die suchen so ,dann immer da raus zu kommen .
ja als Psychich krankes Mißbrauchsopfer ist man Freiwild in sachen Psychkg .
Man mußaufpassen wann man aufmiuckt und sich wehren will (Polizei anruft ), dennn man hat keine Chance dagegen anzukommen , weil man eh als psychich krank gilt .
Und kommt mit Argumenten die nicht stimmen (selbstgefärdung angeblich ) per Psychkg in die Psychiatrie !
es reicht angeblich schon aus ,das man eingewiesen wird , wenn man mit dem leben nicht mehr klar kommt .Sagte der Anwalt .
Nicht Suizid oder fremdgefärdent !
Ich habe ANGST überhaubt noch mal die POLIZEI anzurufen .
Ich glaube auch nicht mehr ,an die Gerechtigkeit auf der Welt .
wiegesagt ich werde dann Norbert die 2 Zettel per Mail zu kommen lassen .
Von der Gutachterstellungsnahme .
Grüße
Larissa
Ich hab so keine lust mehr zu kämpfen 🙁 jetzt hat mein mann eben beim Gericht angerufen (anwalt ist im Urlaub) um zu sehen was nu weiter passiert.
Ist echt zum Kotzen, ich hatte das glück das der Weiße Ring das Gutachten mit den 50% GdS übernommen hat, der LWL hatte das ja kritisiert und nun soll die stellungsnahme des Gutachters auf die Kritik des LWL nochmal 1000,- Euro kosten.
Wo zum teufel sollen denn Menschen die dauerhaft erwerbsunfähig sind aufgrund dieser taten und von Grundsicherung leben dieses Geld auftreiben ?
Ich hoffe das der Weiße Ring so schnell es geht zurück ruft, damit ich nun weiss was passiert.
Zumal es nun wieder eine einmonatige Frist gibt um darauf zu reagieren.
Wenn das so weiter geht kriege ich die 6 Jahre Verfahren auch noch zusammen.
Und zum Thema einweisen in die Psychiatrie, soviel ich von meiner Traumafachberaterin weiss, ist es wohl so das dich auch z.B deine freunde einweisen lassen könnten, wenn mein Mann heute denkt ich habe Suizidgedanken bzw beabsichtige mich selbst zu verletzen, kann er bei der Polizei anrufen die kommen dann wohl mit Ordnungsamt / Gesundheitsamt und schauen dann ob ich in die Psychiatrie musst oder nicht.
Ich hab nen richtig guten Hausarzt der mich seit 14 Jahren kennt und mich und meine Psyche soweit einschätzen kann ob ich nun sollche Gedanken habe, meist bekomme ich dann ne Bedarfsmedikamention.
Im Grunde ist man ab Antragstellung doch eigentlich wieder Opfer 🙁 🙁
Hallo Allice
ich hatte keinerlei Suizidgedanken, auch kein selbst verletzendes Verhalten .
Als ich zur Hausärztin sagte sie mir das sie mich nur einweisen könnte .
Ich sagte dann nee .
Ja jeder kann das veranlassen , die Polizei ist dann gutgläubig und sagt ja und Amen .
Die in der Psychiatrie sagen auch ja , die bleibt da ….
Alles was ich erzählte ,war nie wirklich geschehen …!
Und deswegen kam ich in denen ihren Augen nicht mit meinen Leben klar .
Ich habe zum Glück für die kosten, noch eine Rechtschutzversicherung .Für „diesen Fall (OEG)“ Wiederspruch .
Zu dem Geld , ich finde es auch immer schade das man als Betroffene (r) nicht die möglichkeit hat von wirklich guten Therapeuten (Kliniken ,wo ich aber gar nicht hin will )unsorgt zu werden .
Die die sich gut weiter gebildet haben, sind oft nur Privat zu haben ; Selbstzahler oder Privatversichert .
Und wer kann sich das Als MB Opfer leißten ?
Grüße
Larissa
Bei der neunen Hausärztin war ich ne ganze Weile vorher .
Weil die mir nicht glaubte meinte sie als angebot das sie mir anbieten würde mir nur eine Einweisung machen könnte .
Was mir wieder fahren ist ,kann ich nicht öffentlich posten !
Es ist eine Straftat die einen keiner abnimmt !
und kaum ein Profi glaubt 🙁
Ist eine andere Begebenheit als sexueller Mißbrauch .
Aber man ist dann auch ein Opfer von Tätern .
Doch die laufen alle frei herum , und lachen sich ins Fäustchen .
Ähnlich wie die MB Täter .
Nur das MB anerkannter ist .
Grüße
Larissa
@Larissa
eine Möglichkeit an einen wirklich guten Therapeuten zu kommen ist der Weg über das
„sich öffentlich zur Schaustellen“.
Das heisst, du müsstest dich an öffentlich rechtliche Medien wie TV oder Zeitschriften wenden, welche über deinen Fall alles öffentlich berichten.
Du glaubst garnicht, wie sehr korrekt sich Therapeuten, Gutachter & Co dann verhalten können,
denn es gelangt ja somit alles an die Öffentlichkeit. Und da legen die sich richtig ins Zeug.
Allerdings bliebe damit deine Würde restlos auf der Strecke und du bist mit deiner Geschichte ab dann sehr bekannt. Nicht jeder kommt mit so einer zusätzlichen Belastung klar.
Aber ich glaube, dass man fast nur über diesen Weg eine wirklich angemessene korrekte Umgangsform von allen Beteiligten erhählt.
Ausnahmen mag es dann auch dabei geben.
Es fühlt sich dann wohl so an, als verkaufe man seine Würde, denn die Medien machen mit derartigen Berichten sehr viel Geld.
Fragt sich, warum das nicht auch immer über einen normalen Weg könnte. Aber dann fehlt ja wohl der Abschreckungseffekt. Denn anerkannte Betroffene kosten sehr viel Geld – Geld das man möglichst einsparen will in der heutigen Zeit. Somit muss man irendwie die Antragstellungen reduzieren.
Und die Richtlinien lassen sich dazu immer entsprechend anpassen oder abändern.
Ein Dilemma für Betroffene.
Hallo! Ich möchte mich noch mal melden. Eigentlich sollte ein medizinischer Gutachter einen, der geschädigt wurde, helfen, oder? Dafür wurde doch das Opferentschädigungsgesetz eingeführt. Zudem haben mir die Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) bestätigt, dass es sich um eine Straftat handelt! Der Täter hat die Tat sogar zugegeben. Nur entschuldigen wollte er sich nicht. Zur Erinnerung: Der Täter ist Priester!!! – Muss aber auch lachen. Warum ist der Mensch dann Priester geworden? – Danke für Eure Kommentare (@Hubert, @hildegard).
Hallo Hubert
Nee an die Öffentlichkeit gehen ,ist sicher nichts .
dann werde ich gleich wieder in die Psychiatrie eingewiesen .
Und andere Gründe verbieten das bei mir ,von selbst .
Kann das nicht hier öffentlich schreiben .
es gibt andere Berichte von sowas hier im Internett was ich erlebt habe .
Das war ein Pärchen und der Partner ist dadurch schon verstorben .
Man steckt solche Leute in die Klappse !
Wenn die aufmucken…..
Der Fall steht im Internett und keiner hilft solchen Leuten auch wenn die Öffentlich sind , und ihre E Mail angeben .
Sowas was ich erlebt habe soll es einfach nicht geben .
Das sind geheime Kriege . die nie Glaubhaft werden sollen .
So das fiele Leute an Solche Sachen nicht glauben , das es sowas Wirklich gibt .
Leute die dann aufmucken , werden zur Gefahr und werden weggesperrt . und Mit Psychopharmaka dann zugedröhnt ,bis man sich nicht mehr wehren kann …..
Wiegsagt ,ich hatte nur einen Wahn ,sonst nichts .
Manche ,werden sogar in die Forensig abgeschoben ,mit erfundenen Geschichten , die der jenige nie gemacht hat damit der sich nicht mehr wehren kann .
Ich hoffe das ich einen Gutachter noch mal finde der das auch glaubt, was ich erlebt habe .
Eine Gutachterin hatte mir ja geglaubt , aber die wird zeflückt und ist in denen ihren Augen nicht Glaubwürdig .
Ich werde dann hoffen und versuchen das es auch ohne Öffentlichkeit geht .
Wenn hier der Gutachter (diesen Monat )nicht gut ist , dann darf ich ja einen Eigenen benennen als Gegengutachten
Grüße
Larissa
Hallo, lange nichts mehr hier gelesen, was soll ich euch sagen das gericht hat jetzt bei mir eine neue beweisanörnung angesetzt, weil sich die 5 gutachten widersprechen. nun soll noch ein gutachten gemacht werden, bin echt am überlegen in die psychiatrie zu gehen, weil ich nicht mehr kann, meine nerven leigen blank, da istz ich hier seit oktober warte auf den gerichtstermin und dann denkt der richter ach was noch nen gutachten muss gemacht werden. weil ja 5 nicht reichen. ist doch klar das das 6. te gutachten auch wieder anders sein wird. was normal ist da jeder gutachter ne anderen auffassungsgabe hat. mich kotz das so an das man als opfer so behandelt wird 🙁 🙁
hi Alice
es hat bei mir 10 gutachter gebraucht um nach 7jahren auf meine 70 gds zu kommen.
was ich absolut nicht verstehe ist, das norbert sooooooooooooo viel infos hier für alle zur verfügung stellt?????????????
lehst ihr hier nicht richtig???????????? oder?????
alexa whiteman
überlebende heimkind
1960-1978
@Alexa
man verwendet das Geld eben lieber in unnötige Forschungsprojekte, als Betroffenen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, indem man ihnen eine ausreichende finanzielle Basis bieten würde.
7 lange Jahre darum zu kämpfen ist bestimmt mit weiteren Traumata durch teils unwürdige Begutachtungen verbunden. Es ist bekannt, dass diese sogar bei Antragstellern bis zu Herzinfarkten führten.
Es lebe die Abschreckungsmethodik?
Ich finde das so entsetzlich, wie mit Betroffenen umgegangen wird. Man erfährt immer wieder davon.
Wie hoch die Dunkelziffer in dem Bereich sein mag?
Alexa,
eine sehr direkte Frage:
Wie hoch lagen die Sachverständigenkosten und Gerichtskosten und Anwaltskosten ?
Wer muss die tragen ?
Egal wieviele Tips man bekommt, jeder erlebt doch so ein verfahren für sich selbst und vorallem zu völlig verschiedenen emotionen, es gibt Menschen die schöpfen daraus kraft wenn man ihnen 1000 mal sagt das sich das kämpfen lohnt. dann gibt es menshcen wie mich die sich fragen warum sie leben wenn sie für ihr recht so unerbitterlich kämpfen müssen.
Im Juni sind es bei mir auch 6 Jahre. und Hubert hat Recht, in den letzten 6 Jahren habe ich gekämpft bin in löcher gestürzt und immer wenn ich dachte es geht bergauf ( also es naht sich dem ende das verfahren) kam wieder nen Klops, der so schwer war das ich dachte ich ersticke. Und wenn man das zum teil von leuten hört, das man doch einfach aufgeen soll wenn es einen so fertig macht dann krieg ich das blanke kotzen. ich habe weder schmerzensgeld bekommen noch sonst irgendeine entschädigung. es sind 2 fälle die verurteilt wurden… das heisst es ist nichts was ich erst beweisen müsste. und dennoch macht der LWL so ein scheiss.
Und das man zu sovielen Gutachten muss ist doch völliger Quatsch, jeder gutachter begutachtet auf seine art und auch jetzt das 6. gutachten wird nicht mit irgendeinem der anderen 5 übereinstimmen.
Und dann auch noch, ich komme aus Kreis Paderborn und soll dann nach Düsseldorf zu einer Gutachterin, ich verlase meine Wohnung nicht alleine, gehe nicht in den Keller geschweige denn allein auf den Balkon, aber soll dann 170 km raus um so eine tortur mitzumachen.
das einzigst Positive was ich sehe ist das die Gutachterin da auf die straftaten die mir wiederfahren sind spezialisiert ist.
Hallo,
ich hab jetzt auch bis hier hin alles brav gelesen. Ich erlaube mir mal kurz die meinige OEG Geschichte kurz zu schildern.
Mein Elternhaus ein einzigartiger Alptraum. Bereits 1966 standen wir (meine Geschwister) unter Vormundschaft durch das JA. nach einem Tötungsversuch meines Vaters an unsere Mutter ( hat in unserem Beisein aus sie geschossen) Heimunterbringung. Im Heim nix als Gewalt erlebt. 3 jahre später verlegt worden in eine andere Einrichtung. Dort über einen Zeitraum von 3 Jahren sex. missbraucht durch den „Heimvater“.
Alles brav verdrängt . Mag sich ein jeder selbst ausmalen was das für ein „Lebensstart“ war.
Vernachlässigung, Misshandlung, Tötungsversuch durch den Vater ….innerhalb der Familie über einen Zeitraum von 10 Jahren.
3 Jahre Misshandlung in einer katholischen Einrichtung.
3 Jahre sex Missbrauch in einer Ev. Einrichtung.
Mit 18 jahren in diese Welt entlassen…..
Nun leb mal schön…..
Ich erspare hier die Aufzählung der nachfolgenden Jahre. Nur soviel dazu….
Meine Achtung vor Medizinern sämtlicher Coleur ist dahin….
