Der Besitz von Kinderpornographie soll künftig härter bestraft werden. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg gebracht: Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), wie sein Ministerium in Berlin mitteilte. Mit der Neuregelung werden die Strafen für den Besitz von Kinder- und Jugendpornografie verschärft, außerdem werden die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert.

Zudem wird eine Regelung eingeführt, die die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen unter Strafe stellt – und zwar unabhängig vom Alter des Dargestellten. Damit soll die Verbreitung von Nacktaufnahmen unterbunden werden, die keine Pornografie darstellen.

Maas: „Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch“

„Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch“, erklärte Maas. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden. „Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.“ Es solle aber nichts kriminalisiert werden, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnt. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren.
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