Frankfurter Rundschau 25.08.2011
Autor: Jörg Schindler
Als ein Erzieher aus Witten in Verdacht gerät, sich an Kleinkindern zu vergehen, ermitteln die Kriminalbeamten auf fragwürdige Weise. Und den Eltern wird geraten, die Anzeige zurückzunehmen. Sie sind entsetzt.
Witten – Es ist der Nikolausabend des letzten Jahres, als Michael und Claudia Zimmer* den Boden unter den Füßen verlieren. Gerade will der Vater seiner Tochter Paula den Schlafanzug überstreifen, als diese auf einmal Herr F. zu ihm sagt. Aber Paula, sagt Michael Zimmer, ich bin doch der Papa. Was ist denn mit Herrn F.? Der steckt mir immer den Finger in die Mumu, das tut weh. Bejamin F. ist Erzieher in Paulas Kindergarten. Paula ist vier Jahre alt.
Die Zimmers sind geschockt. Dann greifen sie zum Telefon, informieren die Leiterin des Kindergartens und andere Eltern. Sie wollen wissen, was da los ist. Sie wollen Hilfe. Und wenn stimmt, was sie zu diesem Zeitpunkt selbst kaum glauben können, dann wollen sie, dass der Täter bestraft wird.
Acht Monate später sitzt Claudia Zimmer in der Küche und sagt: „Ich habe die Kapitulation des Rechtsstaates erlebt.“
Am Freitag wird vor dem Landgericht Bochum die Strafsache 36 Js 533/10 gegen Benjamin F. verhandelt. Es ist ein Fall, der beispielhaft zeigt, wie sexueller Missbrauch Behörden, Ermittler und sogenannte Experten überfordert. Ein Fall, wie er schon hundertfach vor deutschen Gerichten verhandelt wurde – wenn es denn überhaupt zum Prozess kam. Es ist ein Fall, der keine Aufmerksamkeit erregen wird, weil da kein Monster vor Gericht steht, sondern ein gewöhnlicher Päderast.
Selbstanzeige auf dem Revier
Im Advent 2010 überschlagen sich in Witten, wo Paula in den Waldorf-Kindergarten geht, die Ereignisse. Auch Karin Koch, eine Freundin der Zimmers, hat inzwischen von ihrer fünfjährigen Tochter Siri erfahren, dass Herr F. sie mehrfach ausgezogen und an der Scheide geküsst habe. Herr F., der unheimlich nett sei, mache das „bei jedem“, sagt das Kind. Andere Eltern fragen bei ihren Kindern ebenfalls nach. Sie bekommen beunruhigende Antworten.
Benjamin F., 25 Jahre alt, ist zu dieser Zeit bereits vom Dienst suspendiert. Für ihre Tochter sei es eine Horrorvorstellung, diesem Menschen je wieder zu begegnen, sagt Claudia Zimmer. Sie habe Paula versprochen, dass das niemals passieren wird. Am 10. Dezember erstatten sie und Karin Koch bei der Polizei in Witten Anzeige. Kurz darauf übernimmt den Fall das Bochumer Fachkommissariat für Sexualdelikte – kurz KK12.
Noch bevor die Ermittler die Kinder befragen können, eilt ihnen, wie es scheint, das Glück zur Hilfe. Am 14. Dezember erscheint Benjamin F. mit seinem Anwalt auf dem Revier, um Selbstanzeige zu erstatten. Ja, räumt er ein, er habe über einige Wochen Paula ausgezogen und an der Scheide gestreichelt. Vielleicht zehn Mal, vielleicht auch ein paar Mal mehr. Einmal sei dies „intensiver“ gewesen – da habe er dem Mädchen „an der Scheide Küsschen gegeben“. In sie eingedrungen aber sei er nie. Andere Kinder habe er auch nicht missbraucht, sich lediglich „Distanzlosigkeiten“ zuschulden kommen lassen.
