Prof. Fegert gegen Meldepflicht von sexualisierter Gewalt gegenüber den Krankenversicherungen
Vor wenigen Tagen war Frau Dr. Angela Merkel der Auffassung, Deutschland sei eine „Komikernation“, wenn der Staat nicht das Abschneiden der Vorhaut von Babies gegebenenfalls ohne jede Anästhesie per neuem Gesetz erlaube.
Nun verlangt Herr Prof. Dr. Jörg Fegert, stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) eine Gesetzesänderung unter dem Hinweis auf eine angebliche „Realsatire“.
Prof. Fegert empfindet die derzeitige gesetzliche Regelung als unzufriedenstellend, dass er als Arzt bei schwer traumatisierten Opfern von sexualisierter Gewalt das Verbrechen und den Täter gegenüber den Krankenversicherungen melden müsse. Fegert kündigt eine Verweigerung an.
Mehr hier: Ärztezeitung, 22. Oktober 2012
http://www.aerztezeitung.de/news/article/824585/misshandlung-versorgung-realsatire-gleicht.html
Derzeit gibt es eine Regelung für die Meldung. Nach SGB V, § 294a [Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden] gilt:
„(…) liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen.“
netzwerkB hält diese Regelung für richtig. netzwerkB vertritt die Auffassung, dass es einer Melde- und Anzeigepflicht für Dritte bedarf, um die Mauer des Schweigens zu brechen und dem Opfer selbst und weiteren Opfern die Möglichkeit zu schaffen, aus ihrem Martyrium zu entkommen.
Es ist nicht vertretbar, hier einem Opfer die Hilfe zum Melden des Täters zu verweigern, denn ohne Hilfe hat das Opfer in der Regel keine Kraft für die notwendigen Schritte. Das Opfer findet ohne Meldung keine Gerechtigkeit, keinen wirklichen Schutz und die Kosten werden auf die Allgemeinheit, hier die Versicherungsträger abgewälzt.
netzwerkB fordert zudem eine Verankerung der Meldepflicht im Strafgesetzbuch.
Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Entschädigung belangt werden können.
Mehr hierzu im netzwerkB Positionspapier „Anzeigepflicht“
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Finde, daß Du in Deinem Eifer langsam zu weit gehst.
Auch wenn ich selten mit Psychiatern einer Meinung bin, muß ich dem Arzt ausnahmsweise recht geben.
Es ist doch völlig daneben, auf Strafanzeigen, Krankenversicherungs-Meldungen und -Ermittlungen, Prozessen usw. zu bestehen, wenn die Opfer das gar nicht aushalten und durchstehen können. Zumal es nur wenig bis gar keine psychologische oder sonstige Unterstützung im Alltag oder geeignete Therapieplätze/Kliniken in Deutschland gibt.
Viele Grüße
Anne
Ich schätze Norbert Denefs Eifer und ich finde, daß er sehr mutig vorangeht, ohne „zu weit“ zu gehen.
„Zu weit“ geht das in der Regel meist denjenigen, die zu wenig Mumm haben. Für ein Opfer geht er wirklich „zu weit“, das schickt sich nicht, so konsequent zu sein und vielleicht sogar noch die Ursachen des Täterschutzes beheben zu wollen, wo kämen wir denn da hin? Da würde unsere Welt ja Kopf stehen! Und die Täter müßten Angst haben!
Wir sollten noch viel weiter gehen, wir Betroffene.
Gemeinsam.
Eine Vision von einer täterfreien und friedlichen Welt haben.
Die Anzeigepflicht ist überfällig!
Und natürlich müssen die Bedingungen in den Strafverfahren und in den Kliniken für die Betroffenen gleichzeitig verbessert werden. Ich meine aber, daß netzwerkB das auch schon gefordert hat.
Immer schön das Ganze sehen.
da muss ich Anne zustimmen! Noch einen Riss in der Seele braucht keiner der Betroffenen. Wenn jemand nicht in der Lage ist, einen Prozess gut zu überstehen, ist das nun mal so. Und wer das Glück hat die eigenen Grenzen zu erkennen und zu respektieren, dem gehört gratuliert und nicht vorgeworfen er würde die Täter schützen. Es geht nicht immer alles, auch wenn es ideal wäre jeden der Idioten dingfest zu machen.
Täterfreie Welt? Bleiben wir doch mal realistisch. Die wirds auf Erden nicht geben. Stark machen gegen Täter müssen wir uns selbstverständlich dennoch.
Liebe Anne, das Gesetz besagt dass die Täter für die Behandlungskosten aufkommen sollen. Daher die real existierende Meldepflicht in SGB V § 294a. Es geht hier um die Ärzte und Therapeuten, die Fachleute und Zeugen sind. Das Opfer hat hier also zugleich auch Beistand. Definitiv.
Es ist schon ein aberwitziges Spiel, dass man wohl auch am Runden Tisch spielt: Liebe Opfer, wir erkennen die schweren Schäden, die ihr als Opfer erlitten habt, an, wenn wir uns dabei zustimmt, dass es für Euch als Opfer viel zu einschneidend wäre und für uns als Ärzte viel zu aufwändig, zu erleben, dass die Täter innerhalb der heutigen Fristen zur Rechenschaft und Verantwortung gezogen werden.
Alle von Dritten verursachten Schäden werden von Versicherer, die in Vorleistung gehen müssen, egal ob gesetzliche oder private Versicherer, überprüft auf Regressansprüche.
Zurecht!!! Warum soll dafür die Versicherungsgemeinschaft (also die Beitragszahler) aufkommen?
Hier wird – wie so oft – wieder einmal zu einseitig gedacht. Würden sex. missbrauchte Kinder besser aufgefangen, geschützt werden, gäbe es auch für diese Regelung (Gesetz), die zu begrüßen ist und durchaus Sinn macht (das werde ich im folgendem näher begründen) einen begehbaren Weg für die Betroffenen.
Beispiel: Für alle anderen von Dritten verusachten Schäden bedarf es auch keine Strafanzeige. Ich kenne keine Schule, die angezeigt wurde, weil ein Kind dort einen Unfall erlitten hat. Das Beispiel, dass Prof. Fegert im Interview auffühlt, hinkt also stark und dient lediglich seiner unlogischen Argumentation.
Es bedarf keiner Strafanzeige, es geht hier lediglich um eine Meldepflicht, so wie es auch bei großflächigen Infektionen (Epidemien) geht!!!
Würden hier die Ärzte, Therapeuten die Opfer mental und psychisch schützen, die Anfragen selbst ausfüllen, könnten die Opfer von Retraumatisierungen geschützt werden. Hier sähe ich die einzige Notwendigkeit, einen Zusatz im bestehenden Gesetz anzufügen. Nämlich folgenden. Die Anfrage wird an den behandelnden Arzt oder Therapeuten gesandt.
Das handhaben viele andere Versicherer und – aufgemerkt – auch die Krankenkassen in etlichen Fällen.
Und da Kinder, die sex. misshandelt worden sind, ohnehin nicht unterschriftbefugt sind, müssen sie sich auf die behandelnden Ärzten verlassen können.
Ein zweiter wichtiger Aspekt gilt der Statistik, die damit durch die Krankenkassen erhoben werden kann.
Aber – wem interessiert das schon? Niemanden, denn dann müsste der Staat ja zugeben, dass er kläglich seit Jahrzehnten versagt und der Schutz des Kindes nur ein blah, blah, blah ist.
Zur Anzeigepflicht! Ich bin starker Verfechter der Einführung dieses Gesetzes.
Denn, was ist schlimmer für ein Kind??? Weitere Jahre sex. misshandelt zu werden, ohne Hilfe zu erfahren, oder einen kleinen Schreckensmoment, wenn der Täter verhaftet wird.
Aber, hier muss dringend etwas geändert werden. Das gesamte Verfahren ist komplett unerträglich für betroffene Kinder, Polizisten, Richter…. unzureichend fortgebildet usw. usw.
Auch darüber wurden mittlerweile unzählige Forderungen dem Runden Tisch einst und auch dem unabhängigen Bundesbeauftragten Rörig gesandt. Es interessiert nicht, und immer wieder wird die alte Leier runtergerasselt, dass eine Anzeigepflicht zum Schutze der Kinder nicht eingeführt wird.
Vor wem muss hier das Kind geschützt werden???
Vor dem Täter???
Vor einem Anzeigeverfahren, das unser Staat trotz Wissen nicht ändern will zum Schutz der Kinder (nämlich opferfreundlich anstatt wie bisher gehandhabt – täterorientiert???
Diese Fragen stellt sich Herr Prof. Fegert nicht!!!
Sarah Mohn
und nicht zu vergessen, es würde auf lange Sicht dem Rechtsfrieden dienen. Täter werden in Verantwortung gezogen (finanziell als auch strafrechtlich – gesellschaftlich!!!) und Opfer hätten es später leichter, das Verbrechen vor dem OEG – amt zu belegen, weil es dokumentarisch festgehalten wurden (vom behandelnden Arzt, Therapeuten und bei den Krankenkassen archiviert ist!!!).
Alles Aspekte, die den Opfern dienen und nicht mehr wie bisher – den Tätern!!!
Meldepflicht ja, aber nie gegen den Willen
von Betroffenen.
Man kann einer betroffenen Person nicht vorschreiben,
zu welchem Zeitpunkt sie dazu überhaupt in der Lage ist,
wie Josy bereits oben erwähnte.
So eine erzwungene Mitteilungspflicht zieht meistens weitere
schwere innere Verletzungen mit sich. Und genau das kann doch so niemand wollen.
Wie das seelische Innenleben genau funktioniert,
weiß bis jetzt noch niemand. Bisher gibt es dazu allenfalls diverse Erklärungsversuche anhand von Anschauungsmodellen.
Eines aber ist gewiss und unübersehbar – die Betroffenen leiden meistens sehr darunter. Bedraf es dazu eigentlich immer einer genauen Erklärung?
@Josy
„Täterfreie Welt? Bleiben wir doch mal realistisch. Die wirds auf Erden nicht geben.“
Na deswegen hat Anna M. ja auch von einer Vision gesprochen!
Und die sollte man schon anstreben finde ich, sonst erreicht man nämlich überhaupt nichts.
Es ist eine Falle bei Forderungen „realistisch“ zu denken, damit ändert man gar nichts. Wie realistisch war denn die Existenz eines Vereins wie NetzwerkB noch vor ein paar Jahren??
Es kann tatsächlich fatal für jemanden ausgehen, der eine Anzeige macht, wenn das Opfer sich weigert auszusagen.
So kann sich der Zeuge schuldig machen wegen Falschaussage, anderseits macht er sich schuldig wenn er nicht anzeigt.
Deshalb braucht es eine andere Vorgehensweise als bisher.
Es müsste eine neutrale Meldestelle geben, die die Anzeigen entgegen nimmt. Erst mit Absprache der Betroffenen darf der Täter konfrontiert werden.
Mit der Ausnahme die Kinder sind noch zu klein um aussagen zu können. Hier muß dann anders vorgegangen werden.
Für mich ist Norbert Denef als selbst Betroffener ein gutes Beispiel, wenn er sich hinstellt und kämpft, weil er es nicht nur für sich tut, sondern einen Beitrag leistet, der die Mauer des Schweigens durchbricht.
Wenn Anna M. so viel Mumm hat, wieso schreibt sie dann nicht unter ihrem vollem Namen?
Leider muss ich hier Norbert widersprechen.
Dies möchte ich an ein – zwei Beispielen versuchen zu erklären:
1. Ein 12 Jähriges Kind kommt in eine Klinik. Dort wird die sexuelle Gewalt zweifelsfrei erkannt. Durch die Meldepflicht würde jetzt unweigerlich die Staatsanwaltschaft ermitteln, was auch bedeutet das das kindlicher Opfer Aussagen muss. Über die entsprechende Belastung muss ich hier sicherlich nichts sagen. Sollte hier ein familiärer Kontext gegeben sein, besteht zwar die Möglichkeit der Zeugnisverweigerungsrechts, was aber auch nicht im sinne der Strafverfolgung ist. Und obwohl hier andere Schutzkonzepte greifen droht das Damoklesschwert der Aussage.
2. Eine 17-jährige vertraut sich Ihrer Freundin an. Wider besseres Wissen geht die Freundin zur Polizei. Die Folge ist, das die 17-jährige (kurz vor dem Abi) in dem Dilemma steckt, eine Aussage machen zu müssen. Doch die gesundheitliche Situation und die Belastung, dafür ist sie noch nicht bereit, möchte vielleicht irgendwann mal eine Anzeige erstatten. Doch macht sie jetzt keine Aussage (kann verweigern) gibt es ein Freispruch, und damit auch das Recht auf eine spätere Anzeige verwirkt.
3. Würde eine generelle Anzeigenpflicht eben bedeuten das Betroffene sich niemanden anvertrauen können (auch keine Fachkräften), weil diese ja Anzeigen müssen, egal ob der Betroffene das möchte oder nicht. (und wenn man das mal überspitzt betrachtet dürfte man sich dann auch nicht mehr in Foren, Blogs etc. „outen“ denn auch hier könnte der Mitfühlende Leser anzeigen, bzw. ist der Betreiber zur Anzeige verpflichtet.
Und in der Argumentation zur Verlängerung wurde immer wieder das durchaus richtige Argument gebracht, das Betroffene manchmal viel Zeit benötigen um das Trauma zu Verarbeiten um sich dann zu einer Anzeige zu entschließen.
Bei einer Anzeigenpflicht ( und auch beim 294a) gibt man diesen Betroffenen dann aber diese Zeit nicht.
Hier müssen andere Lösungen entwickelt werden.
Ingo Fock
Hallo Ingo,
dem ist nichts mehr hinzuzufügen, Danke für den Beitrag!
Die Anzeigepflicht muß unbedingt bestehen bleiben. Wer gegen die Meldepflicht ist, schützt die Täter.
Ein Opfer, minderjährig oder erwachsen, dass sich in einer Behandlung durch einen Arzt oder Psychologen, ambulant oder stationär, befindet, sollte doch ausreichend Unterstützung besitzen. Es befindet sich in einem Rahmen, in dem es Halt findet. Das setzt der Paragraf im SGB voraus. Prof. Fegert und auch Ingo Fock wollen ihn abschaffen.
