netzwerkB fordert nach wie vor die Aufhebung der Verjährungsfristen

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netzwerkB Pressemitteilung vom 26.05.2017

Im nachfolgendem Interview hat Dr. Jan-Marco Luczak MdB, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dazu Stellung bezogen und uns zugesagt, dass er dieses Thema „sehr gerne“ mit in den Bundestagswahlkampf nehmen wird.

Liebe Medienvertreter,

wenn Sie darüber berichten, dass Dr. Jan-Marco Luczak das Thema Aufhebung der Verjährungsfristen mit in den Bundestagswahlkampf nehmen will, unterstützen Sie eine gerechte Sache, denn Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt sind unmenschlich.

Bitte veröffentlichen Sie nachfolgendes Interview, welches wir von netzwerkB-tv im Bundestag am 22.05.2017 geführt haben:

Norbert Denef:
Über sexualisierte Gewalt in Deutschland haben die Medien seit 2010 intensiv berichtet. CDU und CSU haben Aufarbeitung versprochen. Taten sind bisher nicht gefolgt. Die Opfer sind enttäuscht. Werden Sie im Bundestagswahlkampf dazu Stellung beziehen und wenn ja, was werden Sie den Opfern sagen?

Dr. Jan-Marco Luczak:
Also das Thema sexualisierte Gewalt ist immer eines was sehr vordringlich ist, weil es leider viele Opfer gibt die erst nach sehr vielen Jahren dazu kommen über ihre Geschehnisse auch berichten zu können und wir haben in der letzten Legislaturperiode eines gemacht was glaube ich auch sehr wichtig war: Wir hatten die Situation, dass man mit den Verjährungsfristen zu kämpfen hatte, dass viele Menschen erst im weit fortgeschrittenen Alter zum Teil waren. Eigentlich dieser Geschehnisse sich selbst erst bewusst geworden sind und dann natürlich auch rechtliche Schritte haben erst einleiten können, oder stark genug waren um diese Schritte einleiten zu können. Das war oftmals nicht möglich weil die Taten verjährt waren und zivilrechtliche Ansprüche im Grunde nicht mehr durchsetzbar waren. Das haben wir jetzt geändert. Wir haben die Verjährungsfristen angepasst, dass das eben auch noch möglich ist und ich glaube, dass ein auch kleiner, aber auch wichtiger Baustein, um Opfern von sexualisierter Gewalt zu helfen.

Norbert Denef:
Wir von netzwerkB vertreten politisch Betroffene von sexualisierter Gewalt und wir fordern nach wie vor die Aufhebung der Verjährungsfristen, denn die Opfer schweigen viel länger. Da gibt es so viele Fälle, beispielhafte Fälle, die nach wie vor nicht aufgearbeitet werden und man weigert sich diese Aufarbeitung anzugehen. Das heißt also, wir haben aus unserer Sicht her und aus unserer Erfahrung her haben wir eigentlich keine Fortschritte erreicht. Es ist genau der gleiche Stand: In 30 Jahren sind wir genau so weit und da schweigen genauso wieder diese Opfer und können nicht reden. Das heißt also, wir brauchen die Aufhebung der Verjährungsfristen – das währe das richtige Signal gewesen.

Dr. Jan-Marco Luczak:
30 Jahre, das ist in unserer Rechtssystematik das was absolut als Grenze angesehen wird und gibts in keinem anderen Fall wo die Verjährung noch länger ist und da sind wir schon an das Äußerste gegangen und hoffen auf diese Weise einen angemessenen und auch ausgewogenen Kompromiss gefunden zu haben.

Norbert Denef:
Aber nur ausgewogen für die Täter. Denn die haben dann die Sicherheit nicht mehr zur Verantwortung gezogen zu werden und die Opfer tragen das ein Leben lang weiter. Es gibt ja Beispiele in anderen Ländern, in England zum Beispiel, da gibt es die Verjährungsristen nicht. Dort kann jetzt auch noch nach 30, 40, 50 Jahren aufgearbeitet werden – was in Deutschland nicht möglich ist. In Deutschland ist nur eine Scheinaufarbeitung möglich, denn der Staatsanwalt und die Polizei kann hier nicht ermitteln, weil es die Verjährungsfristen gibt. Also wäre das richtiger Signal gewesen die Verjährungsfristen aufzuheben, auch für die Gesellschaft, das man sagt, hoppla, das ist wirklich ein Verbrechen und nicht wie man jetzt nach wie vor noch sagt: Bei den Kindern ist das nur ein Vergehen. Es wäre ein Signal gewesen oder es wird und es würde uns sehr freuen, wenn Sie das mit in den Wahlkampf reinnehmen und sagen: ja ok, wir haben schon was erreicht, keine Frage, aber es hat noch nicht gerecht – wir müssen noch weiter gehen:
Wir brauchen die Aufhebung der Verjährungsfristen!

Dr. Jan-Marco Luczak:
Also ich nehme das sehr gerne mit dieses Thema.

Das gesamte Interview, s. unter: https://youtu.be/VT8pio0_Hyw

Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)160 2131313
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org

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