WELT ONLINE 22.04.2010
Von Miriam Hollstein
Berlin – Um eine heikle Angelegenheit ging es gestern bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Linke haben unabhängig voneinander einen Antrag zur Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes gestellt. Dort soll aufgenommen werden, dass niemand wegen „seiner sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf. Um wen es dabei geht, ist in den Anträgen formuliert: „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.
Doch während Homosexuellenverbände erwartungsgemäß den Verstoß begrüßten, warnen Juristen und Kinderschutzverbände vor der Änderung. „Vage“ nennt Klaus Gärditz, Professor für öffentliches Recht an der Bonner Friedrich-Wilhelms-Universität, den Begriff der „sexuellen Identität“ und verweist darauf, dass auch Pädophile diesen für sich in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sei die individuelle sexuelle Veranlagung bereits ausreichend verfassungsrechtlich geschützt. „Es ist kein gutes Signal, wenn die Verfassung mit einer Formulierung geändert wird, die es Pädokriminellen ermöglichen könnte, eigene Rechte einzufordern“, sagte auch Georg Ehrmann von der Deutschen Kinderhilfe der WELT. „Hier sollte auch im Interesse der Homosexuellenverbände jeder falsche Eindruck vermieden werden.“
tja, das kommt davon, wenn man die Argumentationen von Kriminellen übernimmt und von Fachleuten wie Beier, die aus Marketing-Gründen ihre Argumentation übernimmt, die seien halt so („in Gottes Garten gewachsen“), damit man ordentlich Klienten hat und staatliche Subventionen. Da wird aus dem Deckmäntelchen, das aus Kompensationsmechanismen für tiefgehende Störungen (meist durch das Erleben von Gewalt) eine Veranlagung macht, schnell mal ein ehrwürdiger Talar. Aber mit „sexueller Identität“ hat das so wenig zu tun wie Pädosexualität mit „Liebe“ oder überhaupt Sexualität. Dass Homosexualität angeboren sei, ist ja übrigens auch eher eine These, die entstanden ist, um endlich Ruhe zu haben vor den Leuten, die Homosexuelle therapieren wollen. Das ist ja recht, weil Homosexualität alle Beteiligten glücklich macht. Dass Pädosexuelle diese Argumentation führen, gehört zu ihren Verdrängungs- und Rechtfertigungsmechanismen.
Was meinen die Antragssteller dieser 3 Parteien mit dem Ausdruck „seiner sexuellen Identität“? Offensichtlich nicht den Unterschied zwischen Mann und Frau. „Die Art und Weise des Auslebens seiner Sexualität soll dem Menschen ohne Diskriminierung frei gestellt sein“. Ist es das, was man ausdrücken will? In der Tat schützt das Grundgesetz von 1948 grundsätzlich gegen Diskriminierung aus rassistischen, sexistischen Gründen. Doch sollten wir nicht vergessen, dass bis in die 60er Jahre das Ausleben der Sexualität zwischen zwei Männern und zwischen zwei Frauen strafrechtlich verfolgt wurde. Das Grundgesetz gibt nur den Oberbau. Die Grenzen zwischen erlaubten und verbotenen Handlungen sind immer durch andere Gesetze geregelt. Insofern sehe ich nicht, weswegen dieser Antrag gestellt wird. Es wäre besser, es würde von denselben Parteien ein Antrag auf Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierten Mißbrauch an Kindern gestellt. Dies wäre eine konkrete Handlung für mehr Gerechtigkeit.
Will die Politik schon mal vorbeugen, um der Flut der Anzeigen Herr zu werden, die auf sie zukommt aufgrund der aufgedeckten Fälle???
Will die Politik schon mal vorbeugen, um die Pädokriminelle (siehe z. B. Europarat Cohn Bendit) http://www.pi-news.net/2009/06/die-kleinen-freuden-des-daniel-cohn-bendit/in ihren eigenen Reihen zu schützen???
Will die Politik schon mal vorbeugen, dass Betroffene und Opfer von sexuellen Missbrauch Forderungen stellen???
Wozu soll dieses Gesetz dienen???
Sarah M.
Hallo Sarah, der Link funktioniert leider nicht mehr, aber wie wäre es mit diesen beiden:
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2001/maijuni-2001/ich-hatte-lust-2001-03/
http://www.blip.tv/file/2230329 Der Link funktioniert nicht mehr –>; Admin vom 16/10/2023
Zurzeit sind aber noch weitere Wölfe im (wissenschaftlichen) Schafspelz unterwegs, die auf pädophilenfreundliche Kollegen verweisen. Ein Link hierzu:
http://www.scribd.com/doc/30025315/Starke-Sexualforscher-Lobby-Pornografie-schadet-Jugendlichen-nicht-wenig
Hinweis: Die Links dort können kopiert werden, wenn man unter dem Text auf das „I“ klickt.
Ich bin Mitglied in der Partei die Linke. Ich unterstütze diesen Antrag nicht. Diese Frage, wie auch die der „Gleichstellung“ von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit Ehen sind noch nicht genügend in der Partei diskutiert worden, wie auch die Implikationen, die sich zum Beispiel aus einem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften für die Kinder ergeben könnten.
Allerdings ist der Begriff sexuelle Identität schwammig. Anhänger von BDSM-Praktiken nehmen ihn ebenfalls in Anspruch. Damit könnte dann jegliche sexuelle Perversion grundgesetzlich geschützt sein, und etwaige Kritik an sexualisierter Gewalt als Diskriminierung verfolgt werden.
Es kann kein grundgesetzlich verankertes Recht darauf geben, daß wer auch immer, aus welchen Motiven auch immer sich Kinder verschaffen kann. Und der Staat hat auch keine Meinung zu dem zu haben, was man als „sexuelle Identität“ definiert sehen will.
Wie Pädophilie (die eigentliche, nicht nur die Machtschiene) in der sexuellen Orientierung eingeordnet wird ist noch nicht ganz klar. Von dem Wunsch es als sexuelle Orientierung anzusehen ist ja einer von mehreren Gründen für die Entstehung des Wortes „Pädosexualität“. Andere wollen eine weitere Definitionsebene einziehen.
Das was sich in den letzten Jahren vor allem verändert hat (seit den 1980ern) ist die Definition von „informed consent“. Und wenn der nicht gegeben ist, dann reicht kein Schutz der sexuellen Identität solche Handlungen bzw. die Pädokriminellen zu legitimieren.
Und Graupner wird falsch wahrgenommen und missverständlich zitiert. Es geistert so in Anti-Homosexuellen und christlichen Kreisen herum.
Kleiner Hintergrund: Bis zum Jahre 2004 existierte in Österreich der § 209 StGB, der ein höheres Schutzalter für männliche gleichgeschlechtliche Kontakte vorsah. (Analog zum § 175 in Deutschland.)
Graupner schreibt schon im Abstrakt des Aufsatzes von 1999: bis 14 Jahre ist es kein Schwulenrechts-Thema, über 14 Jahre (allgemeines Schutzalter) ist es ein Thema der Schwulenbewegung (gleiches Schutzalter für alle). Er geht auf den Machtunterschied ein und arbeitet (um S. 37) sogar eine grundrechtliche Verpflichtung zur Kriminalisierung pädophiler Kontakte heraus. Und Konstantin Mascher vom homophoben DIJG bringt auch einiges durcheinander, besonders das Konklusio setzt er in den falschen Kontext.