netzwerkB wirft der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vor, weiterhin Täterschutz zu betreiben.
In einem Schreiben vom 14. Oktober 2014 an die Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke der Evangelisch- Lutherischen Kirche haben der Landesbischof Gerhard Ulrich sowie die Bischöfin Kirsten Fers sich u.a. wie folgt geäußert:
„Gemeinsam mit den Betroffenen soll in einem Fachteam im Einzelfall entschieden werden, ob im Falle einer sexuellen Grenzverletzung eine Strafanzeige an die Strafverfolgungsbehörde gestellt wird oder nicht.“
Wenn nun ausgerechnet eine Institution, in welcher Täter organisiert sind, gemeinsam mit den Betroffenen aufklären will, wäre das genauso als wenn die Mafia ihre Verbrechen intern aufarbeiten würde.
netzwerkB fordert deshalb den Staat auf, hier tätig zu werden, denn sexualisierte Gewalt ist ein Offizialdelikt, welches in Deutschland eine Straftat ist, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss.
Weiter heißt es in dem Schreiben:
„Die Nordkirche unterstützt Initiativen für die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuelle Übergriffe, wie die des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch.“
Hier nehmen Ulrich und Fehrs Bezug auf den neuen Gesetzentwurf vom Bundesjustizminister Heiko Maas, in dem lediglich die Hemmungsregelung vom 21. auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden soll. Dieser neue Gesetzesentwurf ist eine Farce, denn Opfer brauchen in der Regel oftmals viel mehr Zeit, eine Anzeige zu erstatten, als dies nach der neuen Regelung vorgesehen ist.
Deshalb sollten Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden und zwar auch rückwirkend, so dass Täter nicht mehr länger vor Strafverfolgung geschützt und die Opfer nicht mehr mit der Androhung von Unterlassungs- und Verleumdungsklagen zum Schweigen gebracht werden.
netzwerkB fordert schon seit vielen Jahren eine unabhängige Aufklärung der Verbrechen durch den Staat – anstatt weiterhin Täterschutz zu betreiben.
Weitere Informationen:
Brief-Landesbischof-Ulrich-und-Bischöfin-Fehrs.pdf
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
Wir sollten Staat, Justiz und Verfolgungsbehörden hier nicht zu viel zutrauen.
Die Formulierung heisst hier eben nicht Sexuelles Vergehen/Straftat sondern explizit „sexuelle Grenzverletzung“.
Ein eingestelltes Strafverfahren oder auch eine schwerwiegendes Verhör kann im Zweifel sehr viel Negatives bewirken, verstören und Blockaden verursachen: also das Gegenteil von Abhilfe.
Ich empfehle, sich das Gesamtdokument unter
http://kirchegegensexualisiertegewalt.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/baukaesten/Baukasten_Kirche_gegen_sexualisierte_Gewalt/Dokumente/Untersuchungsbericht.pdf
herunter zu laden und dann ab S. 312
3.1.1.3.2 „Strafanzeige vernachlässigt oftmals Opferschutz“ die geschickte Benutzung dieses „Schutzes“ zu erkennen.
Leider ist per c&p nichts hier zitierbar, da das Dokument geschützt ist 😉
Die Untersuchungskommission empfiehlt der Nordkirche in ihrem Abschlussbericht keine automatische Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden bei der Meldung sexueller Übergriffe. Bei Verdacht einer Straftat sollte vielmehr im Zusammenwirken mit den Betroffenen und nach einer Einzelfallprüfung im Fachteam sowie juristischer Prüfung über die Erstattung einer Strafanzeige entschieden werden. Eine externe psychologische und rechtliche Beratung über Ablauf und Erfolgsaussichten eines Strafverfahrens ist den Betroffenen bzw. ihren Erziehungsberechtigten anzubieten.
