Nachrichten aus dem Studio Lübeck, 1. Juli 2013, Thorsten Philipps:

Die Bundesregierung hat die Fristen im Strafrecht für die Verjährung bei sexueller Gewalt um drei Jahre erhöht. Damit sollen die Opfer sexueller Gewalt mehr Zeit haben ihre Peiniger vor Gericht zu bringen. Der Opferorganisation netzwerkB geht das nicht weit genug. Der Vorsitzende Norbert Denef aus Scharbeutz kritisiert das neue Gesetz:

„Wir bezeichnen diesen Schritt der hier gegangen wurde als Stolperstein und nicht als Meilenstein. Denn ohne eine Strafrechtliche Angleichung der Fristen an die 30 Jahre im Zivilrecht, bzw. der Aufhebung der Verjährungsfristen, so wie wir es fordern, lassen sich die zivilrechtlichen Ansprüche kaum durchsetzen. Die Betroffenen können damit nichts anfangen. Das ist verlogen.“

Soweit der Vorsitzende der Opferorganisation netzwerkB, Denef.

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