Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert.

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war, wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der Öffentlichkeit wie folgt:

„Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer sexualisierter Gewalt umzugehen.

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion für die Presse, passiert ist danach nichts mehr.

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter!

Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können.

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“ gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend, jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von 100.000 Euro nicht angemessen kompensiert.“

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
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Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
E-Mail: c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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