Für die Nordkirche wäre es sicher einfacher, dieser Empfehlung nicht zu folgen. Mit einer automatischen Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden wäre sie ein Großteil der Verantwortung los und würde zukünftige Missbrauchsfälle für die öffentliche Wahrnehmung „sauber abwickeln“. Da es in einem Strafverfahren allerdings primär um den Nachweis einer Straftat geht und nicht um das Wohl der Betroffenen, sollten Betroffene auf jeden Fall in die Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige mit eingebunden werden.
Ich finde es lobenswert, dass die Nordkirche den Empfehlungen der Untersuchungskommission in dieser Hinsicht folgt, denn das Wohl der Betroffenen sollte stets oberste Priorität haben.
Petra Billich
gegen-missbrauch e.V.
Weiterführende Argumente gegen eine automatische Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden und warum diese dem Opferschutz zuwider läuft, hat die Untersuchungskommission in ihrem Bericht sehr gut beschrieben. (Seite 312-313 und 351-356 des Abschlussberichts). Siehe auch unser Positonspapier zum Thema Anzeigenpflicht auf http://www.gegen-missbrauch.de/images/content/pm/Posi_Anzeige.pdf
Liebe Frau Billich,
wenn ich ihre Argumentation gegen eine automatische Weiterleitung von Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder lese, bin ich wirklich schockiert. Auch wenn das nicht das erste Mal ist, dass ich so etwas lese.
Die Täter sollen frei bleiben, da es für die Opfer eine Belastung ist auszusagen bzw. aussagen zu müssen. In der Zwischenzeit können die Täter munter weitermachen.
Erklären sie das bitte dem 10. Opfer eines Täters, dessen Leben genauso zerstört ist, wie das des 1. Opfers und wo die Institution (auch Familie ist eine solche) sich intern damit befasst hat. Das hatten wir doch die ganze Zeit hier in Deutschland- mit fatalen Folgen.
Die Gesellschaft schaut weg – das wissen wir schon und haben es am eigenen Leib erfahren.
Und weil die Gesellschaft wegschaut, sollen wir das jetzt in den Gesetzen weiterhin festhalten?
Da dreht sich doch was im Kreis – und das Resultat ist menschenverachtend bis ins Letzte.
Wenn wir ihrer Argumentation folgen laufen wir sehenden Auges in die nächste Katastrophe. In 10 Jahren, in 20 Jahren, in 30 Jahren kommen dann die nächsten Wellen von Offenbarungen von sexualisierter Gewalt: die Kirchen, Sportvereine, ja vielleicht auch wieder Odenwaldschule, Familien, – überall da wo Kinder abhängig von Erwachsenen sind. Ja, das ist ja gerade der Punkt: Kinder SIND von Erwachsenen abhängig und der Staat sollte sie schützen. Mit allen rechtsstaatlichen Mitteln.
Es wird sich in einer Gesellschaft nur etwas verändern, wenn die Gesetze verändert werden.
Verbrechen müssen als solche benannt und geahndet werden – das ist die Natur eines Rechtsstaates.
Wenn ich eine Bank ausraube, kann ich mich auch nicht mit dem Vorstand verständigen, wie wir das Ganze ohne großes Aufsehen handhaben.
Wieso schauen sie weg, wenn es um Kinder geht?
Andersherum wird ein Schuh draus: Verjährungsfristen aufheben! Ein Ruck muss durch die Gesellschaft gehen, der klarmacht, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen ist – auch wenn es in der Familie geschieht – und dass Verbrechen auch geahndet werden – gerade wenn es um die Schwächeren der Gesellschaft geht.
Dann eine Struktur aufbauen mit gut geschulter Polizei und Jurisprudenz und Begleitung für die Betroffenen so dass sie bestens unterstützt durch die Gerichtsverfahren gehen. Wieso reden sie nicht hiervon?
Das Anerkennen des Leids und eine ehrliche Schadenszahlung würde vielen schneller auf einen Weg helfen, auf dem sie ihr Leben wieder zusammenbauen können, wenn es auch ein anderes ist als vor dem Verbrechen.
