Nachrichten aus dem Studio Lübeck, 1. Juli 2013, Thorsten Philipps:
Die Bundesregierung hat die Fristen im Strafrecht für die Verjährung bei sexueller Gewalt um drei Jahre erhöht. Damit sollen die Opfer sexueller Gewalt mehr Zeit haben ihre Peiniger vor Gericht zu bringen. Der Opferorganisation netzwerkB geht das nicht weit genug. Der Vorsitzende Norbert Denef aus Scharbeutz kritisiert das neue Gesetz:
„Wir bezeichnen diesen Schritt der hier gegangen wurde als Stolperstein und nicht als Meilenstein. Denn ohne eine Strafrechtliche Angleichung der Fristen an die 30 Jahre im Zivilrecht, bzw. der Aufhebung der Verjährungsfristen, so wie wir es fordern, lassen sich die zivilrechtlichen Ansprüche kaum durchsetzen. Die Betroffenen können damit nichts anfangen. Das ist verlogen.“
Soweit der Vorsitzende der Opferorganisation netzwerkB, Denef.
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Mehr auf netzwerkB:
Kein Meilenstein – sondern Stolperstein für die Opfer sexualisierter Gewalt
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Jetzt netzwerkB noch stärker machen …
Ich bin einfach froh, dass hier in netzwerkB immer wieder so klare Worte für die realen Stolpersteine gefunden werden, denn man muss einfach dran bleiben. Nur mit konsequenter Bewegung und einem langem Atem kann man etwas erreichen.
Das neue so genannte „Opferschutzgesetz“ (StORMG) geht ja nicht einmal Fachleuten weit genug:
Prof. Dr. Tatjana Hörnle, Lehrstuhl für Strafrecht an der Humboldt Universität Berlin, wurde bereits im Frühjahr 2012 mit einem Forschungsvorhaben beauftragt, das den Reformbedarf im Strafrecht mit besonderem Blick auf die strafrechtliche Verjährung von sexuellem Missbrauch untersucht (die Ergebnisse sollen im Sommer/Herbst 2013 vorgelegt werden).
Hörnle tritt für ein generelles Umdenken bei einer Verjährung von Straftaten ein. „Die Interessen der Opfer finden im derzeitigen Strafrecht zu wenig Berücksichtigung“, so Hörnle. „Das Genugtuungsinteresse von Betroffenen ist bei schweren Delikten gegen das Leben, die körperliche Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung mit kurzen Verjährungsfristen nicht vereinbar“.
Hörnle plädiert allerdings (im Gegensatz zu vielen tatsächlich Betroffenen) für eine Verjährungsfrist, die ihrer Ansicht nach aber erst mit dem 30. oder 35. Lebensjahr beginnen soll, da bis dahin oftmals noch starke familiäre, soziale und materielle Abhängigkeiten zu den Tätern bzw. Täterinnen bestünden, die es Betroffenen häufig nicht möglich mache, ein Strafverfahren zu beginnen, so Hörnle.
Tatsache ist, dass nicht nur „starke familiäre, soziale und materielle Abhängigkeiten zu den Tätern bzw. Täterinnen“ eine Anzeige der Straftaten verhindern, sondern vor allem durch die schweren Straftaten verursachte Amnesien.
Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Form schweren psychotraumatischen Stresses für das kindliche Gehirn. Die körperliche Reaktion auf die sexuelle Traumatisierung im Kindesalter (neurobiologische Trauma-Reaktion) führt zu massiven Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Verarbeitungsleistung des Gehirns. Unter anderem sind traumatisch verursachte Amnesien sowie Dissoziation, Depersonalisation usw. bekannte Traumafolgereaktionen bzw. neurobiologische Traumabewältigungsmuster (Schutzreaktion), die zur Folge haben, dass Opfer sich oft erst Jahrzehnte später an die Gewalterlebnisse (wieder)erinnern.
Das heißt – zynisch genug –, dass JEGLICHE Verjährungsfristen zu Lasten der Betroffenen gehen.
