ARD Brisant 14.11.2014
Bundesjustizminister Heiko Maas hält die Reform des neuen Sexualstrafrechts für gelungen: „Wir werden den sexuellen Missbrauch insgesamt noch intensiver bekämpfen in dem wir z.B die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch deutlich anheben.“
Die Verjährungsfrist deutlich anzuheben, das hält der Minister heute für ausreichend. Vor vier Jahre klang das noch ganz anders. Da schrieb der damalige Oppositionsführer der Saarländischen SPD in einem Brief an Norbert Denef:
„Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“
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Deutschland schützt seine Täter!
Wie viel Arroganz und Ignoranz darf sich ein „demokratischer Rechtsstaat“ gegen seine (bisher total rechtlos behandelten und demzufolge auch gesellschaftlich miss-achteten) Mitbürger leisten?
Die staatlichen Hürden zur (Über-)Lebenshilfe für Opfer hängen zu hoch – Resignation und Unrecht bleiben.
Verjährung ist Teil der strukturellen Gewalt, die NUR die Täter schützt.
LEIB UND LEBEN zu schützen verlangt das Grundgesetz!
Täter sind verfassungsgemäß (Leib und Leben!) anzuzeigen, für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen, für lebenslange Schäden zum ENT-SCHÄDIGEN zu zwingen. Zu Lebzeiten!
Die Verjährung muss weg.
Absolut nicht akzeptabel,ist das Salamitaktik, um vielleicht ab und zu mal in Öffentlichkeit zu treten und zeigen – ach wie sehr sie sich für die „Opfer“ einsetzen – ? Machen wir mal schön langsam – sonst könnte ja Edathy noch verurteilt werden) Sorry, aber Ironie muss manchmal sein.
Die Täter fühlen sich in Geborgenheit, Behörden können schlampern, Entschädigung nach OEG – Willkür? Hinhaltetaktik, warten bis zu Entschädigender verstorben ist?
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr äußern, aber vielleicht kann man doch mit Beschwerdebriefen – irgendwann – etwas erreichen. Je mehr um so besser.
Also ich bin zur Zeit auf Palme.
Sexueller Missbrauch, sexuelle Vergewaltigung – sind Schwerstverbrechen und müssen ähnlich wie Mord und ebenso wie Totschlag (auch versucht) geahndet werden. Also Verjährungsfristen müssen weg, entsprechendes Strafmaß und dann Therapie!
UZnd wieder mal beweist die Politik, daß sie von der harten Realität keinerlei Ahnung hat. Der Berg kreißte und ein Minimäuslein ward geboren. Es gilt weiter täterschutz vor Opferschutz und ich frage mich immer wieder, wieso diese Täterlobby so einen starken
Einfluss in Berlin hat. Zusätzlich lerne ich hieraus auch, daß man einen Politiker niemals daran erinnern sollte, was er früher einmal gesagt hat. Schon Luther sagte meines Wissens mal:“ we Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Und wenn ich richtig informiert bin, greifen die neuen Gesetze ja nicht bei alten Fällen?
das ist schon ein starkes Stueck-aber ehrlich gesagt haette es mich gewundert wenn es anders gekommen waere. Opfer werden einfach nicht ernst genommen.Nach wie vor gilt der Taeter mehr.Vielleicht haben alle verdraengte Aengste .Sehr bedauerlich fuer die kuenftigen ,aktuellen und alten Menschen mit Opfererfahrung. Ich mag die Taeter nicht,ich mag sie nicht. Ich will sie geaechtet wissen.
Da bei Anzeige wegen Vergewaltigung durch Ordensleute keine Vergewaltigung beim Opfer nachgewiesen werden konnte hat die Staatsanwaltschaft alles einstellen müssen. Hier klafft eindeutig auch noch eine Gesetzeslücke.
“ Wenn Gauben gefährlich wird “
http://www.ardmediathek.de/tv/Menschen-bei-Maischberger/Wenn-Glauben-gef%C3%A4hrlich-wird-Die-Macht-/Das-Erste/Video?documentId=24669560&bcastId=311210
An sich zeigt das, dass wir uns als Opfer auf die Justiz als Hilfs-Organ nicht verlassen können. Unsere Erfahrung wird nicht in gebührendem Maße gewertet. Ähnlich, wie in der Psychiatrie werden Opfer-Berichte wahrscheinlich auf ein vorstellbares Leid-Feld herunter relativiert, um der Vorstellungskraft von Menschen, die nicht damit zu tun haben, genügen zu können.
Ein heutiger Minister mag in seinem Amt nicht die Möglichkeit besitzen, eine persönliche Meinung von seinerzeit zum Maß zu erheben, weil er sein Wort den Gedankenströmungen seiner Seilschaft zum Gefallen anpassen muss — in dem Fall wohl zur Philosophie der Rechtswissenschaft beinicken muss. Vielleicht gibt es unter den Rechts-Wissenschaftlern verborgen auch Täter, oder Pädophile sitzen dort, wer kann es genau sagen? Anders würde man kaum verstehen, warum es für Mord an der Kindheit immer noch Verjährung geben soll.
Vielleicht sitzen am Kopf der Rechtswissenschaft zu wenige Mütter und Väter, oder die versuchte Sachlichkeit, und der Irrtum der Objektivität, die auch über das zerstörte Leben aller Missbrauchter hinweg sehen soll, um Täter’s Menschenwürden zu verteidigen, zählt höhere Werte.
