Wir nehmen teil:
05.10.2019, München, Fachtagung: „ANZEIGEPFLICHT BEI SEXUELLEM MISSBRAUCH – AUCH IN DEUTSCHLAND]?“ (http://www.kofra.de/htm/_TEMP/Fachtagung%20Anzeigenpflicht%202019.pdf)
Info-Veranstaltung: ORGANISIERTE RITUELLE GEWALT
Realität oder Täuschung? Dienstag, 21. November 2019
19:00 – 21:00 Uhr im Kulturzentrum Herisau
Casino, Poststrasse 9, 9102 Herisau
CARA ist als Verein eine Interessenvereinigung zur Aufklärung und
Vernetzung gegen rituellen Missbrauch und organisierte Gewalt.
Das Thema rituelle Gewalt rückt langsam aber unaufhaltsam ins Licht der
Öffentlichkeit.
Ein starkes Zeichen aus Deutschland: Seit einigen Monaten gibt es ein
bundesweites Hilfstelefon und einen Fond zur Endschädigung von Opfern
sexueller und organisierter ritueller Gewalt. Diese Einrichtungen sind
staatlich finanziert. In der Schweiz sind wir noch nicht so weit.
Mit bescheidenen Möglichkeiten macht der Verein CARA das, was er kann
– auch gegen Widerstände. Hier ein Video mit einigen Gedanken zu die
letzten fünf Jahren des Vereins CARA. Freundliche Grüsse, Ruth Mauz
Dazu möchte ich erinnern:
Im Jahre 2004 sollen in Brandenburg 1.400 Kinder von Jugendämtern wegen Gewalt im Elternhaus in Obhut genommen worden sein. Bei 211 von ihnen habe es eindeutige Hinweise auf Misshandlungen gegeben.
Hierzu fragte Sven Petke den Landtag Brandenburg u.a.:
[…]
In wie vielen der 211 Fälle haben die zuständigen Jugendämter bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet?
[…]
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w4/drs/ab_2900/2986.pdf
Darauf die Antwort:
[…]
Grundsätzlich ist zur Frage der Anzeigeerstattung durch Jugendämter darauf hinzuweisen, dass der Auftrag der Jugendhilfe zur Gewährleistung des Kinderschutzes durch einvernehmliche Hilfen oder im Falle einer Verweigerung der Eltern gegenüber Hilfeangeboten durch gerichtliche Einschränkungen des Elternrechts und Unterbringung des Kindes in einer geeigneten und sicheren Einrichtung erfüllt wird, ohne dass eine Anzeige bei der Polizei durch das Jugendamt erfolgen muss. Die Daten und Informationen, die dem Jugendamt in diesen Fällen zur Kenntnis gelangen und das Angebot von Hilfen oder die Mitteilung an das Familiengericht nach § 8a Abs. 3 SGB VIII begründen, können grundsätzlich nur für diesen Zweck und nicht für die Einleitung von Strafverfahren verwendet werden. Allerdings sind auch Fallkonstellationen möglich, in denen der Schutz des Kindes neben den Jugendhilfeleistungen und der Beteiligung des Familiengerichts nur durch eine Anzeige bei der Polizei sichergestellt werden kann. In diesen Fällen, in denen zumeist unmittelbares Handeln erforderlich ist, tritt im Rahmen der Rechtsgüterabwägung der Datenschutz gegenüber dem Kinderschutz zurück und es ist dann eine Anzeige zulässig bzw. erforderlich. Die Empfehlungen der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen, LT- Drucksache 4/2733, gehen von dem für den Kinderschutz zentralen Grundgedanken aus, dass der Schutz des Kindes oberste Priorität hat und Datenschutz kein Grund sein darf, eine Gefährdung des Kindes in Kauf zu nehmen und den Täter zu schützen. Lt. Empfehlungen ist die Anzeigeerstattung „einzelfallabhängig und unterliegt der fachlichen Einschätzung des Jugendamtes, wobei der Schutz des Kindes Vorrang hat, aber auch die Möglichkeiten, mit den Eltern zusammenzuarbeiten, ein-bezogen werden müssen. Die entscheidungsleitenden Begründungen für eine Anzeigeerstattung durch das Jugendamt sollen in jedem Fall dokumentiert werden, um die die Entscheidung tragenden Gründe für das Zurücktreten des Datenschutzes gegenüber akuten Kinderschutzmaßnahmen zu verdeutlichen. Außerdem ist es auch bei Erstattung einer Anzeige erforderlich, die geeigneten Hilfen zum Schutz des Kindes und zur Förderung seiner Entwicklung zu gewähren. Die Erstattung einer Anzeige ersetzt nicht die Maßnahmen der Jugendhilfe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.“Eine statistische Erhebung der Einzelfälle, bei denen das Jugendamt Anzeige erstattet, erfolgt nicht.
[…]
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w4/drs/ab_2800/2833.pdf
Darauf hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Brandenburg (BDK) „… der Landesregierung und den Jugendämtern in Brandenburg vorgeworfen, Fälle von Kindesmissbrauch und -misshandlung nur äußerst lückenhaft zu erfassen.“
Es sei „untragbar“, dass die Regierung hierzu keine konkreten Angaben machen könne, sagte der BDK-Vorsitzende Wolfgang Bauch. Er nannte es außerdem „unglaublich“, dass unbekannt bleibe, in wie vielen Fällen Jugendämter Strafanzeige erstattet haben. Dies zeige eine „Geringschätzung der Strafverfolgung“, hieß es. Regierung und Jugendämter versteckten sich dabei hinter zweifelhaften Datenschutzbestimmungen aus dem Sozialgesetzbuch. Im Interesse des Schutzes der Bevölkerung sei es nicht hinzunehmen, dass Sexualstraftäter „gleich tickenden Zeitbomben unerkannt in den Akten der Jugendämter schlummern“, ohne dass Polizei und Justiz darauf zugreifen können. Bauch forderte die Jugendämter auf, bei Missbrauch und Misshandlung von Kindern häufiger Strafanzeige zu erstatten.
[…]
https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/kripo-ruegt-statistik-der-jugendaemter_aid-3607832
Nun haben wir das Jahr 2019 und offensichtlich hat sich nichts geändert. Wird sich auch nicht, würden doch Strafanzeigen einerseits den oder die Denunzianten entlarven und andererseits Betroffene sich dagegen endlich wehren können.