In Gottesdiensten im mittelfränkischen Heideck und im oberpfälzischen Reichertshofen hat das Bistum Eichstätt bestätigt, dass der Pfarrer von Heideck in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen.
Ein Vertreter des Bistums verlas am Sonntagvormittag (25.08.13) in der Pfarrkirche St. Johannes der Täufer (Foto) eine schriftliche Erklärung des Generalvikars Isidor Vollnhals. Darin heißt es, dass der 48-jährige Geistliche seit dem 20. August in Untersuchungshaft sitze. Und: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf alle bisherigen Einsatzorte des Geistlichen. Bislang war lediglich der Verdacht auf schweren sexuellen Missbrauch eines damals unter 14-Jährigen im Sengenthaler Ortsteil Reichertshofen bekannt. Dort soll sich der Pfarrer zwischen 1998 und 2001 mehrmals an dem Buben vergangen haben. 2004 wechselte der Geistliche, der offenbar aus Schwaben stammt, nach Heideck im Landkreis Roth. Weiter lesen…
Im Donaukurier ist zu lesen: Kaplan Dominik Pillmayer wurde überbrückend zum Nachfolger des eingesperrten Pfarrers ernannt. Dieser Kaplan drohte gestern anwesenden Presseleuten mit Anzeigen und Hausverbot wenn sie fotografieren oder auch überhaupt nur über den Fall berichten.
Wie immer halt. Manche Kirchenmitarbeiter drohen mal wieder denen, die Verbrechen an die Öffentlichkeit bringen.
Kein Gedanke an die Opfer und deren lebenslange Pein.
Einzige Konsequenz die diese Sekte wirklich trifft, sofort austreten.
Was für eine Tatsachenverdrehung hier wieder am Werk ist. Unmöglich!
Der genannte Kaplan hat ausdrücklich erwähnt, dass jeder Willkommen ist.
(Anmerkung von mir) Jedoch nicht um seinen Arbeitsplatz in die Kirche zu verlagern und mit Kamera, Stift und Schreibblock dem Gottesdienst als Informationsquelle zu benutzen und sich nur kurz die Details zu ziehen die man für seinen ach so (NICHT) seriösen Bericht noch gerade braucht.
Es ging nicht um die Unterbrechung des Informationsflusses zur Öffentlichkeit – ganz im Gegenteil wurde doch genau diese Öffentlichkeit von dem Sachverhalt informiert. Also eine sehr widersprüchliche Aussage – die hier der User „Uschi“ von sich gibt.
Auch hier nochmal der Hinweis. Wer im Stadium der Ermittlungsverfahrens von Opfer und Täter spricht versteht vermutlich GAR NICHTS von strafprozessualen Verfahren im deutschen Rechtsstaat.
Einem Anfangsverdacht soll nachgegangen werden. Dazu sind Ermittlungen angesetzt.
Für einen jeden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung! (Art. 6 (II) EMRK !!!)
PS: Auch der Begriff der Sekte ist hier nicht zutreffend.
Zitat aus dem Donaukurier über die Messe in Liebenstadt, Ortsteil von Heideck:
„Bischofsvikar Georg Härteis, der den Gottesdienst an der Stelle des inhaftierten Stadtpfarrers hielt, geht erst am Schluss der Messe auf die Vorfälle ein. (…) Anwesenden Medienvertretern soll er verboten haben zu fotografieren und überhaupt nur zu berichten. Andernfalls drohten ein Hausverbot und juristische Schritte.“
25.08.2013
http://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Heideck-Situation-fuer-alle-erschuetternd;art596,2808574#1696351166
Es geht dabei im Rückblick um Geschehnisse von 1998 bis 2001 in Reichertshofen-Sengenthal im Landkreis Neumarkt.
Ein Bericht in der Presse bedeutet keineswegs eine Vorverurteilung. Ein bißche wie ein Zensurversuch oder Einschüchterung wirkt das schon.
So ist das mit den Herren Bischöfen, Pfarrern und Kaplänen.Gegen den Limburger Bischof läuft seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren, wegen einer falschen Aussage. Gleichzeitig haben bisher 800 Katholiken aus Frankfurt/Main eine Unmuts-Erklärung gegen ihren Bischof in Limburg unterschrieben. Dies wegen seiner Verschwendungssucht (Bischofspalaise statt 2 Mio jetzt 10 Millionen Euro und wegen seines Autoritären Stils). Quelle: ZDF und NTV Nachrichten.
Es nimmt einfach kein Ende. Bzgl. der Unschuldsvermutung und des Anfangsverdacht dieses Pfarrers, kann m.E. die Kath. Kirche dieses GG nur für sich in Anspruch nehmen, wenn auch den Missbrauchsopfern dieses zugestanden wird. Seitens der Kirche wurde sie als Trittbrettfahrer bezeichnet, oder als Leistungserschleicher, dies obwohl die Fakten des Missbrauchs auf dem Tisch lagen. Sogar müssen Opfer eidesstattliche Versicherungen abgeben, wenn sie Anträge nach dem OEG oder an den Hilfsfond stellen.