Simulant….der hat nix…..kann alles gar nicht sein….der stellt sich nur an…..das gibts gar nicht….waren meine ständigen Begleiter meiner geschilderten körperlichen Symtome.
In den vergangenen 3 Jahrzehnten war also niemand in der Lage hier einmal eine vernünftige Untersuchung bzw. Diagnose zu erstellen. Meine Arztliste ist solang wie ein nicht benutze WC-Papier Rolle.
Ich hab mich also….durchgebissen….durch mein Leben…bisher.
Ende 2007 ist dann leider eine von mir betreute Mutter zweier Kinder von ihrem Mann getötet worden.
Diese tat hat mich furchtbar retraumatisiert. Danach ging gar nix mehr.
Beruf aufgegeben……meine WC -Rolle verlängert…..weiter Arzt Besuche die zu nichts geführt haben…..
In der Liste stehen auch Reha Maßnahmen und Psychotherapien über mehrere Jahre.
Im Jahr 2012 Antrag OEG auf Anraten des Weißen Rings.
Oha…wie stellt man das an…..
Nach 40 Jahren…..Beweise beibringen…..Zeitzeugen ausfindig machen……Berichte vorlegen….
Hier gessesen habe ich…..ganz alleine und hab mir die Augen aus dem Kopf geweint. Was machen die da…??
Ich sollte das nun alles noch einmal aufwärmen…??
Lange hab ich gebraucht….um zu dem Entschluß zu kommen….ich werde kämpfen….
Für mich….
ich hatte dies Angaben gemacht gegenüber dem Landschaftsverband und wollte nicht als Geschichtenerzähler abgestempelt werden.
Also fing ich an…..
4 Monate…..Tag und Nacht hab ich am PC gesessen…..und habe unter der Zuhilfenahme aller mir bekannten Sozialforen….Zeitzeugen gesucht
Bis nach Australien gingen meine Suchanfragen…..
Schätzungsweise 550 Telefonate habe ich geführt….Immer wieder die gleiche Geschichte erzählen und um Hilfe bitten…..Wie erniedrigend ist so was? Noch schlimmer…..
Ja ich hab das den ein oder anderen Leidensgenossen sicherlich unbeabsichtigt retraumatisiert….
Hatte ich eine Wahl…??
Dem damals zuständigen Jugendamt bin ich ordentlich auf die Nerven gegangen…..solange bis die damaligen Akten aufgetaucht sind.
Alle Artztberichte der letzten Jahrzehnte besorgt soweit es noch möglich war….
Was hat das mit mir gemacht…??
Heute würde ich das nicht noch einmal machen….
Das Ergebniss…..nach 22 Monaten…incl. Widerspruchsverfahren…..
GDS 80 % incl. besondere berufliche Betroffenheit.
Bis hierhin erst einmal….
Wer fragen dazu hat….
dermitdemschaftanzt@gmx.de
aufgelöste Grüße
Tegro
Erstmal hat du mein mitgefühl für das was dir alles wiederfahren ist.
du hattest es sicherlich schwer weil du die ganzen beweise etc selbst ranführen musstest.
bei mir hingegen sind Urteile gefällt worden wo jede kleinigkeit drin steht.
Von Vater 7 mal Sexuell Mißbraucht und von der Mutter Mißhandelt.
2 Jahre später von einem Mann während ich in der 26 SSW. war fast totgeschlagen worden.
In beiden Fällen sind Urteile vorhanden.
In Gutachten von LWL (Gutachten erstellt ohne mich je gesehen zu haben) steht zum teil drin da sich das locker weggesteckt habe, das meine Angst alleine raus zu gehen nicht mit einer dieser Taten in verbindung zu bringen ist.
jedes Gutachten was vom LWL gemacht wurde war immer unter Akteneinsicht und jedesmal hieß es ich sei als Kind schon gestört gewesen und darum sei ich so wie ich bin.
Gutachter die mich gesehen haben, sagen hingegen was völlig anderes. der letzte Gutachter schrieb das ich sehr schwer geschädigt sei durch diese beiden Taten. die eine schreibt 40 % GDS der andere schreibt 50% GDS und nun soll noch eine Gutachterin schauen welche meine Symptome bzw Psychischen einschränken von Welcher Tat kommen und mit wieviel GDS der zu bewerten ist.
Ich kämpfe jetzt seit Juni 2009, und ich hab anfangs auch gedacht ich kämpfe für mich, doch mitlerweile iss die Kraft weg. Ich bin eigentlich nicht Gläubig aber jeden abend liege ich im Bett und bete das der liebe gott sofern es einen gibt mich einfach nicht mehr aufwachen lässt.
In meinen Augen iss das vom LWL schikane, die hoffen das wenn sie Opfer soweit drängen das diese dann aufgeben.
Das kann doch nicht rechtens sein.
Ich hoffe das ich es dieses Jahr hinter mir habe das verfahren damit mein Kopf und meine Seele wieder ein Wenig ruhe findet.
Denn sich nicht raus zu trauen iss eine sache, aber immer wieder retraumatisiert zu werden eine andere.
Bis dahin liebe grüße
Hallo Alice,
ich bin davon überzeugt das sicherlich nicht die Opferentschädigung bei vielen Landschaftsverbänden im Vordergrund steht, sondern eher das negieren kostenintensiver berechtigter Ansprüche.
Opfer haben keine Lobby. Mit denen verdient man kein Geld.
Ich wage gar nicht erst hier Worte zu verlieren über das vorherschende Gutachterwesen in diesem Land.
Unabhängig…?? Neutral…?? Fachlich korekt…??
Wie soll das gehen…?
Wer kann in 1,5 Std. „Begutachterzeit“ lebenslanges Leid bewerten..??
Wer füttert diese Gutachter?
Was aus meinem obrigen Beitrag nicht hervorgegangen ist ist die Tatsache….das 5 meiner Geschwister ebenfalls un Anerkennung zugefügten Leids im rahmen eines OEG Antrages kämpfen…
Der Platz hier würde nicht ausreichen um die Verschleierungsmethoden….die Verzögerungstaktiken….zu benennen.
Ich hoffe dir steht anwaltliche Unterstützung zur Seite. Manch Untätigkeitsklage hat selbst einen lahmen LWL zum Arbeiten gebracht….
Ich drücke dir die Daumen…..und wünsche dir Kraft und Mut…deinen Weg weiter zu gehen.
Jedes einzelne anerkannte Opfer von Gewalt trägt dazu bei andere zu ermutigen ihren Anspruch auf Anerkennung durchzusetzen.
Eins hat sich gerade in unserer Familiengeschichte gezeigt. Nur gemeinsam sind wir stark
in diesem Sinne…
lieben Gruß
Hallo Tegro,
Ja anwaltliche hilfe habe ich zum glück, und tatsächlich musste der auch shcon ne untätigskeitsklage einreichen, allerdings ist das nun schon eine zeit her.
Ich verstehe einfach nicht wieso soviele gutachten.
so widersprüche verstehe ich nicht.
z.B der antrag wurde erst abgelehnt mit der begründung das 9 / 10 (ergo statistisch gesehen) die Opfer nicht sollche symptome haben wie ich.
Dann hat eine gutachterin gesagt 40 GDS sind es auf jedenfall und dennoch gibt der LWL nur 30%, ganz nach dem motto wenn se wenigstens in der untergrenze ist gibt sie ruhe.
dann wieder Gutachten wo steht ne 30 % sind angemesen .
zum teil wurde dann auch gesagt ja die war ja als kind schon gestört, wäre sie als kind nicht so gestört gewesen wäre es nun nicht so schlimm.
ich habe mich erkundigt ob ich gegen die gutachter angehen kann die z.B schreiben das ich das alles locker weggesteckt habe, ja dagegen angehen könnte man schon aber das iss genauso ein kampf wie der jetzt gerade gegen den LWL.
7mal hat mein eigener erzeuger ( vater ist nicht das richtige wort für den) mich missbraucht, hat beim urteil milde bekommen weil er bei 3 mal davon ein kondom benutz hat milde bekommen ( inzest vermieden).*HEULKRAMPF
So ein rotz ja. und bei dem Typen der mich in der schwangerschaft fast totgeschlagen hat. ich hatte doppelten kieferbruch, trage seitdem oben eine zahnprotese, am ganzen körper blutergüße und würgemale am hals.
Welcher Mensch um himmelswillen steckt das so weg ????
ich sage nicht das jeder mensch die selben syptome aufweisst wie ich, aber bei mir ist daraus borderline persönlichkeitsstörung geworden. jeder der mit Menschen mit dieser erkrankung zu tun hat weiss, wie schwer es ist. in einem Moment iss man völlig klar und in dem anderen steckst du gedanklich auf einmal in dem zeitpunkt der tat.
und bei mir waren es jeweils 4-5 stunden begutachtungszeitraum.
ich danke für die ausgeshriebenen wünsche, ich gehe den weg auf jeden fall weiter, ist nur mal gut auch eine seite zu haben wo man einfach mal seinen frust rauslassen kann.
Bis dahin Liebe grüße
Hallo Alice,
ich lese aus deinen Zeilen Wut, Entäuschung, Verzweiflung…..aber auch die Fähigkeit für dich zu kämpfen. Dies Kraft wird dir niemand nehmen.
Mir hat z.B. geholfen an die Öffentlichkeit zu gehen. Es hat den ein oder anderen Pressebericht gegeben. So war ich nicht ganz alleine.
Problematisch ist sicherlich immer wieder die Auslegung der Gutachter.Der Gesetzgeber war sicherlich bei der Zuweisung der GDS Gerade …..eher zurückhaltend. Um überhaupt einen psychischen GDS von 50 % zu bekommen…..bedarf es einer komplexen PTBS mit mittelgradigen sozialen Anpassungsstörungen. Die Bewertungsmesslatte liegt also ziemlich hoch.
Hier ist sicherlich noch sehr viel Betroffenenarbeit nötig…..die zumindest mal die wirklichen Beeinträchtigungen auch erfasst.
Solange das alles reine Auslegungssache eines jeden einzelnen Mediziners bleibt…..sind wir denen ausgeliefert….mit den dir bekannten Folgen.
da wird eben schon mal gerne auf die zermürbungstaktik gesetzt. Bei einem Rechtsstreit haben die doch erst einmal nichts zu befürchten. Dauert erst einmal alles viel zu lange….und letzendlich bist du in der Beweislast.
Halte durch….du schaffst das…
lg
Zitat von Tegro 24.01.
“ … Gutachterwesen in diesem Land.
Unabhängig…?? Neutral…?? Fachlich korekt…??
Wer kann in 1,5 Std. “Begutachterzeit” lebenslanges Leid bewerten..??
Wer füttert diese Gutachter?“
Leider ist es so, daß sich Menschen für Geld schon immer zu Gräueltaten bewegen lassen.
Das war in der Vergangenheit schon so (Holocaust), ist in der Gegenwart so und wird wohl immer so sein.
Offenbar ist ein Teil der Menschheit nicht willig, in dem Bereich dazuzulernen bzw. umzudenken.
Es geht denen eben vorrangig erstmal das eigene Wohl,
und dazu übergeht man schonmal die moralischen Werte.
Und daraus entstehen auch obige Umgangsformen.
Traurig aber wahr.
Hallo Tegro,
Du hast vollkommen recht wenn du schreibst das es immer auslegungssache der Gutachters ist.
Ich bin seit 7 jahren in einer partnerschaft, 3 jahre davon verheiratet. Während der Gutachter mit dne 50% schrieb das er mit 50% noch im unteren Rahmen iost weil es mir immerhin gelungen ist eine partnerschaft zu führen, schreibt der LWL daraufhin. ich könnte keine bindungsstörung haben weil ich ja nen partner habe seit 7 jahren.
Sollen doch mal meinen Mann fragen wie das Leben so mit mir ist, natürlich liebt mich mein mann wie ich bin, aber ich kann z.B nicht sagen wie es für ihn war als er mich das erste mal blutzerkratz unter der eiskalten duschen gefunden hat. oder mich in einer ecke des schlafzimmers unter 5 decken vorzufinden.
Zumal ich hab BPS darf ich deswegen keine Partnerschaft haben? bzw lindert das deswegen nun meine symptome ?
Ich sage ganz klar QUATSCH. denn ich finde es nicht normal das man zusammenzuckt wenn der eigene mann deinem nur eine haarsträhne aus dem gesicht streicheln will.
und das iss nur 1 von kA wievielen dingen die ich als folgestörung sehe.
Aber ich bin halt keine gutachterin, ich weiss nur das der Gutachter mit den 50%, wirklich sehr gut war, er hat mir dinge erklärt, wie mit den retraumatas, oder warum ich eine sexuelle störung habe, und hat dann sogar gesagt das ich nach dem ganzen verfahren noch nen verschlimmerungsantrag stellen sollte, weil das wie es in den akten zum teil geschildert ist, kein wunder ist das ich retraumatiesiert werde.
Bald müsste sich entscheiden ob die Gutachterin aus DD mich nun persönlich begutachtet oder ob sie das aus aktensicht macht.
Kann sich also nur noch ummonate handeln
lg
Hallo Alice,
ich schreib dir mal hier was eine Guachterin meines Bruders verfasst hat. Diese Gutachterin stellt also fest das die von meinem Bruder nötigen Arztbesuche bei einer Psychiaterin, sicherlich als soziale Kontakte zu werten sind.