Für die Beamten scheint der Fall damit klar. Es gibt ein Opfer. Es gibt einen geständigen Täter. Aber es gibt auch ein Problem. Die Berichte der Kinder nämlich, so weit sie von ihren Eltern wiedergegeben wurden, sprechen eine völlig andere Sprache. Demnach soll sich F. an jedem der neun Kinder in der betreffenden Gruppe zur Mittagsschlafstunde vergangen haben. Da sei mehr gewesen als Streicheln und Küssen. Und das bereits seit dem Jahr 2009. Dann aber handelte es sich hier nicht um einen minderschweren Fall von sexuellem Missbrauch, sondern um schweren sexuellen Missbrauch in unzähligen Fällen. Beim Strafmaß liegen dazwischen Welten. Es müsste der Beginn einer umfassenden, behutsamen Ermittlungstätigkeit sein.
Die Ermittlungen aber übernimmt in diesem Fall zunächst ein Beamter, der den Eltern leichthin mitteilt, dass er erst seit kurzem beim KK12 sei und vorher jahrelang in der Pressestelle der Polizei saß. Fortan häufen sich die Merkwürdigkeiten. Polizisten kündigen sich an, um mit den zum Teil schwer traumatisierten Kindern zu reden – und erscheinen dann nicht. Eine Hausdurchsuchung beim Täter, der noch bei seiner Mutter wohnt, lässt wochenlang auf sich warten, obwohl mehrere Kinder von zwei Handys berichten, die Herr F. immer zur Mittagsstunde repariert habe. Es wäre also durchaus denkbar, dass er Fotos angefertigt hat. Dem Hinweis eines Jungen, dass auch ein koreanisches Mädchen betroffen sei, das schon seit mehr als einem Jahr nicht mehr den Kindergarten besucht, wird nie nachgegangen. Deshalb wird auch nie geklärt, wann genau Benjamin F. mit seinen Übergriffen begonnen hat.
Die Verwunderung der Eltern steigert sich noch, als im Kindergarten ein Informationsabend stattfindet, an dem auch eine Vertreterin des Jugendamtes, die Leiterin des KK12 und ein Kinderpsychologe aus Herdecke teilnehmen. Zu ihrer Verblüffung erfahren die Eltern dort, dass das Ermittlungsverfahren ihren Kindern schaden könne. Sie sollten sich daher überlegen, die Anzeige zurückzunehmen. Der Psychologe prophezeit, in einem halben Jahr hätten die Jungen und Mädchen das Ganze sicher vergessen. Mehrere Eltern erinnern sich zudem an eine Aussage der KK12-Leiterin, wonach sie im bevorstehenden Prozess ohnehin „keine Chance“ hätten. Von der Kommissariatsleiterin selbst kann man zu diesen Vorwürfen nichts erfahren. Bis zum Prozessende will sich im Polizeipräsidium Bochum niemand zu dem Fall äußern.
„Nach diesem Abend“, sagt Claudia Zimmer, „war mir klar, dass da nicht mehr viel passieren wird.“
Kurz darauf, es liegen mittlerweile mindestens vier Anzeigen gegen F. vor, werden einige Kinder zur Aussage aufs Revier bestellt. Was sich dort abspielt, hält Karin Koch bis heute für skandalös. Eine Beamtin habe ihre Tochter Siri belehrt, dass sie auf keinen Fall lügen dürfe, und gesagt: „Du sollst über Herrn F. nichts erzählen, was nicht stimmt.“ Dann habe man Siri in ein karges Zimmer geführt und sie als Mutter ausgesperrt. Siri sagt an diesem Tag nichts, was Benjamin F. belasten könnte. Nicht, dass sie an der Scheide angefasst und geküsst worden sei. Nicht, dass F. mit Drachen und dem Tod ihrer Mutter gedroht habe. Nicht, dass andere Kinder von ihm berührt wurden. Nichts.