In unseren Gesellschaften wurde schon oft so argumentiert, wie sie das hier tun. Wenn wir es nicht geschafft hätten, darüber hinweg zu kommen, hätten wir noch Sklaverei, Apartheid, Frauen dürften keine Bildung bekommen oder Berufe ergreifen, Menschen dürften nicht außerhalb ihrer Konfession heiraten, etc. etc. etc.
Ich möchte dahin nicht zurück. Und ich will dass diese unendliche Ungerechtigkeit gegenüber Betroffenen aufhört!
Es schockiert auch mich, dass mit den Betroffenen im Einzelfall entschieden werden soll, ob eine Strafanzeige gestellt wird oder nicht.
Wenn ich das lese, erscheint es mir, als würden so die Betroffenen auch noch für die Bewertung der Tat verantwortlich gemacht, so als gäbe es keine Bewertung der Tat als Verrbrechen, so als würde es nur dann ein Verbrechen sein, wenn sich Betroffene dafür entschieden, Bzw. wenn sie sich dafür entschieden und zudem das dazugehörige Fachteam dies entschiede, dass es ein Verbrechen war. So als ob keines stattgefunden hätte, wenn sich die Betroffenen dagegen entscheiden. Dass Betroffene oft von Anzeigen absehen hat doch genau damit zu tun, dass wenig Rückhalt zu spüren ist, da vieles doch recht rücksichtsvoll auf Täter ausgerichtet ist- es müsste alles miteinander anders doch darauf ausgerichtet sein Verbrechen zu verhindern und aufzuklären. Die sogenannte Rücksichtnahme gegenüber Betroffenen sollte dringend in die RIchtung geändert werden, wie Lisbeth es geschildert hat. Auf diese Weise würden die Dinge sich automatisch verändern zu Gunsten einer für Kinder sicheren Gesellschaft innerhalb von Familie und Institution.
Die Aufhebung der Verjährungsfristen, und dies rückwirkend wäre ein guter Anfang um endlich flächendeckend aufzuklären und so den Boden für einen wirksamen Kinderschutz zu bereiten. Daran müsste doch allen sehr gelegen sein.
Die Verantwortung sollte denjenigen gegeben werden die sie haben. Das sind die Täter. So lange die Verbrechen nicht aufgeklärt werden, und die Verantwortlichkeiten wie auf dem Kopf stehen, kann alles auf solche einer Grundlage nur immer verdrehter werden, kann sich kaum etwas lösen und wenig gesunden.
Die Kirche stellt doch somit wieder über die staatlichen Ermittlungsbehörden, von Polizei und Staatsanwaltschaft (Justiz)! Nur die staatlichen Ermittlungsbehörden entscheiden durch ihre Ermittlungen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht, nicht eine Einrichtung! Warum hat die Kirche Angst die Ermittlungen den Strafverfolgungsbehörden zu überlassen? – Die Kirchen tun sich immer noch schwer tun bei der Aufarbeitung der sexuellen Übergriffe in kirchlichen Einrichtungen. So liegt doch nur wieder der Verdacht nahe, dass die Kirche die Sachen vertuschen will. Es geht genau um diese „saubere Abwicklung“ in der Kirche, die ich anzweifle.
Wieder argumentiert man damit, dass das Wohl der Betroffenen stets oberste Priorität haben sollte. In der Wirklichkeit sieht das anders aus. man nimmt keine Rücksicht auf das Leid und die Gefühle der Betroffenen. Das ist Fakt! So sagte der für mich zuständige Missbrauchsbeauftragte zu mir: „Ich kann mich nicht dauernd, um Ihren Fall kümmern! Mir widert die ganze Sache an!“
So, wie ich es verstehe,geht es um sexuelle Grenzverletzungen, keine nachweisbaren Sexual-Straftaten, ist hier Anfangsverdacht und Vermutung gemeint. Mut zur Anzeige ist im lokalen Umfeld gar nicht leicht, wird oft hinausgezögert, verschoben, unterlassen.Dann erhöht sich wiedermal die Dunkelziffer.Radikale Aufklärung ist natürlich immer wünschenswert, aber eben oft nicht realistisch.Es wäre gut, in die Kircheninterventionsteams neutrale, kirchenunabhängige Akteure miteinzubeziehen. Die Gleichung Nordkirche= Täterschutz
halte ich für überzogen und nicht angemessen.