Vielleicht sollte man sich nicht über jeden Mist wundern den Mediziner so von sich geben.
Und ja….da stimme ich dir 100% zu. Auch eine geschädigte Person ist sicherlich in der Lage eine Beziehung zu führen. Was vielfach übersehen wird ist die Tatsache das dann eben auch diese Beziehung nicht vergleichbar ist mit einer Beziehung zwischen zwei „normalen“ Menschen.Wo fängt es also an….und wo hört es auf.
Dem einen macht man den Vorwurf nie bei einem Arzt gewesen zu sein…..dem anderen legt man eben diese Artzbesuche als Teilhabe am Sozialleben aus….
Fasse sich an den Kopf wer mag….
Vielfach kann hier nur ein hoffentlich menschlich denkender Sozialrichter/in dazwischen gehen und für Klarheit sorgen.
Hoffen wir das dies gelingen wird.
lg
Mein Verfahren läuft noch, geht jetzt zum Sozialgericht.
Die Begründung, warum mein „Widerspruch“ nicht berechtigt war, absurd. Obwohl nachweislich ich keine Psychose habe, unterstellt sie mir unwahrheitsmäßige Ereignisschilderung auf Grund meiner psychischen Erkrankung. Ich hätte zu detailiert geschildert. Was aber von mir nachträglich verlangt wurde. Nun war es bei mir, dass ich bis 2001 eins keine Erinnerungen an die Zeit hatte, was mir ja seitens der Familie immer gesagt wurde, ich bin Schuld an dein Streitigkeiten, was früher war, aber es geht mir nichts an. Meiner Schwester glaubt man, sie weiß was war, hat mit kriminellen Mitteln (wie unsere Mutter, deren Eltern und Schwester) alles daran getan, dass ich mich nicht erinnere. Meine Schwester, Karin M., jetzt nenne ich den Namen, weil es mir reicht, arbeitet beim Arbeitsamt in Halle, gegenüber quasi vom Versorgungsamt. Habe Beweise, dass auch andere Dinge „nicht korrekt“ waren. Jetzt habe ich einen Vergleich, wie meine Schwester tickt, Edathy. Arrogant, kriminell, verlogen.
Kann nur hoffen, dass ich von meiner Rechtsanwältin, sie kennt sich mit OEG aus, weiterhin Unterstützung bekomme, denn es ist eine finanzielle Frage, mit Rente (EU) kommt man da nicht sehr weit.
Es ist schwierig, wenn die Straftaten innerhalb der Familie stattfinden, teils brauchen sie keine Zeugenaussagen zu machen. Und leider sind viele bereits verstorben. Mein Sohn hat bereits eine schriftliche Erklärung abgegeben, denn 2001 gab meine jüngere Schwester meinem Sohn ein Fläschchen mit Psychopharmaka, mit der Bemerkung, er solle davon mir heimlich Tropfen in Getränke geben. Er gab sie mir. Es gab zuvor einige skurile Vorfälle, mit Getränken, Verdacht war da.
Nun ist mein Sohn, er ist zwar über 30, so in Mitleidenschaft gezogen, liegt zur Zeit in Psychiatrie, Suizidversuch. Das mich dass natürlich mehr als mitnimmt, ich hatte das schlimmste überstanden. Jetzt heißt es, meinen Sohn wieder aufzubauen. Da sieht man, wie weit es Kreise zieht. Wir werden es schaffen.
Ich kämpfe bis zum Letzten, denn ich weiß, dass ich die Wahrheit sage und die Zeugen müssen vor Gericht aussagen.
Ich tue es für mich, meinen Sohn und die anderen Betroffenen.
Denn erst wenn wir „Altfälle“ unser Recht bekommen, die Politik endlich für Gerechtigkeit sorgt, kein Raum für Missbrauch – kein Raum für Sexualstraftäter – gibt es für die Zukunft eine Chance, dass diese perfiden, perversen schrecklichen Gewalttaten weniger werden.
So viel Kraft und Nerven es auch kostet, für die Entschädigung laut OEG kämpfen, wenn man von den Tätern nichts bekommen kann.
@Mila
in wie weit ist denn diese Sehr detailierte Schilderung hier von Ihnen mit Ihrer Klientin abgesprochen? Opfer aus dem rituellen Bereich haben enorme Schwierigkeiten über Ihre Erlebnisse zu berichten und wenn Therapeuten wie hier in einem Forum schildern was Ihre KLientinnen erlebt haben, empfinde ich das grenzüberschreitend und Ihre Klientin wird ganz sicher dadurch bedingt, schwierigekieten haben .
Vielleicht ist es bei aller Problematik doch auch wichtig sich zu fragen, warum der OEG Antrag abgelehnt wurde, im Gegensatz zu dem anderen von Ihnen geschildertem Fall.Gibt es nicht an zu vielen Stellen, Gutachter die nur dafür zu sorgen haben, dass Anträge dieser Art abgelehnt werden?. ich kenne selsbt einige von Tätern organisierte Gutachter,Rechtsanwälte, die genau diese Aufgabe haben. Warum machen sich Therapeuten nicht diesbezüglich stark? Opfer erfahren in unserer Gesellschaft immer wieder, wie wenig Möglichkeiten sie manchmal haben. Das heißt nicht, das sie deshalb aufgeben sollten.
Inzwischen gibt es doch auch für Therapeuten gute Informationsmöglichkeiten.Die Frage ist wohl eher, will man wissen und akzeptieren, dass es diese Formen der gezielten Misshandlung und Beeinflussung gibt?
@ Kirsten
zustimm.
Ein ellenlanger Post eines (angeblich)Professionellen.
Wäre er kompetent würde er andere Dinge in den Mittelpunkt stellen, wie Du schon schriebst auch.
@Elfi Haase
Können Sie mir biite die adresse Ihrer Anwältin nennen, denn es ist sicher von großer Wichtigkeit, dass man einen Rechtsbeistand an seiner Seite hat, der sich auf diesem Gebiet auskennt
Ich wünsche allen Betroffenen die Kraft, dass sie weiter machen und ihr Recht erhalten.
Weiterhin soll und müssen diese Verbrechen an die Öffentlichkeit, denn die Täter sollen wissen, dass sie nicht unbenannt und eventuell sogar unbestraft davon kommen
Gibt es bereits Erfahrungen dazu, wie sich eine positive Entscheidung, Sachleistungen aus dem Fonds für sexuellen Missbrauch zu erhalten, auf einen bereits gestellten OEG Antrag auswirkt?
Der Fonds ist ja vom Staat ins Leben gerufen worden.
Die Anerkennung des sexuellen Missbrauchs mit all den gesundheitlichen Folgen durch den Fonds hat keinen rechtlichen Charakter besonders in strafrechtlicher Hinsicht
@ hawe, das mit der Rechtsanwältin, sie ist in Bayreuth, ob das weiterhilft? Am besten man sucht im Internet nach Opferanwalt in der Umgebung, denn außerhalb wird meine RA sicher nicht tätig, man bekommt auch nicht umgehend einen Termin.
So weit ich informiert bin, bekommt man, wenn man OEG-Entschädigung hat, keine Zuwendung aus dem Fonds SM, wenn man da überhaupt was bekommt.
@Elfi Haase
Danke für deine Antwort bezüglich RA
Ich habe einen Antrag auf OEG gestellt, der ist abgelehnt worden. Eine Entscheidung über den Widerspruch steht nach über 8 Monaten noch aus.
Vom Fonds für sexuellen Missbrauch erhalte ich Leistungen für Therapie u.a.
Wenn Jemand weiss, ob dieser positive Bescheid vom FSM einen positiven Einfluss auf meinen Antrag auf OEG hat. Denn beim Fonds habe ich die gleichen Unterlagen vorgelegt wie beim Landesamt und der Fonds für sexuellen Missbrauch hat anerkannt, dass ich Opfer von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich bin und daran schwer erkrankt bin.
Mich erschreckt und sorgt der lange Weg des OEG und die vielen Ablehnungen und Begutachtungen,die hier beschrieben werden, dass dieser Weg die Gesundheit ein weiters Mal belastet.
Weiterhin habe ich bereits arge familiäre Probleme bekommen, da die Zeugin die ich benannt habe und die eine wichtige Vertrauensperson vor und nach der Tat, war, mir verboten hat, ihr Heim zu betreten.
Das ist so belastend, wenn man anfängt sich zu öffnen,nicht mehr zu schweigen, dadurch versucht den seelischen Druck zu lindern.
Und wieder ist eine Vertauensperson, die schon sehr rar gesät sind nach so einem Verbrechen, weg. Und beschimpfen lassen muss ich mich auch noch.
Manchmal habe ich das Gefühl, ich platze, so ein innerer Druck baut sich auf.
Ich habe mich so angestrengt, ein normales Leben leben zu können, aber es funktioniert nicht mit dieser Vergangenheit. Das Vertrauen ist so geschädigt, dass ein normales Selbstbild und Fremdbild überhaupt nicht möglich ist. Manchmal habe ich das Gefühl „kirre“ zu werden.
Ich habe immer unter größter Anstrengung für meinen Lebensunterhalt gesorgt, dabei auch drei Kinder versorgt, aber es hat mich so überfordert mit dieser Tat, weil es mich nicht hat normal entwickeln lassen, es hat mir meine ganze Kraft genommen, so dass zwangsläufig schwere Depressionen mit mehreren Suizidversuchen viele Jahre meines Lebens bestimmt haben. Seit einiger Zeit lebe ich in einer Beziehung, aber auch die ist sehr von Kontrolle geprägt, was eine Beziehung sehr belastet. Mein Partner ist dadurch, durch meine Lebensgeschichte, Mit-Betroffener. Aber für mich ist er meine Lebensversicherung zur Zeit. Letztendlich nimmt er unbewußt die Rolle eines Betreuers ein, dadurch kann ich zur Zeit außerhalb von Kliniken bzw. betreuter Einrichtungen wohnen.
Aber ich fühle mich wie auf einem Vulkan, der kurz vor dem Ausbruch steht.
Das Einlassen auf einen anderen Menschen birgt ein sehr großes Risiko für mich. Aber alleine kann ich meinen Alltag nicht mehr regeln. Es ist so verzwickt.
Meine Grundstimmung ist ständig so, dass ich mir wünsche einfach einzuschlafen, morgens nicht mehr aufzuwachen. Alles ist so anstrengend und belastend.
Aber ich kann es meinen Kindern und jetzt auch meinen Enkelkindern nicht noch einmal antun, dass ich versuche mir das Leben zu nehmen. Deshalb kontrolliere ich mich jetzt sehr genau,um ein Abrutschen in eine erneute Depression rechtzeitig zu erkennen und wenn es geht rechtzeitig mir Hilfe zu holen, durch Gespräche bei meiner Therapeutin oder aber durch Bedarfsmedikamente.
Ich habe gearbeitet, meine Arbeit kann ich durch die schwere Erkrankung nicht mehr ausüben. Dadurch habe ich für den Rest meines Leben erhebliche finanzielle Einbußen hinzunehmen. Durch Das OEG erhoffe ich mir, dass ich vor „Armut“ geschützt werde, weil die Rente die ich erhalte nicht ausreicht um ein einigermaßen normales Leben leben zu können. Und ich erhoffe mir, dass ich durch das OEG gute medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann.
Aber viel lieber wäre es mir gewesen, wenn ich hätte arbeiten können. Aber das geht nicht mehr.
Hallo,
ich habe gerade diese deine Zeilen gelesen und möchte dir sagen, es geht mir genauso wie dir. Ich bin auch schwer krank geworden. Ich habe das Glück gehabt, endlich eine gute Ärztin zu finden, die sich mit der PTBS und dem CFS-Syndrom gut auskennt. Depressionen sind ein Teil der PTBS und wenn das was man erlebte noch schlimmer wird, dann kann es sein, das es auch neurologische Schädigungen geben kann, wie eben das CFS-Syndrom. Ich bin allein… und die meiste Zeit fast hilfos. Gebrochen haben mich zusätzlich, die „netten“ Mitmenschen, die weder für den Missbrauch, noch jetzt mit den Erkrankungen, nicht einen einzigen Funken Anstand haben – noch Verständnis. Ich habe Angst…manchmal, weil ich eben nicht so gut zurecht komme. Ich bin Anfang 30 in der Psychiatrie gelandet, weil ich nicht wusste, das ich an einer kompletten Amnesie litt und die Bilder und Empfindungen nicht einordnen konnte. Im Grunde war dies nur noch ein weiteres Mal Gewalt- denn bis vor 4 Jahren glaubte mir man den sex. Kindesmissbrauch nicht.
Erfahrungen mit dem OEG: Ich habe als allererstes eine generelle Schweigepflichtentbindung unterbunden! Ich werde mich auch nicht begutachten lassen. Geholfen hat mir hier entscheidend die „Patverfü“ und ich kann nur jedem raten, eine zu machen. http://www.patverfü.de . Es ist zwar richtig, das ich Schäden diesbezüglich davon getragen habe, jedoch unterbinde ich damit wirksam, jede Art der Diagnostizierung – von psychiatrischem Mist. Ich habe auch einen laufen… und ich weiß bis heute nicht – wie ich den Missbrauch „beweisen“ soll.