Ein Arzt oder Therapeut, der sich über viele Stunden und Tage mit dem Widerfahrenen eines Opfers beschäftigt hat, ist mit den Geschehnissen stark vertraut. Er ist ein gut informierter und ausgebildeter Zeuge. Er ist qualifiziert genug, das Geschehnis und die Umstände gegenüber weiterführenden Stellen zu formulieren, und sicher sogar besser, als es das Opfer selbst könnte.
Wenn Dritte nicht einschreiten, läuft der Täter frei herum und agiert weiter. Er wird auf das Opfer Druck ausüben und Gewalt, um es zum Schweigen zu bringen. Draußen erwarten das Opfer also viele weitere Jahre eines Martyriums von Angst und Gewalt.
Das Opfer versucht zu überleben bis zum Zusammenbruch. Kommt es dann vielleicht doch zu einer Anzeige, sind die Fristen abgelaufen. Das Opfer findet keine Gerechtigkeit. Es folgen noch Abmahnungen – der Rechtsstaat wendet sich gegen das Opfer. Dem Opfer bleibt nichts weiter übrig, als zu leiden oder zu sterben.
Das ist das Modell von Prof. Fegert, ein Vertreter der Ärzteschaft am Runden Tisch, und das Konzept von Ingo Fock, Vorsitzender des Vereins „gegen Missbrauch“ und vom Missbrauchsbeauftragen der Bundesregierung in den engeren Beraterkreis gezogen.
Ein 12-jähriges oder 17jähriges Opfer ist minderjährig und traumatisiert. Es braucht Hilfe, Schutz und Gerechtigkeit. Es kann nicht selbst entscheiden. Wer hier Entscheidungsmöglichkeiten postuliert, so wie die Bundesregierung und auch Fegert bei der Beschneidungsdebatte sogar formulieren, ein sechsjähriger Junge könnte frei in seine Beschneidung einwilligen, der kann auch behaupten, vom Willen her könne ein Kind doch auch in sexuelle Handlungen einwilligen.
Grundsätzlich sind Außenstehende verantwortlich. Wer hier die Opfer alleine lässt, angeblich aus Rücksicht auf die Opfer („Abi gefährdet wegen Aussage bei der Strafermittlung“, s. Beispiel Nr. 2 von Herrn Fock) stellt sich hier mit sehr schlechten Argumenten auf die Seite der Täter.
Hallo Serienopfer
auch ich bin ein Serienopfer (Kindesprostitution, fam. sat. rit. Missbrauch über Jahre hinweg).
Und ich teile deine Meinung.
Nur weil die Verfahrensweisen nicht kindgerecht, opfergerecht, traumatisiertengerecht geändert werden, nur weil Opfer nach wie vor nicht adäquad aufgefangen werden, kein Netz haben, wo sie sich beschützt fühlen können, darf man sie nicht weiterhin zum Schweigen verdammen, sie weiterhin den Tätern schutzlos ausliefern.
Die Voraussetzungen müssen geändert werden und zwar radikal. Dann werden Opfer auch weiterhin den Mut finden dank professioneller Begleitung und konsequenter Hilfe, Unterstützung von Therapeuten, geschulten Polizisten…. damit die Schweine angezeigt werden können.
Dann werden die Täter keine weitere Opfer „produzieren“ können, der Teufelskreis würde durchbrochen werden.
Und darum geht es doch. Endlich hier die Kette der Gewalt zu durchbrechen, eine klare Linie zu fahren.
Und zwar in allen Disziplinen!!! Ein Netz, eine Vernetzung zwischen den interdisziplinären Fachkräften, die mit dem „Fall“ zu tun haben, muss gesetzlich verankert werden. Ein Netz für die Opfer!!!
Nur so lernen die Täter das Fürchten und nicht wie bisher die Opfer, die sich nicht trauen dank der noch bestehenden, verheerenden Verfahren, anzuzeigen, das Schweigen zu brechen.
Es gilt, die Opfer zu stärken, zu unterstützen, sie zu begleiten – damit sie dadurch eine Sicherheit gewinnen.
Diese Sicherheit muss ihnen von Polizei, von den Therapeuten, von Richtern, von den Ärzten, von Anlaufstellen, von allen, die mit dem Opfer fachlich zu tun haben, gegeben werden.
Aber wenn hier schon den Opfern suggeriert wird, dass sie hier etwas tun, was gefährlich ist, was nicht vertretbar ist, weil Erwachsene sich anmaßen, über die Opfer hinweg zu wissen, was für sie gut sei, anstatt sie zu bestärken, um ihr Recht, um ihre Rehabilitation zu kämpfen mit Unterstützung der Erwachsenen, wird sich nie etwas ändern, werden Opfer in ihrer Unsicherheit allein gelassen, ihnen gar noch von dem Umfeld – von den „Helfern“ diese Unsicherheit eingeredet.
Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, die Bedingungen so zu ändern, dass es Opfern mit tatkräftiger Unterstürzung zukünftig möglich ist, ohne schwere Retraumatisierungen die Täter hinter Gitter zu bringen.
Vielen Opfern wäre damit jahrelanges Leid erspart und – was nicht minder unerheblich ist, viele Kinder würden gar nicht zu Opfern werden, weil die Täter da sitzen, wo sie hingehören, nämlich hinter Gitter!!!
Würden sich alle Betroffene mal ehrlich und wahrhaftig fragen, wie es ihnen ergangen wäre, wenn man ihre Täter sofort nach der ersten Tat gefasst hätte, weil das Umfeld euch aufgefangen hat, weil ihr gestärkt worden seid in eurem Durchbrechen des Schweigens, weil ihr professionell begleitet worden seid, um diesen Schritt zu wagen, weil man euch suggeriert hat, dass ihr genau das Richtige macht, wieviel Leid wäre euch erspart geblieben???
Und wer mir jetzt kommt mit Sätzen wie: „Dann ist ja die Familie zerstört“, der soll sich bitte die Frage wahrhaftig stellen: „Welche Familie???“
Die hat der Täter bereits zerstört, durch eine Anzeige kommt dies lediglich zu Tage und die Schuld liegt eindeutig beim Täter und nicht beim Opfer, dass sich hilfesuchend jemanden anvertraut hat.
Und hier ist der springende Punkt!!!
HILFESUCHEND!!! Was wünscht sich ein Opfer, das in solch einer Hölle gefangen ist, immer wieder sex. misshandelt wird. Eine Befreiung aus dem Maryrium und dass sich die Gesellschaft klar positioniert, was Recht und Unrecht, was Verbrechen ist!!! Und kein blah, blah, blah!!!
Sarah Mohn
Ich stimme Serienopfer voll zu!
Anne Cremer hat wohl noch nicht begriffen, daß es für Betroffene gefährlich sein kann, im Internet ihren vollen Namen gemeinsam mit der Tatsache, daß sie Betroffene sind zu posten. Würden Betroffene vielleicht zufällig noch erwähnen, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Täter zur Betroffenen steht, würde die Betroffene eine Strafanzeige wegen Verleumdung oder Übler Nachrede riskieren. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Täter jemals belangt wurde. So ist das Gesetz, die Persönlichkeitsrechte des Täters werden sehr ernst genommen!
@ Ingo Fock
Das Beispiel des 12 jährigen Jungen, das Du nennst ist das reinste Armutszeugnis. In diesem Fall würde sich meiner Meinung nach der Arzt auch ohne Anzeigepflicht schuldig machen, würde er das Kind wieder dem Peiniger ausliefern. Es würde hier das Gesetz der unterlassenen Hilfeleistung greifen.
Die Anzeigepflicht brauchen wir doch nur um gegen die Feigheit der Mitwisser vorzugehen, weil die Angst vor Strafe sie erst handeln lässt.
Die Fälle in denen der Missbrauch in der Vergangenheit liegt und von Erwachsenen sind auch nicht relevant, ausser der Täter ist immer noch für andere gefährlich.
Es geht doch darum, dass es nicht sein kann wie die Vergangenheit uns zeigt, dass Täter z.B. in Institution gedeckt werden und einfach versetzt werden.
Es geht auch um die Opfer in den Familien die um Hilfe betteln und nicht gehört werden.
Ich denke wenn es in unserer Gesellschaft eine Herzensangelegenheit wäre diesen Kindern zu helfen, dann bräuchte es keine Diskussion ob Anzeigepflicht oder nicht.
Bei Dir sitzt scheinbar die Angst vor den Tätern und der Justiz noch so tief, dass es Dir unmöglich macht an eine Veränderung zu denken.
Nach der Devise lassen wir alles so wie es war, weil wir gegen die Täter sowieso keine Chance haben.
Einen Schutz für die Betroffenen gibt es nur, wenn gegen die Täter und sie sind Schwerverbrecher vorgegangen wird, weil es Verbrecher sind ist eine Anzeige unumgänglich.
Ist der Wille da einzugreifen, so hat die Justiz alle Möglichkeiten zu handeln und die Gesetze so zu gestalten, dass sie im Sinne der Opfer sind.
Re: Ingo Fock’s Plädoyer gegen eine Meldepflicht
In Betroffenenkreisen, in Opferschutzorganisationen und in der ganzen psychotherapeutischen Industrie hört man immer wieder das Argument, dass man doch keine Meldepflicht oder Anzeigenpflicht haben kann, da man das den Opfern nicht zumuten könne.
Dies ist auf der einen Seite ein Ausdruck einer Fortführung eines kollektiven Stockholm-Syndroms und auf der anderen Seite die Feststellung einer Industrie, die ihre Arbeit und ihr Ein- und Auskommen aus dem Status Quo bezieht.
Man sollte annehmen, dass ein Konsensus – gerade unter denen die mit der Opferthematik in irgendeiner Form zu tun haben – besteht, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen ist.
Ein Verbrechen ist ein Verbrechen und muss daher als solches geahndet werden.
Warum wird dann eine Ausnahme argumentiert, wenn es um sexualisierte Gewalt geht?
Natürlich ist dies ein besonders komplexes Verbrechen – gerade weil Täter und Opfer oft durch ein vielschichtiges emotionales Geflecht miteinander verbunden sind, und auch weil Täter, wenn man nachsehen würde, immer auch selber Opfer waren.
Wenn man aber die Begründung aufführt, dass die Opfer geschont werden müssen, lässt man die Täter einfach weitermachen und macht sich zum Agenten des Täterschutzes.
Man lässt aber auch die Opfer auf das Schlimmste allein: Ein solches Verhalten kommuniziert den Opfern, dass sie vielleicht kurzzeitig auch Hilfe und Behandlung erfahren dürfen, dass aber das System als solches den Tätern genauso hilflos gegenübersteht wie sie selbst. Dies ist keine Vertrauensbasis, bzw. sie zwingt das Opfer weiterhin den Teil seines Selbst, der die Wahrheit des Verbrechens vielleicht noch weiß, zu unterdrücken. Denn die die als Helfer auftreten, kommen mit der Verwirrung zwischen den Rollen und Aspekten einer Täter-Opfer Beziehung selbst nicht klar.
Damit macht sich diese Fraktion zum Instrument der Schwarzen Pädagogik (siehe u.a. Alice Miller, Du sollst nicht merken).
Die Betroffenen sehen sich mit einem System konfrontiert, welches ‚mit doppelter Zunge spricht‘. Das ist Verrat.
Ingo, du sprichst dich hier gegen eine Meldepflicht aus. Du bist nicht nur involviert in eine Opferschutzorganisation sondern du trittst auch auf als Betroffenen-Vertreter und stellvertretender Vorsitzender des Fachbeirates des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Zu dem völligen Mangel an Legitimation der sogenannten Opfervertreter am Runden Tisch hat sich netzwerkB schon anderweitig geäußert
http://netzwerkb.org/2012/02/24/selbsternannte-opfervertreter/
aber die Frage geht jetzt an dich:
Hast du dich dafür eingesetzt, dass das jetzige System von Grund auf umgebaut wird, um den Opfern wirklich zu helfen, so dass wir nicht in 30, 40 oder 100 Jahren wieder vor demselben Scherbenhaufen sitzen wie jetzt?
Hast du es gewagt, auch einmal anzuecken? Kühne Forderungen zu stellen? Ein ‚geht nicht‘ als Antwort zu bekommen, und dann zu argumentieren, dass es eben doch geht, wenn wir uns einfach mal heranwagen an grundlegende Veränderung ?
Hast du argumentiert, dass das Chaos, das vielleicht wirklich entsteht, wenn wir es mit der Meldepflicht ernstnehmen, um vieles kleiner ist, als das Chaos was wir jetzt schon haben? Betroffene die über ihr ganzes Leben mit dem Chaos im Kopf klarkommen müssen. Eine Gesellschaft, die sich verbal zum Kinderschutz bekennt, aber wegschaut, wenn Kinder misshandelt, gedemütigt, zerstört werden?
Hast du irgendetwas gewagt? Wie wichtig ist dir dein Posten? Hast du uns verraten?
Drei Aspekte möchte ich noch zum Thema: Meldepflicht – Anzeigepflicht in den Raum stellen.
1. Es steht jedem Bürger frei, auch anonym anzuzeigen, eine Meldung zu tätigen.
2. Wir regen uns seit nun fast drei Jahren auf, dass die scheinheilige Kirche und etliche Institutionen über Jahrzehnte hinweg x – tausende Verbrechen an Kinder vertuscht hat, die Täter gedeckt hat, die Verbrechen nicht angezeigt hat.
Frage: Worin liegt nun der Unterschied zwischen dieser Vertuschungsmaschinerie der Institutionen und der Einstellung von so manchen Anlaufstellen, Betroffenen und angeblichen Fachleuten???
Ich kann in Punkto Feigheit der Anzeigepflicht keinen erkennen. Nämlich die Feigheit, endlich von Grund auf die Basis so umzugestalten, dass Opfer sich trotzdem eine Anzeige getätigt wurde, sich aufgefangen, beschützt fühlen können.
3. Was wird den Opfern suggeriert, wenn man trotz Wissen die Täter, Verbrecher nicht anzeigt, keine Meldung macht???
Das selbe, was ihre Täter jahrelang ihnen suggeriert haben.
Nämlich:
– Das ist doch alles gar nicht so schlimm, keine Anzeige wert.
– Nicht ich (Täter) ticke falsch, sondern du.
– Das, was dir passiert, ist ganz normal!!!
