Frankfurter Allgemeine 6.11.2010
Margot Wallström – Den Opfern eine Stimme
Von Kai Ambos
Die jüngste Welle sexueller Gewalt gegen Frauen im Osten der Demokratischen Republik Kongo stellt die Glaubwürdigkeit des Völkerrechts wieder einmal auf eine harte Bewährungsprobe. Waren die Täter der Massenvergewaltigungen vor einigen Monaten paramilitärische Milizen, darunter auch die in Deutschland aktive Hutu-Miliz FDLR (“Forces Démocratiques de la Libération du Rwanda“), sollen vor einigen Wochen kongolesische Regierungstruppen die Täter gewesen sein. Margot Wallström, die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten, beklagte in ihrem Bericht vor dem UN-Sicherheitsrat gerade die weitverbreitete Straflosigkeit für solche Verbrechen. „Verzögerte Gerechtigkeit“, so Wallström, bedeute für die betroffenen Opfer nicht nur „verweigerte Gerechtigkeit“ sondern eine „Fortsetzung des Terrors“.
Der internationalen Gemeinschaft fehlt es allerdings nicht an (straf)rechtlichen Instrumenten, um gegen solche Taten vorzugehen. Wurden Sexualverbrechen vom traditionellen humanitären Völkerrecht zunächst nur als Verstöße gegen die Ehre und Würde der Opfer verboten, hat der UN-Sicherheitsrat erstmals im April 1993 aufgrund der Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien Massenvergewaltigungen explizit verurteilt und sich seitdem immer wieder mit dem Thema befasst. Auf originär strafrechtlicher Ebene haben die Statuten der in den neunziger Jahren gegründeten UN-Ad-Hoc-Tribunale erstmals Sexualverbrechen kodifiziert. Auch das im Jahre 2000 gegründete Sondertribunal für Sierra Leone hat diese Taten als Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt und ferner Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, erzwungene Prostitution, erzwungene Schwangerschaft und jegliche andere Form sexueller Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfasst. Das im Jahre 1998 verabschiedete und 2002 in Kraft getretene Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthält nun „Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation“ und vergleichbaren Formen sexueller Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Auf dieser Grundlage haben wiederum zahlreiche Vertragsstaaten nationale Gesetze erlassen.
Warum ist es dann nicht möglich, sexuelle Verbrechen an Kindern als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu definieren?
Zitat FAZ:
Margot Wallström, die UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten, beklagte in ihrem Bericht vor dem UN-Sicherheitsrat gerade die weitverbreitete Straflosigkeit für solche Verbrechen. „Verzögerte Gerechtigkeit“, so Wallström, bedeute für die betroffenen Opfer nicht nur „verweigerte Gerechtigkeit“ sondern eine „Fortsetzung des Terrors“. Zit-ende
Ich bin der Meinung, alle sexualisierte Gewalt geht aus von der Gewalt, die Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene im erzwungenen Umgang mit Waffen und deren Einsatz gegen einen erklärten Feind in staatlichem Auftrag erleiden und erlernen – zwecks Kriegsführung.
1956 wurde Wehrdienst als ’nur zu Verteidigungszwecken‘ begründet, nachdem er soeben noch im Dienste des Arier-Wahns gestanden hatte …
Das Militär braucht nicht Menschen, es braucht Maschinen – damals wie heute. Um als perfektes Rädchen in dieser Militärmaschinerie zu funktionieren, wird den Männern und Frauen ihr Mensch-Sein weggedrillt, bis sie selbst sich nicht mehr zuständig fühlen KÖNNEN, ja nicht einmal mehr selber FÜHLEN können; denn die Zuständigkeit für’s Fühlen übernimmt ja der Befehlshaber!
Viel zu kurz gegriffen also, Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur als Verbrechen IM Krieg zu beklagen. Die Verbrechen im letzten Welt-Krieg enden noch längst nicht da, wo wir heute stehen:
Deshalb klage ich die Folge-Verbrechen dieser fühllos gemachten Kriegs-Teilnehmer einer Wehrmachts-Generation an, die diese an uns Kinder, Enkel und Urenkel weiter gegeben haben.
Wir, die Überlebenden eines Krieges, den wir selbst nicht erlebten, wir klagen an …