Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gab am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Vorschriften gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch in die Ressortabstimmung.
Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb er damals: ”Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen)
netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab
Entgegen seiner Forderung von 2010, will Justizminister Maas lediglich nur noch, dass ab dem 30. Lebensjahr des Opfers die Verjährungsfrist laufen soll. Das empfinden Opfer von sexualisierter Gewalt als Verrat.
Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen. Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.
Verharmlosung der Gewalt
Laut SPIEGEL-Information will Maas die Prävention verbessern: Das Budget des Netzwerks „Kein Täter werden“, das „Pädophile“ betreut, soll noch in diesem Jahr um 70 Prozent auf fast 600.000 Euro erhöht werden.
Nicht zuletzt ist es hinsichtlich der Prävention bzw. Ansätzen zur Tätertherapie dringend notwendig, sich die tatsächlichen Proportionen, was die Beteiligung von so genannten „Pädophilen“ an der Gesamtzahl der sexualisierten Straftaten gegen Kinder betrifft, klarzumachen. Wenn Prävention – wie im vom Bundesjustizministerium finanziell sehr gut ausgestatteten Projekt „Dunkelfeld“ der Berliner Charité – vor allem darauf zielt, dass „pädophil“ veranlagte Männer nicht zu Straftätern werden, dann spricht man mit solch einem Angebot maximal 2 bis 20 Prozent aller Täter an. Bei 80 bis 98 Prozent aller Sexualstraftäter (gegen Kinder) wird dies keine einzige Tat verhindern.
Der Hauptkritikpunkt von Betroffenen am Begriff „Pädophilie“ gilt allerdings der Verharmlosung der Gewalt, die auch den von so genannten „Pädophilen“ verübten sexualisierten Übergriffen auf Kinder innewohnt.
86% der Deutschen für Aufhebung von Verjährungsfristen
Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophilie“?
–
Nach wie vor würde ich es gut finden, wenn Herr Maas zu seinem Wort steht.
Das habe ich ihm auch in einer mail geschrieben, auf die ich keine Antwort erhielt. Vielleicht können wir ihm alle ein mail, Brief, Postkarte screiben, damit wir nicht mehr ignoriert werden können?
Gegen-Gesetzentwurf – ein Antrag auf
„Anzeigen- und Reaktionspflicht contra Verjährung“
Verjährung sexualisierter Gewalt und die Unschuldsvermutung für Gewalttäter gegen ‘Leib und Leben’ ist staatlich verordneter Täterschutz. –
Umkehr der Beweislast MIT Anzeige- und Reaktionspflicht kann viele Kinder schützen.
Die Tat nimmt Betroffenen der sexualisierten Gewalt die Hoheit über die eigene Biografie – oft lebenslänglich.
An allen Runden Tischen machte der Staat zusätzlich diese eigentlichen Experten mundtot, machte sie vorsätzlich unsichtbar, stellte sie „wohlweislich“ in den Schatten der Täterlobby.
Das Volk hat es erkannt. Juristen und Politikerinnen handeln im Eigeninteresse und ignorieren die Meinung der überwiegenden Mehrheit. Wegen des folgenreichen Justizirrtums müssen Kinder lebenslang gesellschaftliche Ausgrenzung und Retraumatisierung erleiden. Sie fallen in tiefste Abgründe von Verzweiflungszuständen. Sie müssen unter Zeitdruck ihre individuelle Aufarbeitung bis zum 50. Lebensjahr absolviert und die perversesten Täter angezeigt haben – Serientäter wie Kleriker und Familienväter inklusive.
Heutigen Kindern und anderen Abhängigen muss dies Schicksal erspart werden, sie sind die Schwächsten.
Der Justizminister sollte die Umfrage-Erkenntnisse von infratest dimap umsetzten. Am Willen dieser 87 v.H. darf kein Kabinettsmitglied vorbei regieren.