Kein Tatnachweis möglich
Auch Paula, in deren Fall F. geständig ist, kann sich bei der Polizei an nichts mehr erinnern. Sie sei dort erstarrt, sagt ihre Mutter. Allen anderen Kindern geht es genauso. Dass die Eltern die Erinnerungen ihrer Kinder zum Teil per Videokamera aufgezeichnet haben, bringt ihnen nichts. Vor Gericht wären die Filmaufnahmen wertlos, weil ein Manipulationsverdacht nicht ausgeschlossen werden kann. Lediglich das Kindergartenkind Aaron, das etwas älter als die anderen ist, liefert den Beamten verwertbare Aussagen – darunter die, dass er mehrfach von F. am Penis gestreichelt worden sei und dass ihm das wehgetan habe, weil F. so „harte Hände“ habe. Allein dieser Schilderung und dem Geständnis des übergriffigen Erziehers ist es zu verdanken, dass es nun überhaupt noch zu einem Prozess in der Sache kommt. Allerdings, so die Staatsanwaltschaft, habe sich der Tatnachweis des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht führen lassen.
Mitte Februar 2011 schreiben sechs Elternpaare, verwirrt und frustriert durch die Ereignisse, dem Polizeipräsidium einen Beschwerdebrief. Zwei Monate später werden sie zu einem Gespräch geladen, dessen Ergebnisse der nun leitende Kriminaldirektor schriftlich festhält. Er räumt in dem neunseitigen Schreiben zwar unumwunden mehrere Ermittlungspannen ein. So habe die Schulung eines Vernehmungsbeamten länger zurückgelegen, ein Kindervernehmungszimmer gebe es nicht mehr, da im alten „weder Raumkonzept noch Technik zeitgemäß“ gewesen seien. Auch die zu späte Hausdurchsuchung rügt der Beamte, überrascht die Eltern aber mit der Auskunft, dass dadurch „vermutlich kein Beweismittelverlust“ entstanden sei. Zudem zeigt er sich überzeugt davon, dass von dem frei herumlaufenden Täter F. „nach polizeilicher Bewertung keine Gefahr ausgeht“. Die Betroffenheit der Eltern sei „verständlich, aber nicht unbedingt sachlich begründet“.
Die Eltern haben sich ihrerseits Notizen von diesem Gespräch gemacht. Sie sagen heute unabhängig voneinander, der Beamte habe sie mit den Worten abgespeist, ihre Kinder hätten „keine Opferwahrnehmung.“ Benjamin F. werde im Übrigen sicher nicht ins Gefängnis kommen. Und: „So ein schlechter Mensch scheint er ja nicht zu sein.“
Claudia Zimmer kann es bis heute nicht fassen. Was sie in acht Monaten erlebt habe, seien „tausende Missstände, Defizite, Verarschungen“. Sie habe den Eindruck, Täter würden hierzulande mehr geschützt als Opfer.
„Ich kenne solche Fälle noch und nöcher“, sagt Ursula Enders von der Beratungsstelle Zartbitter in Köln. Ahnungslose Ermittler, kaltschnäuzige Beamte, hartherzige Richter – das sei bundesdeutscher Alltag, sobald es um den sexuellen Missbrauch kleiner Kinder gehe. Die meisten Beratungsstellen rieten in solchen Fällen daher tatsächlich von Anzeigen ab – und zwar einzig und allein, um die Kinder zu schützen. Der Missbrauch der Allerjüngsten sei in der Praxis oft ein „straffreies Delikt“: Wer Drei-, Vier-, Fünfjährige missbrauche, müsse selten Konsequenzen fürchten.
Dabei wäre es gar nicht so schwer, Tätern auf die Schliche zu kommen, sagt Ursula Enders. Studien belegten schon lange, dass Kinder zwar nicht unbedingt chronologisch exakt von Taten berichten, das Kerngeschehen aber sehr wohl schlüssig schildern können. Dafür freilich bedürfe es geschulter Ermittler, die sich in einem kinderfreundlichen Umfeld behutsam an die Wahrheit herantasten müssten. So steht es auch in einer Handreichung des Bundesjustizministeriums, die bereits unter Ressortchefin Herta Däubler-Gmelin erarbeitet wurde. Den wenigsten Experten ist sie bis heute vertraut.
