netzwerkB Pressemitteilung vom 17.12.2015

Bischof Trelle vom Bistum Hildesheim soll „Missbrauchs-Vorwurf“ vertuscht haben, laut SPIEGEL ONLINE 15.12.2015.

Von komplettem „Versagen“ und „Rücktritt“ ist die Rede.

In Deutschland gibt es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung keine Melde- und Anzeigepflicht. Insofern hätte Bischof Trelle, wenn er angeblich einen „Missbrauchs-Vorwurf“ vertuscht haben soll, nicht gegen die gesetzliche Norm unseres Staates verstoßen. „Vertuschen“ ist in Deutschland durch die aktuelle Gesetzeslage legal.

netzwerkB fordert schon seit 2010 eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Bischof Trelle könnte so gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Vorwurf der Vertuschung ihm nachgewiesen würde.

netzwerkB fordert ebenfalls schon seit 2010 die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im vorliegenden Fall von Pater Peter R., der 2010 auch im Zentrum des Missbrauchsskandals am Canisius-Kolleg mit mehr als 100 Opfern stand hätte die Staatsanwaltschaft ermitteln müssen. In der derzeitigen Gesetzeslage kann sie nicht ermitteln. Verjährungsfristen dienen dazu, mutmaßliche Opfer wieder zum Schweigen zu bringen.

Ob Bischof Trelle im vorliegenden aktuellen Fall gesetzlich nicht korrekt gehandelt hat will angeblich die Staatsanwaltschaft jetzt feststellen.

Die verjährten Fälle, gezwungen durch den Gesetzgeber, fallen unter den Tisch. Das ist unmenschlich, denn damit werden alte Wunden bei den Opfern wieder aufgerissen.

Erst wenn der Gesetzgeber die Verjährungsfristen komplett aufhebt werden die Opfer nicht weiter zum Schweigen gezwungen.

Wir von netzwerkB wollen mit Bischof Trelle reden!

Anstatt ihn medial aufs Schafott zu führen, bieten wir ihm einen „Akt der Versöhnung“ an: Mit ihm gemeinsam wollen wir neue Wege suchen, gewaltfrei und liebevoll miteinander umzugehen, um einen Weg zur Aufarbeitung der Verbrechen zu finden.

Bisher haben wir uns immer nur bekämpft, Kirchenobere gegen Opferverbände und umgedreht – uns zu versöhnen, das ist das Einzige, was wir noch nicht versucht haben.


Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
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Offener Brief an Bischof Norbert Trelle
Anzeigepflicht
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
Akt der Versöhnung