WELT ONLINE 28.03.2010
Amsterdam (dpa) – Für Kindesmissbrauch soll es in den Niederlanden künftig keine Verjährungsfrist mehr geben. Damit könnten Täter bis ans Lebensende strafrechtlich verfolgt werden, so Justizminister Ernst Hirsch Ballin. Für das Gesetz gebe es eine klare Mehrheit im Parlament. In Deutschland könnte die Verjährungsdebatte durch die Pläne in den Niederlanden neue Impulse bekommen. In der Bundesrepublik verjährt sexueller Missbrauch zehn Jahre nach dem 18. Geburtstag der Opfer – in besonders schweren Fällen 20 Jahre danach.
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