Eine am Wohl des Menschen orientierte Politik darf nicht zögern, den ausdrücklichen Willen des Volkes umzusetzen und diese objektiv falsch angelegte Gesetzgebung zu korrigieren. Koste es, was es wolle! Es kann nicht um Ökonomie gehen. Es geht um Recht. Es geht um Kinder, um Zukunft, um Heilung, um die Befreiung von den Ursachen der Sexverseuchung der Gesellschaft.
Bislang wurden Verwahrlosung und Verrohung zugelassen, Kranke und Kriminelle produziert – das kann kein zivilisierter Staat sich leisten, kein Mensch wollen, kein Kind zu einer gesunden Entwicklung brauchen!
Aufgrund ihres eigenen Rufes nach Wahrheit und Klarheit kann es nur im Sinn der derzeitigen Regierungschefin liegen, den entstandenen Schaden vom Volk abzuwenden. Sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Die GroKo kann die Aufgabe mit Unterstützung der Opposition schaffen.
Die gesetzliche Anzeigepflicht und die Reaktionspflicht für Kinder- und Jugendärzte kann umgehend eingeführt werden und direkt greifen:
Ein interkollegiales Austausch-Forum mit spezialisierter Rechtsberatung, mit eigener Entscheidungsbefugnis, mit direktem Zugang zu echten Hilfsmaßnahmen, mit flächendeckenden Auffangmöglichkeiten für’s Kind.
Der einzelne Kinder- und Jugendarzt delegiert eine als ‚dringend notwendig‘ erkannte Überprüfung der Lebensumstände. Ein staatlich eingesetztes Eingreif-Team gerät nicht wie die Einzelpersonen in den Verdacht der Willkür. Die schnelle Rettung des Kindes vor weiteren Schäden ist gesichert. Ein Praxishopping erübrigt sich – und Rechtsmediziner wie Tsokos und Etzold plädieren aus guten Gründen FÜR die gesetzliche Reaktionspflicht!
Heute schon können hilflose, ratsuchende Eltern sich an Erziehungsberatungsstellen wenden, können wählen zwischen staatlichen und religiösen Einrichtungen. Wenn ihnen das bestehende Angebot nicht zusagen will, kann das staatlich beauftragte Mediziner- und Juristengremium KINDER ZU SCHÜTZEN und die Eltern [via Anzeigen- und Reaktionspflicht] auf den Rechts-Weg zwingen.
Kinderrechte sind vorrangig – Täterschutz ist gesetzeswidrig.
Ich ahnte sehr, dass der Minister in dieser Position nun von seinen früheren Aussagen abrücken würde. Leider ist auch nach wie vor eine überparteiliche Wahlplattform der Opferschutzverbände wegen ihrer Einbindung ins staatliche Finanzierungssystem aktuell nicht vorstellbar, eine Partei der Betroffenheit wohl auch nicht. Also kämpfe ich weiter von unten. Wenn ich zur Kommunalwahl mit der Aussage – Opferschutz vor Täterschutz, für die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit unseres Rechtssystems – antrete, renne ich mir zwar den Kopf wohl ein. Aber lieber Beulen am Kopf als verschlossene Augen. Ich hoffe, dass am Wahlstand der FDP in Freudenstadt dann einigen weiter die Augen aufgehen. Ehe nun Meinungen gegen meine Partei kommen, es ist meine Entscheidung, gerade in einer FDP im Umbruch für uns als Betroffene zu kämpfen. Bitte also freundlichst um Respekt. Die Fehler in der Vergangenheit sind mir nämlich bekannt, könnten abgesehen davon auf alle politischen Parteien ausgedehnt werden. Wie eben auch Herr Maas gerade zeigt. LG Frantek
Wer hätte nicht Respekt vor jeder ‚Partei im Umbruch‘! Gäb‘ es doch mehr davon! Zu späte Umbrüche können sehr hart und kompliziert, müssen aber FAIR werden – früher wäre besser gewesen …
Hätten je die Kinderrechte, die Menschenwürde, der Schutz der schwächsten Gruppen VORRANG vor Machtmissbrauch, Gier und Profitstreben in den Parteien gehabt, dann könnte Herr Maas mit Unterstützung der C-Parteien und aller freiheitlich verfassten zählen.
