netzwerkB 28.05.2012

Ute Kumpf´s Vergleich mit dem Falschen

Nach dem Parteitagsbeschluss im Dezember 2011, die Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufzuheben, hatte netzwerkB bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses die den ursprünglichen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen unterzeichneten um Gesprächstermine gebeten. Ziel war es durch persönliche Gespräche mit den verantwortlichen PolitikerInnen, den Beschluss des Bundesparteitages der SPD  transparent zu begleiten – ‚damit das im Endeffekt auch erfolgreich ist‘ (Ralf Stegner, MdB).

Nach einigen Lichtblicken sind die Ergebnisse völlig inadäquat. Viele Politiker argumentieren, dass aufgrund bestehender Gesetze, der Parteitagsbeschluss unrealistisch sei. Gemischt wird dieser mangelnde Wille zur notwendigen Veränderung mit der Angst im Bundestag keine Mehrheit zu finden.

In ähnlicher Weise informierte uns nun Ute Kumpf, MdB, via e-Mail, dass wir unabhängig von ihrer Position bereits mit den richtigen Vertretern im Rechtsausschuss in Kontakt gewesen wären. Die Gespräche mit Burkhard Lischka, MdB und Christine Lambrecht, MdB, sowie mit der Marlene Rupprecht, MdB, wären demnach erschöpfend. Da wir bei netzwerkB aber von einer offenen Diskursstruktur ausgehen, wobei die allgemeinen Einsichten nur durch Vermittlung entstehen, sehen wir die Ablehnung weiterer Überlegungen als undemokratisch, vor allem auch deshalb, da der einstimmige Parteitagsbeschluss den bestehenden Redebedarf klar zum Ausdruck brachte. Ein derart drängendes Thema kann in diesem Sinne nicht durch eine einstündige Besprechung zwischen Lischkas, Ruprecht sowie Lamprecht und Vertretern von netzwerkB als verhandelt und beschlossen gelten.

Dass Redebedarf darüber hinaus auch weiterhin besteht, zeigt Ute Kumpf, MdB, durchaus in ihrer rudimentären Argumentation. Gleichwohl uns von netzwerkB bewusst ist, dass die Bundestagsabgeordneten zwischen vielen Fachgebieten wechseln müssen und wenig Zeit für die vollständige Durchdringung eines Sachverhaltes bleibt, so erscheint uns die Position von Ute Kumpf nicht mehr als ungenügend. Ute Kumpf verweist uns in ihrem Schreiben darauf, dass nach dem bestehenden Entwurf der SPD die Betroffenen bis zum 38. Lebensjahr genügend Zeit hätten, ihre Interessen durchzusetzen. In ihrer Begründung beruft sie sich vor allem darauf, dass sie mit diesem Entwurf den anderen Fraktionen um eine rechtliche Nasenlänge voraus wären, denn bei den Grünen würde die Verjährung nur bis zum 35. Lebensjahr bei der Bundesregierung nur bis zum 28. Lebensjahr reichen. Da nun der Entwurf der SPD die Traumatisierung der Betroffenen am „weitgehendsten“ berücksichtigen würde, wäre demzufolge auch keine Forderung darüber hinaus nötig.

Obwohl Ute Kumpf darüberhinaus aber unsere Position gleichwohl nachvollziehen könne, sieht sie dafür keine Mehrheit. Wir sehen hier also zwei vermischte Positionen, die aus Sicht einer offenen Diskursstruktur problematisch anmuten. Einerseits werden Gesetzentwürfe nicht unbedingt nach den in der Gesellschaft gegebenen Lebensnotwendigkeiten abgeglichen, sondern nach den Vergleichen mit anderen Rechtsentwürfen entschieden. Dabei dürfte doch jedem klar sein, dass der Vergleich mit dem Falschen niemals die eigene Sache als richtig ausweist. Auf der anderen Seite lehnt Ute Kumpf eine ihrer Aussage nach nachvollziehbare Position ab, weil es dafür schlicht keine Mehrheit geben würde. Hiermit offenbart sich ein durchweg strategisch operierender Politikbetrieb, der sich nicht an der Gerechtigkeit orientiert, sondern sich aufgrund von Ängsten nicht weiter bewegen kann.

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