– Andere haben das auch mitmachen müssen und werden es noch ertragen müssen. Da lässt sich nichts dran ändern.
– Du kannst dein Schweigen brechen, aber wir werden dir nicht helfen, dass dein Täter für seine Verbrechen belangt wird. Du hast es ja überlebt.
– Damit wird dem Opfer erneut vorgeführt, wie ohnmächtig es gegenüber dem Täter ist, weil es eben hier nicht unterstützt wird, um einen Rechtsfrieden herzustellen. Es wird gesellschaftlich erneut in eine Tabuzone verbannt. Weil das an ihm vergangene Verbrechen nicht öffentlich (aktenkundig) gemacht wird.
Ingo, ich bitte dich inständig, lass dich nicht von den verkrampften Hirnen in den Fachbeiräten derart lähmen und vereinnahmen.
Sie wollen den einfachsten Weg gehen. Den aber dürfen gerade wir, die wir durch diese Hölle gehen mussten, nicht dulden.
Und es ist die Aufgabe der betroffenen JF – Teilnehmer, der betroffenen Fachbeiratteilnehmer, hier endlich eine grundlegende Änderung einzufordern.
Dafür habt ihr euch als Sprachrohr eurer Initiativen wählen lassen. Es geht nicht um euere persönliche – individuelle Meinung!!!
Ihr habt eine Mission dort zu erfüllen. Nämlich FÜR die Betroffenen Tacheles zu reden – und nicht für den bequemsten Weg.
Fast drei Jahre sind nun verstrichen. X – tausende Betroffene haben sich zu unzähligen Themen geäußert, Forderungen eingereicht.
Nicht eine gesetzlich verankerte Änderung wurde erreicht (ausgenommen das erweiterte Führungszeugnis und das Kinderschutzgesetz, das – wie man ja nun bei der Beschneidungsdebatte schmerzhaft feststellen musste, nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt wurde).
Alles – was in den drei Jahren bewirkt wurde, sind FREIWILLIGE Vereinbarungen, die von verschiedenen Verbänden, Institutionen unterzeichnet wurden. Aber davon lassen sich Täter auch nicht abschrecken, wie man ja bei der Olympiade gesehen hat. Da unterzeichnet eiskalt ohne rot zu werden ein Trainer, der Täter ist und fliegt kurz darauf als solcher auf. Tolle Wirkung, so eine freiwillige Vereinbarung.
Seit Januar 2012 sitzen x Betroffeneniniativenvertreter (50 an der Zahl) direkt vor Ort in regelmäßigen JF – Treffen.
Was ist bisher Tragfähiges erreicht worden??? Nichts!!!
Chancen werden vertan, und nun – jetzt im November tagt diese Gruppe zum letzten Mal.
Das stimmt mich sehr traurig, dass wieder wertvolle Zeit vergeudet wurde, nicht gezielt an Themen gearbeitet wurde, trotz mehrmaliger Kritik, hier konsequent Punkt für Punkt anzugehen.
Vorschläge und Forderungen, die von Betroffenen direkt an Rörig gesandt werden, werden mit einem lapidaren Antwortschreiben „zur Kenntnis genommen“ – abgetan. Und zwar nicht von Rörig, sondern von Fr. Dr. Theissen.
Ist das die Unabhängigkeit, die immer wieder betont wird? Ist das die Transparenz, die Hr. Rörig so in den Mittelpunkt stellt in seiner homepage???
Sarah Mohn
Es geht hier „nur“ um die Meldepflicht gegenüber den Krankenkassen. Eine Meldepflicht gegenüber z.B. der Staatsanwaltschaft halte ich dagegen für enorm wichtig. Daher sehe ich hier auch kein Alleinlassen der Opfer. Den Kassen geht es nur ums Geld, mehr steckt doch nicht dahinter!
Sehr geehrter Herr Fock,
in Ihren Beispielen haben Sie einen Teil der Geschichten (und damit die Opferperspektive) verschwiegen:
Zu Beispiel 1:
Täter ist bei dem 12-jährigen Mädchen sagen wir mal der Vater. Die sexualisierte Gewalt an dem Kind dauert schon mehrere Jahre. Die Klinik wäre die erste Instanz, die dem Kind überhaupt glaubt, vorher hat es schon innerhalb seiner Familie versucht davon zu erzählen, das wurde aber als „Phantasie“ abgetan. Nun hat sie also die einzigartige Möglichkeit, sich mit Hilfe der Klinik, einem Strafverfahren und dem Jugendamt aus dem gewalttätigen Umfeld zu lösen. Daß sie in eine Pflegefamilie kommt, wäre die einzige Möglichkeit, die Gewalt an dem Kind zu beenden, da der Täter nicht einsichtig ist.
Nehmen wir weiter an, dass die Aussage des Kindes die einzige Möglichkeit ist, den Täter dingfest zu machen. Nehmen wir an, dem Mädchen ist das klar. Dann ist die Aussage kein Damoklesschwert, sondern die Rettung!
In’s Elend hineinzuschauen und dann das Opfer wieder zum Täter zurückzuschicken wäre unverantwortlich! Wie empathielos muß man sein, um das zu befürworten?
Zu Beispiel 2:
Wieso geht die Freundin wider besseres Wissen zur Polizei? Sie geht ja nur dann zur Polizei, wenn eine Anzeigepflicht besteht. Und wenn die Anzeigepflicht besteht, weiß auch die betroffene junge Frau davon. Vielleicht wird sie sich dann gut überlegen, ob sie sich ihrer Freundin zu diesem Zeitpunkt anvertraut oder vielleicht nicht doch bis nach dem Abi wartet.
Sollten auch die Rahmenbedingungen für die Opfer verbessert werden, so würde man auch in diesem Fall das Verfahren so lange aufschieben, bis die junge Frau das Abi hinter sich hat und die Aussage machen kann.
Zu Punkt 3:
Warum gehen Sie eigentlich dauernd davon aus, dass das Opfer nicht anzeigen will? Wenn besagtes 12-jähriges Mädchen nicht anzeigen will, weil ihm von der Familie gesagt wurde: „Wenn du das weitererzählst, machst du die Familie kaputt!“ und das Mädchen nicht schuld sein will, dass „es“ die Familie kaputt macht, heißt das noch lange nicht, dass man dem Mädchen diese Täterverdrehung nicht klarmachen könnte und dass nämlich der Täter die Familie kaputt gemacht hat. Hier gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!
Und was Sie über die Foren und Blogs sagen, ist unrealistisch, da es in Betroffenen-Foren nicht Pflicht sein kann, sich mit Realnamen anzumelden geschweige denn eine Postadresse anzugeben! Im Netz kann man anonym bleiben, wenn man es will und ich kann mir nicht vorstellen, dass Betroffene das nicht wollen.
„Andere Lösungen“ sind hier leider immer Täterschutz. Das Unheil muß an der Wurzel angepackt werden!
Ich verstehe nicht, warum eine Organisation wie „Gegen Missbrauch“, die sich angeblich auf die Seite der Opfer stellt solch eine täterschützende Haltung haben kann.
Habe den Eindruck, es tragen einige einen persönlichen Rachefeldzug statt gegen ihre Täter auf dem Rücken anderer Betroffener aus, denen sie zwingend etwas vorschreiben wollen. Ist ja auch leichter …
In meinen Augen ist das aber auch nur Mißbrauch, wenn auch nicht sexueller.
Es muß auch akzeptiert werden, daß nicht jede/r das Heil im Rechtswesen sieht und ganz andere Wege der Verarbeitung wählt.
Es kann sich aber auch jede/r hier als „Serienopfer“ oder was weiß ich nicht alles ausgeben und in Wirklichkeit von der Krankenkasse sein.
Wer glaubt, daß in Zeiten, wo schon fast Bürgerkrieg in Europa herrscht, die Psychiatrien in Kürze besser werden, ist tatsächlich realitätsfern. Wo soll denn das Geld dafür herkommen? Das wird doch gerade an die Banken verschleudert … dank SPDGrünenCDUCSUFDP.
„Hast du uns verraten?“
Auf diese Liste passen viele Namen, danke Norbert, Deinen konnte ich noch nie darauf entdecken!
Guten Tag,
zuerst möchte ich mich, für das doch offensichtlich leicht misszuverstehende erste Beispiel entschuldigen. Natürlich meine ich nicht das das Opfer zurück an den Tatort muss. Ganz klar ist hier das es erst Schutzräume bedarf. Das einem Opfer erst die Zeit gegeben werden sich zu stabilisieren, es in ein Umfeld kommt was Schutz und Sicherheit gewährleistet und sich dann entsprechend überlegen soll/kann ob es eine Anzeige erstellt – oder eben vielleicht erst später.
Mit einer Anzeigepflicht geben wir aber dem kindlichen Opfer diese Zeit eben nicht.
Ganz klar plädiere ich hier für Opferschutz vor Täterschutz aber in einem opferschützenden Rahmen.
Sollte dies also missverständlich interpretiert worden sein, bitte ich um Entschuldigung.
@Lisbeth
Ich bin vollkommen bei dir, wenn es darum geht jetzt ein Umbruch zu gestalten der bewirkt das wir nicht wieder in 20 Jahren einen erneuten Runden Tisch haben und uns mit den gleichen Problemen befassen müssen. Das bedeutet für mich nicht nur bessere Hilfesysteme für die jetzt erwachsenen Betroffenen, sondern eben auch für diejenigen die das jetzt erleiden müssen.
Auch betrachte ich mich in keiner Weise als Vertreter „der Betroffenen“ noch habe ich diesen Anspruch. Ich bin einer von ganz, ganz vielen der dort einfach sitzt. Ich gehöre auch nicht zu dem Kreis der „selbsternannten Opfervertreter“. Ich war zwar an den Vorbereitungs – und Gründungstreffen dabei, habe mich aber aus vielen Gründen vor der offiziellen und finalen Gründung aus der BI verabschiedet.
Ja, ich nehme diesen Platz ernst. Ernst, weil ich immer wieder den Finger in die Wunde legen kann und auf die Unzulänglichkeiten hinweisen kann und werde, unabhängig von anderen Meinungen. Dabei geht es mir nicht um „meine Meinung“, sondern um die Stimmungsbilder die ich aus vielen Richtungen mitbekomme und lese.
So ist es für mich wichtig eine öffentliche Face to Face Debatte zum Thema Verjährungsfristen mit den entsprechenden Entscheidungsträgern zu führen. Öffentlich deshalb weil gerade bei diesem zentralen Thema die Möglichkeit geschaffen werden muss das jeder der dazu etwas sagen möchte die Möglichkeit hat und nicht nur einzelne Betroffene.
Mit der letzten Kampagne „Das Schweigen brechen“ hat Fr. Bergmann zig Tausend Betroffene ermutigt genau dieses zu tun. Diese, und auch noch viele andere, warten aber seit diesem Zeitpunkt auf sofortige Hilfemaßnahmen.
Diese Maßnahmen stehen aber im Abschlußbericht des Runden Tischs. Ich meine hier das „ergänzende Hilfesystem“ (http://www.gegen-missbrauch.de/images/content/immo/pdfs/ob_laender.pdf). Dieses wird weiter von den Ländern blockiert. Das mahne ich permanent an, und suche auch andere Wege das hier endlich die Umsetzung erfolgt.
Weiter plädiere ich dafür, das z.b. die Mindesstrafe beim §176 STGB angehoben wird, sodass wir hier nicht mehr von einem Vergehen sondern von einem Verbrechen reden (im juristischen Sinne). Dies könnte man aus meiner Sicht sehr schnell umsetzten und hätte den Nebeneffekt das hier dadurch auch die Verjährungsfrist sofort von 10 auf 20 Jahre ausgedehnt wird. (Das ist für mich aber keine Lösung zur generellen Verjährungsproblematik).
Ob ich jemanden verraten habe kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur sagen das ich zu meinen Überzeugungen und Meinungen (die auch hier nachzulesen sind: http://www.gegen-missbrauch.de/docs/forderungskatalog.pdf) stehe und meinen Teil dazu beitragen möchte das dies als erster Schritt schnell (im Sinne von wirklich real schnell, nicht in der politischen „Schnelligkeit“) umgesetzt werden muss. Mir ist aber auch klar das dies wirklich nur der erste von noch vielen folgenden Schritten ist.
Aber ich bin eben nur ein Betroffener der dort sitzt, nicht mehr und nicht weniger (und dadurch nun auch nicht den größten Druck ausüben kann).
Daher sollte ein paralleler Schritt sein darüber nachzudenken wie man denn eine legitimierte und mandatisierte Betroffenvertretung etablieren könnte, das dann diese Person bzw. Gremium wirklich sagen kann: Ich/wir sprechen im Namen der meisten Betroffenen. Dann könnte man wirklich Druck ausüben.
In diesem Sinne
Ingo
@Ingo: Danke für deinen Beitrag, das klingt sehr vernünftig!!
Schade, dass hier kein richtiger Dialog entsteht, sondern nur ein sich gegenseitig an den Kopf schmeißen der gegensätzlichen Meinungen. Jeder will recht haben, wer hört mal richtig hin?
Ich habe meinen Teil gesagt. Es bleibt dabei: Keine Meldepflicht gegen den Willen eines Opfers. Denn: Nochmal Opfer – nein Danke!
clapping hands @ Anne Kremers Statement
Vieles was ich hier lese klingt nicht wirklich „gesund“ oder „heil“
Zum Beispiel eines angenommen 12 jährigen Mädchens.
Im Falle einer Nichtanzeige behält der Vater das Sorgerecht und kann somit über den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen.
Ein Kind darf auch nur mit Einverständnis der Eltern verhört werden.
Es wurde hier von der Möglichkeit einer anonymen Anzeige geschrieben. Mir wurde von der Polizei erklärt, dass in diesem Falle nichts unternommen wird.
Eine Frage habe ich an Norbert Denef.
Sitzt Du auch in diesem Kremium des runden Tisches?
Martina
__________________________________
Anmerkung vom netzwerkB-Team:
Nein, Norbert Denef sitzt nicht mit am „Runden Tisch“.
Das netzwerkB-Team fordert nach wie vor Rederecht, Antragsrecht und Stimmrecht am „Runden Tisch Kindesmissbrauch“.