Die jetzigen Pröbste sind in die Fälle keineswegs verstrickt und werden dennoch populistisch beschimpft. Damit ist unserem Anliegen nicht gedient.Ja, klar, man kann ja alle Strukturen radikal und verantwortungslos zerschlagen oder aber sie mühsam und nachhaltig verbessern und sanieren.
Sehr geehrte Frau Tammena,
Danke für diesen Kommentar.
Ich habe es so verstanden: Die von der Nordkirche beauftrage Expertenkommission hat diesen Opfer- und Betroffengerechten Umgang auch an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen.
Jede Radikalisierung dieser komplexen Thematik ist auf den ersten Blick natürlich immer ganz schlüssig.
Führt aber in der Realität nicht wirklich weiter.Im Gegenteil. Diese Denke vertieft die Spaltung. Ja,der Weg ist mühsam und braucht Zeit.
Sexuelle Grenzverletzungen werden in dem Brief zweimal genannt. Einmal als sexuelle Grenzverletzungen, die unterhalb einer Strafbarkeit stünden. Danach folgt ein weiterer Satz, in dem wieder von sexuellen Grenzverletzungen die Rede ist, diesmal aber von denen, die zum Anlass genommen werden um mit den Betroffenen in Einzelfall zu entscheiden… Sexuelle Grenzverletzung kann alles Mögliche sein. Aus Sicht Betroffener ist es sicherlich mehr als eine Vermutung, sondern die Wiedergabe von Erfahrenem. Auf dieser Grundlage eine Anzeige zu machen erscheint mir logisch. Eine Anzeige an sich ist noch keine Verhandlung. Wer die Unschuld des Angezeigten befürchtet, muss sich auf die Justiz verlassen. Sexualstraftaten sind leider auch selten einfach nachzuweisen.
Ja, Dinge zu verändern braucht sehr viel Zeit- aber auch Klarheit und dazu gehören klare Positionen und Grundlagen. Ich halte auch wenig von Zerschlagen- aber viel davon auf den Punkt zu kommen. WIr müssen für unsere Kinder vor allem anderen gut sorgen!
Liebe Frau Lindemann-Weyand,
es steht doch außer Frage, daß auch in Kirchenverdachtsfällenjede/r Betroffene bzw. deren Erziehungsberechtigte polizeilich Anzeige erstatten kann.
In diesen Nordkirchenfällen war es aber teilweise so, daß die eigenen Eltern den betroffenen oder mitwissenden Kindern und Jugendlichen ihre Betroffenheit z.T. verbotsmässig ausgeredet haben und auch die Schule nicht aktiv werden wollte.. Wie also hätten die Kinder anzeigen können ?
Hier kommt nun also außerdem noch ein 2. Moment kircheninstitutioneller Bemühungen dazu, die auch in Strafverfolgung münden k ö n n t e n. Ich weiß sehr wohl, daß vorher kirchliche Blindheit vorherrschte.Aber nun,nach intensiver Aufarbeitung und Massregelkatalog
wird ein Wegschweigen künftig hier wohl unmöglich sein
Ich lese das hier etwas mit Besorgnis.
Denn die Gefahr lauert doch überall, und am meisten sogar dort, wo man es am wenigsten vermutet.
Es ist ja schon so, daß wenn man das Wort Kirche hört oder liest, man gleich dabei an das eine denkt.
Ich finde das sehr schade, weil die Idee der Institution Kirche eigentlich vom Grundgedanken her gut ist.
Man sollte bezüglich des Themas die Augen überall offenhalten, ohne den Fokus auf eine bestimmte Einrichtung zu setzen.
Prävention ist ein Wunschgedanke, der in der Realität kaum umsetzbar ist. Man bedenke dabei auch, daß Täter auch in Ermittlerpositionen zu finden sind. Traurig aber wahr.
