Norman Schultz hält Vortrag an der Uni Köln

Ort: Uni Köln, Albertus Magnus Platz, Hauptgebäude 4.016

Zeit: Donnerstag, 3. Mai 2012 um 19:30 Uhr

Norman Schultz aus dem Beirat von netzwerkB hält am 3. Mai 2012 einen Vortrag an der Universität Köln über die Frage der Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt. Zentrales Anliegen ist es, eines der Hauptargumente aus den Positionspapieren von netzwerkB weiterzuentwickeln.

Gleichwohl die lebensweltliche Perspektive den meisten Menschen intuitiv klar ist, gibt es vor allem Widerstände aus einer formaljuristischen Betrachtung der Tatbestände. Systemkonforme Politiker berufen sich vor allem auf geltendes Recht, welches aber aus Sicht von netzwerkB keine Gültigkeit besitzt, solange es derart dramatische Ungerechtigkeiten hervorbringt. Aus diesem Grund geht es in diesem Vortrag nicht allein um die lebensweltlichen Argumente, sondern auch und vor allem um die Frage, ob auf Grundlage der Prämissen unseres Verfassungsstaates Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt zulässig sind. Das vorgetragene Hauptargument bezieht sich daher auf einen Widerspruch in der Argumentation der Aufhebungsgegner. Zwar hat dies keine Bedeutung für innerjuristische Argumentationen trägt aber dazu bei, die Forderung nach einer Systemänderung zu bestärken.

Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten und wird von Christian Aldenhoff (studierter Jurist) beantwortet werden. Es folgt eine kurze Diskussion und danach ein Umtrunk mit der Möglichkeit, das Thema weiter zu entfalten.