Dem Durchschnittsbürger mag die Rechtswissenschaft samt ihrem Nimbus schwer zugänglich bleiben. Einmal mehr zeigt sie sich als fremdartiges, dem Menschen nicht weltnah befindliches Philosophier-Gebilde. Aber wenn sich Ignoranz und Erhabenheit über natürlich bestehende Ungerechtigkeit hinweg setzen, das fällt jedem unbelesenen Kleingeist auf.
Diese kurz geratene Entscheidung mit der Verschiebung des Gleichgültigkleitsmomentums in die höhere Jahreszahl hinein ist ein Grund mehr, den Rechtswissenschaften mit ihrem hehren Anspruch zu misstrauen.
Vielleicht sollte man ein unabhängiges Instrument zur Verfolgung ‚verjährter‘ Fälle schaffen.
Weiß jemand zufällig, wie eigentlich die Gesetzeslage in Österreich aussieht? Gibt es da eine Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung?
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Anmerkung vom netzwerkB Team:
Mehr dazu unter:
http://netzwerkb.org/themen/verjaehrungsfristen/osterreich-verjaehrungsfristen/
Lieber Norbert Denef, noch unter dem Eindruck des ARD-Berichts „brisant“ möchte ich Ihnen mit Dank sagen, wie unendlich viel Sie für unsere Sache getan haben und weiter tun. Auch wenn Justizminister Maas sein Versprechen gebrochen hat und wir jetzt eine Teilniederlage einstecken mussten: Wir werden nicht locker lassen, bis die Gesellschaft und der Gesetzgeber das Schweigegebot für die Opfer (Stichwort: Verleumdungsklagen) und die Priorität desTäterschutzes aufgeben!
@netzwerkB – Vielen Dank für den Link! Hmm… in Österreich scheint es bedeutend bessere Bestimmungen zum Verjährungsrecht zu geben. Dennoch natürlich wäre es „gerecht“ (wenn man bei Missbrauch überhaupt davon sprechen kann), in jedem Land und generell die Verjährung für sexuelle Gewalt aufzuheben, da die Folgen von diesem grausamen Verbrechen leider niemals verjähren! Es ist Mord an der Seele! Aber das haben Politiker bis heute noch nicht verstanden oder wollen es nicht…
Gastbeitrag von Dr. Fiala (Wien) aus
http://netzwerkb.org/2013/03/06/verjahrung-von-sexuellem-missbrauch-durch-kirchenangehorige-unpassend/ Zitat:
…Es haben fast alle Betroffenen mehrfach versucht auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Aber sie wurden nicht ernst genommen.
…es ist vollkommen unangebracht in diesem Zusammenhang von Verjährung im eigentlichen Sinn zu sprechen. Vielmehr sind der Missbrauch und die darauf folgende Vertuschung zwei Teile einer Tat. Die Vertuschung ist ein inhärenter Teil der ursprünglichen Tat des Missbrauchs und müsste genauso bestraft werden. /Zitatende.
VIEL wäre erreicht, würden diese Erkenntnisse von Juristen in Kirche und Staat nicht nur in Bezug auf kirchenangehörige Täter angewendet.
Kirchenangehörige aber haben die allererste Bring-Schuld EINZUGESTEHEN, mit ihrer Respektlosigkeit vor der Würde des Kindes/Jugendlichen ihre Machtposition schändlich missbraucht UND das Verbrechen damit aus der Institution heraus/hinaus in die weltweite Ausbreitung gehieft zu haben!
Zum „wahren Christentum“ wurden Kinder geprügelt, instrumentalisiert und verGEWALTigt.
Überlebende in und außerhalb von Kirchen entschieden selbst in vermeintlicher ‚Freiheit‘ mit Frust und Hass für oder mit Wut und Verzweiflung gegen Gewalt – wie die Umstände es gerade hergaben …
Die Gewalt-Kette muss noch erst aufgebrochen werden.
Jede Verjährung s.G. ist Gift für die gesamte Gesellschaft!
Wahrheitskommissionen können Versöhnung, Frieden, Neubeginn schaffen – das ergäbe dann gerechten Rechtsfrieden.
Herr Maas, die Stimmung zwischen den Menschen bestimmen Sie mit – mit Ihrem Wort …!
Sehr gut gesagt, genauso ist es eigentlich! Doch leider – so fürchte ich – zeigt uns die harte Realität, dass wir schon froh sein können, wenn wir in kleinen Schritten etwas erreichen. Daher nenne ich auch diese viel wert!
Aktiv werden sollten alle auch hier
https://www.change.org/p/manuelaschwesig-rsd-seminare-und-zuk%C3%BCnftige-einreise-von-julien-blanc-verhindern?utm_source=action_alert&utm_medium=email&utm_campaign=185121&alert_id=UYWmckNqIK_T0UU4PyhwvuZunWZuDvBDY8rwPVsOp5Tl%2FVYUsTa1cQ%3D mit möglichst vielen Unterschriften gegen blanke Gewalt.
Wer etwas verändern möchte, kann gern auch diese Petition „Vergewaltigung verurteilen! Für eine Reformierung des §177 StGB“
https://www.openpetition.de/petition/online/vergewaltigung-verurteilen-fuer-eine-reformierung-des-177-stgb
unterschreiben sowie durch Verbreitung unterstützen.
Vielen Dank für die Hilfe!