Lebenslänglich für die Opfer
„Bedrucktes Papier allein reicht nicht“, sagt Christine Bergmann, die Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Es sei verblüffend, an wie vielen Stellen im System es hapere. Im vergangenen Jahr hatte die SPD-Politikerin einen ganzen Katalog mit Pleiten und Pannen zusammengestellt. Sie hofft noch immer, dass ihre Nachfolger in Regierungsämtern endlich vernünftige Schlüsse daraus ziehen: „Wir müssen doch Interesse daran haben, dass solche Fälle angezeigt werden“, sagt Christine Bergmann. „Das ist ja sonst fast eine Aufforderung an Täter weiterzumachen“. Den Opfern werde damit ein zweites Mal Gewalt angetan. „Die haben ohnehin schon lebenslänglich.“
In Witten hat sich die Wut daher bis heute nicht gelegt. Dort wissen die Eltern nicht, ob für ihre Kinder die Sache bereits ausgestanden ist. Claudia und Michael Zimmer haben für ihre Tochter Paula, heute fünf Jahre alt, eine Therapie organisiert. Andere betroffene Eltern sind mit ihren Kindern mehrfach in Beratungsstellen gewesen. Eine Mutter hat mit ihrer Tochter einen Heiler aufgesucht, der riet, sofort alle Verbindungen zum bisherigen Leben zu kappen. Aaron, der wichtigste Belastungszeuge im Prozess gegen Benjamin F., ist mit seiner Mutter nach Spanien gezogen. „Hier ist er endlich wieder so, wie er mal war“, sagt sie. Dem Prozess werden beide fernbleiben, es zieht sie nichts mehr zurück nach Witten.
Dort wird Benjamin F. am Freitag vermutlich eine Bewährungsstrafe bekommen. Dann darf er wieder nach Hause. Er lebt sieben Gehminuten vom Kindergarten entfernt.
*Namen von Eltern und Kindern geändert.
Ja, so läuft das in Deutschland. Einen Nachbarsjungen und meinem Sohn hat bei der Vernehmung ein ziemlich suspekter Polizist angeschrien und gesagt sie sollen nicht lügen. Der Polizist hat die Kinder regelrecht eingeschüchtert. Das sollte vielleicht so sein, damit die Kinder keine verwertbaren Aussagen machen. Man versucht von allen Seiten die Kinder und die Eltern zu manipulieren, um somit die Täter zu schützen. Bei dem Fall in Witten spielen viele Institutionen zusammen, damit der Täter straffrei davon kommt.
… seit 40 Jahren NICHTS, aber auch genau GAR NICHTS dazu gelernt!
… „Im Westen nichts Neues“!!!
… und klar: Es menschelt überall – – wie aber soll sich noch ein Mensch unter solchen Vorzeichen trauen professionelle Hilfe anzunehmen? – zumal, wenn Eltern wie diese aus Witten von angeblichem Fachpersonal noch im Jahr 2011 derart abserviert werden konnten …!
Wer weiß denn, was man hinter verschlossenen Türen mit den kleinen Kindern erst „ver-anstaltet“ hat …?
Hier erkenne ich hintergründig wieder eine Ähnlichkeit zu den genannten Skandalen in „Die Abschaffung der Psychotherapie“ …
Wie mich das alles nur noch be-elendet!!
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/vermischtes/356111/356112.php
HEUTE IST DIE VERHANDLUNG
Waldorfkindergärten sind für Pädokriminelle ein besonders geeignetes Umfeld!
Laut der Waldorfpädagogik sollen die Kinder im Kindergartenalter ganz viele Märchen vorgelesen bekommen und sich in diesen Märchenwelten bewegen. Sogar in den ersten Schulklassen soll durch ständige Beschäftigung mit Märchen und Mythen der Unterschied zwischen Fiktion und Realität explizit verwischt werden. Man könnte sogar sagen, daß der Hauptunterrichtsstoff aus Märchen und Mythen besteht in den ersten Klassen (dazu kommt die verheerende Moral und das Frauenbild, die in den Märchen vermittelt werden)
Bisher war mir nicht klar, wozu das gut sein soll. Jetzt weiß ich es:
Das Kind soll verwirrt werden.
Einem Waldorf-Kind wird man nicht glauben, wenn es von sexuellen Übergriffen erzählt. Man wird sagen, daß es „phantasiert“. So hat auch ein Kind, das im Waldorf-Elternhaus sexualisierte Gewalt erlebt kaum Chancen in der Schule Hilfe zu bekommen.
