Bayerisches Staatsministerium der Justiz 02. Mai 2012 – Pressemitteilung Nr. 92/12
Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs:
„Die Opfer können nicht warten!“
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. „Der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der Verjährung etwas bewegt“, mahnte Merk.
Merk hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des Opfers ruht. Merk: „Den Opfern muss eine möglichst große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument, dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle, die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.“
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