Das macht die ganze Angelegenheit ja so schwierig und kompliziert.
Aber ok, dort wo es bekannt wird, sollte das auch öffentlich gemacht werden – gerade bei so großen Institutionen wie die der Kirche.
Solange der Staat Gesetze gegen uns menschen macht, sind wir eh machtlos, Lobbys haben ja auch gender durchgedrückt, ohne je einen vater oder mutter gefragt zu haben, diese antichristliche atheistische Ideologie ist bereits gesetz. wir sind das zahnlose Volk und glauben immer noch, mittels wahlen einfluss auf unser wohl nehmen zu können, dabei sind alle Parteien unterwandert und wir leben in einem ein-parteien-Staat. d.h. auch von daher ist keine hilfe zu erwarten, wie auch nicht von der großkirche. Jesus hat schon gesagt, dass nur eine kleine herde ihm treu bleiben wird, die anderen leben dem Zeitgeist.
zum Thema kirche: ich will hier nicht die gläubigen schlecht machen, es gibt sehr viele aufrichtige wiedergeborene christen, die unter diesen menschenverachtenden Verhältnissen leiden und zutiefst betroffen sind.
Wenn ein erwachsener Mensch einen anderen erwachsenen Menschen ermordet und der erste erw. Mensch von Beruf zufällig Pastor ist, wird dann auch auf Kirchenrecht verwiesen? Und der Staat überlegt, ob er den Mörder ermitteln und verhaften darf ?
Und warum wird bei den Schwächsten der Schwachen, den Kindern, die sich nicht selbst helfen können, anders gehandelt? Weil sie noch nicht tot sind?, sondern nur psychisch und seelisch schwerst verletzt? ( im „besten“ Falle?). Menschen, die von einer Straftat erfahren und nicht handeln, begehen 1. unterlassene Hilfeleistung (das ist eine Straftat), machen sich 2. durch ihr Schweigen der Begünstigung weiterer Straftaten schuldig ( und werden so zu mittelbaren Mittätern) – ( ist auch eine Straftat) und zu prüfen wäre wohl noch, inwieweit sie sich der Strafvereitelung schuldig machen. Was „die Kirche“ intern macht , oder nicht macht, MUSS scheißegal
sein. Der Staat darf seine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern nicht vernachlässigen, nur weil in die Taten eine große Organisation verwickelt ist.
Oder will jetzt irgendwer behaupten, Kinder seien keine Bürger? „Glauben“ ist in Deutschland Privatsache, das Recht auf Unversehrheit ist ein öffentliches Gut. Glaubensorganisationen dürfen nicht außerhalb des staatlichen Rechts stehen, denn sonst werden sich dort alle Kriminellen der Gesellschaft versammeln. Ob und was die Kirche tut, um Straftäter aus ihren Kreisen fern zu halten, finde ich so lange zweitrangig, wie es möglich ist, dort auszutreten. Es ist deren Sache, ob und wie sie ihre „Glaubwürdigkeit“ wieder herstellen. Der Staat steht in der Pflicht, seine Bürger zu schützen, auch gegenüber großen Organisationen. (Das ist die Grundlage des legislativen, judikativen und exekutiven Hoheitsrechts des Staates und die Rechtsgrundlage für das Verbot der Selbstjustiz).
„Ist Deutschland ein christlicher Gottesstaat … dank dezenter Allgegenwart des Christentums, kirchlichem Lobbyismus und einer parteiübergreifenden Nähe der Politik zu den Kirchen?“ – das Feature
http://www.deutschlandfunk.de/unsichtbare-konfession-ohne-gott-in-deutschland.1247.de.html?dram:article_id=301277 – wird am Abend um 20:10 gesendet.
Mitgliederzahlen in beiden großen Kirchen sinken. In Städten liegen sie unter 50 Prozent. In den neuen Bundesländern bilden Gläubige eine Minderheit. Nichtgläubige / Nichtkirchenmitglieder sind in Deutschland mittlerweile die größte „Konfession“.