Mehrfach haben wir diese Forderung bereits eingebracht. Die Geschichte dieser Nachfragen reicht bis auf unser Schreiben vom 22. April 2010 zurück.
Auch öffentlich haben wir mehrfach darauf hingewiesen, u.a.:
2010/05/14/ARD Brisant “Ökumenischer Kirchentag in München – Lügentheater”
http://youtu.be/GEPjxAul2TA
2010/05/14/ARD Tagesschau “Ökumenischer Kirchentag in München – Ecklar gleich zu Beginn”
http://youtu.be/XPDG1DVMU7g
http://netzwerkb.org/2012/06/26/%E2%80%A8forderung-beteiligung-am-runden-tisch/
Eine Antwort steht leider noch aus – wir erhielten keine einzige Antwort – weshalb wir erst kürzlich, am 22.10.2012, freundlich nachgefragt haben.
@Martina : So sieht die Realität aus.
Der Täter hat mit dem Sorgerecht das Aufenthaltbestimmungsrecht . Das
bedeutet, das Opfer ist in dieser Phase nicht mal vom Täter geschützt.
In unserem Falle wurde das Opfer mit dem Täter zur Vernehmung vorgeladen……(…) Es wird vom Opferschutz gesprochen, aber in welchen
Fällen wird er umgesetzt ? Meistens erst dann, wenn sich das Opfer vom
Täter alleine freigeschaufelt hat…..
Ich kann in diesem Fall das Anliegen von Herrn Fegert verstehen und sehe es als selbstverständlich an, dass er den Wunsch des Mädchens respektiert. Der genannte § kollidiert hier mit der ärztlichen Schweigepflicht. Der Schutz des Mädchens sollte immer den finanziellen Interessen der Krankenkasse vorgezogen werden. Wenn es ums Geld geht, sind Krankenkassen wie die Aasgeier. Ärzte und Therapeuten sind Vertrauenspersonen. Wenn man denen auch nicht mehr vertrauen kann, wo soll man dann noch hingehen? Hinter dem Rücken eines erwachsenen Patienten der Krankenkasse Meldungen machen, das geht überhaupt nicht. Es ist ein Vertrauensbruch. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie es sich anfühlt, wenn man von den Menschen, die eigentlich dazu da sind, einem zu helfen auch noch betrogen wird. Es kann ja auf dieser Welt nicht nur Schweine geben. Wenn ich zum Arzt gehe, möchte ich geschützt werden und nicht neu betrogen werden. Sonst werden die Ärzte zum Täter. Dann gehen die Opfer überhaupt nirgendwo mehr hin.
Wir befinden uns kurz vor Einführung der elektronischen Gesundheitsakte. Es ist nicht jedermanns Sache, mit seiner Lebensgeschichte nackt vor der Öffentlichkeit dazustehen.
Es muss unterschieden werden: handelt es sich um ein Kind oder handelt es sich um eine erwachsene Person? Wenn es sich um ein Kind handelt, sollte eine Anzeigepflicht gegenüber der Polizei bestehen. Handelt es sich um eine erwachsene Person, dann sind die Wünsche dieser Person zu respektieren. Die Person darf nicht neu entmündigt werden, so wie es der Täter getan hat. Die Krankenkasse hat bei mir im Moment total ausgespielt, da ich sehe, wie massiv z.B. die Hausärzte von den Kassen unter Druck gesetzt werden. Die interessieren sich nicht für das gesundheitlich Befinden eines Opfers, die wollen nur Geld um jeden Preis.
@ Wilma
Verständnis kann ich einem Herrn Fegert nicht entgegenbringen.
Es zeigt nur die Tragik der gesamten Situation.
Wie kann ein schwer traumatisiertes Kind eine Entscheidung treffen. Wer fragt ein Kind ob es in die Schule gehen will?
Oder es steht eine schwere lebensrettende Operation an, wird da auch erst eine Einverständnis eingeholt.
Oder
„Willst du das dein Papa ins Gefängnis kommt und willst du ein Heim?“
Hat tatsächlich die Schweigepflicht des Arztes einen höheren Stellenwert?
Man will doch nur vermitteln, dass ein Missbr. ja gar nicht so schlimm ist und das ist das Gegenteil von Respekt.
So ist es….. und das Opfer wird dann gezwungen, den Vater noch zu besuchen…..auch JÄ vertuschen, wo es geht . Ich gehe sogar noch weiter,
dass das Verhandeln des sexuelle Missbrauch bei Kindern in der Familie nur zwischen den Eltern ausgetragen werden müsste, denn überwiegend
wird dem Opfer eine Sündenbockrolle zugeschoben oder werden als Bitzableiter benutzt .
Was über die Interessen der KK im Zusammenhang mit sex. Missbrauch
und dem Druck auf Ärzte geschrieben wurde, dem kann ich nur voll zustimmen.
Wann werden Politiker, Ärzte und andere Fachleute und Juristen endlich begreifen, dass allein schon ein schweres Trauma oder Traumafolgeerkrankungen mit langen Klinikaufenthalten endlich ausreichende Beweise für sexuelle Straftaten oder andere Gewalt sind ?
Und dass in vielen Fällen das Leben der Opfer kaputt ist und in vielen Fällen nicht mehr heilbar ist.
Eine mögliche Verurteilung der Täter machen Opfer nicht wieder gesund.
———-
Das gleiche Dilemma was hier beschrieben wird , kennen alle Frauenhäuser, wenn Frauen mit ihren Kindern dorthin flüchten und später wieder zu ihren Peinigern zurückkehren.
@Wilma
Wenn Krankenkassen Ärzte anschreiben bzgl. eventueller Fremdverschuldung einer Krankheit, hat dies in keinster Weise mit der von dir erwähnten Schweigepflicht zu tun. Denn jede Diagnose, jede Behandlung, jedes Heil- und Hilfsmittel wird von den behandelnden Ärzten ohne Wissen der Patienten an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet, ansonsten könnten diese die Kosten gar nicht übernehmen.
Ärztehonrare – sowie auch jegliche Behandlungstherapien samt Hilfs- und Heilmitteln (egal ob ambulant oder stationär) werden von den Krankenkassen finanziert.
Da wird es doch wohl das Recht des „Finanziers“ sein, nachzufragen, ob und in welchem Umfang Dritte diese Krankheit verursacht haben.
Keine Krankenkasse geht an die Öffentlichkeit mit derartigen Informationen oder vertraulichen Daten. Hier liegt die absolute Schweigepflicht nämlich bei den Krankenkassen!!!
Unerheblich davon, ob man in irgendeiner Form schlechte Erfahrungen mit der KK gemacht hat, sollten wir hier dennoch trennen zwischen den sachlichen Fakten und persönlichen Erlebnissen.
Ich hatte es oben schon erwähnt, es geht hier um eine MELDEpflicht, die angedacht ist – und zwar an die Krankenkassen. Diese könnte so gestaltet werden, dass Opfer von sex. Gewalt eben nicht direkt von den Kassen angeschrieben werden, sondern deren behandelnder Arzt, Therapeut. Und dieser muss eben die Qualifikation besitzen, hier opferschonend den Fragebogen auszufüllen., nämlich selbst, ohne das Opfer damit zu belasten.
Meine Güte, was wäre so schwer daran, einfach eine Option in dem Fragebogen miteinzubauen, mit der Opfer gegebenenfalls Informationen nachreichen können, wenn sie stabiler sind.
Der behandelnde Arzt wird wohl soweit informiert sein, und wissen, ob es einen Täter gibt oder nicht (was bei sex. Gewalt IMMER der Fall ist). Und wenn der Name nicht bekannt, dann füllt man eben UNbekannt aus. Dies trifft doch auch oft bei Unfällen zu, wo der Verursacher Fahrerflucht begeht.
Und zum Tathergang. Auch hier könnte man darauf verweisen, dass das Opfer noch zu stark traumatisiert ist, was durchaus auch bei Vernehmungen anderweitiger Zeugen, die nun nichts mit Fällen von sex. Gewalt zu tun haben, angewandt wird, wenn diese noch nicht in der Lage sind, befragt zu werden aufgrund seelischer oder körperlicher „Beeinträchtigungen“.
Ich kann einfach nicht verstehen, warum immer dann, wenn es um sex. Gewalt an Kindern geht, plötzlich jegliche Kreativität und nötiger Wille zur Besserung von verheerenden Ist – Zuständen erlahmt bei den Entscheidungsträger, und somit Fortschritte, Änderungen verhindert werden, die den zukünftigen Opfern hilfreich wären und zugute kämen.
Das frustet mich ungemein. Wo ein Wille ist, da auch ein Weg!!!
Nicht die Betroffenen, die Opfer sollten gezwungen werden, sich mit den Umständen abfinden zu müssen, sondern umgekehrt.
Das Umfeld (die Gesetzgeber….) muss gezwungen werden, Möglichkeiten, Voraussetzungen zu etabilieren, die Umstände, Bedingungen so zu ändern, dass Opfer sich sicher, geschützt fühlen und dennoch Hilfe erlangen zur Rehabilitation. persönlich, gesellschaftlich, sozial als auch rechtlich!!!
Wenn schon eine Meldepflicht vonseiten der Krankenkassen derartige Widerstände auslösen bei „Fachleuten“, wielange wird es dann dauern, bis eine Anzeigepflicht gesetzlich verankert wird?
Auch hier bedarf es selbstverständlich etliche Änderungen und viel Umdenken bzgl. der bisher gehandhabten Verfahrensweise. Aber das kann und darf doch kein Grund sein, deshalb ganz davon Abstand zu nehmen und das Thema zu verwerfen.
Besispiel: „Hemmung“ aufgrund von Krankheit usw. wird doch sonst auch in anderen Verfahren, die nichts mit sex. Gewalt zu tun haben, praktiziert.
Wie gesagt: Wo ein Wille, da auch ein Weg!!!
Sarah Mohn
@Anne Kremer
Zitat: „In meinen Augen ist das aber auch nur Mißbrauch, wenn auch nicht sexueller.
Es muß auch akzeptiert werden, daß nicht jede/r das Heil im Rechtswesen sieht und ganz andere Wege der Verarbeitung wählt.
Es kann sich aber auch jede/r hier als “Serienopfer” oder was weiß ich nicht alles ausgeben und in Wirklichkeit von der Krankenkasse sein.“
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Es geht beim Thema Meldepflicht – Anzeigepflicht nicht nur um die Wege der “ persönlichen Verarbeitung“!!!
Es geht hier vor allem auch um eine Präventionsmaßnahme. Jeder Täter, der frühzeitig aus dem „Verkehr“ gezogen wird, kann keine weitere wehrlose Kinder sex. misshandeln. Hier geht es um Rechtsfrieden, den ich übrigens weiter gefasst sehe – als nur dem Täter rechtskräftig zu sanktionieren. In einer Gesellschaft muss es unmissverständlich klar sein, wer Opfer, wer Täter ist, was duldsam ist, und was auf gar keinen Fall tragbar ist – nämlich Verbrechen an Kinder!!! Dies dient auch der Sicherheit aller Kinder!!!
Immer dann, wenn sich eine Gesellschaft (Staat – soziales Umfeld….) nicht eindeutig festlegt, herrscht Unsicherheit – Rechtsunsicherheit. Dies bietet den Nährboden für Gewalt und Unfrieden.
Zur Unterstellung, hier könnten sich auch Krankenkassenangestellte als Serienopfer ausgeben. Das finde ich linde gesagt, sehr anmaßend und dreist von dir!!!
Ich bin Serienopfer. Und ich würde hier niemanden grundlos unterstellen, dass er – sie sich für etwas ausgibt, was er – sie nicht ist.
Und auch unter Krankenkassenangestellten gibt es Betroffene sex. Gewalt. Beruf schützt vor Betroffen – Sein in der Kindheit nicht! (Nur so am Rande!!!!)
Sarah Mohn
@bellady, es ist so wie Du schreibst. Die Opfer werden vom Täter zu Sündenböcken gemacht. Der Täter stellt das Opfer als Lügner dar, wiegelt alle Bekannten und Familienmitglieder mit perfiden Methoden gegen das Opfer auf.
Es ist schon fast pathologisch und bedenklich wenn jemand behauptet, Krankenkassenangestellte würden sich in einem Forum für Betroffene von sex. Gewalt als „Serienopfer“ ausgeben.
Es gibt die ärztliche Schweigepflicht, ebenso wie bei Anwälten !!!
ABER – z.B. bei einer Schutzverletzung ist jeder Arzt verpflichtet es zu melden. Auch wenn ein Dritter eine Strafanzeige macht, kann und muss
im Interesse des Opfers gehandelt werden, auf besondere temporäre Umstände eingehen. Wir – die es erlebt haben – wissen doch, wir haben es verarbeitet, aber in gewissen Situationen, wie vor Gericht, kommen die Erinnerungen und es fällt noch immer schwer, darüber zu reden, trotz das man selbstbewusster geworden ist. Es ist aber sehr sensibel zu behandeln, so dass Opfer nicht verschreckt werden, therapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Ich persönlich sehe Ingo Fock schon als einen unserer Vertreter an, ist doch im Fachbeirat, UBSKM.
Wenn ein Missbrauch z.B. in der Familie festgestellt wird ist eine Meldung unumgänglich.
Dem Täter muß das Sorgerecht entzogen werden und damit auch seine Einflußnahme und dies ist nur über die Behörden möglich.
Es muß auch berücksichtigt werden, dass Mütter selbst meist Opfer dieser kranken Täter sind und deshalb Rückendeckung benötigen um das Kind schützen zu können.
Es muß jedem bewußt werden, dass man es hier nicht mit normalen Menschen zu tun hat, sondern um Menschen die eine Spur der Zerstörung hinterlassen. Sie suchen sich die Schwächsten in unserer Gesellschaft als Opfer aus, die dringend unsere Hilfe benötigen.
Und es ist eine Schande, wenn nichts geschieht und von manchen diskutiert wird ob Meldepflicht oder nicht, sondern es braucht dringend einen Handlungsbedarf.
Was ich noch sagen will, und das entspricht der realen Erfahrung.
Nach der Anzeige wurde erst der Täter befragt und er hatte noch 6 Wochen Zeit sich einen Anwalt zu nehmen, dies ist anscheinend Vorschrift.
Da er kein Geständnis abgelegt hat wurden die Kinder nicht befragt und solange er das Sorgerecht hat müßte er dies erst genehmigen.