Und noch eine weitere Tatsache macht das Waldorf-Umfeld zu einem für Pädokriminelle geeigneten:
Waldorf-Eltern sind oft sehr begeistert und engagiert für ihre Schule und halten deshalb solche Straftaten für noch weniger wahrscheinlich in diesem „behüteten“ Umfeld.
Es würde mich nicht wundern, wenn noch einige Pädokriminelle im Waldorf-Umfeld enttarnt würden. Dort sind die Schweigemauern besonders hoch, wie bei allen anderen Sekten auch.
@ hildegard
Ich begreife das alles nicht,,,,vor fast dreissig jahren bedeutete es für mich etwas die lehre von rudolf steiner anzuschauen,,,,udo renzenbrink mit seiner alternativen ernähurng,,,,,,,,die ganzen weleda heftchen die man in reformhäusern bekam,,,,,und seh ich den „komischen“ öko Typen“ aus dem provinznest hier mit ganz anderen augen,,,,,
wie schrecklich alles,,,,,damals wollte ich mich aus den fängen der familie befreien und flüchtete mich in dieselbe Resonanz,,,,,nur mit einem anderen Gesicht.
Jetzt weiss ich auch warum ich ständig „getriggert“ war,,,,,,es war das gleiche spiel wi in der familie, ich bekam vermientliche liebe und mein Körper liess mich die sprache der gefühle fühlen,,,,,nur leider konnte ich sie nicht interpretieren,,,,,weil alles zu verwirrend und zu ausgefeilt war.
Ein Offenbarungseid für die Polizei und Justiz, ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Vollkommen unverständlich, dieser unsensible und ignorante Umgang.
Der Täter ist letztendlich doch noch verurteilt worden. Ich denke, es war richtig, das die Betroffenen den Fall angezeigt haben trotz aller Widrigkeiten. Nur durch das Bekanntwerden von solchen Misständen kann es Veränderung und Hoffnung für andere geben.
Es ist gut zu erfahren, das die Eltern ihren Kindern geglaubt haben und etwas unternommen haben. Meine Eltern haben mir nie geglaubt und sagen heute noch, daß sie auf keinen Fall irgenetwas gegen den Täter unternommen hätten.
Warum Waldorfkindergärten ein besonders geeignetes Umfeld sein sollen, mehr als die eigenen vier Wände oder sonstige Institutionen, ist mir nicht so klar. Meine persönliche Erfahrung mit anthroposophisch orientierten Menschen war bisher positiv, sensible und offene Menschen, die mir bisher noch nicht den Rücken zugedreht haben, mich in der schlimmsten Zeit gestützt haben. Ich kann der Verallgemeinerung und Vorverurteilung nicht zustimmen.
Der Täter hat 21 Monate auf Bewährung bekommen. Im Oktober wird er selbst Vater.
http://www.derwesten.de/staedte/witten/Kindesmissbrauch-Bewaehrungsstrafe-fuer-Erzieher-id4999905.html
Gegen die Kripo-Beamten hätte man Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen sollen.
Ein Welt Online Bericht vom 24 04 2010
Das paßt zum Thema: Du sollst nicht lügen.
Vatikan erlaubt Sex mit Kindern ab zwölf Jahren
Der Vatikanstaat hat in Europa das niedrigste Schutzalter für Kinder. Es liegt bei 12 Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 und in der Schweiz bei 16. Das Schutzalter legt fest, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene und Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben dürfen.
Unter dem Druck des Missbrauchsskandals bekennt sich die katholische Kirche neuerdings lautstark dazu, dass der Staat für die Aufklärung von Straftaten zuständig ist. Um dem Verdacht entgegenzutreten, Übergriffe könnten innerkirchlich vertuscht werden, stellt der Vatikan immer wieder klar: Bei der Aufarbeitung des Skandals soll weltliches Recht strikt beachtet, sollen Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden.
