Im Kampf gegen Kinderpornografie plant die Bundesregierung das Strafrecht ausweiten – Psychiater, Kriminologen und Strafrechtler halten das aber für falsch.
27 Wissenschaftler aus diesen Disziplinen erklärten in einer Stellungnahme am Wochenende, schärfere Gesetze seien nicht hilfreich. Hintergrund der Strafrechtsreform ist unter anderem die Edathy-Affäre.
Schärfere Gesetze könnten dazu führen, dass Pädophile nicht mehr wagten, sich an Hilfeeinrichtungen zu wenden, sagte einer der Unterzeichner, der Hamburger Kriminologie-Professor Sebastian Scheerer. „Wenn Sie einfach Druck ausüben auf Menschen und ihnen keinen Ausweg geben, dann können unvorhergesehene Dinge passieren.“ Scheerer forderte eine gesellschaftliche Debatte und mehr Präventionsarbeit. Er warnte vor Schnellschüssen….
…Maas plant außerdem, dass die Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch erst beginnt, wenn das Opfer 30 Jahre alt ist. Bislang liegt die Altersgrenze bei 21 Jahren. „Das empfinden Opfer von sexualisierter Gewalt als Verrat“, kritisierte der Opfer-Verband netzwerkB und forderte, die Verjährungsfrist ganz abzuschaffen. Die Täter könnten dann verfolgt werden, egal wie lange der Missbrauch zurückliegt.
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Opfer vom Justizminister Maas verraten
Täter die Kinder missbrauchen sollen ja nicht mehr schlafen können. Betroffene sollen und müssen für sich entscheiden wann sie ihre Täter anzeigen können. Die Aufhebung der Verjährungsfristen ist absolut wichtig und ein richtiger Schritt. Die Justiz kann doch nicht schon wieder Interessen von Tätern vertreten.
Es muss Druck auf Täter ausgeübt werden ohne Rücksicht auf Täter!
Ich kann jedem Betroffenen nur raten,
mit seinen Erlebnissen irgendwie allein klar zu kommen.
Alles andere stellt auf Dauer nur noch eine zusätzliche Belastung dar. Denn so wie es bisher geregelt ist, erreichbt man mit einer Offenbarung so gut wie kaum etwas, für sich selbst schonmal garnichts.
Man kann wohl eventuell erreichen, dass ein Täter gestoppt wird. Aber für einen selbst ist es kräftezehrend und das Leben wird zu einer Tortur bezügl. diverser Behördengänge, Begutachtungen, Arzt- Therapeutensuche usw.
Schuld daran ist mitunter maßgeblich die momentanen Gesetzesregelungen zum Thema.
Stellt sich dann die Frage, wer die Verantwortung für den jetzigen Zustand trägt.
Das Vergangene kann ja niemand ungeschehen machen, aber sehr wohl die Belastungen und Schädigungen danach – siehe oben.