Da kann sich nun jeder selbst seine Gedanken dazu machen.
Martina, da bei uns der Täter (Vater), die Vernehmung der Kinder bei der Polizei nicht genehmigen würde, wurde dem Täter für diese Sache das Sorgerecht entzogen und auf einen Ergänzungspfleger des JA übertragen. Dieser Ergänzungspfleger bestimmte dann, das die Vernehmung der Kinder bei der Polizei durchgeführt werden kann.
Hallo Simone,
du schreibts von uns. Um das Sorgerecht entziehen zu können ist es umso besser, je mehr Zeugen aussagen.
Wenn sich nun jemand auf seine Bürgerpflicht besinnt und als Zeuge aussagt wie dies allseits empfohlen wird, so ist es hilfreich für die Opfer und der einzige Weg.
Beruft sich dann ein Arzt auf seine Schweigepflicht, so empfinde ich dies geradzu als Ohrfeige auch gegenüber möglichen Zeugen die um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen müssen.
Martina, wenn der Arzt sich auf seine Schweigepflicht beruft, dann schützt er die Täter. Das kann ich nicht verstehen. Wir haben eine sehr gute umsichtige Kinderärztin, die sagte, wenn sie den Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlungen hat, meldet sie das weiter an den Kinderschutzbund, Jugendamt und einer Gerichtsmedizinerin . Diese gibt die Vorfälle an die örtliche Polizei weiter, die dann ermittelt .
Meldepflicht,Anzeigenpflicht – nein, danke !
Ich saß mit 13 vor Gericht mit dem Täter, der zwei Anwälte dabei hatte, ich hatte niemanden. Zwar hatte das Jugendamt auf Hinweise von Lehrern und Eltern von Klassenkameraden reagiert – alles lief den “ amtlichen „Lauf,
aber gesprochen hat niemand mit mir.
Alle Umstände dieser Zeit ( plus damaliger Täterintrojektion, da ja ich
„schuld“ war und nicht er) führten zu einem Suizidversuch mit 14. Ich wäre
an dieser “ Meldepflicht “ gestorben, wenn man mich nicht gefunden hätte.
Deshalb ist meine Erfahrung : Melde-und Anzeigenpflicht kann auch tödlich enden für das Opfer.
Da ich auch weiss, dass man bei einer “ komplexe Posttraumatische Belastungsstörung“ über viele, viele Jahre gar nicht in die Kraft kommt gerichtliche Klagen durchzukämpfen und durchzustehen, die Täter aber die Kraft haben, einen nochmal fertig zu machen, nämlich dann vor Gericht und wie bei mir es ihnen dann noch viel später gelingt, aus der PTBS eine Geisteskrankheit zu machen, die mit “ Wahnvorstellungen und Einbildungen “ einhergeht-
Melde- und Anzeigepflicht für Erwachsene – nein, danke.
Zuerst kommt mein Recht auf Überleben, und die Hilfen hierfür, dann mein Recht auf Behandlung und Heilungssuche, dann erst mal lange gar nichts und dann- viel später, die Auseinandersetzung mit den Tätern.
Und ich kenne zuviele, die immer noch so mit Medikamenten zugedröhnt werden müssen, dass sie auch nach vielen Jahren noch nicht einmal eine eigene Stimme haben.
Deshalb finde ich auch, dass diejenigen, die schon wieder den “ Mumm“ haben, für Anzeige-und Meldpflichten zu kämpfen, diese weder als absolute Forderung stellen sollten noch andere dafür runtermachen, wenn sie eine andere Meinung haben, so werden Betroffene nur wieder gespalten und ent-solidarisiert- und die Opfer haben nicht mehr gelernt, als sich selbst untereinander zu bekämpfen- nein, hier muss es sehr sorgsam darum gehen, Modelle zu entwickeln, die allen Betroffenengruppen gerecht werden können – die Kraftlosen und die Stabileren.
@Mareikes Zitat ist leider Realität und jede Beratunssstelle weist darauf hin, dass Gerichtsverhandlungen enorme Belastungen sind.
„Da ich auch weiss, dass man bei einer ” komplexe Posttraumatische Belastungsstörung” über viele, viele Jahre gar nicht in die Kraft kommt gerichtliche Klagen durchzukämpfen und durchzustehen, die Täter aber die Kraft haben, einen nochmal fertig zu machen, nämlich dann vor Gericht und wie bei mir es ihnen dann noch viel später gelingt, aus der PTBS eine Geisteskrankheit zu machen, die mit ” Wahnvorstellungen und Einbildungen ” einhergeht. “
Für mich ist „psychisch Krankmachen“ egal wie ( ob durch sexuelle Gewalt oder Angst machen oder andere Gewalt etc. ) das eigentliche Verbrechen. Wenn Opfer durch Gerichtsverhandlungen retraumisiert werden, müßte das auch ein Verbrechen sein.
Hallo Mareike,
da ist ein logischer Fehler in deiner Argumentation:
Du plädierst gegen eine Meldepflicht, weil du selbst schlechte Erfahrungen gemacht hast, als dein Täter angezeigt wurde. Er wurde aber nicht angezeigt, weil eine Meldepflicht bestand, sondern weil dein Umfeld aus freien Stücken und weil es offensichtlich eine Notwendigkeit sah, die Verbrechen an das Jugendamt gemeldet hat.
Daß du damals nicht unterstützt wurdest ist zwar skandalös, hängt aber nicht mit einer Meldepflicht zusammen, sondern mit einer generell täterschützenden und opferfeindlichen Gesellschaft. Und genau die soll durch eine Melde- oder Anzeigepflicht in die Pflicht genommen werden, Kinder zu schützen.
Der Schluß, den du ziehst (keine Meldepflicht) ist erstens unlogisch (siehe oben) und zweitens nicht über den Tellerrand gedacht. Eine Einführung der Melde- oder Anzeigepflicht würde deine Geschichte als Jugendliche in keinster Weise verändern, verbessern oder verschlechtern. Es würde DIR HEUTE nichts schaden, warum willst du den kindlichen Opfern von heute diese so notwendige Unterstützung verweigern?
Ohne Meldepflicht würden weiterhin die meisten Opfer keine Möglichkeit bekommen, im akuten Fall VON AUSSEN Hilfe zu bekommen (denn allein kann man es nicht schaffen). Und dass gleichzeitig die Hilfen für Opfer in Anzeigesituationen verbessert werden müssen, versteht sich von selbst.
Außerdem würde ohne eine Melde- oder Anzeigepflicht die wichtigste Voraussetzung fehlen, um (auch familiäre) Serientäter zu stoppen – und damit weitere Opfer zu VERMEIDEN!!! Es geht, wie Sarah Mohn schon weiter oben schrieb um PRÄVENTION!
Warum fällt es so vielen Betroffenen so schwer, diesen – SO LOGISCHEN – Gedankenschritt zu gehen? DAMIT ES ENDLICH AUFHÖRT?! Ich kann mir das nur mit einer Tätergehirnwäsche erklären. Gehirnwäsche hebelt nämlich Logik aus.
Ich finde es auch nicht gut, wenn Betroffene sich gegenseitig bekämpfen. Aber letztendlich kämpfen hier nicht Betroffene gegen Betroffene, sondern Betroffene gegen Täterintrojekte. Wer gegen eine Meldepflicht ist, ist meiner Meinung nach von seinem Täterintrojekt gesteuert oder selbst zum Täter geworden. Wenn wir Betroffene wirklich etwas erreichen wollen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern (ja, leider ist es ein KAMPF, weil Gewalt und Verbrecher im Spiel sind), müssen wir uns von täterintrojektgesteuerten Haltungen abgrenzen.
Sonst bleibt alles, wie es ist.
Und das wollen wir nicht.
@Mareike
Daher fordere ich auch vehemmt, dass sich die UMSTÄNDE, die BEDINGUNGEN, die VORAUSSETZUNGEN, VERFAHREN usw. ändern (z.B. Hemmung der Verfahren, aufgrund Instabilität der Betroffenen – der Opfer…..), sie reformiert werden müssen zugunster der Opfer!!
1. Fortbildungspflicht aller Richter!!! (nach Punktesystem – die sie damit erlangen können, wenn sie an allen Fortbildungen teilgenommen haben und damit sich qualifizieren, überhaupt solche „Fälle“ zu bearbeiten!!!)
2. Opferschutzmaßnahmen (sofortiger Traumatherapiebeginn, absolutes Verbot, Opfer mit dem Täter zu konfrontieren, geschweige denn, mit ihm gemeinsam im Gerichtssaal sitzen zu müssen (getrennte Vernehmung, Opfer per Videobefragung – Therapeut oder Vertrauensperson muss zugelassen werden als Beistand für das Opfer).
3. Fortbildungspflicht für alle vernehmenden Kripobeamte nach dem gleichem Punktesystem wie oben erwähnt!!!
4. Vernetzung aller fachübergreifenden Diszipinen, damit Opfer zukünfitg in solchen Netzen aufgefangen werden.
5. Anzeigen ja, aber mit der Option eines Hemmungsrechtes, das besagt, dass Details erst später nachgereicht werden, wenn das Opfer, die Betroffenen ausreichend stabil sind und sich dafür stark genug fühlen. Therapeuten müssen hier als Zeugen genehmigt und zugelassen werden. Auch als stellvertretende Formularausfüller, Ansprechpartner bei Nachfragen – wenn Opfer dafür zu instabil sind.
6. Täter müssen sofort in Untersuchungshaft, auch wenn ihre Schuld noch nicht nachgewiesen werden konnte. Ist ja sonst bei anderen Verbrechen auch gängiges Verfahren. (Warum sollen Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser flüchten müssen und die gewalttätigen Männer, Väter laufen munter frei herum, bewohnen das Haus, die Wohnung alleine und genießen weiterhin Freiheit, während sich die Opfer (Frauen und Kinder) in Frauenhäuser verstecken müssen.) Ich plädiere für Männerhäuser, Täterhäuser, in denen sich gewalttätige Männer verstecken müssen, weil die Gesellschaft, das Umfeld, der Staat sie verachtet und ächtet, solange das Gerichtsverfahren läuft. Das verstehe ich auch u. a. als Rechtfrieden!!! Eine klare Ansage!!!!
Mareike, du schreibst, dass du aufgrund der Täterintrujektion suizidgefährdet warst.
Aber genau darum geht es doch!!! Die Gesellschaft, so manche Helferorganisationen und Anlaufstellen, als auch unsere ach so schlauen Politik verstärken genau diese Täterintrojektionen, indem sie Opfern suggerieren, dass das an ihnen verübte Verbrechen eine Anzeige – ergo eine Sanktion, eine rechtliche Bestrafung nicht wert ist. Sie sieht darüber hinweg!!! Damit macht sie sich mitschuldig an dem unzähligen Leid vieler, vieler Kinder!!! Und sie vermittelt somit den Opfern eine eindeutige Botschaft !!!
Nämlich die selbe, die die Täter den Opfern suggerieren. Und hier endlich eine klare Linie gesetzlich zu verankern, ist dringend angesagt!!!
Dazu bedarf es eine grundlegende Änderung der bisher bestehenden Praxis. Der Fokus muss auf den Opfern liegen, nicht auf die Verbrecher!!!
Ich weiß, das ist ein sehr langer Weg, aber er muss begangen werden!!! Zum Schutze der Opfer!!!
Mareike, es schmerzt mich in der Seele, zu lesen, wie sehr du alleine gelassen wurdest in deiner Not. Und genau das muss sich ändern!!! Opfer, Betroffene müssen aufgefangen werden in einem Netz, in dem alle Fachdisziplinen (Kripo, Richter, Therapeuten…. so wie ich es weiter oben bereits beschrieben habe und wie es seit 25 Jahren hier bei uns in der Region üblich ist) miteinander vernetzt sind und in Kontakt stehen, wo Fälle gemeinsam aus allen Fachrichtungen beleuchtet werden , besprochen werden, regelmäßige Fortbildungen Pflicht sind usw. usw. Erst dann wird aus einer Täterlobby – orientierten Gesinnung eine opferorientierte.
Politiker, die werden uns dabei nicht helfen, denn denen sind wir egal, das muss an der Basis geschehen und umgesetzt werden.
Sarah Mohn
Liebe Mareike,
deine Geschichte klingt sehr unstimmig. Die allermeisten Opfer von schwerer Gewalt schleppen sich ohne allzuviel Stabilität durch den Tag und sind froh, wenn sie ihre Aufgaben bewältigt bekommen. Aber sie wären erleichtert gewesen, hätte ihnen jemand wenigstens ein paar Jahre des Leids und lebenslange Ungerechtigkeit erspart – obwohl natürlich auch das ein maximal harter Weg gewesen wäre, für jeden. Es wäre auch schon ein Trost, wenn es jemand wenigstens versucht hätte. Und genau das ist an deiner Geschichte unglaubwürdig.
Du findest, man sollte „Modelle entwickeln, die allen Betroffenengruppen gerecht werden können – die Kraftlosen und die Stabileren.“ klingt locker-fluffig nach einer Mischung von Uni Heidelberg und Runden Tisch. Modelle der Nicht-Hilfe gibt es nun schon reichlich genug. Weitere Zugeständnisse und Geschenke an die Täter bringen den Opfern überhaupt nichts. Wer das verlangt, hat sich auf die falsche Seite gestellt.
An Mareike und die anderen, die keinen Mut zur Melde- und Anzeigepflicht haben:
Ich kann es zwar total verstehen, wenn du nach deiner Erfahrung als missbrauchte und dann wiederum alleingelassene 13 Jährige den Schluss ziehst, dass eine Meldepflicht gefährlich ist.
Aber: ich reagiere recht sensibel auf deine Aussage: Zuerst kommt mein Recht auf Überleben, und die Hilfen hierfür, dann mein Recht auf Behandlung und Heilungssuche, dann erst mal lange gar nichts und dann- viel später, die Auseinandersetzung mit den Tätern.
Weißt du was du da sagst?
Wir wissen heute, dass die meisten Täter viele, viele Opfer haben. Und wir wissen auch, dass die Gewalt von einer Generation auf die andere übertragen wird, dh. Täter von heute waren Opfer als Kinder.
