Der Bundestag hat beschlossen, der religiöse Brauch bleibt unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen gesetzlich erlaubt.

Dr. Ulrich Fegeler, Berufsverband Kinder- und Jugendärzte:
„Ich halte das für einen schlechten Tag für die Kinderrechte in Deutschland. Dieses Gesetz dürfte in dieser Form, wenn es denn den Kinderrechten entsprechen würde, so nicht verabschieden worden sein.“

Das viel diskutierte Gesetz erlaubt die Bescheidung von Jungen wenn die Eltern zustimmen. In den ersten sechs Monaten darf der Eingriff auch von religiösen Beschneidern durchgeführt werden. Jüdisches und muslimisches Leben soll so weiterhin uneingeschränkt möglich sein.

Sabine Leutheuser-Schnarrenberger FDP, Bundesjustizministerin:
„Es war immer in Deutschland erlaubt Beschneidung vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir klar und sicher, dass das auch künftig erfolgen kann und die Regeln der ärztlichen Kunst sind der Maßstab.“

Beschneidung von Kindern