Prof. Fegert gegen Meldepflicht von sexualisierter Gewalt gegenüber den Krankenversicherungen

Vor wenigen Tagen war Frau Dr. Angela Merkel der Auffassung, Deutschland sei eine „Komikernation“, wenn der Staat nicht das Abschneiden der Vorhaut von Babies gegebenenfalls ohne jede Anästhesie per neuem Gesetz erlaube.

Nun verlangt Herr Prof. Dr. Jörg Fegert, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) eine Gesetzesänderung unter dem Hinweis auf eine angebliche „Realsatire“.

Prof. Fegert empfindet die derzeitige gesetzliche Regelung als unzufriedenstellend, dass er als Arzt bei schwer traumatisierten Opfern von sexualisierter Gewalt das Verbrechen und den Täter gegenüber den Krankenversicherungen melden müsse. Fegert  kündigt eine Verweigerung an.

Mehr hier: Ärztezeitung, 22. Oktober 2012
http://www.aerztezeitung.de/news/article/824585/misshandlung-versorgung-realsatire-gleicht.html

Derzeit gibt es eine Regelung für die Meldung. Nach SGB V, § 294a [Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden] gilt:

„(…) liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.“

netzwerkB hält diese Regelung für richtig. netzwerkB vertritt die Auffassung, dass es einer Melde- und Anzeigepflicht für Dritte bedarf, um die Mauer des Schweigens zu brechen und dem Opfer selbst und weiteren Opfern die Möglichkeit zu schaffen, aus ihrem Martyrium zu entkommen.

Es ist nicht vertretbar, hier einem Opfer die Hilfe zum Melden des Täters zu verweigern, denn ohne Hilfe hat das Opfer in der Regel keine Kraft für die notwendigen Schritte. Das Opfer findet ohne Meldung keine Gerechtigkeit, keinen wirklichen Schutz und die Kosten werden auf die Allgemeinheit, hier die Versicherungsträger abgewälzt.

netzwerkB fordert zudem eine Verankerung der Meldepflicht im Strafgesetzbuch.

Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Entschädigung belangt werden können.

Mehr hierzu im netzwerkB Positionspapier „Anzeigepflicht“

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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091

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