Wenn wir dieses Wissen ignorieren, also keine Melde-/ Anzeigepflicht fordern, sitzen wir einfach bei, während Kinder missbraucht werden und tun nichts.
Auch die Opferhilfevereine, die ja tagtäglich mit diesem Elend zu tun haben – gerade deswegen – sind oft die Stimmen, die sich gegen eine Meldepflicht aussprechen.
Aber mit Verlaub: das ist der falsche Schluss.
Wir brauchen die Melde- bzw. Anzeigepflicht und dann noch viel mehr, so dass eine 13 jährige nie wieder alleine dasitzt gegenüber Anwälten des Täters, ohne Hilfe, und damit noch weiter traumatisiert wird. Sie muss umgeben sein von Menschen, die sie verstehen, auffangen, unterstützen. Dann könnte sie auch nach der frühen Erfahrung sexualisierter Gewalt dennoch eine gute Entwicklung durchlaufen.
Der Schluss den wir ziehen sollten ist der, dass wir eine grundlegende systemische Änderung fordern – im Denken und Fühlen der Einzelnen um ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, hinzuschauen UND etwas zu tun. Also Änderungen in der Gesetzgebung, in der Rechtsprechung und damit im Ganzen wie diese Gesellschaft mit dem Thema sexualisierte Gewalt und mit Betroffenen umgeht, so dass es die Gesellschaft ist, die sich mit den Tätern auseinandersetzt, nicht das Opfer – und wir müssen uns dafür zusammentun (denn viele Schwache zusammen ergeben auch Kraft) um mehr zu fordern.
Dieses ‚erst komme ich‘ zementiert den Status Quo, dessen Produkt unsere Leben sind. (zumal du mit einer Melde/Anzeigepflicht gar nichts zu tun haettest)
Wenn wir betroffenen Kindern gleich helfen, ersparen wir ihnen viel späteres Leid. Wir ersparen ihnen Lebenslügen, die auszuhebeln viel Kraft und Energie kostet. Wir geben ihnen dann die Möglichkeit, früh einen Heilungsprozess anzufangen, so dass dieser Mist sich nicht in jede Faser ihres Seins eingräbt.
Wir lassen sie nicht mehr allein mit etwas was viel zu groß ist für ein kleines Kind oder einen Jugendlichen.
Jetzt ist die Zeit etwas zu tun, wenn nicht jetzt, wann dann?
Und wenn nicht wir, die wir die Wissenden sind, wer denn?
Einer muss anfangen, diesen Gewalt-zyklus der von einer Generation auf die andere übertragen wird unterbrechen zu wollen, nicht morgen, nicht vielleicht, sondern heute, jetzt – mit allem Nachdruck. Ich bin dabei.
@ Sarah Mohn
Du schreibst;“6. Täter müssen sofort in Untersuchungshaft, auch wenn ihre Schuld noch nicht nachgewiesen werden“. Ich würde das auch begrüßen.
Auch wenn die vielen Kachelmannprozesse sicherlich nicht üblich sind und keiner weis was vorgefallen ist , so lese einmal wie gegen die Ehemalige vorgegangen wird.
„In diesem Fall könnte die Sache teuer werden für Claudia D., die als Radiomoderatorin in Teilzeitbeschäftigung weit entfernt sein dürfte von den finanziellen Möglichkeiten des Wettermoderators, dessen Buch „Recht und Gerechtigkeit“ sich auf Anhieb in den oberen Rängen der Bestsellerlisten eingeklinkt hat. Die Klageschrift enthält eine dezente Drohung: Kachelmann mache „lediglich einen kleinen Teil“ des Schadens geltend, der ihm entstanden sei. „Weitergehende Schäden wie zum Beispiel Verteidigungskosten und Verdienstausfälle aus der Zeit der Hauptverhandlung und Reputationsschäden sind nicht Gegenstand dieser Klage.“
Sehr gut finde ich die weitblickende notwendige Forderung des Anwaltes der Ehemaligen, die aber die Politk nicht aufgreift.
„Es muss jedem möglich sein, redliche Anzeige wegen einer Straftat zu erstatten, ohne dass ihm deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz droht.“
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/klage-gegen-ehemalige-freundin-joerg-kachelmann-will-schadenersatz-11942608.html
—–
Ich habe erfahren , als ein Gewalttäter eine erwachsene Frau, die durch frühere Vorfälle schwerst traumatisiert ist, in eine Glastür mit schweren Verletzungen gestoßen hat und zwei Notärzte dem Opfer empfohlen haben , gegen ihren Peiniger Anzeige zu erstatten, es aber aus Angst nicht machte, da sie abhängig vom Täter ist und es nicht schafft sich aus der Äbhängigkeit zu befreien.
Den Forderungen von Sahra Mohn kann ich voll zustimmen und für ein zivilisiertes Land wie unseres sicher keine allzugroße Anforderung und auch nicht für einen runden Tisch.
Wäre so vorgegangen wie Sahra Mohn es fordert, so hätte man den Kindern die ich unterstütze sicher helfen können. Leider war das Gegenteil der Fall.
Ich erkenne oft ein Paradox, auf der einen Seite höre ich es hätten alle weggeschaut und niemand hätte eingegriffen. Andererseits wenn es um eine Anzeige geht und ein Täter verurteilt werden muß, schreckt man davor zurück.
Hierin sind sich alle einig, dass man nicht wegschauen soll. Ich frage mich nun, wie man vorgehen soll ohne die Behörden darüber zu informieren.
Durch das Bekanntwerden der vielen Fälle in den letzten Jahren und durch die Einführung des runden Tisches müßte man annehmen es hätte sich etwas geändert.
Die Behörden so wie es bei mir war haben so gehandelt als gäbe es keinen Missbrauch und ich hätte dies alles erfunden. Wäre es tatsächlich ein Missbrauch gewesen so hätte ich als Zeugin auch den Missbrauch verhindern müssen und den Täter zur Rede stellen.
Dass Opfer Ängste haben auszusagen ist mir verständlich. Es wurde ihnen oft mit dem Tod gedroht, falls sie ihr Schweigen brechen.
Gerade deshalb ist Hilfe von aussen dringend notwendig. Wenn ein runder Tisch und ein Staat nicht in der Lage sind grundsätzliches zu ändern so gehören sie in meinen Augen selbst zu den Wegschauern und Täterunterstützern.
…zu Sahra Mohn—
ich stimme den Zeilen zu—-
daß die Bestimmngen der Voraussetzungen,,die Umstände sich für die Opfer sich ändern müssen,
ich stand 3 x vor Gericht,auch als Opfer der Justiz,
weil ich für die Rechte der Schutzbefohlenen mich an die Öffentlichkeit wandte,so wurde ich ein 3.Mal als Täter vorgeführt,
aber in 2011 entschied ein mutiger Richter sich für meine Tochter und mich ,aber bei aller berechtigten Kritik,
für einen Beschuldigten gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung,ich wurde geächtet,bin traumatisiert,
ein einziger Mensch hat sich bis dato entschuldigt,
ich denke stets an den Wormser Skandal,
bei netzwerkb. nachzulesen,
wo 25 Personen bis zu 2 1/2 unschuldig in Untersuchungshaft waren—-
das gesamte Rechtswesen steht meiner Meinung nach auf dem Prüfstand,
muss neu für einen gerechten Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens aller Beteiligten reformiert werden
meiner Tochter ging es während all dieser Geschehnisse sehr schlecht,
man hatte ihre Abhängigkeit als mehrfach Behinderte schändlich missbraucht,
sie musste das Wohnheim verlassen,weil ihre Mutter die Betreuung nie verloren hatte,und hat,
eigentlich stand ich auf verlorenem Posten,
als alleinerziehende Frau,weil verwitwet,
hat frau auch Heute noch einen schweren Stand in unserer Gwesellschaft,
eigene Wege zu gehen,die Menschenrechte und die Würde eines Menschen, zu lesen nach dem Grundgesetz Art.1, einzufordern ist unsagbar schwer,
den Alltag zu gestalten für ein selbstbestimmtes Leben nach den UN-Konventionen kostet bei der Gleichgültigkeit und Bürokratie meine ganze Kraft,ich wäre zu anspruchsvoll,
mitunter muss ich mir wegen meiner Tochter beleidigende Äusserungen anhören,
aber ich habe auch viele Menschen in den letzten Wochen getroffen,
die uns geholfen haben,
das macht mich glücklich und lässt mich hoffen
Mareike, ich finde es sehr merkwürdig und ungewöhnlich, das ein 13jähriges Mädchen allein vor Gericht erscheinen soll . Normalerweise ist ein Erziehungsberechtigter dabei, auch Mitarbeiter vom Kinderschutzbund und ebenfalls ein Opferanwalt. Deine Geschichte klingt für mich unrealistisch.
@Bärbel
Bei meiner Forderung, Täter sofort in Untersuchungshaft zu bringen, geht es um Fälle, bei denen durch eine angestebte Anzeige – bzw. Meldepflicht Täter auffliegen. Also um Fälle, in denen Kinder eindeutige Missbrauchserlebnisse schildern, sei es nun, dass sich ein Kind an eine Anlaufstelle wendet, oder sich anderen Personen anvertraut…. Oder aus ärztlicher Sicht klar erkennbar ist, dass ein Kind sex. missbraucht wurde. Oder eben das Umfeld weiß, dass sich jemand an einem Kind vergeht. Oder das Kind eindeutige Merkmale (psychisch, körperlich, vom Verhalten her) zeigt.
Da aber oftmals Akutopfer noch zu instabil sind, zu traumatisiert sind, um über Details der Missbräuche zu berichten, sollte eben während einer Hemmzeit (Aufschubszeit, die ebenso dringend eingeführt werden muss), der Täter nicht weiterhin auf freiem Fuß gelassen werden, sondern bis zur Urteilsverkündung, bis zum Prozess…. in Untersuchungshaft.
Vorteile: Das Opfer kann sich frei von weiteren Druckmach – Gebahren direkt auf die Verarbeitung der Traumen konzentrieren, ist nicht weiterhin der Missbrauchshölle ausgesetzt, kann nicht weiterhin vom Täter eingeschüchtert werden!!!
Ein weiterer Vorteil: Der Täter kann sich nicht an andere Kinder vergreifen.
Ein ganz wichtiger Aspekt, der hier nicht vergessen werden darf. Eventuelle Spuren der Missbrauchstaten können unweigerlich direkt und sofort überprüft und sichergestellt werden. Dies erleichtert später dem Opfer etliche Schikanen (ich sag nur OEG – Marathon, Schadensersatzansprüche, Schmerzensgelder usw). und falls der Täter fam. Ursprungs ist, später – dafür kämpfe ich auch nach wie vor – ein Verwandschaftsscheidungsrecht zu bewirken. Wieviele Opfer – deren Täter nie dingfest gemacht wurden, denen niemand beiseite stand, sehen sich später in einer schier unerträglichen Situation, auch noch – falls der Täter (Vater, Onkel, Mutter …) eines Tages ein Pflegefall wird, die Kosten dafür übernehmen zu müssen, oder ihn – und die verwandschaflichen Mitwisser, bzw. Vertuscher selbst gar zu pflegen.
Hier muss unbedingt der Schutz, das Recht der Opfer im Fokus stehen!!!
Und zu guter Letzt, das wäre ein klares Signal für jedes Opfer, wie sich Staat, Gesellschaft, das Umfeld zu derartig schrecklichen Verbrechen positionieren.
Mir ist durchaus bewusst, dass auch hin und wieder Menschen zu unrecht verurteilt werden. Aber das hat nichts mit einer Untersuchungshaft zu tun. Da ist ein Urteil ja noch gar nicht gesprochen.
Bei einer Untersuchungshaft geht es darum, Menschen – die unter Verdacht einer Straftat stehen, gegen die eine Anzeige getätigt wurde, während der Zeit bis zur Gerichtsverhandlung aus der Gesellschaft zu „entfernen“, weil von ihnen eine Gefahr ausgehen könnte, oder Fluchtgefahr besteht.
In Anbetracht dessen, dass die Zahl der zu unrecht verurteilten Menschen bei uns in Deutschland sehr, sehr gering ist im Vergleich zu der unverantwortlichen hohen Anzahl nicht verurteilter und nicht zur Rechenschaft gezogener Sexualstraftäter wäre es fatal, aufgrund dieser wenigen Ausnahmen hier den Schutz der Opfer (Kinder) zu opfern!!!
Sarah Mohn
Eine Möglichkeit die es noch gibt um sich Beweise zu verschaffen ist das Netz.
Viele Täter hinterlassen dort Spuren. Es gibt oft eindeutige Fotos oder Filme auf dem PC. Es gibt allerdings so wie mir erklärt wurde keine rechtliche Möglichkeit für eine Durchsuchung, ausser man hätte schon ein Foto als Beweis.
Es gab einen Fall den ich in der Zeitung las, wo eine Frau in der Wohnung heimlich eine Videoüberwachung installieren ließ und so konnte sie mit eindeutigen Beweisen den Täter überführen und zwar kurz und schmerzlos.
@ Simone
ja, es war leider wirklich so, ich stand allein vor Gericht gegen den Täter.
Mit 13 Jahren. Es hieß, ich könne eine Person meines Vertrauens dabei haben, ich wählte eine der Mütter der Klassenkameraden, die dem Jugendmt gemeldet hatten, innerhalb von 5 Minuten hatte der Anwalt beim Richter erreicht, dass sich diese Person entfernen müsse, ich weiss nicht mehr, wie.
@ Sarah Mohn
vielen Dank für deine Beiträge. Sie unterstützen mich sehr.
Du schreibst im Grunde da weiter, wo ich aufgehört hatte, mir konkreter Gedanken zu machen und das hat so viel „Hand und Fuss“ und ich kann es so in weitere Gespräche einfließen lassen. Danke !
Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und zieht daraus auch die Konsquenzen. Schade finde ich, wenn andere Betroffene daraus Unterstellungen aus der Ferne entwickeln wie : gehirngewaschen,
im Introjekt hängengeblieben, davon muss man sich distanzieren etc. dass sind doch nur neue Tritte, neue Formen der Ausgrenzung.
Hätte mir langfristig konstante Hilfe beigestanden und hätte ich eine/n Vertreter/in gehabt die mir die Täterahndung abgenommen hätte im Außen wäre es vielleicht gegangen.