Ich zitiere: Der Missbrauch und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgeschäde, müssen mit einer sehr hohen an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stattgefunden haben. Zitat Ende.
@Richard S. : Wenn Du schon das GG in Anspruch nimmst, dann solltest Du auch bitteschön erwähnen, das für eine U-Haft bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen: Anfangsverdacht, Verdunkelungs-u.Fluchtgefahr. Bei der Fluchtgefahr denke ich an den Priester aus dem Bistum Aachen (Stadt Viersen), den das Bistum als Missionar nach Afrika versetzt hat. Dank eines Sozialarbeiter (J.Heibel) von einer Jugendopfer-Initiative konnte dieser „Missionar“ ausfindig gemacht werden. Siehe auch die ARD-Sendung BECKMANN
Der Pfarrer ist inhaftiert (und das ist gut so!) da bedarf es mehr als ein Anfangsverdacht, Steigerunsform ist hinreichend oder dringend tatverdächtig (§112 StPO).
Es ist eben in Kirchen, Familien – überall da wo die fürchterlichen Verbrechen verübt werden, sekten-, mafiaähnliches Verhalten, das mehr als verwerflich ist, man könnte es noch brutaler definieren, aber wir Betroffenen stellen uns nicht mit den Tätern auf ein Niveau, sofern man bei denen noch von Niveau sprechen kann.
Mir fehlt immer wieder das Mitgefühl für die Betroffenen! Auch wenn die Unschuldsvermutung im Raum stehen muß, stehen gleichzeitig immer auch Betroffene im Raum und die möglichen tiefsten Verletzungen, die ihnen angetan wurden! Hier schreit niemand gleich auf, dass dieses möglich wäre, hier wird hartherzig und eiskalt immer gleich auf eine Unschuldsvermutung gedeutet! Wieso lässt man Menschen so sehr im Regen stehen? Ich finde das immer wieder beschämend und schlimm, wie hoch gleich die Verteidigungsmaschinerie geht. Ich bin jedes Mal entsetzt über diesen arktischen Winter in den Herzen der Menschen und hoffe, und tue was mir nur möglich ist, dass ich meinen Sommer ebenso wie viele Menschen hier bei netzwerkB, nie wieder verlieren werde! Danke netzwerkB, ohne Euch würde ich mich in diesem Leben wirklich tot frieren!
Ich möchte hier ganz objektiv auf folgendes hinweisen:
Die Unschuldsvermutung gilt in egal welchem Verfahren für JEDEN Bürger. Davon ist niemand ausgenommen. Siehe hierzu Art. 6 (II) EMRK.
Ein so unausgeprägtes Wissen eines Journalisten bei einem solchen Thema sollte an seiner fachlichen Eignung zweifeln lassen.
Es steht ein solcher Vorwurf im Raum. Das ist zutreffend. Es handelt sich jedoch bis jetzt nur um einen Vorwurf. Es ist nichts bewiesen worden. Es wird Be- und Entlastend ermittelt um dem Anfangsverdacht nachzugehen. Die Berichterstattung sollte sich also auf einen Vorwurf und nicht auf eine eventuelle Schuld berufen.
Ein Kommentar der überaus sinnfreies von sich gibt.
In Bereichen wie der sexuelle Missbrauch reicht jedoch aufgrund der Sensibilität eine schlüssige und glaubhafte Aussage des Opfers um ein Ermittlungsverfahren ins Rollen zu bringen. (Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die MÖGLICHKEIT einer strafbaren Handlung besteht.)
Ist dieses im Gange ist es unumgänglich, wegen der bei Verurteilung zu erwartenden Strafe, den BESCHULDIGTER (und nicht Angeklagten und nicht Verurteilten) wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft zu verbringen.
Ich bitte auch wenn es sich um einen widerlichen Vorwurf handelt um eine korrekte Berichterstattung
Elfi Haase:
Nein es bedarf NICHT mehr als einen Anfangsverdacht.
Auch wenn du ein „Betroffener“ bist, kannst auch du kein Urteil über DIESEN Sachverhalt fällen.
Was schlussendlich geschehen ist wird ein Gericht klären…
NICHT DIE PRESSE!,
KEINE KOMMENTATOREN,
NICHT IHR und auch
NICHT ICH
und das ist angesichts eurer voreingenommenen Haltung auch gut so.