Ich wünsche mir auch so sehr eine finanzielle Sicherheit für die Zukunft. Was mir die meiste Zeit geholfen hat, ist mir zu sagen: „Brauch ich das OEG“? und ich stellte mir die Frage, in welcher Weise diese Straftaten wieder gut zu machen wären und ich kam zu dem Schluß, das das selbst mit Geld nicht zu entschädigen ist. Sich selbst Mut zusprechen habe ich gelernt…. tapfer bleiben!
Ich sende dir heute, ganz liebe Grüße. Und ich denke man benötigt nur eines im Leben um zu heilen.
Die absolute Liebe und das Verstehen und das Verständnis für sich selbst.
AL Kim
Auf den Widerspruch zum OEG kann man lange warten, hat dann meine RA – auf mein Verlangen – nachgehakt, es gibt da keine Begrenzung seitens Behörden, wir haben 4 Wochen frist, auch der Antrag Sozialgericht muss innerhalb 4 Wochen geschehen, dann wird es wieder ewig dauern.
Das mit der „Patverfü“ lese ich mir durch, denn leider sind selbst die Diagnosen nicht viel Wert, bei einigen Versorgungsämtern.
Das Schicksal ereilt uns wohl alle, habe auch 30 Jahre meinen Beruf ausgeübt, die EU-Rente ist erschreckend, dass bei einem durchschnittlich guten ehemaligen Gehalt.
Nebenbei meine kranke Mutter und vor allem kleine Schwester (Vormund nach dem Tod beider Eltern) betreut. Alle haben mit dafür gesorgt, dass ich keine Erinnerung an meine Kindheit hatte. Von solchen Zeugen kann man nichts erhoffen, außer Lügen. Das muss man beweisen.
Werde berichten, was ich morgen bei der RA erfahre. Zur Not kämpfe ich auch ohne weiter. Wer nicht kämpft – hat schon verloren.
Hallo Kim, die –patverfü- habe ich auch. Das beruhigt erst mal sehr, dass man sagen kann, hier ist Schluss. Das lasse ich nicht mit mir machen. Leider muss ich sagen, dass ich in meinem Umfeld festgestellt habe, dass diese bei einer anderen Person völlig dummdreist missachtet wurde. Im Grunde von 2 Institutionen.
Nachdem ich mich da einmischte, wurde trotzdem eingewiesen, zum Glück nicht für lange. Es wurden Motive an den Haaren herbei gezogen, um die Einweisung zu rechtfertigen. Ich stelle mir vor, wie es ist, wenn niemand auf die Einhaltung achtet, dann ist man völlig ausgeliefert. Gerade Menschen, die Gewalt erlebt haben, leben oft allein. Das ist ein Problem!
@ Gast
Was sie schreiben ist sehr wichtig, vielen Dank dafür.
Auch mit Patientenverfügung ist dringend eine Person erforderlich, die mit auf deren Umsetzung achtet, wenn denn die Psychiatrie wie auch immer ins Spiel kommt.
Ich habe festgestellt, dass auch andere Ärzte, wie z.B. Hausärzte, diese Patientenverfügung überhaupt nicht mögen. Eine derartige Selbstbestimmung des Patienten, nämlich einen ganzen Zweig der Medizin, wozu die Psychiatrie leider zählt, bei Behandlung, Diagnose, oder Gutachten auszuschließen, entspricht nicht ihrem Verständnis von „Diagnosehoheit“. Wie ich festgestellt habe, hilft da nur ein sehr klares und deutliches Auftreten und das schon, obwohl ich diese Verfügung sicherheitshalber nur hinterlegen wollte.
@Mila
Das OEG entscheidet eben wohl nur exemplarisch.
Es erweckt den Anschein, als würden willkürlich Fälle abgelehnt, wenige dann aber genehmigt. Oft mit fadenscheinigen Gründen.
Wer sowas ablehnen will, wird dazu immer irgendeinen Grund dazu finden.
Es geht nicht um gerechte Entscheidungen, sondern vielmehr darum, möglichst viel Geld einzusparen.
Und damit diese Institutionen auch ihre Daseinsberechtigung haben, kommen einige wenige Anträge eben auch durch, sozusagen als Alibifunktion.
Dieses Prinzip zieht sich schon sehr lange durch mehrere Instanzen zum Thema durch.
Betroffene haben das Nachsehen und leiden extremst darunter. Ein Dilemma!
Verbesserung dieses Systems ist bisher nicht in Sicht.
Mit der „Patverfü“ bin ich noch am überlegen, wollte sie aber schon länger machen. Meine RA (wie lange hängt von Finanzen ab) meinte wieder ein Wahrheitsgutachten von meiner Person. Einen Gutachter kann man sich ja nicht aussuchen, also Glücksache? Nur wie steht es mit den Zeugen? Der letzte Satz bei meiner Ablehnung war, geht ja schließlich um finanzielle Forderungen. – Das steht ja klar und deutlich im Gesetz – Die Verbrechen rückgängig machen, geht ja wohl nicht. Einen Toten kann man nicht verklagen. Es ist sicher auch sehr subjektiv, die Entscheidungen, es gibt viele, die denken, man möchte sich nur ein schönes Leben machen, formulieren es aber anders. Mein Hausarzt möchte von sowas auch nichts hören, man ist „ja selber schuld“ – man schreibt mal gleich, statt Diabetes Typ 1, Typ 2 – wurde rückgängig gemacht, die Diagnose von der Psychologin hat er auch angezweifelt. Vertrauensarzt zu finden, wenn nur einer in der Ortschaft ist. Meine Psychologin hat zur Zeit keine kassenärztliche Zulassung, kann ich mir zur Zeit eine Privatstunde nicht leisten, werden die Guten wegrationalisiert? Werden deshalb ihre Befunde angezweifelt. Ein paar Anträge gehen durch, die Mehrzahl wird abgelehnt und rechnen damit, dass man nicht vor Gericht geht, wo die Ausgänge ja auch sehr wage sind. Kämpfen, Kämpfen, Kämpfen, einen guten Ratschlag gibt es wohl nicht.
möchte nur mal wissen, wie sich diese Entscheidungsträger innerlich fühlen.
Wissen sie doch sehr wohl, wie unmoralisch sie diese Anträge oftmals entscheiden.
Kann ein Mensch sich damit noch wohl fühlen? ich glaube kaum.
Und derart handelt auch wohl nur, wer genau weiss dass man es mit schwachen geschädigten Personen zu tun hat, welche kaum in der Lage sind sich zu wehren und daran nicht selten zugrunde gehen.
Damit wäre dann das ziel wohl erreicht mit großem Spareffekt.
Und es finden sich immer wieder Personen, die so eine „Drecksarbeit“ für Geld machen –
traurig aber wahr.
Hallo, ich wage es zum erstenmal mich mitzuteilen und
vieleicht kann mir auch jemand weiterhelfen.Ich habe meinen Ablehnungsbescheid erhalten wegen Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung.
Ablehnungsgründe sind da bei mir keine Schwerbehinderteneigensschaft vorliegt. Das ist aber nicht richtig und kann ich beweisen.
Nun hatte ich 2004 einen Antrag gestellt wegen Vergewaltigung und es gibt viele alte Gutachten. Der Kindesmissbrauch ist mir erst vor zwei Jahren
hochgekommen. Nun ergeben sich aus den alten Akten
Ungereimtheiten, ich wäre mit 17 ausgezogen und nicht mit 19 Jahren usw. Auch hätte ich angegeben
von der Mutter häufig geschlagen worden zu sein und es ist nicht erwiesen dass schädigende Ereignisse seitens meiner Mutter stattgefunden hätten. In der
Vergangenheit hatte ich mich nicht getraut zu erzählen.
Was kann ich tun?
… so eine “Drecksarbeit” für Geld machen Beamte und Angestellte, die selber nicht denken und fühlen dürfen, die nur zu funktionieren haben, die der Staat auf das Sparprogramm dressierte – wie zuvor aufs Verschweigen.
Mit effektivem Einsatz aller Mittel, die die innere Entwicklung des Kindes achten und fördern, könnten HEUTE gewisse Wahrheiten über Einzelschicksale auffliegen. – Genau diese Mittel aber streicht der Staat – wohl wissend, woher der Wind weht!
Ohnehin überlastetes Personal kann derlei Miseren kaum noch wahrnehmen. Es geht nicht ums Kind – es geht um Wirtschaftlichkeit!! Ein krankes, ein krank machendes, ein grundgesetzwidriges, ein unmenschliches System. Ein System, das uns Altbetroffene und Kinder, Eltern, Lehrer, Polizeien etc irritiert und das die gesamte hellhörig gewordene Gesellschaft an der Nase herumführt. Ein Verführ-System, an dem viel Geld in die falsche Richtung verschoben wird …
Staatliches Personal handelt nicht selbst-verantwortlich. Die Richtlinien der Politik fordern, den Interessen einer fragwürdigen Ökonomie zu zu arbeiten. Lobbyisten sind es letztlich, die die Gesellschaft unterteilen in Gewinner und Verlierer. Welche Bevölkerung könnte dem Druck standhalten, um vorrangig die Kinder vor wirtschaftlichen Interessen zu schützen?
Wollen unsere Regierungen keine glücklichen Kinder, keine zufriedenen Eltern, keine entspannten Lehrer, keine wachsamen Ordnungswächter, keine menschenfreundlichen Grundgesetzhüter?
Wo solch sozial brisante Probleme einfach weggespart und so erfolgreich vernebelt werden, läuft der „Rechtsfriede“ Gefahr, zum ‚Schrecken ohne Ende‘ zu werden …
Armes Deutschland!!
@ July2004 Nimm deinen ganzen Mut, all deine alten Akten und auch noch eine gute Freundin mit, die dich energisch unterstützen kann und bitte im Weißen Ring um Rechtsbeistand zum Einspruch gegen den Unrechtsbeschluss.
Es gehört zum Trauma durch „Seelenmord“, dass wir auch noch als Erwachsene in diese damals erlittene Schockstarre verfallen, wenn es wieder zu Übergriffen kommt …
@ Hildegard
dein satz:
„Wollen unsere Regierungen keine glücklichen Kinder, keine zufriedenen Eltern, keine entspannten Lehrer, keine wachsamen Ordnungswächter, keine menschenfreundlichen Grundgesetzhüter? “
Deine gesamte Stellungnahme sollte in eine „Fassung“,
jederzeit abrufbar…einfach nur treffend.
… rasch, an welche “Fassung” denkst du? Diese ist hier abrufbar. Schön, wenn du sie für zutreffend hältst – freut mich :-)!
Ich bin ein Opfer und bin im Sinne des OEG anerkannt worden. Jahrelang bin ich durch die Hölle gegangen, und es hat mich krank gemacht, alles wurde gegen mich verwendet, um ja nichts zu zahlen. Ich mußte kämpfen bis an die Substanz, und es lohnt sich. Ich helfe gerne, wenn ich kann, leider momentan wenig zeit.
Bei mir geht es jetzt eher um Detailfragen, zB Berufsschadensausgleich. Ich habe den OEg antrag vor 2011 gestellt, und 2011 wurde das Gesetz geändert. BSA nach 2011 beantragt. Die Behörde ist der Meinung, daß ich nach dem alten BSA entschädigt werde. Wie haben die das bei anderen gemacht, die bsa bekommen? Wenn man sich diesen Urteil, Punkt 1 anguckt, könnte das nämlich falsch sein.
https://openjur.de/u/609207.html
Hallo zusammen, meine Schwiegermama hat jetzt erst davon erfahren das es einen Heimkinder Fond gibt. Dieser ist seit 31.12.2014 geschlossen. Weiss jemand wie sie treotzdem noch zu Ihrem Recht kommen kann bzw. welche Formulare man einreichen muss. Sie ist sehr krank deshalb kümmere ich mich darum. Es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen kann. Wir kommen aus Hamburg. Ihre Schwester hat ihr Recht bekommen aber die Info auch rechtszeitig bekommen. Vielen Dank für Hilfe Anna Drews
wie das Datum schon sagt. Der Fond ist geschlossen.Von dieser Seite her ist also nichts mehr zu erwarten.Man darf jetzt darüber sinieren wie sinnvoll es war von Seiten des Bundes hier nur sehr wenig zu tun damit alle Betroffenen von dem Fond erfahren. Sparpolitik eben.
ich habe gelesen, dass der Fonds für Heimkinder aufgestockt wird und bis 2018 gilt. Keine Ahnung, was jetzt stimmt.
@ Frank 30
Ich habe OEG im Jahr 2009 beantragt. Mein Antrag wurde abgelehnt. Ich habe beim Sozialgericht Widerspruch eingelegt. Das Sozialgericht hat meinen Widerspruch abgelehnt.
Unter anderem mit der Begruendung, dass “ das OEG in der Fassung von NACH 2011 “ anzuwenden sei.
Da ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann (ich war gezwungen, alles selbst zu machen) bin ich nun sehr verwirrt: Gibt es in in der deutschen Justiz keine grundsaetzliche rechtliche Regelung, dass Antraege unter den rechtlichen Bestimmungen begutachtet werden muessen, die am Antragsdatum galten. ???
Dein Post scheint dies zu bestaetigen.
Wenn das aber stimmt wie kann sich ein Richter beim Sozialgericht dann so irren?
Oder gilt mal die eine Regel and mal die andere, vielleicht weil es sich um eine Ausnahme und/oder Spezialfall handelt ? Und was waere dies?
Hat irgendjemand hiermit Erfahrung oder kennt sich aus?