Allen IST längst klar geworden, dass die Verjährung Sexualstraftäter begünstigte, die Gesetzgebung also falsch war – siehe infratest dimap.
Die Gerechtigkeit ist für alle Opfer dieses Irrtums jetzt staatlich wieder herzustellen.
Irren ist zwar menschlich. Dieser Irrtum aber war mörderisch. Nicht alle Betroffenen überlebten. Nur wenige können damit gut leben. Die Steuerzahler werden es „ausbaden“ müssen – und die Täterlobby freut sich …
Soll das so weitergehen?
@hildegard
Zu der Unschuldsvermutung, ich erzähle ihnen da einfach mal eine kleine Geschichte.
Als ich 9 Jahre alt war, haben sich meine Eltern getrennt, ich und meine Schwester lebten bei meiner Mutter, die dann irgendwann einen neuen Freund (später Ehemann) hatte.
Der war nicht so unbedingt der netteste (Ein kleiner euphemismus) und meine Schwester, damals 13 zog zu meinem Vater. Ich war leider noch zu jung um diesen Ausweg zu gehen. Nach der damaligen Regelung, das ein Kind frei entscheiden konnte sobald es 14 war, und meine Schwester de facto bei meinem Vater lebte, war zeitlich gesehen vor Gericht von meiner Mutter nichts dagegen zu machen. Nun, aber im Zuge dieser Gerichtsverhandlung kam aber gegenüber meinem Vater von meiner Mutter auf (angetrieben von ihrem neuen Freund), er würde meine Schwester sexuell mißbrauchen. Zum Glück aber galt die Unschuldsvermutung für diese Behauptung, und meine Schwester konnte entkommen. Ich war leider nicht so glücklich, aber bei einer Schuldvermutung hätte auch meine Schwester weiter mit dem „tollen“ neuen Mann meiner Mutter leben dürfen.
Schlussendlich kann – und wird – eine Aufhebung der Unschuldsvermutung von tatsächlichen Tätern mißbraucht werden, um Opfern Auswegmöglichkeiten zu nehmen. Vorallem da Kinder die Rechtslage nicht kennen und nicht verstehen, und sich deshalb dagegen nicht wehren können.
Zum Artikel selbst, eine Erhöhung der Verjährungsfristen ist etwas was ich befürworte, und eine Änderung von 21 Jahren auf 30 Jahre ist immerhin mal ein Etappensieg.
Die Koalition hatte folgendes beschlossen bezüglich Stalking. Passiert ist bislang nichts. Nicht selten betreiben Sexualstraftäter auch Stalking mit den Opfern.
https://www.cdu.de/sites/default/fil…onsvertrag.pdf
„Beim Stalking stehen vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegenüber. Im Interesse der Opfer werden wir daher die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung senken. Zudem werden wir Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Kontakt- bzw. Näherungsverboten erarbeiten.“
———
Interessant ist, dass das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V eine Onlinebefragung zum Thema Stalking durchführt.
http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/befragungstalking.pdf
Maas bekommt Gegenwind – Reform des Mordparagrafen wackelt | WAZ.de
„Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) erklärte, es gebe wichtigere rechtspolitische Herausforderungen, etwa den Kampf gegen Internetkriminalität oder die Bekämpfung der Kinderpornografie. „Diese rechtspolitische Sicherheit für eine Diskussion um reine Begrifflichkeiten zu opfern, lehne ich ab.“
http://www.derwesten.de/politik/maas-bekommt-gegenwind-reform-des-mordparagrafen-wackelt-id9791140.html
Kommentar:
Da stimme ich doch voll und ganz der Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zu. Endlich bekommt Maas auch Gegenwind aus den eigenen Reihen.