Die Presse.com 22.01.2012
Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.
Die Presse.com 22.01.2012
Privatsphäre. Ein Mann wurde strafrechtlich freigesprochen, obwohl er die Intimsphäre eines siebenjährigen Mädchen verletzt hatte. Zivilrechtlich hat er aber Schadenersatz zu leisten.
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Täter werden immer abgebrühter –
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,812316,00.html
das hat man nun von der Täterlobby, die ganz hoch in unserem Staat im Kurs steht. Sie fühlen sich schon so sicher, dass sie nicht eimal sich scheuen vor der Öffentlichkeit!!!