netzwerkB 18.01.2012
Offener Brief – Missbrauchsopfer werden belehrt
Die Forschung verkündet sexueller Missbrauch geht zurück und die Politik lässt sich feiern. Betroffenenverbände üben scharfe Kritik und werden mit Schulbuchplagiaten abgespeist.
Gegen Ende des letzten Jahres präsentierte Professor Pfeiffer seine umstrittene Studie zum sexuellen Kindesmissbrauch. Ein erfreulicher Rückgang der Betroffenenzahlen wurde darin festgestellt. Dennoch erntete dieses Ergebnis von vielen Betroffenenverbänden scharfe Kritik. So wählte das Team um Pfeiffer ein Studiendesign von 1992, das zwar Vergleichbarkeit zu einer früheren Studie gewährleistete, aber gerade im Hinblick auf die Fortschritte in der Traumaforschung hoffnungslos veraltet war. Zum Verständnis: Betroffene können die Gewalt, die ihnen widerfahren ist, oftmals nicht einmal vor sich selbst eingestehen und so machen sie ihr Kreuz auch nicht im Geheimen. Der berechtigte Verdacht, dass viele Betroffene sich bei den invasiven Fragen des Fragebogens nicht zu melden getrauten, diskutierte Pfeiffer jedoch nicht. Statt also über die Erhebungsmethode überhaupt nachzudenken, wurde mit den Ergebnissen der Befragung eine Kohortenuntersuchung durchgeführt. Das heißt: Verschiedene Geburtsjahrgänge wurden miteinander verglichen und ein Rückgang festgestellt. Dieser Vergleich bedeutet jedoch nicht zwingend, dass es sich bei unterschiedlichen Angaben zur sexualisierten Gewalt, dann auch tatsächlich um einen Rückgang handelt. Dass Betroffene unter den 16-Jährigen seltener sind als bei 40-Jährigen kann so zum Beispiel daran liegen, dass 40-Jährige aufgrund von langjähriger Traumatherapie eher über sexualisierte Gewalt reden können. Was die Pfeiffer-Studie daher als Erfolg aufzeigte, hätte auch ebenso ein biografischer Effekt sein können.
Zu diesen Kritikpunkten hätte das Team um Professor Pfeiffer Stellung beziehen müssen. Dies ist nicht geschehen. Politisch musste eine Erhebung reichen, um stolz zu verkünden, dass die sexualisierte Gewalt zurückgegangen sei. Die Studie stützte so das Ansehen des Runden Tisches und wurde sogleich von der Politik medial als Erfolg verbucht. Es ist jedoch klar, dass eine einzige Studie ein zu dünnes Eis ist, um den Schluss zu ziehen, dass die Fallzahlen dramatisch zurückgegangen wären. Vielmehr besteht nun mit einem unangemessenen Diskurs darüber die Gefahr, dass weitere Erhebungen zu dem Thema als politisch abgeschlossen gelten, obwohl dies ein Anfang für weitere Forschung hätte sein müssen.
Deswegen reagierte netzwerkB sehr skeptisch als Ende Oktober 2011 eine Anfrage von Professor Pfeiffer um Mitarbeit eintraf. Da wir nach wie vor glaubten, dass unsere Zweifel berechtigt sind, erstellten wir ein Schreiben, in dem wir diese Gründe darlegten und leiteten dieses auch an das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an Dr. Kristina Schröder weiter.
Die Antwort, die uns nun vor einigen Tagen aus dem Ministerium erreichte, zeigt, dass an einem Diskurs um die Studie wenig gelegen ist. Im Auftrag von Dr. Kristina Schröder und vollkommen verspätet wurde uns erläutert, dass das Design von 1992 übernommen worden ist, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Frau Dr. Schröder lässt uns erklären, was uns bereits klar war. Anstatt dann auf unsere anderen Argumente einzugehen, werden unseren Mitarbeitern wissenschaftliche Grundlagen wie Schulkindern erklärt. Zentrales Argument, insofern überhaupt von Argumentation gesprochen werden kann, lautet dann:
- „Die Veränderung der Stichprobengrösse im Rahmen der aktuellen Untersuchung lässt sich wie folgt begründen: Da die Stichprobengroße Einfluss auf die statistische Signifikanz eines Zusammenhangs nimmt, stellt die Erhöhung der Stichprobe ein gängiges Verfahren zur Absicherung der statistischen Signifikanzprüfung bei erwartet niedrigen Grundwahrscheinlichkeiten dar.“
Diese Darstellung, die eher an ein Schulbuchplagiat erinnert (wären die Schreibfehler nicht enthalten), wurde noch höflich ergänzt:
- „Wie groß im Einzelfall eine untersuchte Stichprobe mindestens sein muss, um gesicherte Ergebnisse zu erhalten, kann über spezielle Formeln bestimmt werden.“
Für die kostenlose Nachhilfe in Sachen Statistik der Sozialwissenschaften bedanken wir uns beim Ministerium von Frau Dr. Schröder natürlich, allerdings fragen wir uns nun, was der Frontalunterricht zu einem Diskurs zwischen zuständigen Politikern und Bürgern beitragen soll. Auch wenn das Ministerium uns vielleicht nicht vollends ignoriert hat, so hat doch niemand tatsächlich auf unsere Fragen geantwortet. Eine derart am Thema vorbeischießende Antwort verwandelt alle Erwartungen, die Betroffene an die Politik haben, in ein Nichts. Glaubt das Ministerium tatsächlich auf diese Art mit den Betroffenenverbänden zu kommunizieren?