Ich nehme aber aus meiner Erfahrung die Gefahr von Retraumatisierungen sehr ernst- es kam mir vor, als sei ich ein Intensiv Patient, der erstmal Beatmung brauchte um weiterzuleben und eine große offene Wunde hatte, auf die weiter eingeschlagen wurde.
Stellt man sich das bildlich vor, so würde man wohl jedem, der in eine offene Wunde reinschlägt, sofort der Körperverletzung bezichtigen.
Ich habe Jahre gebraucht um nicht zu zittern, wenn der Täter allein genannt wurde und auch Jahre, bis ich die Introjektionen los wurde,
und das ging auch nicht mit dem Verstand, die saßen viel tiefer, als
hätte ich sie mit der Muttermilch aufgesogen.
Deshalb – es liegt im Bereich der Möglichkeiten, dass ein Opfer über Jahre von aller Beschäftgung mit den Tätern geschützt werden muss –
bis die Wunden wenigstens vernarbt sind.
Ich weiß nicht, ob sich jemand noch an diese Geschichte erinnern kann
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Bartsch
@ Mareike
Es ist schlimm was du mit dem Gericht erlebt hast und es gibt bestimmt auch viele ähnliche Fälle wo die Täter mehr Rechte als die Opfer bekommen.
Trotzdem sehe ich keinen Grund deshalb von einer Anzeige abzuraten.
Solche Fälle müssen aufgedeckt werden und hier sehe ich einen Handlungsbedarf.
Deshalb gibt es den runden Tisch, der darüber informiert werden soll.
Es muß an erster Stelle der Schutz des Opfers stehen und nicht der Schutz des Täters.
Gestern lief bei „Beckmann“ das Thema: „Die Natur des Bösen…“
Eine äußerste informative Sendung:
Und was ich dort zum ersten Mal hörte und sehr, sehr interessant fand, ist die Tatsache, dass Gewalt – und Sexualstraffäter unterschieden werden in zwei Kategorien: Nämlich: „Persönlichkeitstäter“ und „Situationstäter“
Dies sei wichtig, von den Gutachter überprüfen zu lassen, da Persönlichkeitstäter weder therapierbar, noch wieder einzugliedern sind als friedliche Bürger.
Das heißt, alles Persönlichkeitstäter, wozu alle Sexualstraftäter (egal ob pädophil oder nicht) zählen, müssen demnach nach dem Strafvollzug in Sicherheitsverwahrung nach dem Strafvollzug.
Der Gutachter und Psychiater für Gewalt – und Sexualdelikten, der dort als Gast geladen war, könnte dem Doof Beyer mal eine kleine Fortbildungseinheit geben.
Ergo, um so wichtiger und dringlicher ist es, dass endlich bei Sexualstraftaten Melde- und Anzeigepflicht gesetzlich verankert werden.
Hier ist der Link, falls ihr Interesse habt, die Sendung anzusehen.
http://www.ardmediathek.de/das-erste/beckmann/die-natur-des-boesen-kann-jeder-mensch-zum-moerder-werden?documentId=12320174
PS: auch ging es um das Thema: Verzeihen können. Endlich mal ein Gutachter und Psychiater, der sich hierzu klar und unmissverständlich im Sinne der Opfer äußert und positioniert.
Eine durchaus sehenswerte Sendung
Sarah Mohn
bzgl. Meldepflicht – Vernetzung interdisziplinärer Fachkräfte – Datenschutzgedöns (das ja wie immer nur Täter schützt) möchte ich hier mal auf das Düsseldorfer Projekt RisKids hinweisen.
http://www.riskid.de/das-projekt.html
Und es wäre sehr hilfreich und effektiv, würde dieses Projekt deutschland, europaweit, flächendeckene umgesetzt werden.
Hr. Fegert bangt wohl eher um seinen Job, denn wenn Opfer sofort geschützt, Täter umgehend sanktioniert werden würden, dann wäre er bald arbeitslos.
Denn es ist wissenschaftlich bewiesen, je länger Opfer weiterhin sex. misshandelt werden von ihrem Täter, je länger Opfer solchen traumatischen Situationen ausgesetzt werden, sie keine Hilfer erlangen, desto manifestierter und chronischer sind die Folgeschäden der Opfer!!!
Zur Anzeigepflicht:
Es ist erwiesen, dass Opfer, deren Täter rasch sanktioniert werden, und wenn Opfer eine sofortige allumfassende therapeutische Hilfe erlangen, rascher heilen können.
Und es ist auch statisch bewiesen, dass Opfer erst beim 8. Anlauf ernst genommen und gehört werden. Doch viele Opfer schaffen es aufgrund der schweren Traumatisierung und der massiv anhaltenden Drohungen des Täters gar nicht, achtmal diesen kräftezehrenden und mutigen Schritt zu wagen, und Erwachsene in ihr Leid einzuweihen.
Wenn man dies berücksichtigt, dass ein Kind – bis es überhaupt mal soweit ist, sich Hilfe bei einer Anlaufstellte zu suchen schon extrem viel Gewalt, sex. Demütigungen, Drohungen und Isolation ausgehalten hat, schon mehrmals versucht hat, sich Erwachsenen anzuvertrauen, kann ich nur noch den Kopf schütteln, dass dort dann die Ansicht vermittelt wird, es würde den Opfern schaden, wenn die Täter angezeigt werden müssten.
Es ist die Aufgabe der Anlaufstellen, hier eine erträgliche Basis für die Hilfesuchenden zu schaffen, dafür zu kämpfen, dass trotz Anzeigepflicht Opfer sich geschützt, aufgefangen fühlen.
Immer da, wo rechtsfreier Raum unterstützt wird (ein Nichthandeln ist auch eine Form der Einwilligung des bisher bestehenden rechtsfreien Regelung!!!), nährt es den Boden von Rechtsunsicherheit und neuer Gewalt!!!
Das muss den Verfechtern einer Melde- und Anzeigepflicht endlich klar werden. Sie machen sich mit solch einer Haltung mitschuldig, dass unzählige Täter noch weiter frei herum laufen, dass Opfer weiterhin ihren Tätern schutzlos ausgeliefert sind, dass hier nichts reformiert wird im Sinne der Opfer!!!
Sarah Mohn
Hier der link zur Grundidee von RisKids und den Gründer dieses Projekts
http://www.riskid.de/das-projekt/initiatoren.html
@Martina
Du schreibst weiter oben:
Zitat: „Es wurde hier von der Möglichkeit einer anonymen Anzeige geschrieben. Mir wurde von der Polizei erklärt, dass in diesem Falle nichts unternommen wird.“
Das ließ mir jetzt keine Ruhe und ich googelte mal nach:
Fakt ist, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, ALLEN Anzeigen nachzugehen – egal ob diese anonym, oder unter einem Pseudonym oder persönlich getätigt werden.
Siehe folgender Link
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=181
(dritter Absatz der Seite), wo in den Richtlinien klar und deutlich gestzlich verankert ist, dass sich die Polizei, Kripo… an die dort verbindlichen Dienstanweisungen zu halten hat, egal – ob eine Anzeige persönlich oder anonym gemacht wurde.
Wird hier also ein Polizist nicht tätig, wigelt somit eine anonyme Anzeigeerstatterin ab, so verletzt er seine Dienstpflichten!!!
Das war mir jetzt wichtig, hier eine Klärung zu schaffen, um unnötige Unsicherheiten zu vermeiden.
Also: Jeder darf anonym anzeigen, die Kripo muss diese Anzeigen ebenbürtig und mit der selben Verfahrensweise handhaben wie persönlich aufgegebene Anzeigen und den Vorwürfen nachgehen.
Sarah Mohn
@ Sarah Mohn,
diese Klarstellung finde ich sehr wichtig:
„Fakt ist, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, ALLEN Anzeigen nachzugehen“.
Deshalb sollte man auch niemals mit einer VERMUTUNG, dass ein Kind missbraucht werde, zu Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen.
@ Sahra Mohn
Danke fürs recherchieren. Mir wurde jedenfalls von einer Polizeikommissarin auf meine Frage versichert es würde bei einer anonymen Anzeige nichts unternommen.
Wobei ich die Erfahrung machte, daß überhaupt sehr wenig die Gesetze kennen. Das fängt bei den Beratungsstellen an und reicht bis zur Polizei.
Deshalb kann es fatal enden wenn in Beratungsstellen über Rechte und Gesetze aufgeklärt wird….ich würde dies verbieten.
Es herrscht überall sehr viel Unklarheit, denn ich bekam die unterschiedlichsten Aussagen.
Mein Vorschlag ist dass eine Anzeige nur über einen Fachanwalt gemacht werden kann und man sich dort auch beraten lassen kann. Es müßte unabhängige Stellen mit Anwälten geben die zwischen Staatsanwaltschaft und Opfer bzw. Zeugen vermitteln und dort entschieden werden kann ob die Beweise für eine Anzeige reichen trotzdem aber ermittelt werden darf. Besonders wichtig wäre dies im Umgang mit Serientätern.
Mir wurde auch gesagt ????????die Staatsanwaltschaft muß den Täter bei jeder Anzeige befragen, sei es auch nur ein Vermutung.
Dass dies nicht im Sinne des Opfers bzw. der Zeugen sein kann müßte eigentlich jedem klar sein.
Vorallem wenn es Zeugen innerhalb der Familie gibt, müssen sie mit dem Ausschluß aus der Familie rechnen. Sind die Beweise nicht ausreichend muß auch mit einer Verleumdungsklage gerechnet werden.
http://www.express.de/panorama/opfer-wurde-zum-taeter-berlin-mord–junge–15–ersticht-kinderschaender–55-,2192,20779588.html
Das kommt dabei raus, wenn die Justiz lapidar mit Sexualstraftätern verfährt.
Kinder, die sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als ihre Täter für immer aus ihrem Leben zu verbannen.
Würden Richtern, unsere Politiker endlich registrieren, dass Sexualstraftäter Persönlichkeitstäter sind, die ihr Leben lang eine unverantwortliche Gefahr, eine Zeitbombe für die Schwächsten in unserem Lande, nämlich den Kindern sind, würden sie diese Verbrecher in Sicherheitsverwahrung nach dem Vollzug nehmen.
Es muss eine Langzeitstudie ins Leben gerufen werden, um schwarz auf weiß darlegen und beweißen zu können, dass alle Sexualstraftäter rückfällig werden, egal ob Therapie oder nicht!
Der deutsche Gutachter Frank Urbaniok (der leider in der Schweiz praktiziert), von dem ich letzthin schrieb, berichtete über so eine Studie, die genau das belegte. Nicht ein Sexualstraftäter – der nicht “rückfällig” wurde.
“Unter anderem setzt er sich für eine verstärkte Berücksichtigung präventiver Aspekte in der Rechtsprechung ein und sprach sich in diesem Zusammenhang für eine gesetzliche Verankerung eines Präventionsprinzips aus. In der öffentlichen Wahrnehmung wird er einerseits als Hardliner bezeichnet, welcher Straftäter auch dann lebenslänglich verwahrt sehen will, wenn diese ihre Haftstrafe bereits verbüßt haben”
Zitat: Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Frank_Urbaniok
Solange sich hier in der Wahrnehmung (trotz mehrmaliger Anzeigen wurde die Polizei nicht tätig, trotzdem der Mann bereits vorbestraft war wegen Sexualstraftaten) nichts gravierend ändert, solange es keine konsequente Verfolgung von Staftätern gibt, solange immer noch Straftäter mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, solange Straftäter nach dem Vollzug wieder der Öffentlichkeit zugemutet werden, solange ein derart rechtsfreier Raum für Täter in Deutschland gewährt wird, werden Kinder in ihrem Schicksal allein gelassen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Junge für sich keine andere Möglichkeit mehr sah, um dieser Missbrauchs – Hölle zu entkommen. Erwachsene, die zusehen, Justiz, die nicht handelt – Kinder weder schützen noch helfen, eine Rechtsprechung, die zum Himmel schreit. und alles andere als RECHT ist.
Der Junge war schlichtweg verzweifelt, und ganz, ganz übelst alleine gelassen worden, und sah für sich keinen anderen Ausweg mehr.
Trotz mehrfacher Anzeigen von ERWACHSENEN bei der zuständigen Kripo wurde den Vorwürfen nicht nachgegangen. Obwohl bekannt war, dass dieses Schw. schon mal wegen Sexualstaftaten im Vollzug war, sah die Polizei keinen Anlass, diesen erneuten Anzeigen nachzugehen???
Ich kann nur hoffen, dass diese Polizisten eine safitge Dienstaufsichtsstrafe bekommen.
Denn: Fakt ist, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, ALLEN Anzeigen nachzugehen – egal ob diese anonym, oder unter einem Pseudonym oder persönlich getätigt werden.
Siehe folgender Link
http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=181
(dritter Absatz der Seite), wo in den Richtlinien klar und deutlich gestzlich verankert ist, dass sich die Polizei, Kripo… an die dort verbindlichen Dienstanweisungen zu halten hat, egal – ob eine Anzeige persönlich oder anonym gemacht wurde.
Wird hier also ein Polizist nicht tätig, verletzt er seine Dienstpflichten!!!
Und mal unter vorgehaltener Hand, mich würde es nicht wundern, wenn im Laufe der Ermittlungen rauskäme, dass die Polizei vor Ort – die nicht tätig wurde, gar gemeinsame Sache mit dem Sexualstaftäter hatte. Denn was bewegt einen Polizisten dazu, trotz mehrfacher Anzeigen von Anwohnern, nicht zu handeln, nicht zu reagieren, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind??? Das stinkt doch zum Himmel!!!!
Wie schäbig, dass nun die alleinige Verantwortung, die durch die versäumten behördlichen Vorgänge überhaupt erst auf eine ganz tragische Art und Weise – nämlich der Verzweiflungstat des Opfers, zum Tragen kam, diesem Opfer, einem 15 jährigen Jungen aufgehalst wird.
Zitat: “Paul droht nun eine bis zu 10jährige Haft”
Ich fasse es nicht, Sexualstraftäter laufen frei herum, erhalten für unfassbare Verbrechen an wehrlose Kinder lapidare Haftstrafen, die nicht selten als Bewährungsstrafe ausgesprochen werden, und ein Opfer dieser Schw… , dass minderjährig ist und vom Umfeld, von der Justiz komplett alleine gelassen wurde, und aus Verzweiflung für sich keinen anderen Weg mehr sah, um aus der Hölle zu gelangen, muss mit einer Haftstrafe von 10 Jahren rechnen.