Eva Phoenix
….zu Eva Phönix…
nach einigen Enttäuschungen der bisherigen Anwälte,
……habe ich eine KANZLEI gefunden,
die uns gut berät,mich und meine schwerstbehinderte Tochter..eine inzwischen junge Frau,
die man mir zu Unrecht weggenommen hatte….
erhält die Tochter Prozesskostenhilfe,
ich habe Klage erhoben,um mehr finanzielle Unterstützung zu bekommen ,weil sie bei mir wohnt.
Diese Kanzlei hat sogar das Recht in Akten ein zu sehen,sogar bei der Staatsanwaltschaft….
Obwohl wir Opfer eines Systemes geworden sind,
gibt es auch gute Menschen……
@Saskia
Erstmal finde ich gut, daß ihr diese Prozessbeihilfe bekommt. Allerdings heisst es noch lange nicht, daß man diesen Prozess dann auch durchbekommt.
Anwälte nehmen sich gern solcher Fälle an, weil sie viel an solchen Fällen verdienen. Denn der Streitwert ist sehr hoch und deren Honorar bemisst danach.
Oft werden diese Anträge bekanntlich dennoch abgelehnt.
Also bitte keine falsche Vorfreude.
Aber ich wünsche euch sehr, dass der Fall positiv entschieden wird!
Ich benötige Unterstützung bei der Suche nach einer wirklich guten Gutachterin, die die psychisch schweren gesundheitlichen Folgen und somit Langzeitfolgen begutachten kann.
Mein OEG Antrag ist vom Amt abgelehnt worden und nun reiche ich mit meinem Anwalt die Klage beim Sozialgericht ein. Der Anwalt ist mit den unendlich vielen Krankenberichten aus den Jahren 1999 bis 2009 überfordert und beantragt in der Klageschrift eine Begutachtung anzustreben. Er sagt, dass ich Gutachter vorschlagen kann. Aber es gibt nicht viele und vorallem weibliche Gutachterinnen, die sich mit den Folgen von sexuellem Missbrauch im Kindesalter auskennen.
Kann mir Jemand bei der Suche helfen?
Es ist so erschreckend, wie mit uns Betroffene umgegangen wird. Davor habe ich schon riesen Sorge, was da noch auf mich zukommt.
Ich bin auch unter helga.hameister at yahoo.de erreichbar
Hallo Hildegard,
ich habe gesehen, dass du mir geantwortet hast. Herzlichen
Dank.
Ich habe meine alte Akte durchforscht und es bleibt einem die Spucke weg.
Ich bin wohl soweit und kann zu meinen Gewalttaten stehen. Ich fühle mich aber immer noch beschämt.
Ich habe sehr fiel Leid hinter mir.
1)Ab vier Jahren bis zu meinem Auszug aus dem Elternhaus, Kindesmissbrauch und Kindesmisshanlung. Und nicht nur einfach Prügel bekommen. Meine Mutter hat immer mit Gegenständen auf mich eingeschlagen usw……..
2) 1987 bis 1990 Gewalt im Ausland, auch Waffenbedrohung.
3) 2004 Doppelvergewaltigung als Schwerbehinderte.
Zur letzten Gewalt 2004 gab es eine Anzeige und der Täter wurde auch verurteilt. Er hatte wohl einen guten Anwalt und hat nur zwei Jahre bekommen.
Er hat wohl nach seiner Entlassung behauptet, dass er unschuldig sei. Und dies auch öffentlich kundgetan.
Für diese Tat habe ich 2004 einen Antrag nach OEG gestellt, wußte aber nicht das die zwei anderen Schadenslagen auch geschützte Tatbestände nach dem OEG sind und aufgeklärt hat mich auch niemand-. Außerdem lag das auch noch im Verdrängen in mir und schämte mich zu tiefst.
Jetzt hat das Amt S meine schon bestehenden Gesundheitsstörungen auf Vorschaden abgetan und hat das damalige Gutachten auch so in Auftrag gegeben, mit dem Zusatz zu untersuchen ohne auf die Ursache einzugehen.
Es ergab sich daraus ein GdS von 30 für ein Jahr dann unter 25. Der GdB wurde dort mitbegutachtet, obwohl ich keinen Antrag dafür gestellt hatte. Denn GDB hat man in diesem Gutachten heruntergesetzt und dann mit Einwirkung nach der Tat wieder auf den vorherigen GdB festgesetzt.
Da ich auf anraten der Kripo umgezogen bin und ein neues Versorgungsamt zuständig war und als ich meinen Schwerbehindertenausweis verlängern lassen wollte, hat das Amt S dafür gesorgt, das das dubiose Gutachten wegen des GdS gleich mit an das Amt L geschickt wird. Diese haben dann den GdS (obwohl dieser nur als verstärkender Anteil zu meinen schon bestehenden Gesundheitsstörungen bewertet wurde, da ja angeblich meine schon bestehenden Gesundheitsstörungen schadensunabhängig sind, da man ja die Gewalt aus der Kinder- und Jugendzeit und im Ausland ignoriert hat) einfach so übernommen. Nun war der GdB auch nicht richtig (natürlich zu niedrig) bewertet.
Zu meiner Person muss ich dazu sagen, dass ich sehr lange nicht fähig war es zu erkennen, wann geht man schädlich mit mir um und wann nicht. Für mich war es schon seit Kindheit so gewesen dass man schädlich mit mir umgeht, sodaß ich eine andere Wahrnehmung hatte. Diese fängt zum Glück an sich zu verändern. Und warum dies solange war bis ich irgendwie wach geworden bin.
Da nun dieses dubiose Gutachten(was für mich noch einmal Tätercharakter hat und ich mich hierin als Systemopfer sehe) vom Amt S nach Amt L gesandt wurde. Schien es ja so als ob ich eine Simulantin wäre. (Vielleicht wurde ja der Täter ja noch unschuldig verurteilt).
Da auch der GdB ja niedriger einstuft wurde, als er hätte tatsächlich sein müssen, ist ja das was ich an Bewerden geschildert habe auch nicht zu verstehen. Das passt ja dann nicht zusammen. Also ist das ja „maßlos übertrieben“ von mir und die behandelnden Ärzte haben mir nicht geglaubt. Nach der Doppelvergewaltigung habe ich unter schweren Durchfällen gelitten und wurde auch nicht ernst genommen bis dann 2012 ein Arzt eine Dünndarmbiopsie durchgeführt hatte und ein Morbus Crohn diagnostiziert wurde. Zuvor wurde immer alles verharmlost oder ich wurde so fertig gemacht und aus der Praxis vertrieben. „Toll“
Ich habe die Welt nicht mehr verstanden. Ich saß zu Hause stundenlang auf der Toilette und habe auch noch geweint.
Da die Ämter irgendwie ja auch noch miteinander verstrickt sind, bin ich auch noch auf Widerstand bei Jobcenter gestoßen. Dauernd wurde mir Geld gestrichen mit fadenscheinigen Gründen und ich mußte, dauernd auch noch um meine Existenz kämpfen.
Jetzt habe ich wohl den ganzen Mist aus dem Gutachten von 2004 widerlegen können, doch will mir niemand helfen.
Der W.R. verhält sich so, wieso ich damals nicht Anträge zu den Schaden 1)und 2) gestellt habe, da ich ja anscheinend zu 3) in der Lage gewesen bin. Der VdK, der damals meine Sache bearbeitet hatte, hat wohl die Fehler und Unverschämtheit in dem Gutachten nicht gesehen. Oder das frage ich mich nun nicht sehen wollen. Vielleicht bin ich ja nur eine Simulantin.
Mit Hilfe einer Leidensgenossin habe ich es geschafft meine Schilderungen zu Schaden 1 und 2 schriftlich niederzulegen und ergänzende Anträge zu stellen.
Doch weiterhin wird es ignoriert. Das Gericht hat nun auch wieder nur den verschlimmernden Anteil zu Schden 3 begutachten lassen. Nun kommt die Gutachterin auch noch zu paranoiden Zügen. Da glaubt mir wohl niemand mehr was???
Wohlgemerkt ergeht aus meinen vorhergegenden Therapieberichten, je nachdem wie vertrauenswürdig ein Therapeut für mich war, kurze Schilderungen aus dem was ich in meiner Kinder- und Jugendzeit und im Ausland erzählt habe. Also aktenkundig sind die Gewalttaten schon. Zu einer Therapeutin hatte ich mehr vertrauen und dieser Bericht enthält diese Gewalttaten auch wurde eine PTBS festgestellt.
Nun zum ersten OEG-Gutachten, indem wurden bewusst diese Stellen ausgelassen und nur Zitate anderer Art aus diesem Arztbericht entnommen. Auch kommt man z. B. zu dem Schluss: auf eine Anamese meiner beruflichen Tätigkeiten kann in Anbetracht des mitgebrachten Lebenslaufes erzichtet werden. Später schreibt diese Gutachterin dann, dass ich mehrmals Mobbingopfer gewesen wäre und meine Erkrankungen biografischer Natur seien usw. Projektionen über Projektionen. Da wird es einem übel, wenn man dies liest.
Damit aber das fehlerhafte nicht zu Tage kommen soll ist es wohl zu Persönlichkeitsstörungen unter anderem kommen das ich paranoide Züge habe. Das passt dann besser zu den verfälschten Tatsachen vom Amt S.
Was hilft da noch, bevor man mich ganz kaputt macht????
Hallo zusammen,
am Freitag hatte ich meinen ersten Verhandlungstag beim Sozialgericht wegen OEG.
die so geannten Zeugen / Peiniger (biologischer Unmensch (Mutter kann man dazu nicht sagen) und deren Exmann haben geschwiegen. Sie hat von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht auch als Sie aus dem Gerichtssaal gestürmt ist (ich hinterher) konnte ich sie nicht umstimmen und zu einer Aussage bewegen. Er hat sich vorführen lassen, wollte erst vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen- ging ja nicht (Kein Verwandschaftsverhältnis) und dann die Aussage verweigern da er sich selbst belasten müsste. Der Richter verwies mehrmals auf die Aussagepflicht, er stellte sich blöd und behauptete sich nicht mehr erinnern zu können. Nun stehe ich vor einem Glaubwürdigkeitsgutachten und habe Angst! Die Aussage meinerseits von heute stimmen mit meinen Aussagen von damal überein. Komisch ist, das aus dem Strafrecht Akten verschwunden sind zu meinen Fall und es keiner nachvollziehen kann. Ich fühle mich retraumatisiert und bestraft dafür, dass ich unter Medikamten mein Leben meistere, das ich Arbeit gehe weil ich es unbedingt will, weil es mir laut Gestz zu gut geht. Der Richter war toll, aber auch diesem sind die Hände gebunden, da die Rechtssprechung und die Gestzeslage geändert werden müssen, doch Berlin kommt nicht in die Pötte! Was muss ich bzw. kann ich tun?
So wie ich gestern rausgefunden habe, hat mein Peiniger meiner Peinigerin vor dem Gericht (beim Zigaretten rauch) verbal unter druck gesetzt- doch keiner kann es beweisen! Mein Anwältin ist super, doch der Ausgang ungewiss. Immer wieder wurde mir am Freitag hoffnung gemacht und im gleichen Atemzug wieder genommen. Die Entschädigung, wenn es zu einer kommt würde dann ggf. als REHA Hilfsleistungen etc. gemacht werden blabla,,,,was denn noch nach 17 Jahren Therapie und zwei Rehabilationskliniken??? Weitere Zeugen aus meiner Familie etc haben eine Verwalosung bemerkt und versucht ein zu greifen, jedoch niemals nie an Sexuellegewalt etc- gedacht, diese machen sich heute die größten Vorwürfe, besonder meine Oma die auch doppelt gebeutelt ist (Enkelkind missbraucht und die eigene Tochter ist dazu noch Täterin).
Ich danke schon einmal den Menschen die meine Zeilen, Gedanken, und Fakten lesen. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen, da ich niemanden Trikkern will.
Hallo,
ich hatte vor 2 1/2 Jahren das quälende OeG-Verfahren mit aussagepsychologischer Begutachtung hinter mich gebracht u. schwebte damals zwischen Himmel und Hölle, ich hatte damals auch Suizidgedanken.
Meine Anwältin konnte damals nichts machen und ich erhalte keine OEG-Rente.
So hatte ich im August 2013 einen Bescheid vom Fonds erhalten dass ich als Betroffene anerkannt bin.
Die Anträge beim Fonds wurden fast alle abgelehnt und ich hatte die gleiche Demütigung wie beim OEG-Verfahren durchleben müssen.
Das Antragsprocedere beim Fonds fand ich genauso schrecklich und gehe sozusagen mit fast leeren Händen aus dem Fonds.Heil, Hilfsmittel med. Behandlungen, Medikamente, die von der KK nicht übernommen werden, Osteopathie. Umzug in eine barrierearme Wohnung, Kühlschrank den ich mir aufgrund des damaligen SGB-II-Bezugs nicht leisten konnte,etc. das alles wurde vom Fonds in Berlin abgelehnt und ich erhielt auch nie eine Reaktion auf mein Schreiben an Herrn Rörig.
OEG ist auch zutiefst demütigend, man geht fast immer mit einer Retraumatisierung aus dem Antrag heraus.
Ich werde bis zum Lebensende von 830 Euro für alles in Armut leben müssen
das OEG ist ein Schein-Gesetz für Betroffene sexualisierter Gewalt. Das gilt besonders dann wenn die Gewalt im Umfeld von Institutionen (Kirchen, Vereine, Schulen, etc) ausgeübt wurde.
