Stand: 11. Januar 2011

Kennzeichen und Voraussetzung für so genannten „sexuellen Missbrauch“ ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Genau dieses Machtgefälle drückt sich in dem Begriff „Missbrauch“ aus: Nur jemand der Macht hat, kann etwas oder jemanden ge- bzw. „missbrauchen“. Der Begriff „Missbrauch“ ist somit ein Terminus aus Täterperspektive. Die Person, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurde, wird zum Missbrauchsobjekt.

Der Objektstatus ent-menschlicht die Opfer. Er verhindert, dass Menschen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, als Rechtswesen in einem Rechtsstaat wahrgenommen werden. Als Menschen, die Rechte haben, deren Grenzen zu achten sind, und über die niemand einfach so verfügen darf. Der Objektstatus verführt dazu, die Opfer weiterhin zu übergehen, das Unrecht, das ihnen geschehen ist, zu verleugnen, ihnen ihr erlittenes Leid abzusprechen und die dringend benötigte Unterstützung zu verweigern.

Die Verwendung des Begriffs „Missbrauch“ bzw. „sexueller Missbrauch“ unterschlägt die Tatsache, dass es sich eigentlich um einen Missbrauch von Macht handelt. Aus Täterperspektive ein durchaus positiver Effekt: Seine strafbaren Handlungen werden quasi unsichtbar, während die Verdinglichung des unschuldigen Opfers zum Missbrauchsobjekt bzw. Sexualobjekt zementiert wird.

Der Begriff „Missbrauch“ verschleiert zudem die Tatsache, dass es sich bei den damit umschriebenen Handlungen um Sexualstraftaten handelt und die „Missbraucher“ Sexualstraftäter sind. Er unterschlägt, dass die Täter Gesetze brechen und verharmlost Straftaten zu „unpassendem Verhalten“. Somit dient er eindeutig dem Täter.

Selbst die Verknüpfung des (Macht)Missbrauchs mit dem Adjektiv „sexuell“ schützt letztlich den Täter: es gibt vor, es handele sich bei den Taten um eine Form von „Sexualität“. Sexualität umfasst in der Regel einvernehmliche intime Handlungen zwischen zwei gleichberechtigt handelnden Personen. Beim sexualisierten Machtmissbrauch von Erwachsenen gegenüber Kindern herrscht aber weder Einvernehmlichkeit (aufgrund der mangelnden Freiheit des „Missbrauchsobjekts“), noch Gleichberechtigung zwischen den beteiligten Personen. Die Begriffskombination „sexueller Missbrauch“ entlastet den Täter, weil sie das Opfer in eine Verantwortungsgemeinschaft zwingt, die der tatsächlichen Realität nicht entspricht.

Die Verknüpfung des (Macht)Missbrauchs mit „Sexualität“ entlastet den Täter auch dort, wo die Verantwortung für sein strafbares Handeln durch den so genannten „Sexualtrieb“ relativiert wird. Regelmäßig erfahren Täter Nachsicht und Verständnis, weil unterstellt wird, dass ein quasi autonom agierender innerer „Sexualtrieb“ für ihre Handlungen ursächlich sei. So werden aus Tätern „Opfer“ und aus (tatsächlichen) Opfern „Täter“, weil es in dieser „Theorie“ ja auch einen Auslöser für den „unbeherrschbaren Durchbruch“ des „Triebs“ geben muss.

Der so genannte „sexuelle Missbrauch“ von Kindern ist keine „verirrte“ Form von Sexualität, sondern mittels sexueller Handlungen ausgeübte Gewalt. Die „Sexualität“ ist nur Mittel zum Zweck, nämlich zum Zweck der Durchsetzung der Interessen des Täters. Diese gelten weniger der Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, als vielmehr der Selbstregulation durch Machtausübung und um die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen. Was nicht ausschließt, dass sexuelle Handlungen für den Täter der bevorzugte Weg dazu sind. Um es an einem simplen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Nachbar dem anderen mit dem Spaten eins überzieht, so spricht auch niemand von Gartenarbeit, sondern klar von Gewalt.

Nicht zuletzt führt die Verbindung der Gewalttaten mit „Sexualität“ dazu, dass sie durch ein mächtiges Tabu verdeckt werden. In unserer christlichen Kultur ist ein tiefes Sexualtabu verankert. Dies bewirkt, dass viele Menschen mit spontaner (oft unbewusster) Abwehr auf das Thema „sexueller Missbrauch“ reagieren. Den Mitwissern ergeht es ähnlich. Das schützt wiederum die Täter (vor Verfolgung) und verhindert, dass den Opfern Anteilnahme und Unterstützung zu teil werden. Gleichzeitig  verstärkt es das Schweigegebot: Opfern fehlt die Sprache und der Raum, das, was sie erlebt haben, offen auszusprechen. Die Erkenntnis und Einordnung ist einem Kind je nach Alter nicht gegeben.

Der Terminus „sexueller Missbrauch“ dient also ganz klar Täterinteressen. Er zementiert den Objektstatus des Opfers, untergräbt ihre Integrität und sichert ihr Schweigen. Er verschleiert den durch den Täter ausgeübten Machtmissbrauch, verharmlost seine Straftaten, relativiert seine Verantwortung, verdreht die Wahrheit und vor allem verleugnet er die in den Taten enthaltene massive Gewalt.

Bei dem, was landläufig als „sexueller Missbrauch“ bezeichnet wird, handelt es sich korrekterweise um sexualisierten Machtmissbrauch bzw. sexualisierte Gewalt. Nur diese Bezeichnungen stellen sicher, dass das Verursachungsprinzip, bzw. der Verursacher der Straftaten und Folgen identifiziert und entsprechend richtig eingeordnet und geahndet wird.

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