Der Bundestag hat am Freitag eine Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Opferverbände kritisieren, dass die Verjährungsfrist nicht komplett gestrichen wurde.

Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Dies sieht eine Änderung des Sexualstrafrechts vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedete. Damit ist es untersagt, solche Bilder zu kommerziellen Zwecken herzustellen oder anderen anzubieten, etwa in Tauschbörsen.

Für sogenannte Posing-Bilder, die Kinder in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, gebe es künftig klare Kriterien, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. O-ton Fechner („Wichtig ist mir, dass wir das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre erhöhen, das halte ich für eine wichtige Maßnahme. Und: das Erstellen, das Verbreiten und der Besitz von sogenannten Posing-Bildern wird künftig im StGB explizit als Kinderpornografie strafbar sein.“)

Ursprünglich hatte Justizminister Heiko Maas schon das bloße unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen bestrafen wollen. Hierzu war jedoch Widerstand aus dem Parlament gekommen. O-ton Fechner („Und – das ist mir auch wichtig, weil viele Eltern Sorge hatten, nach Medienberichten – wenn Eltern ihre kleinen Kinder, die nackt am Strand spielen im Familienurlaub fotografieren, dann ist das nicht strafbar, auch wenn solche Fotos verbreitet werden. Das war uns ganz wichtig, dass solche privaten Fotos nicht kriminalisiert werden.“)

Die Verjährung bei Kindesmissbrauch und anderen Sexualdelikten beginnt künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres eines Opfers. Taten können damit bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres verfolgt werden. Norbert Denef geht die Neuregelung nicht weit genug. Er ist Vorsitzender von Netzwerk B, einer Organisation von Missbrauchsopfern und nach eigenem Bekunden selbst Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Debatte verfolgte der 65-Jährige am Freitag mit einer symbolischen Schweigegeste, denn die Tatsache, dass es überhaupt eine Verjährungsfrist gebe, zwinge manche Opfer, für immer den Mund zu halten. O-ton („Weil, die Meisten schweigen viele Jahrzehnte lang: 30, 40, 50 Jahre. Und denen müssen wir Rechnung tragen. Wir dürfen keine Grenze setzen. Wie will man denen erklären: äh, Du hast Pech gehabt, Du bist jetzt gerade über diese Zeit hinweg. Du musst schweigen!“)

Auch der Linken-Abgeordnete Alexander Neu kritisierte die Verjährungsfrist. Das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie hält er für zu gering. O-ton Neu („Das ist eine symbolische Steigerung, ich hätte mir wesentliche mehr gewünscht: acht oder zehn Jahre. Ich glaube auch, dass wir in Deutschland darunter leiden, dass der Täter im Mittelpunkt steht und nicht das Opfer. ich glaube, da müssen wir umdenken, gewaltig umdenken.“)
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