Die Anstrengungen der Betroffenen laufen ins Leere. Alle Beteiligten wissen genau, dass den Betroffenen irgendwann mit der Zeit schlicht die Kraft ausgeht.
Wer die Antwort auf die Fragen, die folgen hat, hält den Schlüssel der Aufklärung in den Händen:
Warum unterstützt der Staat in der Praxis die OEG-Antragsteller nicht?
Wo gibt es Statistiken über Anzahl der Anträge auf OE-Rente und bewilligte OE-Renten?
Mir selbst wurde der Antrag abgelehnt. Begründung: die Traumatisierung wurde nicht glaubhaft dargestellt!! Die hatten alle Unterlagen, Anzeige bei Kripo, Klinikbericht: schwere posttraumatische Belastungsstörung, weitere Arztberichte – all das hat nicht gereicht
Mir war es wichtig für meinen Seelenfrieden, die Bestätigung zu bekommen:
Der Staat hilft Betroffenen sexualisierter Gewalt nicht, ihren Anspruch auf OE-Rente durchzusetzen.
Das finde ich nicht gut.
Ich habe heute darüber Gewissheit.
Diese Gewissheit ist immer noch besser, als ständig in der Schwebe zwischen Zweifel, Hoffnung, Angst vor Enttäuschung und Verzweiflung zu leben.
Ich habe das OEG verfahren ja durchbekommen , auch wenn es weniger ist als man hätte bekommen sollen .
Ist es ja dennoch, was anerkannt worden .
Aber die Zahlen ja nur das was Die unbedingt bezahlen müssen , nicht mehr !
Die drehen und wenden sich wie es denen passt ist den Bergründungen , wann die die MB taten als Schaden ansehen , oder doch lieber als Vererbungslehren Krankheiten in den Vordergrund zu stellen .
Denn So ist mein Vaters Resulatete(Traumas ) dann rein gewaschen , weil ich ja ne Krankheit von meiner Mutter vererbt bekommen hätte .
Als ich nicht mehr weiter kämpfen konnte , bei einer Arbeitsstelle endlich mal fuß fassen zu können , bekam ich von ner Kur dann Blande Pschose Diagnose gestellt , was heute dann gesagt wird , ah da hatte die dann schon Schizephronie , und das ist nichts von dem Sexuellen MB .
Also keine Höhere OEG Rente .
Weil Vaters Taten ja da noch gar keine Außwirkungen hatten ….währe zu fiel hier alles noch mehr zu erzählen .
Das was ich aber heute erfahre ist wieder was schlimmes , ich binn schwehr verunfallt (Ich hätte eigentlich tot sein müssen, zum glück dann doch nicht )und binn wieder abhängig von anderen Menschen (was die Traumen von meinen Vater wieder sehr nah hervorholt , (habe sogar wieder von ihm geträumt) :(, und die Gesundheitspolitik ( Personal total unter Stress steht ) muß ich wieder leiden , weil mich keiner hier verstehen kann .
Die Verlangen sachen die ich nicht kann , aber dennoch kann in allerletzter kraft aber dann Rückenschmerzen bekomme .
Mein Vater hat ja auch mit Tritten … alles erzwingen können was ich eigentlich nicht kann .
Aber man kann sehr fiel wenn man sehr dazu gezwungen wird .
Nun ja ohne die Abhängigkeit heute , währe das ja mit den Früheren Traumen nicht so schwehr .
Ich hatte mich ja schon damals immer Gedanken mit Schrecken gehabt , wenn man mal gepflegt werden muß im Alter 🙁
Und nun binn ich schon was rein gerutscht 🙁
Ich finde ja die 5 Jahres Fristen überhaubt ganz blöde , ob man nicht spontan geheilt sein kann !
Das sollte wenn einmal anerkannt ,dann so bleiben .
Grüße
Larissa
Nun ja ohne die Abhängigkeit heute , währe das ja mit den Früheren Traumen nicht so schwehr .
Wie es dann ,jetzt für mich ist .
So gesehen müßte es nun einen Verschlimemrungsantrag geben fürs OEG .
Ob was besser wird, ist ja nicht gesagt .Die späteren Situationen ,können immer mehr die Traumen hervorholen , die man eigentlich schon als Vergangenheit In weiter Ferne abgelegt hatte.
ja das war mal so .und lebte im heute .
Doch nun !?
Wieder drinn in sowas , wo das Krankenhauspersonal dann gar nicht drauf eingehen kann , eben wegen dem Zeitdruck .
Und ich werde dann nur angemotzt von denen .
Wie soll das denn noch weiter gehen mit der Gesundheitsreform .
Grüße
Larissa
@Larissa
wie mal jemand äußerte, muss wohl erst was entsetzlich Schlimmes passieren, bis Betroffene mit ihrem Leiden ernst genommen werden, und nicht nur bequem und preiswert abgespeist werden.
Stellt sich doch dazu die Frage, ob man sich diese schlimmen Folgen nicht sparen sollte. Aber offensichtlich will man das garnicht …
Die Zukunft wird es zeigen.
Och Hubert
wenn man gelernt hat alle Wehwehchen überspielen zu müssen , dann sehen die anderen Menschen das heute auch so leicht außzuhalten .
weil ich nicht gelernt habe richtig zu Jammern , um damit was erreichen zu können , nie Erfolg mit hatte .
Glauben andere das dan einen auch nicht , das man leidet .
ist mir vor kurzen in den Sinn gekommen .
Und das was ich zeigen kann ,wird auch noch runter gespielt.
Ach ja dann stelle ich mich ja wirklich noch an ?
Wenn man Erfolg mit Jammern hatte , beachtung gefunden hat , kann man wol auch nur Glaubhaft jammern .
Aber ich oder auch andere Hier haben das nicht gelernt , das man damit beachtung und so weiter gefunden hat in der Vergangenheit .
Die Erfolge die man rasch erzielt finden dann die anderen Schon als normal und man bekommt auch noch vorwürfe das man Schmerzmittel nach deren Meinung Zu hoch dosiert nimmt .
Ich hätte zu gerne ,auf diese Schlimmen Folgen verzichtet .
Das macht mein jetziges Leben, nur noch mehr schwehrer .
Ich glaube das man nie mehr richtig ernst genommen wird , weil ich ja alles zu sehr wie es aussieht leicht alles erlernen kann , ohne Mühen .
Denke ich wol auch seber !?
Bis mein Körper dann doch die Reißleine Zieht
Grüße
Larissa
Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir sagen wo ich einen Facharzt oder Gutachter für eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung finde, wäre sehr dankbar.
Grüße
July2004
Hallo ihr lieben,
Ich schlage gerade um mich wie ein kleines Kind.
Alle Beweise die für mich sprechen sind verschwunden. Gerade Gerichtsakten, Ich kann nur mit dem Kopf schütteln- keiner weiß wer es war vor allem wie diese Akten vernichtet wurden.
Ich bin seit dem 22.01 absolut retraumatisiert, hatte in den Vergangen vier Wochen zwei Nervenzusammenbrüche.
Eine Traumatherapheutin, die mich glücklicherweise in ihren Terminplaner zwischen schieben konnte – darf mich solange saß Verfahren läuft NICHT behandeln- da ja noch ggf. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten aussteht. Eine Behandlung ihrerseits könnte als Aussageverfälschlich gewertet werden da ich eine andere Sicht bekommen könnte die sich auf ein Gutachten aus wirken könnten.
In dem Strafverfahren wurden zwei Gutachten erstellt:
1. Glaubwürdig.
2. Nicht Glaubwürdig. (Das erste wurde angefeuchtet vom Strafverteidiger da es nicht den Kriterien entsprach)
Habe am Freitag mit meiner Anwältin telefoniert um nach zu fragen wie der Stand ist : Das erste Gutachten ist unauffindbar das zweite liegt leider vor. Und es sieht nicht gut aus. Noch hat sie keinen konkreten Punkt gefunden warum der Richter ein neues Gutachten anfordern sollte.
Ich könnte brechen. Ich hoffe so sehr das dass Gericht ein aktuelles neues Anfordert – denn der Richter sowohl die Vertreterin des Regierungspräsidium und auch die Schöffen waren mir (nach meinem Empfinden) wohl gesonnen und glaubten mir.
Das OEG Gesetz ist ein tolles Gesetz wobei es unmöglich scheint dieses durch zu setzen und dran zu kommen.
Wie ich den Richter verstanden habe liegt die kippung / Änderung der aktuellen Rechtslage an Berlin. Sie kommen nicht in die Pötte.
Persönlich bin ich kurz davor das Handtuch zu werfen.
Ich fühle mich so hilflos, so machtlos. Der Mensch fällt hinten runter und die Täter werden auch noch geschützt!!!!
Da ich selten Zeit finde das Forum zu öffnen wäre ich über Worte von euch, gerne per Mail dankbar. ( gebhardt-jennifer@gmx.de )
Viele kraftvolle Grüsse
Jennifer
An Jennifer
Ja, die Täter werden geschützt !! Das hat hierzulande oberste Priorität. Mehr Schein als Sein!! Es geht doch überhaupt nicht darum, den Betroffenen Unterstützung zukommen zu lassen und sie darin zu fördern, die Wahrheit ans Licht kommen zu lassen…http://www.dachau-institut.de/psychologie/desorientierungen/loecher_in_der_wirklichkeit.html. 2010 wurde so eine scheinheilige Kampagne „Schweigen schützt die Täter“ inszeniert, um durch die insgesamt dadurch entstandene Double Bind Kommunikation – http://www.lebenshilfe-abc.de/double-bind.html – (Die Täter werden auf der Justiz-Ebene unbedingt und auf jeden Fall weiterhin beschützt und gleichzeitig wird der Öffentlichkeit das Bild von einer Offenheit für die Wahrheitsfindung in Form der Erlaubnis, das Schweigen brechen zu dürfen, vorgegaukelt.) Verwirrung und Desorientierung zu stiften.
– Ich persönlich habe damals, vor fast drei Jahrzehnten, die Täter angezeigt Daraufhin wurde ich bedroht und eingeschüchtert, ich erfuhr also eine weitere Form der Gewalt. Den Tätern, es waren zwei, ist selbstverständlich! nichts passiert. –
Wenn im Heute mit Betroffenen so umgegangen wird wie hier beschrieben, dann zeugt dies meiner Meinung nach von einer äußerst subtilen Form von Sadismus im Gewand eines sogenannten OEG. Es ist so mutig von (an Jennifer) Ihnen, und so stark!, dass Sie sich wehren. Was mit den Betroffenen passiert, wenn sie Ihr Schweigen dann tatsächlich brechen, entspricht einer weiteren, zusätzlichen Traumatisierung der betroffenen Person und
schützt die Täter in vollem Umfang. Das hier aber ist nun mal die grausige Realität in Deutschland.:http://www.uniklinik-ulm.de/service/presse/presseinformationen/archiv/pressemeldung/article/12107/traumafolgen.html
Die Realität für Betroffene besteht, meiner Meinung nach, in der von ihnen gemachten Erfahrung, dass die Täter einen ganz besonderen Schutz genießen dürfen. Auf allen möglichen Ebenen machte auch ich diese Erfahrung, seit mehreren Jahrzehnten. Wenn Betroffene dann mit ihren „Eigenarten“, den Trauma-Folgen, auffallen, dann ist so eine abfällige Bemerkung, von Nicht-Betroffenen , wie „Du bist einfach zu sensibel, zu emotional, Du solltest mal Deine Einstellung ändern!“ nur eine der ganz „normalen“ Bemerkungen von Nicht-Betroffenen…. Ja, wir, die Betroffenen sollten uns schleunigst ändern, geschwind, geschwind, hart wie Krupp-Stahl werden, gegen uns selbst und gegen andere, um dann nicht aufzufallen, weil wir dann so zu den „ganz Normalen“ dazugehören dürfen, ein Teil von ihnen sein dürfen; so “ sensible Weicheier“ gehen doch ganz gar nicht, da sollten Betroffene unbedingt an ihrer Einstellung arbeiten….- Dieser letzte Satz ist Ausdruck meines mir angeeigneten Zynismus, der meiner Wut und meinem Zorn, gegenüber der hierzulande gelebten Heuchelei und Verlogenheit, entspricht.
…Mir sind da am Ende des Textes, wegen mangelnder Konzentration, zwei Eintipp-Fehler unterlaufen, ich wollte schreiben.: … Ja, wir, die Betroffenen, sollten uns schleunigst ändern, geschwind, geschwind, hart wie Krupp-Stahl werden, gegen uns selbst und gegen andere, um dann nicht aufzufallen, weil wir dann so zu den „ganz Normalen“ dazugehören dürfen, ein Teil von ihnen sein dürfen; so “ sensible Weicheier“ gehen doch ganz und gar nicht, da sollten Betroffene unbedingt an ihrer Einstellung arbeiten….
An July 2004
Gutachter gibt es hier:
http://www.degpt.de/servicebereiche/liste-gutachterinnen/
Danke Savina,
Bin froh zu lesen das auch andere Menschen so sehen und empfinden.
Mein Trauma ist derzeit sehr intensiv. Teilweise schaltet mein Gehirn komplett aus und ich such aktiv den Gang auf meine Peiniger zu, jedoch ohne zu wissen was mir das bringen soll, was ich mir erhoffe und vor allem OHNE abschätzen zu können wie diese Situationen ausgehen können- MEIN KÖRPER DANKT ES MIR- in dem er übelst als Ventil meiner Psyche her hält.
