Wie netzwerkB vorliegt, wurde Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche, Detlev Nonne, gestellt. Es geht um den Verdacht auf Strafvereitelung.
Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.
netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch. Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen müssen immer über die Interessen und die Sorge um das Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.
netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.
Hierzu unsere Position: Bundeskinderschutzgesetz (Stellungnahme Anzeigepflicht)
Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten, dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.
Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.
netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.
netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge, über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.
Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010
http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Norbert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
norbert.denef@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/#!/NorbertDenef
Dann können wir doch bei den Politiker gleich weitermachen. Seit dem
Wiederaufbau Ost sollen THERAPIEN für MB-OPFER dem ROTSTIFT zum OPFER GEFALLEN sein…..:-((((( Und will man da dran sparen, dann darf es doch weder Täter noch Opfer GEBEN, ein Zustand, gegen
den jedes einzelne Opfer zu KÄMPFEN HAT ……!!!!!
Egal wer von einem sexuellen Übergriff, ob durch „Geistliche“ (pfui – für diese Menschen jeglicher Art ), Lehrer, Trainer, Kinderbetreuer, Eltern, Familienangehörige, ect. weis und nicht darauf reagiert: Sprich: Das Jugendamt einschaltet oder irgendeine Hilfe versucht zu finden. – Der ist mitschuldig und macht sich zum Mittäter.
Das ist meine Meinung als Überlebende !!!
Bitte, Ihr Mitwisser, seid mutig. Redet, meldet, hört zu, glaubt, was „man“ Euch anvertraut.
Hilfe!!!
Es wird immer gefragt: Warum schweigen die Opfer so lange? ( Sogar so lange bis „die Tat verjährt ist.)
Weil sie, weil wir Angst haben. Wir haben Angst, daß uns niemand glaubt, daß wir keine Verbündeten haben, daß niemand, der davon weis uns hilft…
Es wird immer gefragt: Warum schweigen die Opfer so lange? ( Sogar so lange bis “die Tat verjährt ist.)
Weil sie, weil wir Angst haben. Wir haben Angst, daß uns niemand glaubt, daß wir keine Verbündeten haben, daß niemand, der davon weis uns hilft…
Das ist gut ausgedrückt. Denn selbst wenn zaghaftes Vorgehen probiert wird, kommt die Keule des Leugnen der Täter mit der Gefahr wegen Verleumdung und Falschausage selber vom Opfer zum Täter gestempelt zu werden.
Falls es zu rechtzeitigen Gerichtsverhandlungen kommt, dürfen Verteidiger die Opfer fertigmachen. Müßte nicht ein Gericht und Verteidiger verurteilt werden, wenn Opfer durch Gerichtsverhandlungen schwerst retraumisiert werden ?
Gerichtsverhandlungen und schon manche Zeugenvernehmungen können meiner Meinung nach schwere psychische Körperverletzung sein.
Man muss aber die Gerichtsverfahren , in denen MB-Opfern Recht bekommen, überwiegend Verfahren sind, in den Täter u.Opfer fremd, also
nicht miteinander verwandt sind. In diesen Fällen , so wissen die Richter,
können sich die Opfer viel besser behaupten als bei Angehörigen und hier
liegt auch das Hauptproblem.
Die oben genannte Info, dass an den Therapien gespart wird, machte eine
JA-Mitarbeiterin ANONYM…..wenn ihr Name bekannt würde, müsste sie
aber hundertprozentig mit einem Rauswurf rechnen.
Was aber heißt, dass das JA sehr gut um die staatlichen Finanzen Bescheid weiß, weil im sozialen Bereich meist die Kürzungen BEGONNEN wird.
Mit anderen Worten: Das JA ist der Entscheidungsträger „auch “
über Ausgaben der Krankenkassen und nutzt dies auf ABARTIGE Weise
aus, indem sie ZUSAMMEN MIT DER JUSTIZ nicht die Täter aus der Familie nehmen, sondern die Opfer, die dadurch zusätzlich traumatisiert werden und dazu noch gegen ihre restlichen Verbündeten aufgehetzt werden, sprich die Familie restlos kaputt macht……ist ja auch klar, wenn der Steuerzahler für Heimkinder aufkommen muss über Summen, die bei den Kindern nie ankommen…….ab da ist es Sache der angeblichen JUGENDHILFE…..
Eva Zu „…, dürfen Verteidiger die Opfer fertigmachen. Müßte nicht ein Gericht und Verteidiger verurteilt werden, wenn Opfer durch Gerichtsverhandlungen schwerst retraumisiert werden ?“
Genau anders herum, denk ich:
Zu jeder Verhandlung mit Betoffenen müssten handverlesene, selbst betroffene Schöffen – fairerweise! – verfügbar sein, die die unverschämten Verteidiger abschmettern, denen Traumatisierte vertrauen und den Beistand des Experten zutrauen könnten …
Da gab es einen Staranwalt, der gesagt haben soll im Jahrhundertprozess, dass eine postraumatische Belastungsstörung ein Modewort sei, also anscheinenen nicht existiert, obwohl es nach ICD10 definert ist.