Sprecht doch einfach erst darüber wenn sich etwas davon bewahrheiten sollte.
an Uwe Werner:
rechtlich gesehen völlig absurd. Die Fluchtgefahr bezieht sich hier auf die zu erwartende Haftstrafe. Bitte hier die Äußerungen der Staatsanwaltschaft nochmal verinnerlichen und DANN kommentieren.
klare Antwort an Realmenschin:
Es gibt Mitgefühl für diese Menschen auch von mir. Jedoch kann man nicht gegen Dinge urteilen, die selbst noch ermittelt werden. Stell dir vor wo wir hinkommen würden. Verschiebt doch diese Diskussionen auf Berichte die sich auf konkrete bestätigte Fälle beziehen und nicht auf frisch aufgenommene Ermittlungen. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte niemand Partei ergreifen. Weder für das vermeitliche Opfer noch für den Beschuldigten.
Wir haben nicht über das zu entscheiden!
zu Richard S.
Danke für den Kommentar der Unschuldsvermutung,
wenn eine couragierte Mutter Missstände publik macht,
ich habe nie weggesehen—————————
so war und bin ich unbequem,—–
es ist ein in sich geschlossenes System.
unser Rechtswesen geht davon aus,dass es sich nicht irrt,
Unschuldige bleiben auf der Strecke,
niemand hat sich bis dato entschuldigt,
es hat meine Gesundheit gekostet.die Folgen der Folgen—–
durch den Verein netzwerkb,habe ich gelernt ,mich trotzdem zu wehren und nach vorne zu schauen,Rache will ich nicht,nur wünsche ich mir,dass man mehr Sensibilität aufbringt,meines Erachtung sitzen in Deutschland viele Unschuldige hinter Gittern,
nur die Aussagen der Kliniken im Umgang mit meiner behinderten Tochter haben Schlimmeres verhindert,
sämtliche Personen,die an den Prozessen gegen mich beteiligt waren,sind noch in Amt und Würden
STPO § 112 und folgende sollte man lesen, warum jemand vorübergehend festgenommen oder in Haft kommt.
Mitgefühl in allen Ehren, aber hier geht es um Recht und Respekt gegenüber den Betroffenen (bzw. Opfer) und weitere Taten sollen dringendst verhindert werden.
Richter und Staatsanwalt haben hier beispielhaft richtig entschieden.
@Roland S., es hat hier niemand etwas ENTSCHIEDEN. Das ist ein Forum Betroffener. Hier werden Meinungen, Gefühle, Befindlichkeiten und Stellunnahmen geäussert, in die auch eigene Erfahrungen mit einfließen. Das ist kein Ort, um Opfer von Straftätern , die aus vielen Gründen bis heute ohne Strafe geblieben sind, zu maßregeln. Diese Menschen haben zur Genüge zu spüren bekommen, wie schwer es ist, nach solchen Taten ein halbwegs vernünftiges Leben zu führen. Ich glaube, sie sind für ihr Leben bereits genug gestraft, im Gegensatz zu den meisten Tätern.
@Richard S. Bitte entschuldigen Sie, ich habe mich beim Schreiben Ihres Namens vertan.
Kopf und Gefühl sind zwei Dinge, die miteinander im Austausch stehen sollten.Hier ist kein Gerichtssaal, und ich habe hier nicht zu entscheiden. Daher kann ich mir wie viele andere mein Bild machen- als Mensch, und nicht als Gesetzbuch. Ja, ich bin klar parteiisch.
Hallo Richard S.
Ich denke, mit ihren Forderungen des Umgangs mit noch nicht verurteilten Tätern sind sie auf dieser Seiite falsch. Es ist nicht das Anliegen der User dieser Seite, wahllos Menschen des sexuellen mißbraucht zu bezichtigen. Aber das Augenmerk der Menschen hier liegt bei den Überlebenden sexueller Gewalt, nicht bei den Tätern. Die haben ihre eigene Lobby! Wir hören hier hin, wenn sich Überlebende zu Wort melden und warten nicht erst auf ein Urteil, das gesprochen wird, bis wir über die Sexuellen Gewalttäter sprechen. Wenn wir darauf warten müssten, wären wir vermutlich noch weiter zurück, als wir es eh noch sind. Wenn sie auf das Urteil warten möchten , ist das natürlich ihr Recht, aber werfen sie uns bitte nicht vor, das wir dafür sorgen, dass das Tabu, das auf sexueller Gewalt lastet, gebrochen wird. Hier wird dem Überlebenden geglaubt, die Unschuldsvermutung ist Sache der Justiz, nicht der Betroffenen.
ich bin auch nicht parteiisch—–
in dem Fall meiner Tochter fanden Übergriffe statt,und ich wollte meine Tochter schützen,sie war in einer kirchlichen Einrichtung für behinderte Menschen,
die ANZEIGE kam zu spät bei der Polzei,weil zuvor durch Verleumdungen bzw.Verdächtigungen beim Vormundschaftgericht man mir als Mutter das Sorgerecht bzw.die Betreuung entziehen wollte,keiner ist vor Verleumdungen sicher,auch nicht durch eigene ältere Kinder,
meine Familie ist heillos zerstritten…….
Hatten wir doch schon den Vater verloren,und ich begreife es nie,und hatten meine ältere Tochter verloren,und schon musste ich vor ein Gericht……………………