Papst Benedikt XVI. Segen „Urbi et Orbi“
Foto: dpa Hoch über der Vatikanstadt: Papst Bendikt XVI. beim Ostersegen „Urbi et Orbi“
Doch für Kinder, die im Vatikan selbst leben, ist das eigentlich keine beruhigende Nachricht. Der Vatikanstaat hat nämlich das niedrigste Schutzalter für Kinder in ganz Europa. Es liegt bei zwölf Jahren, in Deutschland dagegen bei 14 Jahren, in der Schweiz sogar bei 16 Jahren.
Als Schutzalter bezeichnet man die Altersgrenze für Kinder, ab der Erwachsene und Jugendliche unter Umständen sexuelle Beziehungen mit ihnen haben dürfen. Sprich: In Deutschland macht sich jeder strafbar, der an einem zwölf- oder dreizehnjährigen Kind sexuelle Handlungen vornimmt – ganz egal, ob es einwilligt oder nicht.
Im Vatikanstaat wäre das unter Umständen straffrei, etwa wenn kein Abhängigskeitsverhältnis zwischen den Partnern besteht. Grund ist ein juristisches Überbleibsel aus dem 19. Jahrhundert. Damals lag im italienischen Strafrecht die Altersgrenze für Sex bei zwölf Jahren.
Als der Vatikan sich 1929 in seiner heutigen Form gründete, übernahm er das italienische Strafgesetzbuch mit dieser Regelung. Es ist bis heute das weltliche Recht für vatikanische Staatsangehörige, gilt also parallel zum Kanonischen Recht für Kirchenangehörige.
Mittlerweile wurden zwar unterschiedliche Dinge geändert, zum Beispiel wurde die Todesstrafe abgeschafft. Aber das Schutzalter blieb bestehen – anders als in Italien, wo das Mindestalter schon vor Jahrzehnten auf 14 angehoben wurde.
Einige Rechtsgelehrte vertreten die Ansicht, dass es sich nur um eine Kuriosität ohne Bedeutung für die Praxis handelt: Es gibt zwar Kinder im Vatikan, denn dort leben nicht nur Geistliche, sondern auch Familien von Vatikanangestellten oder Offizieren der Schweizergarde.
Aber es dürften sehr wenige sein, der kleinste Staat der Welt hat insgesamt nur knapp 1000 Einwohner. Es ist nicht bekannt, ob die einschlägigen Strafartikel 331 und 333 des Codice Penale überhaupt schon einmal in einem vatikanischen Fall angewendet wurden.
Doch Kritiker bezweifeln, dass die Sonderregelung wirklich nur aus Unachtsamkeit oder Gleichgültigkeit beibehalten wird. Juristen wie der Wiener Professor Manfred Nowak gehen davon aus, dass die katholische Kirche das Schutzalter bewusst niedrig gewählt hat.
Nowak verweist auf Malta und Spanien. Malta hat als einziges europäisches Land ein ebenso niedriges Schutzalter wie der Vatikan. Spanien hatte noch bis vor sieben Jahren die gleiche Regelung, mittlerweile wurde die Altersgrenze auf 13 Jahre erhöht. Kein Land in Europa ist so stark katholisch geprägt wie Malta und Spanien – und der Vatikan.
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Dazu meine Botschaft
Mir fehlen dazu ganz persönlich die Worte um das auszudrücken was ich dabei empfunden habe: Es ist kein Hass, sondern mehr ein Ohnmachtsgefühl von unendlicher Leere und Mitgefühl für all die davon betroffen sind und sich nicht wehren können. Ja schämen sich unsere Artikel 1 gelöblichen Abgeordneten denn überhaupt nicht mehr, wenn sie es zulassen das der höchste Vertreter vom Vatikan im Bundestag eine Rede hält, wenn man soetwas liest?
Wahrscheinlich wird der sich dann an seinem eigenen Kind vergehen, sobald er Gelegenheit dazu hat. Pädophile können (und wollen) mit ihrem perversen Tun nicht aufhören. Der „Erzieher“ hat behauptet, dass er die Missbrauchshandlungen an den kleinen Kindern spannend und richtig fand. Warum bekommt der Straftäter nur eine Bewährungsstrafe? Der müßte sofort eine Haftstrafe antreten u. anschließend in Sicherungsverwahrung, zum Schutz der Kinder.