Die SPD Fraktion verbreitet Unwahrheiten über Verjährungsfristen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die SPD Fraktion verbreitet die Nachricht:

  1. Verjährungsfristen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sollen zukünftig verlängert werden.
  2. Alle schweren Sexualdelikte sollen zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren.
  3. Damit wird sehr vielen Opfern geholfen.

Alle drei Punkte sind sachlich und fachlich falsch, richtig dagegen ist:

  1. Heiko Maas hat als Bundesjustizminister einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach welchem lediglich die Hemmungsregelung vom 21. auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden soll – Verjährungsfristen werden nicht verlängert.
  2. Nur mit Todesfolge sollen zukünftig schwere Sexualdelikte nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren.
  3. Toten Opfern kann man nicht mehr helfen.

netzwerkB liegen nachweislich entsprechende Informationen vor, die den oben dargestellten Sachverhalt beweisen können.

Weiterführende Informationen:

Offenen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas, 06.11.2014:
Deutschland schützt seine Täter!

Antwortschreiben der SPD Fraktion, 06.01.2015:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2015/01/SPD-Fraktion_06-01-15.pdf

Übersicht Bundesrecht:
Verjährungsfristen in Deutschland


Für Rückfragen:
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