@Hildegard
Auch gute Strafverteidiger werden Opfer dieses Rechtssystems , Beispiel
Rolf Bossi, weil wie zitiert: Die POLITISCHE ZWECKMÄSSIGKEIT eines
Urteils ist ALS MASSSTAB an die Stelle von WAHRHEIT und GERECHTIGKEIT getreten Was heißt, als vermögende Person kannst du schneller zu einem Justizirtum werden.
Rolf Bossi hat übrigens auch beim Jugendamt auf Hilfe gehofft für seinen Enkel , das Kind seiner drogensüchtigen Tochter…..
Wir müssen endlich begreifen, dass wir unseren Kindern mehr schaden,
wenn wir uns von Staat vorgaugeln lassen , dass beide arbeitende Eltern
oder der bessere Elternteil für die Kinder, der arbeiten MUSS, das Allheilmittel der Gesellschaft ist , wenn der Staat keine Sicherheit mehr bieten will……
Mehrere Kirchenmitglieder, darunter Bischöfin Maria Jepsen, stehen im Verdacht der Strafverteitlung: Sie sollen von Missbrauchstaten in ihrer Kirche gewusst haben, als eine Strafverfolgung noch möglich gewesen wäre. Jetzt werden die Ermittlungen im Ahrensburger Missbrauchsskandal eingestellt.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf Anders, sagte, die Verfahren gegen alle vier Kirchenmitglieder würden eingestellt. Als Grund gab er an, die Staatsanwaltschaft habe festgestellt, dass die Kirchenmitglieder nicht verpflichtet waren, Anzeige zu erstatten. Ohne diese „Garantenpflicht“ für eine Strafverfolgung liege auch kein Gesetzesverstoß vor.
http://www.n-tv.de/politik/Justiz-stellt-Ermittlungen-ein-article7195216.html
zur Garantenpflicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht
@ Eva … die Götter mögen wissen, welcher Teufel welchen Beelzebub gerade reitet – sei es G’tt / Gott / Allah …
Fest steht:
1. Wir brauchen die Entflechtung von Kirchen und Staatsmacht.
2. Unsere ‚braune Vergangenheit‘ und die damals entstandenen Furchtsamkeiten in ALLEN Berufsständen gehören jetzt endlich benannt, bekannt, aufgearbeitet und revidiert.
Es reicht!
SAGT’S LAUT !
bellady – ein Abende füllendes Thema …!
@Eva, 12.September 6.41
Dieser Staranwalt , so glaube ich, hatte im Fall Kachelmann recht. Man
muss bei solchen Fällen erst mal die Spreu vom Weizen trennen, feststellen, wer Missbrauch mit dem Missbrauch betreibt, sprich sich durch den Täter irgendwelche materielle Vorteile verhoffte, was Gerichte
offensichtlich nicht machen. Man muss wissen , dass sogenannten narzisstische Borderliner, ob männlich oder weiblich , bei Gerichte beliebt sind, weil sie diesen Arbeit bringen. Diese stehen dann diesen in der Pflicht (eine Hand wäscht die andere !!) und um das zu entwirren,
brauchen wir gute Revisionsanwälte. Auch Borderline wurde schon
als MODEDIAGNOSE gescholten. Aber insgesamt schaden solche
Gerichtsverfahren den wirklichen MB-Opfern um ihre Glaubwürdigkeit.
Ähnlicher Fall war Marco Weiss
Hallo bellady,,,kommentar vom 11.09–
Ämter und Behörden—–
ich spreche nur von meinen Erfahrungen dieser Woche—-
es gibt wirklich tolle Gesetze,zur Unterstützung und zur ENTLASTUNG,
im häuslichen Bereich,
die Wirklichkeit sieht erschreckend anders aus,
so stehe ,ich nach den Besuchen ,zur Unterstützung der beh.Tochter ,
nach Recherchen wieder am Anfang,
ein Kind aus einer Familie ohne rechtliche Grundlage heraus zu nehmen geht schnell,die HEIMKOSTEN sind enorm,
so wird mit zweierlei Mass gemessen,
die finanzielle Unterstützung.d.h.im Klartext ,fachliches ausgebildetes Personal zu bekommen,Fehlanzeige,zu der geringen Entlohnung im sozialen Bereich kein Wunder ——
so waren die Besuche ,war die Beratung ,eigentlich sinnlos,
es scheitert auch an der Bürokratie—-schade und sehr traurig—
Ja, die Gesetze sind da, nur werden sie nicht eingehalten…..Weshalb haben wir denn diese neue (Unter) Reglung, dass derjenige, der Tranfer-
leistungen erhält, für diese auch eine Leistung erbringen müssen ??
Ich denke mal, weil die Personalkosten alles auffrisst…..
Ist an sich ja keine schlechte Sache….doch wenn dann z. B. Pflegekinder in Suchtfamilien gelangen , die überhaupt nicht für diese Arbeit ausgebildet sind und noch dazu selbst problembehaftet……