Inzestverbot überholt? 

Am 11. April 2012 entschied der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die deutsche Strafvorschrift des Beischlafverbot zwischen Verwandten und Geschwistern nicht gegen Europäische Menschenrechte verstößt.

Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik bei den GRÜNEN erklärte danach in einer aufgebrachten Presseerklärung vom 12. April 2012: „Moralische Tabus und soziale Anstandsregeln dürfen nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt werden. (…) Die Strafvorschrift des Beischlafs unter Verwandten und Geschwistern ist aufzuheben.“

Hans-Christian Ströbele wiederholte die grüne Forderung so: „Ich bin dagegen, dass der Staat da mit Kriminalstrafen eingreift. Das sollen erwachsene Menschen selbstbestimmt, verantwortlich, moralisch, religiös selber entscheiden und nicht der Staat mit Strafen eingreifen.“

So wird hier auf „Einvernehmlichkeit“ und „Selbstbestimmmung“ beim Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern abgestellt.

Wir als Betroffene von sexualisierter Gewalt unter anderem in der Familie gehen davon aus, dass der nicht-einvernehmliche Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern überwiegt. Wir sehen dies nicht als „Tabu“, sondern als Gewalt an.

netzwerkB fordert personelle Konsequenzen bei den GRÜNEN, eine kritische Aufarbeitung und eine Unterstützung der Opfer.


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