Unser Land ist soooowas von krank und pervers!!!
zu Martina—-
ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht,
es ging u.a. zum Schutze der Kinder und anderer Personen,
die Ämter.Beratungsstellen ,Gerichte,
sind nicht über die neuen Gesetze informiert,
oder wenn sie es wissen,sind sie oftmals dessinteressiert,
das System ist in sich schlüssig,
Heute kämpft fast jeder für sich ,und um den Erhalt des Arbeitsplatzes—
und trotzdem,wie schon erwähnt,
glaubte man mir und meiner Tochter—-
ich versuche nicht zu pauschal zu sein,
es gibt auch Menschen,die sich bemühen,für eine menschlichere Gesellschaft ein zu treten,leider verliert man oftmals bei den Bedingungen der Arbeitswelt und dem Frust den Gauben daran,je etwas verändern zu können,
trotz Fachanwälte,die uns vertraten,handelte ich im guten Glauben danach,und fiel doch ins Bodenlose,
wo erhält man denn eigentlich Auskunft ,über die Rechte,das Recht insgesamt..Kaum eine Behörde arbeitet für den Erhalt von Familien,
im Vorfeld,für Schicksalsschläge kann man nicht…..
http://www.aerztezeitung.de/news/article/824585/misshandlung-versorgung-realsatire-gleicht.html
Ein Ausschnitt aus dem Interview in dem Fegert begründet, warum er gegen eine Meldepflicht ist
Zitat:
Ärzte Zeitung: Schildern Sie doch einmal einen konkreten Fall.
Fegert: Typisch ist, dass ein Mädchen nach einem Suizidversuch mit Symptomen einer schweren Depression aufgenommen wird. Im Laufe der ersten Gespräche stellt sich heraus, dass es durch ein Familienmitglied sexuell missbraucht wird.
Es mag den Mann eigentlich, will aber, dass es aufhört, es will die Beziehung der Mutter nicht gefährden, will geschützt werden, ist völlig verzweifelt. Eine Strafanzeige gegen den Mann kann sich das Mädchen nicht vorstellen.
Sie zeigt immer mehr Symptome einer posttraumatischen
Belastungsstörung.
ZitatEnde:
_________________________________________________
Das Mädchen hat bereits einen Suizidversuch hinter sich, zu einem Zeitpunkt wo es noch keine Debatte wegen einer Anzeige gab.
Der Verursacher steht fest und der wird nun von Herrn Fegert gedeckt.
Wenn solche Leute am runden Tisch sitzen, dann sehe ich schwarz für die Betroffenen.
Was für ein Zynismus!!!
Zitat Fegert: „Es mag den Mann eigentlich,“
Anmerkung: Fegert als angeblicher Fachmann müsste eigentlich wissen, wie sehr Täter ihre Opfer manipulieren, damit sie unentdeckt ihre Verbrechen weiter an ihnen begehen können. Was für eine Aussage: Es mag den Mann eigentlich!!! Gehts noch!!!
Zitat Fegert: …“will aber, dass es aufhört,“
Anmerkung: Ach, welch Überraschung!!! Welches Opfer WILL DAS NICHT!!!
Zitat Fegert: „es will die Beziehung der Mutter nicht gefährden,“
Anmerkung: Und hier wird es beinahe zynisch. Seit wann ist ein Kind verantwortlich für die Beziehung, die die Mutter mit einem Typen hat??? Das wäre nun Hr. Fegerts Auftrag, hier das Opfer zu entlasten, indem es ihm ganz unmissverständlich vermittelt, dass einzig und allein die Mutter selbst und ihr „Partner“ für ihre Beziehung verantwortlich sind, ebenso wie dessen Scheitern und dass hier nie ein Kind Schuld ist, wenn diese in die Brüche geht, sondern dies alleinige Sache der Erwachsenen ist!!!
Hier wird erneut dem Opfer suggeriert, dass es Schuld trägt an allem, was mit ihm und um ihn herum geschieht. Das ist Täterverhalten auf Kosten der Opfer!!!
Zitat Fegert: „… will geschützt werden…“
Anmerkung: Vor wem wohl??? Wohl doch vor dem Täter!!! Also ist es die Pflicht, dass nicht nur das akute Opfer, sondern auch potentielle weitere Opfer vor diesem Schw…. geschützt werden, ergo der Täter angezeigt wird. Das ist SCHUTZ, alles andere ist HEUCHELEI!!!
Dem Opfer muss unmissverständlich gezeigt werden anhand einer Anzeige von Seiten der sog. „HELFER“, dass das – was der Täter an ihm verbrochen hat, eine klare Straftat ist, für die man nun mal ins Gefängnis kommt. Chè basta!!! Noch suizidgefährdeter als suizidgefärdet geht nicht! Also was würde dies nun ändern, wenn der Täter zeitgleich angezeigt uns ins Knast käme??? Solange ein Zeuge, Opfer nicht vernehmungsfähig ist, kann es auch nicht befragt werden. So einfach ist das. Das ist mit Unfallopfern usw. doch auch so!!!
Zitat Fegert: …“ist völlig verzweifelt.“
Anmerkung: Wer suizidgefährdet ist, ist mehr als völlig verzweifelt!!! Das sollte Herr Prof. Fachmann eigentlich wissen.
Zitat: „Eine Strafanzeige gegen den Mann kann sich das Mädchen nicht vorstellen.“
Hallo, das muss auch nciht das Mädchen machen, dass sollen gefälligst die Erwachsenen tun, die angebeblich dem Mädchen helfen wollen, es schützen wollen. Ergo in dem Fall Hr. Dr. Prof. Fegert persönlich!!! Mit dem Vermerk, Details werden nachgereicht! Hemmung aufgrund schwerer akuten Suizidgefährdung und komplexen Traumatisierung!!! Das dürfte doch fürs erste reichen. Dann Täter ab in die Untersuchungshaft, bis das Opfer soweit ist, die Taten zu beschreiben, aber nicht vor Gericht, sondern dem Therapeuten anvertraut, der als Zeuge vor Gericht anerkannt werden muss!!!
Wieder einmal wird nur kleinkariert gedacht, anstatt mal zu erkennen, dass einfach nur die Umstände unerträglich sind für Opfer. Nein, man geht dem bequemeren Weg, und stellt diesen als Opferschonend hin. Ich könnt kotzen ob solcher Scheinheiligkeit!!!
Und dann hört man wieder, Nein, wie konnte ein Mann jahrelang soviele Opfer missbrauchen und keiner wusste davon. Wie konnte ein Mann solange unentdeckt bleiben, warum hat niemand eine Meldung gemacht. Tja, und immer – wenn zukünftig sowas zu lesen ist, dürfen sich all die jenigen „professionellen Helfer“ und „Opferanlaufstellen“ an die Nase packen und sich schämen. Denn durch ihr Nichthandeln konnte dieser Mann jahrelang Opfer missbrauchen und sie wussten davon. Durch ihr Nichthandeln konnte dieser Mann solange unentdeckt bleiben, weil sie nicht angezeigt haben, obwohl eines seiner Opfer bei ihnen sich Hilfe erhoffte, Schutz vor dem Täter suchte!!!
Und wenn nicht jetzt diese sogenannten „professionellen Helfer“ und „Opferanlaufstellen“ endlich umdenken, dann werde sie eine Endlosliste an Schulden auf sich laden, für weitere unschuldige Opfer mit verantwortlich sein!!!
Und das nur deshalb, weil man zu träge ist, Punkt für Punkt die Missstände der Umstände zu reformieren und zu fordern.
Schämt euch!!!
Pfui Teufel!!
Die Opfer werden es euch später ganz, ganz sicher NICHT danken, dass ihr sie so im Stich gelassen habt!!! Sie weiterhin den Tätern überlassen habt, dafür gesorgt habt, dass diese weiterhin unbehelligt frei herum laufen udn weiterhin Opfer missbrauchen.
Es gibt Täter, die – weil trotz Wissen niemand in anzeigte, 400 Opfer missbraucht haben im Laufe ihres Lebens. Das sind 399 Opfer, die „Helfer – Menschen“ und Erwachsene, die zu feige sind, anzuzeigen, auf dem Gewissen haben!!!
Ich fasse es nicht Hr. Fegert!!!
Hr. Prof. Fegert sollte sich mal überlegen, ob er ebenso argumentieren würde, wenn es sich bei dem Opfer um seine eigene Tochter handeln würde, die mal rein hypotetisch angenommen, von seinem Bruder, der (ebenso hypotetisch angenommen) regelmäßig ihr bei den Hausaufgaben hilft, missbraucht wurde.
Würde er dann auch vehemmt zum angeblichen Schutz seiner Tochter den Täter nicht anzeigen???
Diese Frage sollte sich jeder Anzeigegegner wahrhaftig stellen. Wie würde ich handeln, wenn es um mein eigenes Kind ginge, das von eigenen Lebenspartner, Bruder, Verwandten, Nachbarn… missbraucht wurde und wird???
Wir wissen alle, dass es Täter gibt, die an die 300 bis 400 Opfer missbrauchten.
Und wie groß ist jedesmal das allgemeine Entsetzen, dass niemand etwas gemerkt, gewusst haben will, niemand angezeigt hat.
Anlaufstellen, Kliniken, sog. Helferorganisationen, die gegen eine Anzeigepflicht sind, machen sich mitschuldig daran, dass Täter sich weiter Opfer suchen können.
In dem oben genannten Fall – der erst vor ein paar Tagen durch die Presse ging (BCC), hätten sich Anzeigegegener an das Leid von bis zu 399 Opfern mitschuldig gemacht, wenn z. B. angenommen, das erste Opfer des Täters sich hilfesuchend an sie gewandt hätte (Anlaufstelle, Akutklinik…), weil sie mit ihrer starren Einstellung den Täter trotz Wissen nicht angezeigen.
Hallo Sahra,
—–oftmals fällt es mir schwer,so schwer,besonnen zu bleiben—
die Menschen sind eben emotional sehr unterschiedlich,
wie oft habe ich gefragt—Haben Sie Kinder,
wie oder was –würden SIE sich fühlen,oder betroffen sein,
wenn Ihrem Kind Sohn/Tochter UNRECHT geschehen ist,
ein Mensch reagierte sehr zornig,
wenige wurden nachdenklich,
Sprüche kloppen usw.– und Papier ist ja so geduldig,hilft wenig —
Taten müssen folgen,
laut Gesetz ist JEDER verpflicht,wenn nötig Hilfe zu leisten oder an zu fordern————-
Dass eine Straftat gegen ein Kind angezeigt werden muss, steht für mich außer Frage. Warum aber muss das – gegen den Willen der oder des Betroffenen – unbedingt der KK gemeldet werden? Gutachten über psychische Erkrankungen unterliegen sogar innerhalb der KK der Schweigepflicht und ich bin der Meinung, das ist auch gut so. Den Stempel „psychisch erkrankt“ kann ich nicht verhindern, mögliche Ursachen gehen die Kasse bzw. meinen Sachbearbeiter jedoch nichts an. Informationen über Patienten werden archiviert und das kann zu unangenehmen (beruflichen) Konsequenzen führen. Moralisch verwerflich, aber Realität.
Ich fände es gut! Es muss nur ernsthaft an die Opfer angepasst werden. Nicht nur schriftlich auf irgendeiner Homepage stehen, sondern Voraussetzung sein. Eine wohlgemerkte im voraus feststehende Voraussetzung, die nicht erst ein Richter entscheidet, sondern die Situation des Opfers entscheidet!
Es reicht, dass die Täter jeden Handlungsfreiraum der Welt haben!
Es stinkt mir gewaltig!
Gebt den Opfern in diesem Land endlich SCHUTZ!
….für den Fall das irgendwer nicht weiß was ich meine:
Videovernehmung, richterliche Anhörung im seperaten Raum/Haus/Ort usw. Das Opfer sollte dem Täter nicht noch einmal begegnen müssen. Das ist eine Frechheit sondergleichen! Sicherheit ist das wichtigste für solche Opfer!
Danke Sarah Mohn!
Du/Sie sprechen mir zu 100% aus der Seele! Jeder einzelne Satz!
Dieses Sicherheitsgequatsche der Therapeuten, obwohl man weiß, dass es so niemals aufhören wird. Nicht für einen selbst und sehr wahrscheinlich auch nicht für weitere! Da hilft die eigentlich beste Traumatherapie nicht!
Danke!
@KlaraKlara
Die Polizei ist sogar verpflichtet, jeder bekannt gewordenen Straftat nachzugehen und eben auch selbst eine Anzeige aufzunehmen. Das macht die Polizei auch (normaler Weise), damit nämlich das Opfer nicht bei der nächsten Bedrohung diese wieder zurücknimmt.
Leider läuft das nicht überall in Deutschland. Da muss ein Kontrollmechanismus her. Eine unabhängige Stelle, die nicht über Bußgelder, Steuern oder andere öffentliche Gelder finanziert wird. Denn durch öffentliche Gelder herrscht gleich wieder ein existenzielles Druckmittel, z. B. dem Mitarbeiter um seinen Job bangen lassen, wenn er nicht so oder so nach belieben vorgeht. Jeder Bürger müsse dort seperat einzahlen. Damit den Täterkreisen endlich Macht entzogen wird!
Wenn alles über einen Topf läuft, gibt es für einen Kreis besonders viel Macht. Die Kreise schließen sich immer wieder. Der eine setzt den unter Druck, der übergeordnete setzt den nächsten unter Druck und wenn das nicht funzt, kommt irgendwo der nächste her und versucht dem Helfer (sei es z. B. ein Rechtsanwalt) durch eine Kammer seinen Job in Gefahr zu bringen. Und schon hat das Opfer einen Helfer weniger. So läuft das. Dem Opfer wird permanent das Genick gebrochen und wohlmöglich noch Prozesskostenhilfe versagt und schon kann man nicht mal vor Gericht weiterkämpfen. Dann will der RA umsonst helfen, bis auch der in die Knie gezwungen wird.
Das nennt man denn einen geordneten Rechtsstaat. Natürlich im Schein. Die Realität ist nun mal eine andere.