Orden müssen sich für sexuellen Missbrauch durch Ordensbrüder verantworten.
Einen bemerkenswerten Beschluss hat der Oberste Gerichtshof (OGH) gefällt: In einem Fall von sexuellen Missbrauch durch einen geistlichen Internatsleiter hat der Richtersenat den von der Zisterzienser-Abtei Mehrerau (Bregenz) eingebrachte Verjährung zurückgewiesen. Und das obwohl der Fall bereits 30 Jahre zurückliegt.
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Man müsse die alten Prozesse neu aufrollen und allen Betroffenen die gleichen Rechte zugestehen.
Das wäre für den Staranwalt Dr. Strate, der ein Wiederaufnahmeverfahren für Herrn Mollath durchgesetzt hat genau das Richtige. Nur ob Strate auch in Österreich arbeiten darf ist unklar.
Es gibt ja doch noch winzige Lichtblicke.
Also geht es doch, wenn man nur will!