Angesichts der Tatsache, dass es keinerlei empirische Grundlage gibt, die nachweist, dass sich der überwiegende Großteil der erwachsenen Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb des durch Verjährungsfristen begrenzten Zeitrahmens erinnert, muss hier von Willkür gesprochen werden.
Vor dem Hintergrund der fehlenden empirischen Grundlage für die sichere Annahme, dass der überwiegende Großteil der erwachsenen Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sich innerhalb von ein bzw. maximal zwei Jahrzehnten das Schweigen brechen kann, und der Tatsache, dass die erhebliche Verzögerung im Anzeigeverhalten der Opfer ihre Ursache gerade in den Gewalttaten hat, über deren Verfolgungsverjährung nun diskutiert wird, bedeuten Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch faktisch das Paradox, dass statt dem Täter das Opfer für die (Folgen der) Straftaten haftet.
Damit verbessern Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch NICHT die Rechtsstellung von sexuell missbrauchten Kindern, schon gar nicht nachhaltig, sondern sie verbessern einseitig die Rechtsstellung von sexuell missbrauchenden Täter/innen. Und gehören daher gänzlich abgeschafft!
Man führt die Betroffenen förmlich an der Nase herum.
Jahrelange Debatten um das Thema, hunderte Seiten Bericht-Werke, teuer bezahlte Forschung und dann am Ende so ein Ergebnis, ein Ergebnis welches Betroffenen kaum Besserung der Situation bringt.
Das Ganze ist längst zu einer Farce geworden.
Doro – danke für die Klarstellungen:
>Tatsache ist, dass nicht nur „starke familiäre, soziale und materielle Abhängigkeiten zu den Tätern bzw. Täterinnen“ eine Anzeige der Straftaten verhindern, sondern vor allem durch die schweren Straftaten verursachte Amnesien.< - ... wie sonst sollen Betroffene mit aktuellen beruflichen u.a. lebensgeschichtlichen Anforderungen umgehen KÖNNEN ...? Wer das Schweigen bricht und spricht, wird per sofort ausgegrenzt, von Familie, Freunden und - Behörden gemieden. >Sexueller Kindesmissbrauch ist eine Form schweren psychotraumatischen Stresses für das kindliche Gehirn. Die körperliche Reaktion auf die sexuelle Traumatisierung im Kindesalter (neurobiologische Trauma-Reaktion) führt zu massiven Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs-, Gedächtnis- und Verarbeitungsleistung des Gehirns. Unter anderem sind traumatisch verursachte Amnesien sowie Dissoziation, Depersonalisation usw. bekannte Traumafolgereaktionen bzw. neurobiologische Traumabewältigungsmuster (Schutzreaktion), die zur Folge haben, dass Opfer sich oft erst Jahrzehnte später an die Gewalterlebnisse (wieder)erinnern.< - ... insgesamt ein Spagat, der NIE ohne Folgen bleiben KANN - vielleicht erklärt sich so die Verlogenheit in allen gesellschaftlich-sozial relevanten Bereichen ... - und am Ende eines 90-jährigen "Lebens" mit solch komplexen PTBS kommt dann eine Aussage wie diese: Mein ganzes Leben war daneben ...
Hubert hat es genau auf den Punkt gebracht!
Was kann man nur tun???
Warum ist man dazu verdammt, sich das gefallen zu lassen.
Inzwischen sterben viele Täter und mussten nie für ihre Taten gerade stehen, geschweige denn sich mit ihnen auseinandersetzen.
Was soll man denn noch machen ??? Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Bundesregierung handelt einfach nur heuchlerisch. Sie maßt sich an, willkürlich darüber zu entscheiden, dass betroffene Opfer nicht zu ihrem Recht kommen (dürfen) – und das nennt sich RECHTSSTAAT. Pfui!
Alle wie sie da sitzen auf ihren blauen Sesseln im Bundestag, sie müssten sich in Grund und Boden schämen!
Deutschland – ein kinderfreundliches Land, wie es sich so gern nennt. Gelogen! Verlogen! Ein Eldorado für Täter. Sie fühlen sich hier gut aufgehoben…und machen vielleicht weiter…suchen sich neue Opfer …in diesem ach so kinderfreundlichen Land.
