DIE RHEINPFALZ 18.01.2012
OLG: Kein „Obhutsverhältnis“ zwischen 32-Jährigem und 14-Jähriger – Besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch gefordert
KOBLENZ (nob). Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) fordert von der Politik eine Überprüfung, wie der gesetzliche Schutz für Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte verbessert werden kann.
Hilfe, was ist das denn für eine Auslegung eines Gummiparagraphen?
Das ist ja beinahe ein Freibrief für alle pädagogischen Kräfte, sich an Kinder ab 14 J. ranzumachen, wenn sie nicht direkt in einem Obhutsverhältnis zu den Kindern stehen.
Soll das jetzt heißen, dass auch in Heimen das Personal sich an alle Kindern ranmachen kann, die es nciht selbst und direkt in der Gruppe betreut. Das darf doch wirklich nicht wahr sein. Bin ich im falschen Film?
Wenn das Schule macht, dann werden einige, die bis dato verurteilt wurden aufgrund ähnlicher Fakten, vor Gericht ziehen.
Es ist, wie Alice Miller in ihrem Hörbuch sagt. Weil Gewalt an Kindern, egal ob subtil, oder raffiniert eingefädelt, beinahe schon legitim ist, regt sich keiner mehr auf, darf sogar ein OLG über die Bedürfnisse der Kinder nach Schutz und Verlässlichkeit Urteile fällen, die nur den Bedürfnissen dieses erwachsenen Lehrers entgegen kommen.
Empörte Grüße von Sarah
Die merkwürdigen Gesetze bzw. Einzelauslegungen der Gesetze gibt es nun mal.
Es ist richtig , dass die Politik die noch einmal überdenken sollte.
Aber dafür müssen Mehrheiten her.
Viel wirksamer wären Maßnahmen wie totaler Lehrentzug durch die Schulbehörden. Also die Bildungsminister sind gefordert.
Private Unternehmen können bei solchen Fällen ihren Arbeitern und Angestellten einfach kündigen.
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Selbst die Strafen der ersten Instanz sind so niedrig gewesen , dass
das nicht abschreckt.
Diese juristische Erbsenzählereien und legitimierte Triebhaftigkeit führten in Jahrzehnten zu Kumpaneien und l e g a l e m Täterschutz – solche Juristen haben vor lauter Zahlen und Paragraphen aufgehört selber zu denken, ihre Vernunft zu gebrauchen, ihrem Wissen zu folgen, ihrem Gewissen zu trauen.
FALSCHE GESETZE zulassen und für rechtmäßig erklären, wenn reihenweise Lüstlinge Kinder in ihrer Entwickelung stören, verstören, zerstören?
Wer lehrt diese Leute in Politik und Gesellschaft endlich einmal Empathie?? – die brauchen dringend Nachhilfe!!
Aufhebung der Verjährung für JEDES ABHÄNGIGKEITS-verhältnis!!!
Zitat aus :
http://www.stuz.de/stadt-und-land/lehrer-hatte-sex-mit-sch-lerin-frauennotruf-kritisiert-urteil?page=0,1
Wir sind empört über das Urteil des OLG Koblenz. Es ist uns völlig unverständlich “, erklärt Astrid Rund vom Frauennotruf Rhein-Hunsrück für die Landesarbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Frauennotrufe. „Nach unserer Auffassung liegt zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Schülern/Schülerinnen der gleichen Schule immer ein Obhutsverhältnis vor. Sexuelle Handlungen von Lehrkräften an Schülerinnen und Schülern der gleichen Schule sind daher als „sexueller Missbrauch an Schutzbefohlenen“ zu bewerten. Erst recht, wenn die Übergriffe wie in diesem Fall in Unterrichtsräumen u.ä. stattfinden. Alles andere widerspricht der Realität an Schulen.“ Seit Jahrzehnten arbeiten die Frauennotrufe in RLP präventiv gegen Sexualisierte Gewalt in Schulen. In den Jahren 2009 und 2010 wurde ein ganzheitliches Präventionskonzept als Pilotprojekt an fünf Standorten in Rheinland-Pfalz erprobt.
„Wir wissen, wie häufig es zu sexuellen Übergriffen im schulischen Alltag kommt und wie schwierig der Umgang mit diesem tabuisierten Thema nach wie vor ist. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass beispielsweise ehrenamtliche Sporttrainer ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen, während Lehrer ungestraft sexuelle Verhältnisse mit 14-jährigen Schülerinnen haben können“, kommentiert Eva Jochmann vom Frauennotruf Mainz.
Nach diesem Urteil ist es jetzt erforderlich, die Verantwortung von Lehrkräften für ihre Schüler und das Obhutsverhältnis zwischen Ihnen verbindlich festzulegen. Denn mit diesem Urteil, so befürchten die Fachstellen, werden bestimmte Formen von sexuellen Übergriffen legalisiert.
Also darf de facto ein Lehrer mit schülerinnen ab 14 jahren beischlaf haben!Das gerichtsurteil ist diesbezüglich ein freibrief für entsprechend orientierte lehrer,erzieher,sozialpädagogen etc.Bravo.1:0 für die pädosexuellen.
@Ex-Odenwaldschüler
…zumal, falls es sich dann nicht um „Beischlaf“ handelt, also „einvernehmlich“ ist, es wieder am Opfer ist, sich glaubhaft vor Gerichten zu behaupten, dass es sich eben nicht um „einvernehmlichen Sex“ handelte, sondern um Vergewaltigung – sex. Missbrauch.
Darin liegt das ganz, ganz große Problem dieser Gerichtsentscheidung.
Sarah
Richter sind selten bereit, ihr Urteil zu ändern.
Auch dann selten, wenn sich herausstellt, dass sie im Unrecht sind.
Dieses Phänomen gab es schon häufiger in der Rechtsprechung.
Warum ist das so?
Dazu gab es mal eine Fernsehsendung – habe leider den Titel vergessen.
In der Tat stellt es sich nun mal so dar, das in der Frage aufgrund des Fehlens der Straffälligkeit v. Vertretungslehrern in Fällen v. sexualisierter Gewalt juristisch alles in Ordnung sein mag.
Siehe dazu auch:
http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9367888
Ist wieder einmal so ein Beispiel einer weltfremden, täterorientierten Rechtspolitik von cdu/csu u. deren Schoßhündchen fdp. Man kann und sollte sich an der Stelle fragen, warum Gesetze von solchen Parteien erst in einer Salamitaktik an die Realitäten angepasst werden, wenn erst Öffentlichkeit da sein muss. Für irgendwelchen Blödsinn hat man viel Zeit, aber wenn es um die Realitäten geht, dann kann das ignorieren und feierabend machen einfach nicht schnell genug gehen!
Und offengesagt, wenn ein Vertretungslehrer offensichtlich wie hier geschehen, ein Vertrauensverhältnis in der Form missbraucht, sollte eigentlich der Gesetzgeber eine angemessen juristische Antwort darauf haben. Wenn cdu/csu das nicht gebacken bekommen, dann braucht es, um Druck aufzubauen, das es geht, eine deutliche Wahlempfehlung für alternative Parteien. So sieht es aus!