Ich weiss das dies aufhören muss- doch ich versuche nur aus dieser Erstarrung und Handlungsunfähigkeit heraus zu kommen. Ich wusste dass das Verfahren hart wird -doch die Gefühle von Trauer / Wut / Entsetzen und viele mehr habe ich so noch nie erlebt! Weder in den letzten 17 Jahren Therapien noch in irgend einer Weise- ich durchleben das alles noch einmal nur mit komplett unbekannten Gefühlen und es fühlt sich schlimmer an als je zuvor.
AN ALLE : es gibt einen Fonds bezüglich erweiterte Opfer Hilfe : EHS! Anträge können nur noch bis 30.04.2016 gestellt werden.
http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/
Danke für die guten Worte… im Moment wünsche ich mir einfach nur mein leben zurück-was ich vor der Antragstellung zum OEG hatte. Ich habe bedenken dieses wieder zu erhalten und finde es eine Demütigung und erneute Gewalt an meiner Seele dieses jetzt aus halten zu müssen bis eine Entscheidung gefallen ist – neues Gutachten ja oder nein.
Ein Klinik Aufenthalt um mich für 4-5 Wochen Gefühlsmäßig aus zu schalten finde ich mehr als kontraproduktiv da ich danach genau an der selben Stelle harre wie jetzt auch…
Savina, man kann das ganze System nur mit Sarkasmus und Humor aushalten und ertragen. Wenn Tränen nicht mehr reichen; dann lache !
@ Jennifer
„Wenn Tränen nicht mehr reichen; dann lache !“
Dann verstehen andere Leute auch nicht mehr , und sind verunsichert , oder meinen gar ,ach dann war das ganze dann doch nicht soo schlimm .
Ich kenne den Sarkasmuß (Ironie )bei mir auch sehr gut , deswegen kenne ich diese Reaktionen der anderen Leute darauf .
Wiso lachst du ? ist doch gar nichts zu lachen ?
Oder dann hast du ja doch ein Schönes Leben gehabt wenn du noch lachen kannst ….
Das Ausmaß immer größer von dem MB , im Bewustsein .
Durch Schicksalsschläge oder auch krankheiten die der Körper produziert hat .
@ Savina
Ja Hart wie Krupstahl ,sollte ich ja vom Täter aus ja auch gezielt gemacht werden , damit man nicht als Opfer auffällt und der Täter dann noch länger von einem Opfer haben kann .
Das man so werden soll ,ist doch auch sicher Ziel von der Öffentlichkeit , OEG Verfahren , das man sagen kann, man sieht keine Traumatisierung , weil man funktioniert doch irgenwie ja doch ganz gut .
Aber weil ich das vom Täter aus auch sein sollte ,möchte ich das eben nicht mehr sein müssen .
Aber ist man dann mal so weich , wie man gerne mal sein wollte , sagte man zu mir Ach Gottchen .
Schimpft mich nur an, wie der Täter auch .
weil man meint so schlecht geht es ihr ja gar nicht , die spielt uns das doch nur vor .
Ja wenn man normal das eben nicht zeigte wie soll man dann wissen ,wie man es anderen Glaubhaft rüber bringen kann .
Eine Seelsorgerin sagte zu mir ,als ich von dem MB erzählte , dannn Sagte Sie zu mir , da hat Ihr Vater sie aber sehr lieb gehabt .
Da war ich im Krankenhaus und war sozusagen
das 2 te mal geboren .
Konnte also nicht weg gehen von der Frau ,so das ich zum Glück aber schon genug aufgeklärt war , und die Frau mit Worten ,der Türe Verwiesen hatte .
Währe mir das am Anfang meiner Aufarbeitung passiert , währe ich psychich umgekippt .
Hätte an mich gezweifelt , ihr geglaubt mein Vater währe doch nur ein netter Mann gewesen .. .
Aber wenn man umkippt schwach wird , kommen die Neurologen Psy..ater zu taten 🙁
also dann doch lieber stark tuen ,wie man gelernt hat und im Stillen wie erlernt vom Täter alleine leiden , geht ja ,die Traumareaktion ist doch pracktisch das man das erlernt hat .
Aber im Bezug auf PTBs soll man das ja abwerfen , währe nur hinderlich im jetzigen Leben .
Sagte meine Psychologin , die ja OEG verfahren anzuwerfen ja immerzu dagegen war , das das unsereins sehr belasten würde und der Psychotherapie nur in der Verarbeitung im Wege währe .
Aber als Opfer habe ich das Gefühl das man das als Opfer zum Teil alles immer noch in der heutigen Welt als Schutz für die eigene Psyche nicht sich aberziehen lassen sollte ?
Hm, Ich glaube das ufert aus ,Ich schreibe dazu lieber nicht mehr weiter ?
Grüße
Larissa
Hallo 🙂
Ich habe den Antrag bei OEG in NRW gestellt (körperliche Misshandlung und des Versuchs des sexuellen Missbrauchs in meiner Kindheit) und mein Anrag wurde vor einigen Monate positiv stattgegeben (30 GdS) mit OEG Leistung (Rente) und jetzt habe ich einen Antrag (Verschlimmerung) gestellt, Psychosomatisch (Herzen) Beschwerden. Ich war beim Cardiopraxis und Radiologie und Radiologische Diagnostik, so sind Gott sei Danke keine Organe im Herzen betroffen, außer, Angina pectoris und Rechtsschenkelblock. Auch die Entscheidung (GdS) kann nicht von mir geprüft werden, wieweit ein medizinischer Dienst von OEG eine Erhöhung des (GdS) bewertet. Steht mir meines Antrages auf Verschlimmerung ein Erhöhung (GdS)zu? Wo kann ich die Erhöhung (GdS) ermitteln? Mir hat ein Mitarbeiter der OEG gesagt, es gibt ein „Spielraum“ einer Entscheidung Erhöhung (GdS) und bin geschockt, so habe ich die Vermutung bei OEG, es wird nach Lust und Laune gehandelt meines Antrages zu entscheiden 🙁 Mein Gesundheitszustand wird bei OEG nicht berücksichtigt und mein Antrag zu Entscheidung wird Woche für Woche und Monate für Monate …. hingezogen. Meine Herzbeschwerden sind durch diesen Antrag u.a. beeinträchtigt und habe das Vertrauen zum Rechtsstaat verloren. Alleine schon, mir ein Erhöhung ( 30 GdS) zu geben, was man mir als Kind angetan hat, da wäre eine Erhöhung des (GdS) mehr Wert gewesen. Danke im Vorauf für die eventuellen Bemühungen einer schriftlichen Beantwortung.
Mfg
Hallo Andreas!
Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, dass du momentan bei bester Gesundheit bist.
Mein Antrag wurde 3 Monate nach Antragstellung abgelehnt:
Ich zitiere das LWL; Für die Menschen; für Westfalen -Lippe:
:Zitat Anfang
„Die Angabe medizinischer Unterlagen ist als Beweismittel für die Gewalttat nicht geeignet, weil die behandelnden Ärzte sich in aller Regel allein auf die Angaben ihres Patienten stützen. Die Aufklärung im strafrechtlichen Sinn können medizinische Unterlagen nicht ersetzen.“
“ Zeugen konnten von Ihnen nicht benannt werden bzw. sind diese schon verstorben.“
“ Es kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, was im Jahr 1967 geschehen ist.“
“ Ein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff ist nicht nachgewiesen.“
“ Wenn Tatsachen nicht ausreichend bewiesen werden können, hat derjenige die Folgen zu tragen, der daraus ein Recht herleiten will (Grundsatz der objektiven Beweislast). Das bedeutet, dass sich der fehlende Beweis für Sie nachteilig auswirkt.“
:Zitat Ende
Anmerkung:
1. Die wollen den Täter gar nicht ermitteln auch wenn der Täter aus 1967 heute noch vielleicht gewalttätig aktiv ist.
Nächster Schritt: Widerspruch mit dem Hinweis, zukünftige Taten des Täters zu verhindern.
2. Zweite OEG-Antragstellung gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Täter bezüglich unter Androhung von Sanktionen nach dem SGB II einen Antrag auf eine Schwerbehinderung zu stellen.
Auch das werden Sie abwehren! Hallo LWL Münster, lest ihr mit? Gerne!
Also:
Wenn man nach 52 Jahren keine Beweise für die sexualisierte Gewalt hat, ist ein Antrag nach dem OEG umsonst. Und? Wo steht das im OEG? Wo steht im OEG: „Wenn Sie keine Beweise haben, stellen Sie erst gar keinen Antrag. Wenn die Straftaten verjährt sind, stellen Sie keinen Antrag. Er wird abgelehnt. Wir ermitteln nur nach Aktenlage. Wir lesen zwar gerne Ihre psychiatrischen /psychologischen Gutachten und Ihre Schilderungen der Tathergänge aus denen Ihr Leid hervorgeht. Wenn Sie aber keine Beweise dafür haben, stellen Sie erst gar keinen Antrag. Und schon gar nicht, wenn die Taten bereits verjährt sind“ Wo steht das im OEG?
Da können Sie mit noch so vielen psychiatrischen und psychologischen Gutachten kommen, mit noch so viel erlittenem Leid, Suizidversuchen, Flashbacks, Borderlines, Schwerbehinderung und berufliche Dequalifizierung durch das BMAS usw.
Das BMAS (das ist der Befürworter der Sanktionen nach § 31 SGB II bis hin zur Obdachlosigkeit) ist übrigens der Arbeitgeber für die OEG Staatsdienern.
Ich will hier nur aufzeigen, wie verlogen und verkommen dieser „Rechtsstaat“ Deutschland wieder mal ist.
„Irgendwann fehlt die Kraft für weitere Kämpfe
Sie sieht vor allem zwei Hindernisse, an denen viele Betroffene scheitern. Erstens: Die Beweislast für die Tat liegt beim Opfer. Bei Taten, für die es in aller Regel keine Zeugen gibt, ein schwieriges Unterfangen. Und zweitens: Selbst wenn es gelingt, den Tatnachweis zu erbringen, müssen die Betroffenen zusätzlich über entsprechende Gutachten belegen, dass die erlittenen Gesundheitsschäden in erster Linie auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen sind.
…
„Statt gesellschaftliche Wiedergutmachung zu erfahren, werden die Betroffenen so oft in endlose Verfahren gezwungen, verzichten oder geben auf, weil irgendwann die Kraft für immer weitere Kämpfe fehlt.“ Viele hätten dafür einfach nicht die seelische Kraft.
Auch den Plan, dass Bezieher einer Grundrente künftig alle fünf Jahre erneut einen Antrag stellen müssen, um diese Leistung weiter zu beziehen, findet Claus problematisch. „Wenn man das Verfahren immer wieder aus Neue durchlaufen und sich immer wieder mit der Tat auseinandersetzen muss, ist das extrem belastend.“ Betroffene würden so ständig „aufs Neue traumatisiert“.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article181520700/Entschaedigungsrecht-Irgendwann-fehlt-die-Kraft-fuer-weitere-Kaempfe.html
Habe nun am 17.1.2019 den Termin beim Sozialgericht gehabt, nach Widerspruch und Zeugen waren diesmal geladen. Tja, die waren sich einig, können sich nicht erinnern, die meisten davon sind Mittäter. Ich durfte zwar auch Fragen stellen, aber wurde auch gemaßregelt, ebenso so mein Sohn, der 2001 aufgefordert wurde, mir ebenfalls heimlich Opiate beizufügen. War so genervt, daß ich die Klage zurückgezogen habe, aber nach Rücksprache mit meinem Sohn diese widerrufen werde.
Verhandelt wird in Bayern, Klage gegen Sachsen-Anhalt, Versorgungsamt wird von bayrischem Versorgungsamt vertreten. Habe von ihm eher Zuspruch erhalten als von der Richterin, er war befangen von einem Zeugen, wie weit kann ich nun diese Aussage verwerten, erwähnen zumindest.
Es muss einfach aufgeklärt werden.
Ich wurde zwar jedes Mal gefragt, ob die Zeugen vereidigt werden sollen, mein Sohn hat die Wahrheit gesagt, warum soll ich darauf bestehen. meine jüngere Schwester lügte, da wollte ich Vereidigung, weil sie es ablehnte, jedoch ist es dann so, dass die vereidigte Aussage mehr zählt als die unvereidigte. Hätte da die Richterin nicht vorher es sagen können.
Wieder Täterschutz vor Opferschutz, obwohl die Taten verjährt.
Hat jemand ähnliche Erfahrung, zudem sollte ich nur nach der Opiatverabreichung fragen, obwohl es der Familie darum ging, dass ich meine Erinnerungen an die Sexualdelikte nicht wieder erlange und es dazu im Erörterungsgespräch 2015 nicht ausreichend behandelt wurde.
Ich hätte gerne Kontakt zu anderen Betroffenen und würde mich liebend gerne mit anderen über OEG und FSM austauschen. Leider wird dies über NetzwerkB wohl nicht mehr möglich sein, da Herr Stark keine kritischen Beiträge veröffentlicht, nur Täterkuscheln.
Wer mir schreiben möchte:
s.eckert@firemail.de
Alles Gute für euch alle und ganz viel Kraft!!!!!!!!
