Der Bundestag hat am Freitag eine Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Opferverbände kritisieren, dass die Verjährungsfrist nicht komplett gestrichen wurde.
Der Verkauf oder Handel mit Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Dies sieht eine Änderung des Sexualstrafrechts vor, die der Bundestag am Freitag verabschiedete. Damit ist es untersagt, solche Bilder zu kommerziellen Zwecken herzustellen oder anderen anzubieten, etwa in Tauschbörsen.
Für sogenannte Posing-Bilder, die Kinder in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, gebe es künftig klare Kriterien, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. O-ton Fechner („Wichtig ist mir, dass wir das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie von zwei auf drei Jahre erhöhen, das halte ich für eine wichtige Maßnahme. Und: das Erstellen, das Verbreiten und der Besitz von sogenannten Posing-Bildern wird künftig im StGB explizit als Kinderpornografie strafbar sein.“)
Ursprünglich hatte Justizminister Heiko Maas schon das bloße unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen bestrafen wollen. Hierzu war jedoch Widerstand aus dem Parlament gekommen. O-ton Fechner („Und – das ist mir auch wichtig, weil viele Eltern Sorge hatten, nach Medienberichten – wenn Eltern ihre kleinen Kinder, die nackt am Strand spielen im Familienurlaub fotografieren, dann ist das nicht strafbar, auch wenn solche Fotos verbreitet werden. Das war uns ganz wichtig, dass solche privaten Fotos nicht kriminalisiert werden.“)
Die Verjährung bei Kindesmissbrauch und anderen Sexualdelikten beginnt künftig erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres eines Opfers. Taten können damit bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres verfolgt werden. Norbert Denef geht die Neuregelung nicht weit genug. Er ist Vorsitzender von Netzwerk B, einer Organisation von Missbrauchsopfern und nach eigenem Bekunden selbst Opfer sexuellen Missbrauchs. Die Debatte verfolgte der 65-Jährige am Freitag mit einer symbolischen Schweigegeste, denn die Tatsache, dass es überhaupt eine Verjährungsfrist gebe, zwinge manche Opfer, für immer den Mund zu halten. O-ton („Weil, die Meisten schweigen viele Jahrzehnte lang: 30, 40, 50 Jahre. Und denen müssen wir Rechnung tragen. Wir dürfen keine Grenze setzen. Wie will man denen erklären: äh, Du hast Pech gehabt, Du bist jetzt gerade über diese Zeit hinweg. Du musst schweigen!“)
Auch der Linken-Abgeordnete Alexander Neu kritisierte die Verjährungsfrist. Das Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie hält er für zu gering. O-ton Neu („Das ist eine symbolische Steigerung, ich hätte mir wesentliche mehr gewünscht: acht oder zehn Jahre. Ich glaube auch, dass wir in Deutschland darunter leiden, dass der Täter im Mittelpunkt steht und nicht das Opfer. ich glaube, da müssen wir umdenken, gewaltig umdenken.“)
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Mehr auf netzwerkB:
Neues Sexualstrafrecht eine Farce
Deutschland schützt seine Täter!
Heute Regierende nehmen immer noch RÜCKSICHT auf Täter.
Heute Regierende müssen vor allen anderen … umdenken, gewaltig umdenken!!
„Immer mehr Sexualstraftäter werden gegen Ärzte-Votum entlassen
In Deutschland werden immer mehr Sexualstraftäter aus dem Maßregelvollzug entlassen, obwohl Ärzte sie weiterhin für gefährlich halten. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet, sind darunter auch mehrere Pädophile.“
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-11/32021011-immer-mehr-sexualstraftaeter-werden-gegen-aerzte-votum-entlassen-003.htm
Kommentar:
Ist es das, wenn Herr Justizminister Maas meint, er wolle noch mehr gegen sexualisierte Gewalt tun?
Der „Odenwaldskandal“ wird deshalb nicht aufgeklärt, weil die Betroffenen zum Schweigen gezwungen sind .Bisher ist nur die Spitze des Eisbergs bekannt.Und dabei wird es wohl bleiben.Die Odenwaldschule und ihre Protagonisten haben Glück gehabt-aber bei diesen Verbindungen in Politik und Justiz war nichts anderes zu erwarten.
Karl G., danke für den Link – das ist die Bankrotterklärung: ‚… man könne „dem Auftrag der Maßregel, die Bevölkerung zu schützen“ nicht mehr „in jedem Fall“ nachkommen. Auslöser der Liberalisierungswelle sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts‘- Zitatende.
Wann geht man endlich an die Wurzeln des Übels in diesem Rechts-Staat?
Manchmal wünschte ich mir, ich wäre wieder ein Kind mit meinem Leid und meiner Kraft von heute. Käme mir dann so ein Schwachkopf zu nahe und ich würde merken, worauf er hinaus will, würde ich mich vor diesem Schwachkopf dergestalt schützen, in dem ich ihn mit gezielten Handgriffen handlungsunfähig machen würde. Handlungsunfähig deshalb, weil er dann für andere Kinder in Zukunft ebenfalls keine Gefahr mehr sein kann. Das Bundesverfassungsgericht ist ja offensichtlich dazu nicht in der Lage. Da kann ich mir ja jetzt endgültig mit dem Grundgesetz den Arsch abputzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich einfach mal auf einen Auszug eines Interviews aus dem folgenden Link, mit der Bitte an netzwerkB ebenfalls nicht aufzugeben, hinweisen. Das ganze Interview ist übrigens sehens-, und hörenswert. Es geht los ab min 53:09 mit einer Sprechgeschwindigkeit enormen Ausmaßes von Ken Jebsen und endet mit der Antwort Albrecht Müllers von den nachdenkseiten in der min 55:37.
https://www.youtube.com/watch?v=B7WA89Y7q20
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Anmerkung von Norbert Denef:
Lieber Karl, Danke für den Hinweis – dass das Interview sehens-, und hörenswert ist.
KenFM hat übrigens auch den Leiter von „Kein Täter Werden“ interviewt. Ist auf seinem Youtube-Kanal zu finden.
Was hier vielleicht etwas untergeht, dieses Gesetz ist nicht wirklich themenbezogen.
Heise.de schreibt dazu „Statt von „bloßstellenden“ Fotos und Videos ist in der jetzt verabschiedeten Fassung von Bildaufnahmen die Rede, die die „Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen“. Außerdem fügte der Rechtsausschuss in den Kabinettsentwurf eine Passage ein, nach der das neue Verbot nicht für Handlungen gilt, „die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen“ und „der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“.“
Siehe http://www.heise.de/tp/artikel/43/43323/1.html
Im Klartext darf die Öffentlichkeit nicht darüber informiert werden, wenn Politiker während der Arbeitszeit/einer Rede etc. betrunken sind usw. Bildbelege sind dann strafbar.
Ich frage mich an der Stelle, ob da nicht ganz andere Konsequenzen gezogen werden sollten. Dazu sollte bspw. gehören, dass Diensthandys unverschlüsselt sein müssen und Inhalte auf Festplatten der Arbeitscomputer, sowie dienstliche Mailadressenspeicherplätze v. der Bundestagspolizei jederzeit kontrolliert werden können.
Politiker bekommen diese Handys/Computer aus Steuermitteln bezahlt u./o. gestellt. Da sollte man gerade, wenn hier so rumgeeiert wird, Transparenz erwarten.