DER WESTEN 24.08.2011
Tobias Blasius, Angelika Wölke
Krefeld/Düsseldorf. Nach seiner Verurteilung in Chile will der frühere Arzt der Sekte Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, nach Krefeld ziehen. Trotz eines internationalen Haftbefehls wegen Beihilfe zum Missbrauch, ist die deutsche Justiz machtlos.
Ich begreife nicht, warum man gegen ihn in Deutschland nicht wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ermitteln kann. Das gilt doch auch für im Ausland verübte Verbrechen, oder nur für die NS-Zeit?
Weiss jemand aus juristischer Sicht Genaueres dazu?