Widerspruch (Auszug)
Wenn die Wahrheit quält und Beweise für die quälende Wahrheit fehlen
Ich muss zustimmen. Ich habe keine Beweise für die Taten. Ich kann diese Beweise auch nicht erbringen, weil nur der Täter und ich wissen, was tatsächlich passiert ist. Ich kenne noch eine andere Person, bei der es derselbe Täter versucht hat. Diese Person nenne ich aber nicht, weil er es nicht will. Aber auch hier: Ich habe keine Beweise, dass er Opfer geworden ist und er hat keine Beweise, dass ich Opfer geworden bin. Wir wissen aber beide, wie der Täter vorgegangen ist. Mein Fall liegt übrigens seit 2010 schriftlich der ehemaligen Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann und jetzt eben dem Nachfolger Herrn Rörig vor.
Der deutsche Rechtsstaat wäre hier gefordert. Er müsste für mich die Beweise erbringen, was er aber nicht will, für ihn aber kein Problem darstellen würde. Er will es aber nicht, weil die Taten verjährt sind. Da beruft sich der Rechtsstaat auf die Verjährungsfristen. Die Kirchenopfer sind da im Vorteil. Da wird „schonungslose Aufklärung“ gefordert. Da will man umfassende Akteneinsicht, obwohl die Taten verjährt sind. Sehen Sie. Es gibt eben würdige Opfer und unwürdige Opfer
:Zitat
„Für die Opfer, bei denen die Taten bereits verjährt sind, forderte Rörig umfassende Akteineinsicht.“
https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2019-01-28/missbrauchsbeauftragter-roerig-fordert-konsequente-verfolgung
:Zitat Ende
Hallo, ich habe mich getraut und im Spiegel von meinem OEG Verfahren erzählt. https://magazin.spiegel.de/SP/2019/2/161668235/
Aber eigentlich hatte ich mich beim Spiegel zwecks dem Fond sexuellen Missbrauch gemeldet. Mein Antrag läuft seit Juni 2013 und ich gebe nicht auf! Mein Antrag OEG war eine Farce! Und ich habe aufgegeben! Meldet Euch gerne unter georgialendner@gmx.de
Ich werde vielleicht noch einmal einen OEG Antrag stellen, denn ich wünsche mir so sehr Gerechtigkeit….
Herzlichst Georgia
Widerspruch (Auszug)
Also was wollen Sie von mir? Ziehen Sie mein Schreiben bei, die ich an die unabhängige Beauftragte sexuellen Missbrauchs Christine Bergmann im Jahre 2010 gerichtet habe. Ich kenne sie übrigens persönlich und kann mir nicht vorstellen, dass da Akten vernichtet worden sind. Und auch das, werden Sie sagen, ist immer noch kein Beweis. Ja, dann sagen Sie mir doch verdammt noch mal, wie ich Ihnen den Beweis erbringen soll, wenn der deutsche Rechtsstaat nicht durch rückwirkende Abschaffung der Verjährungsfrist will, dass ich Beweise erbringen kann? Schauen Sie mal: Wenn die Verjährungsfrist im Jahre 2001, als ich bei der Polizei Anzeige erstattet habe, nicht bestanden hätte, hätte die Staatsanwaltschaft tätig werden müssen und konsequente Strafverfolgung auf den Täter betreiben müssen. Hat sie aber nicht. Nicht auszudenken, wie viele seelisch vernichtete Existenzen hätten vermieden werden können und das nur durch einen Täter.
Ich hätte nicht damit gerechnet, aber seitens Sozialgericht haben sie meine Rücknahme auf Klageverzicht zurück genommen. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Hoffnung für mich, dass mir geglaubt wird.
Hallo, wir diskutieren im hilferuf.de, ein Forum Einzelheiten über das OEG. Dort geben wir, anerkannte Opfer und noch nicht anerkannte, Tips aufgrubd ubeerer Erfahrung und Wissenstandes. Wer OEG bezw. Entschädigung und hilferuf in google eingibt, findet dort auch entsprechende Seiten. Sicherlich gibt es auch bei facebook Hilfe.
Zudem wird das Entschädigungsgesetz erneuert werden, frühestens 2022, auch darüber diskutieren wir, und wie wir das zu ubseren Gunsten verändern können.
Es ist bei mir nicht stritig, dass
– ich jahrelang von meinen Eltern verpügelt und
– jahrelang sexuell misbraucht worden bin.
Folgen aus meiner Lebensgeschichte:
Der GA bescheinigt mir eine paranoide Persönlichkeitsstörung, eine PTBS hätte ich nicht.
(konnte er im übrigen auch gar icht feststellen, weil er gar nicht die Ausbildung dafür hat)
OEG:
Abgelehnt, da ich keine Schädigungen habe.
So weit ist es in D:
Da kommt ein Arzt mit ungenügender Ausbildung und denkt sich einfach eine neue Diagnose aus!
Wir sind bei WünschDirwas Diagnose, nur eben zum Vorteil des Auftraggebers und nicht der Opfer!
Opfer zwischen §4 (OEG) Kostenträger
Komm, hör mal zu, wir machen das so. Der hat ja jetzt im November 2018 einen Antrag auf Opferentschädigung gestellt. Gegen unseren obligatorischen negativen Bescheid vom Januar 2019 hat er dann tatsächlich noch im Januar 2019 Widerspruch ohne eine Begründung eingereicht. Wollte der doch tatsächlich sein Elend nicht erzählen und hielt uns vor, ihn zu quälen und retraumatisiert zu haben. Dann ist er unserer Aufforderung, innerhalb eines Monats seinen Widerspruch zu begründen, nachgekommen. Das macht der ohne Anwalt, ganz schön mutig.
Also, pass auf, wir machen das so: Wir sind ja jetzt noch zuständig für seinen Fall weil nach altem OEG wir noch als „Opferentschädiger“ zuständig sind, weil die Tat ja in unserem Bundesland passiert ist.
Also, hör zu, wir halten ihn hin, schreiben ihm alle paar Monate ein paar Zeilen, dass wir dieses und jenes noch brauchen um über seinen Widerspruch zu entscheiden. Und dann? Na, was kommt dann? Dann kommt der 01.07.2020. Unsere Rettung.
Unsere Rettung? Wie der 01.07.2020, was hat das mit seinem Antrag und Widerspruch zu tun?
Das ist ganz einfach:
Der ist im Juli 2018 von einem Bundesland in ein anders Bundesland umgezogen. Im November 2018 hat er den Antrag gestellt und wir sind nur noch bis zum 30.06 2020 für ihn zuständig, danach ist das Bundesland nach neuem OEG zuständig, wo er seinen Wohnsitz hat.
Dann geben wir den Fall zum 01.07.2020 in das Bundesland ab, wo der jetzt seinen Wohnsitz hat. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Keiner kann uns vorwerfen, wir hätten uns nicht um seinen Fall bis zum 30.06.2020 gekümmert,- außer das er vielleicht ein bisschen gelitten hat-, und gleichzeitig sind wir die wohlmöglichen Entschädigungskosten, die auf unser Bundesland zugekommen wären, los. Möglich gemacht hat das unser neues OEG. Dank Hubertus und Angela. Na, was sagste?
Bingo!
Schau mal hier, das nutzen wir jetzt aus:
Zitat:
(2) Für die Entscheidung über einen bis einschließlich 19. Dezember 2019 gestellten und nicht bestandskräftig beschiedenen Antrag auf Leistungen nach § 1 ist bis zum 30. Juni 2020 dasjenige Land zuständig und zur Gewährung der Versorgung verpflichtet, in dem die Schädigung eingetreten ist. Ab dem 1. Juli 2020 ist für die Entscheidung dasjenige Land zuständig und zur Gewährung der Versorgung verpflichtet, in dem die berechtigte Person ihren Wohnsitz, bei Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
:Zitat Ende
https://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__4.html
„Reform des Sozialen Entschädigungsrechts (SER-Reform); hier: Inkrafttreten des Wohnortprinzips bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit
Versehentlich wurde die geschilderte Änderung nicht in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (Drs. 19/14870) aufgenommen.“
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben/rundschreiben-soziale-entschaedigung-ser-2-53400-4.html
Kommentar:
Das – Versehentlich – könnt ihr Leuten erzählen, die ihre Unterhosen mit der Kneifzange anziehen, aber nicht mir.
Zurück, mitten ins Trauma, ist das nötig?
https://youtu.be/Uk_sEziw_yM?t=261
“ Also aus meiner Sicht wäre es völlig ausreichend, wenn man einen fachpsychotherapeutischen Bericht von den Behandlern da anerkennen würde, wo im Grunde diese Punkte beantwortet wären. Das wäre aus meiner Sicht ein einseitiges DIN-A4 Formular wo der Therapeut 5-10 Minuten für braucht und die Betroffenen selber mit diesen belastenden Fragen erst gar nicht konfrontiert würden“
Kommentar:
Ja, wäre sinnvoll, aber nicht im Sinne des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Denen geht es um Kostenvermeidung und nicht um den Menschen!
„Ja, wir möchten Sie darüber informieren, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer angesichts des hohen Aufkommens an Anträgen ca. 11-13 Monate beträgt.
https://youtu.be/Uk_sEziw_yM?t=297
Och, iss ja nen Ding. Das liest sich hier aber ganz anders:
„Aber fast niemand bekommt die Opferentschädigung. Nicht mal zehn Prozent der Gewaltopfer beantragen Leistungen, und am Ende bekommen weniger als ein Prozent fortlaufende Geldleistungen. Das hat der Weiße Ring erhoben.“
https://chrismon.evangelisch.de/missbrauch-OEG
Also, den Laden dicht machen. Ist auf jeden Fall sinnvoller, als Antragssteller noch mehr zu quälen.
Hallo an jeden einzelnen 😘
Ich habe meinen Antrag auf OEG Ende letztes Jahr 2020 gestellt. Am 9.2020 habe ich meine Aussage vor Gericht gemacht und vor ca 3 Wochen das Schriftliche Urteil bekommen. Leider wurde vom Täter eine Revision eingelegt. OEG sagt natürlich ja das müssen wir auf jeden Fall abwarten. Für was abwarten???? Es ist auf 100 Seiten belegt das ich ein glaubswürdigkeits Gutachten machen musste und das mir das Gericht zu 100% glaubt. Also mit mehreren Opfern. Der Täter hat sogar es bejat.
Bor Leute wenn ich das hier alles lese bekomme ich Angst und bange. Die ständigen Aussagen von der Polizei dann Gutachten wegen dem Gericht und dann vor Gericht auch noch Mal Aussagen…
Ich habe alles beigefügt an Unterlagen wie klinikofenhalt und Diagnosen usw. Was ist das nur für ein fuck Staat??!?!
Jeder von euch ziehe ich einen Hut!!!
Warm gibt es den überhaupt OEG wenn es mehr krank macht als gesund!?!?
Jobsache kein Geld abheben! Ich leide genau wie ihr. Bleibt alle sehr stark. Es wird irgendwann besser!!!!
Es ist so sehr nervenaufreibend. Ständig in der Beweis lasst zu sein..😔
Es soll Gutachterkreise geben, welche für sich folgendes vereinbart haben:
„Ein Antragsteller, der in der Lage ist, über die belastenden Ereignisse zu berichten,
der ist noch stabil genug und der Antrag wird daher abgelehnt, weil eine ausreichende Schädigung nicht vorliegt.
Personen die davon wirklich betroffen sind, reden darüber auch erst nicht.“
Das heisst, ein Gutachter müsste nonverbal erkennen, dass ein Antragsteller wirklich betroffen ist,
also ohne dass ein Beroffener es mitteilt.
Ob ein Gutachter das wirklich auch erknnen will, liegt dann einzig in seinem Ermessen.
Weil Gutachter bekanntich von Auftraggebern bevorzugt erst dann erneut Auftrage bekommen, wenn die Gutachten
überwiegend zugunsten des Auftraggebers mit Spareffekt ausfallen, dann ist klar, wie der Gutachter gewillt sind, zu entscheiden.
Und genau das ist die Zwickmühle für Betroffene.
Betroffene sind im Antragsprozedere völlig ausgeliefert und machtlos gemacht worden.
Es ist ein altbekanntes System, welches auch wohl nicht ausrottbar zu sein scheint.
Nur manchmal dreht ein geprellter Betroffener durch und es kommt zu entsetzlichen Amokvorfällen.
Diese Taten kann sich dann niemand erklären und Betroffene werden mit diffamierenden Diagnosen
auf beschämende Weise abgespeist (siehe diverse Presseberichte dazu).
Der Abschreckungseffekt ist enorm und Betroffene überlegen jahrelang, ob sie überhaupt eine Antrag zu stellen wagen.
Niemand scheint bis jetzt in der Lage zu sein, diesen Miss-Stand per Gesetz aufzuheben.
Stattdessen wird darüber „geforscht“ und diskutiert, was aber insgesamt wenig genutzt hat.
Es geht im Grunde nur um Geld einsparen – mit nahezu allen Mitteln.
Dazu wurde hier schon mehrfach geschrieben, aber ich bin immer auf der Suche nach zutreffenderen Worten und verständlicheren Beschreibungen.
Dieser Miss-Stand soll auch nicht in Vergessenheit geraten.
achja, und nochwas!
Erst wenn ein Betroffener halb tot ist, dann machen sie die Geldtöpfe auf,
denn sie können sich dann sicher sein, nicht mehr lange zahlen zu müssen…
Auch hier dann wieder mit großem Spareffekt.