SPIEGEL ONLINE 24.04.2012
Wie Traumata das Altern beschleunigen
Schreckliche Erfahrungen und andauernder Stress hinterlassen Spuren im Erbgut, das zeigt eine Untersuchung bei fünf- und zehnjährigen Kindern. Hatten die Kleinen Schlimmes erlebt, alterten ihre Zellen deutlich schneller.
Hier hat ein extremes Internetmobbing mit Massen E- mails stattgefunden, das jeder lesen sollte, wie fundamentalistische Christen ticken.
Folge schwerste psychische Traumafolgenerkrankung durch Internetmobbing und Vorangegangenes .
http://irrglaube.parlaris.com/ftopic6748.html
Der weisse Ringe schreibt, wegen möglicher Rechtsunsicherheit:
https://www.weisser-ring.de/internet/standpunkte/sozialrechtspolitische-forderungen/index.html
5. Psychische Folgen von Gewalt
Opfer von Gewalttaten erhalten bei psychischen Störungen nur dann Leistungen nach dem OEG, wenn sie nachweisen können, dass die psychische Belastung durch die Straftat verursacht worden ist. Dies stößt im Einzelfall auf erhebliche Schwierigkeiten. Das Bundessozialgericht hat deshalb in seiner Entscheidung vom 12.06.2003 (B 9 VG 1/02 R) ausgeführt, dass eine bestärkte Wahrscheinlichkeit für diesen Zusammenhang besteht, wenn ein Ereignis nach den medizinischen Erkenntnissen in signifikant erhöhtem Maße geeignet ist, eine bestimmte Erkrankung hervorzurufen. Grundlage für die Beurteilung ist Ziffer 71 der „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“. Eine solche bestärkte Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn im Einzelfall nach Maßgabe der in den Anhaltspunkten festgestellten allgemeinen medizinischen Erkenntnissen die Tatsachen im konkreten Fall einen Ursachenzusammenhang begründen.
Das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht hatten seit langem eine demokratische Legitimation der Anhaltspunkte gefordert. Die Anhaltspunkte wurden zum 01.01.2009 in die „Versorgungsmedizin-Verordnung“ überführt. Hiermit nicht verbunden war eine Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Ferner wurde der Teil „Kausalitätsbeurteilung bei einzelnen Krankheitszuständen“ nicht in die Anlage zur Verordnung aufgenommen. Hierdurch kann eine erhebliche Rechtsunsicherheit hervorgerufen und die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis gefährdet werden.
Der Bundesrat hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, zeitnah nach Inkrafttreten der Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Ländern in einen Dialog zur Überarbeitung und Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Beurteilung der Ursachenzusammenhänge einzutreten.
Der WEISSE RING fordert daher die Ergänzung der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung um die bisherige Kausalitätsbestimmungen, insbesondere der Nummer 71 der Anhaltspunkte und ihre Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.