Eine aktuelle Pressemeldung berichtet über die Forschung zur Häufigkeitsangabe sexuellen Missbrauchs. Internationale Experten tauschten ihr Wissen Ende 2014 in Berlin aus.

Der US-amerikanische Soziologe Prof. David Finkelhor, University New Hampshire, der seit mehr als 30 Jahren zur Epidemiologie des sexuellen Missbrauchs forscht referierte dort über die Schwierigkeit vergleichbare Statistiken zur Prävalenz von sexuellem Missbrauch zu bekommen. Der Grund hierfür sei, dass vieles von der Definition abhinge. So seien die Zahlen niedriger, wenn man ausschließlich sexuellen Missbrauch mit Penetration betrachtet, sie würden wiederum deutlich höher, wenn man Übergriffe mit Berührungen im Genitalbereich oder an den Brüsten hinzunimmt.

„Unterschiedlich beziehungsweise nicht vergleichbar seien die Zahlen auch, weil es in manchen Ländern Meldepflichten zum sexuellen Missbrauch gibt und in anderen nicht. So gibt es in Deutschland keine strafrechtliche Meldepflicht für Ärzte.“
(Mehr hierzu: Ärztezeitung, 06.02.2015 http://www.aerzteblatt.de/archiv/167721/Sexueller-Kindesmissbrauch-Am-haeufigsten-unter-Gleichaltrigen)

Gerade diese strafrechtliche Meldepflicht für Ärzte war 2012 auf Drängen von Prof. Dr. Jörg Fegert, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) in Deutschland abgeschafft worden.
(Mehr hierzu: netzwerkB PM vom 23.10.2012 „netzwerkB fordert Meldepflicht”)

netzwerkB fordert schon seit vielen Jahren eine Verankerung der Meldepflicht im Strafgesetzbuch.

Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Entschädigung belangt werden können.

Fegert vertritt aus unserer Sicht nicht die Opfer sondern betreibt aktiven Täterschutz.

netzwerkB fordert den Gesetzgeber auf, die strafrechtliche Meldepflicht zum ’sexuellen Missbrauch‘ für Ärzte wieder einzuführen.

Weiterführende Informationen:

Ärztezeitung 06.02.2015:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167721/Sexueller-Kindesmissbrauch-Am-haeufigsten-unter-Gleichaltrigen

netzwerkB Pressemitteilung 23.10.2012:
netzwerkB fordert Meldepflicht

netzwerkB Pressemitteilung 11.11.2010:
Fegert nennt Missbrauchsopfer „Lügner“

Für Rückfragen:
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