Verjährt? Von wegen: Weil er zwischen 1974 und 1983 drei Kinder missbraucht hat, muss ein 101-jähriger Brite jetzt ins Gefängnis. Das Ende seiner Haftstrafe dürfte er demnach kaum erleben. Reue zeigte der Täter nicht. Weiter lesen…
Verjährt? Von wegen: Weil er zwischen 1974 und 1983 drei Kinder missbraucht hat, muss ein 101-jähriger Brite jetzt ins Gefängnis. Das Ende seiner Haftstrafe dürfte er demnach kaum erleben. Reue zeigte der Täter nicht. Weiter lesen…
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Gute Nachricht. Wichtigster Satz: „In Großbritannien verjährt sexueller Missbrauch nicht.“
Wie läppisch dagegen unsere sogenannten „Aufarbeitungskommissionen“, in denen die Täter nicht einmal vorgeladen werden, obwohl ihnen keine Strafe mehr droht (wegen Verjährung).
Deutschland und die Europäische Union hätten die Chance gehabt, diese aufklärerische und opferfreundliche Regelung von GB zu übernehmen. Zu spät. Ach Europa …
Ich wünschte mir von ganzem Herzen auch den Satz für Deutschland: „Sexueller Mißbrauch- sexuelle Gewalt – verjährt in Deutschland nicht !!!
Meine Täter sind bis auf einen Gott sei Dank tot.
Aber: Für wie viele Menschen würde es eine Befreiung bedeuten? Ich kann mein Schweigen brechen!
Vielleicht will
ich ja gar nicht…
Aber: Wenn ich wollte, könnte ich..
Ohne, daß der Täter geschützt wird und ich „dastehe“ wie: Was hat diese Person eigentlich? Alles ist doch schon soooo Lange her ?
kann man sich für Deutschland wünschen, besser verlangen, gibt viel zu viele Betroffene, denen ihre Würde von Täter und Behörden genommen wurden.