Welche Möglichkeiten gibt es, endlich Gerechtigkeit walten zu lassen. Es steigt eine unglaubliche Wut in mir auf,
Was die Verjährungsfristen angeht, stimme ich den Forderungen von NetzwerkB zu.
Darüber hinaus gibt es Formen von Ungerechtigkeit, denen wir alleine auf dem juristischen Wege nicht gerecht werden können. Einige Betroffene erlangen zu Lebezeiten gar nicht das Selbstbewusstsein und die Klarheit über ihre GEschichte, die nötig wären, um über eine Klage auch nur nachzudenken. Was ist mit denen, die vorher in unserem kranken Psychiatriesystem verrecken?
Ich bin sicher, dass es solche Entwicklungen gibt, dass Leute im wahrsten Sinne des Wortes „wahnsinnig“ werden über das, was Verbrecher ihnen oder ihren GEschwistern angetan haben, und sie erfüllen aber leider (zumindest in den Augen ihres Psychiaters) nicht die Kriterien von Psychotrauma-Folgestörungenen, und sie werden fast rein medikamentös behandelt. Oder, es gibt sogenannte Psychotherapie, die aber auf der Beziehungsebene vergiftet ist. Vielleicht hat auch ein fähiger Therapeut keinen ERfolg, weil die Abhängigkeit von einer Täter-Herkunftsfamlie, die vielleicht die Ausbildung bezahlt, die wegen der Traumafolgestörungen länger dauert, Fortschritte verhindert. Ich denke, dass es Betroffene gibt, die in solchen Verhältnissen so „komplex verhangen“ sind, dass sie sich einfach nicht befreien können und – früher sterben.
Und ich habe den Eindruck, dass dieses Elend in der Gesellsdchaft entweder überhaupt nicht als solches erkannt wird, oder dass zwar die Problematik erkannt wird, aber ihr Gegebensein für selbstverständlich gehalten wird. Wir sind daran gewöhnt, dass längst über 18-Jährige von ihren Eltern das Kindergeld erhalten, das die Eltern vom Staat bekommen haben – stimmt da wirklich alles?
Ich bin davon überzeugt, dass wenn sich erst einmal die gesetzlichen Grundlagen verändern, die Aufarbeitung von dem was war, zusätzlich Bewegung erhält! Durch die Veränderungen der Grundlagen werden automatisch Prozesse angeschoben, denn die Strukturen öffnen sich dann auf eine andere Art und Weise. Ja, auch ich werde vermutlich nichts nachweisen können, aber, ich weiss ich KÖNNTE und ich weiss, der Staat steht auf meiner Seite. Das macht für mich einen riesigen Unterschied! Auch als Vorbild, denn ich will Jüngeren nicht vermitteln: Du, das ist verjährt, so wird hier mit Betroffenen umgegangen!
Eine meiner Bezugspersonen ist in der Psychiatrie untergegangen, man wird nicht mehr feststellen können warum und wieso, denn es war in den 60er und 70er Jahren. Leider musste ich feststellen, dass es auch heute noch, nur wenige TherapeutInnen gibt, die wirklich geeignet zu sein scheinen, die Wechstaben nicht zu verbuchseln und zu SEHEN, zu HÖREN, zu EMPFINDEN und auf dieser Grundlage zu arbeiten. Stattdessen scheint Freud und co immer noch fest verankert zu leben in vielen Köpfen. Das ist eine Katastrophe. Das ändert sich aber, wenn wir uns bewegen, denn das wird sich nicht von selbst bewegen! Man muss die Gesellschaft konfrontieren, informieren, den Spiegel vorhalten, und eher längere Zeiträume einplanen. Lange Zeit heisst nicht NIE! Was hier z.B. in netzwerkB geschieht, ist Bewegung, ist HOFFNUNG pur!
Ich hatte jetzt zum 2mal beruflich mit einen meiner Taeter zu tun. Das witzige ist das dem Taeter nix mehr passieren kann. Ich als Betroffener habe keinerlei Rechte und werde nicht geschuetzt. Aufhebung der Verjaehrungsfristen koennten mir jetzt helfen. So musste ich den Taeter medizinisch Versorgen.