Angesichts einer solchen Antwort wissen wir von netzwerkB nun nicht nur, dass Betroffene im Rahmen wissenschaftlicher Diskurse nicht ernst genommen werden, sondern wir wissen auch, dass wir die zuständigen Ministerien im Hinblick auf den wissenschaftlichen Diskurs nicht ernst nehmen müssen. Die Antwort aus dem Ministerium, so belehrend sie ausfällt, wird nicht mal den Ansprüchen gerecht, die Lehrer an Schüler der 7. Klasse stellen. Thema verfehlt, liebe Frau Dr. Schröder.
Norbert Denef ist Sprecher von netzwerkB, dem Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
(als PDF herunter laden)
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Bitte auf Facebook sharen und bei Twitter publik machen.
Dieses Statement sollte als offéner Brief direkt an Frau Schröder gehen. Es ist zu gut, als das es „nur“ hier gepostet wird!
Angemessene Polemik!
Moin,
ich schließe mich Sarah an.
Erst wird man von Frau Bergamnn-Pohls Mitarbeitern ( Ich gehe ja nicht wirklich davon aus, dass sie selbst geantwortet hat.) verhöhnt, mit einem 0815 – Antwortbrief nach ca. 9 Monaten und nun von Frau Schröder belehrt. Komisch finde ich, dass ich noch nie jemand kennengelernt habe der an solchen Studien teilgenommen hat. Bei der RV sind doch wohl ausreichend Menschen mit solchen Problemen als Rentner geführt, ebenso wie bei den Ämtern der Grundsicherung.
Vielen Dank!
eine Anmerkung bleibt: ist das Schreiben an Hr. Pfeiffer/ Fr. Schröder auch in voller Länge online?
Ich würde das sehr begrüßen. (Transparenz schafft Vertrauen)
MfG
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Anmerkung von Norbert Denef:
Um die Schreiben in voller Länge zu veröffentlich, würden wir die Einverständnise von Frau Schröder und Herrn Pfeiffer benötigen. Die haben wir „noch“ nicht, deshalb ist eine Veröffentlichung vorerst nicht möglich.
Wir haben den Offenen Brief nicht nur als Pressemitteilung verschickt, sondern auch an die Mitglieder des ehemaligen Runden Tisches, so wie an verschiedene Politiker des Deutschen Bundestages.
Mir erscheinen diese Statistiken reine Ablenkungsmanöver, die nicht wirklich was über die Realität aussagen und dass sich Damen und Herren der Ministerien auch nicht schriftlich noch verbal darüber austauschen, noch ein Interesse zeigen wollen an den Opferverbänden zeugt für mich eher von chronischer Ueberforderung – Angst vor dem Thema und Angst davor menschlich und politisch Verantwortung zu übernehmen. Denn dann müsste man es ja ausbaden in Prozessen, in Hilfsmassnahmen etc… und dafür scheint weder Zeit noch Geld vorhanden….
Es ist eine sanfte Form der Gewalt durch das Wegsehen und nicht zuhören und nachfragen und ernst nehmen des Gegenübers…
Die Mechanismen der Gewalt sind mitunter subtil und soo lange antrainiert, dass sie leider nicht mehr wahrgenommen werden.
So, dass wohl rüberkommt, der runde Tisch hat ausser den prominenten Personen an Aufmerksamkeit den Betroffenen wenig bis gar nix gebracht.
Da menschlich zu sein – Geld kostet.
Welcher Opferverband, bzw. welche Betroffene Person mag schon wie ein Schulkind abgefertigt werden? Wo sind wir denn? nun hingekommen…
Aufdecken, hinschauen, aufdecken, hinschauen, beharrlich sein und auf Kurs bleiben sind da wohl gefragt…
Ich habe auch persönlich an Frau Bergmann gemailt – viel geschrieben – nach bald einem Jahr erhielt ich eine Nachricht in einem Satz von ihr, der Rest war ein Standardbrief…
Herzliche Grüsse
Jacqueline
Wir hatten ebenfalls, bereits am 22.11.2011, einen offenen Brief verfasst. Im Gegegnsatz zu Netzwerkb ging der an die, mitbezahlenden Ministerin Frau Schava.
Inhalt:
Aufforderung zur Überprüfung der Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zum Thema Sexueller Missbrauch
Sehr geehrte Frau Schavan,
infolge des für uns doch sehr überraschenden Ergebnisses der am 18. Oktober 2011 in Berlin vom Kriminologischen Institut Niedersachsen (KFN) vorgestellten Studie zum Thema Sexueller Missbrauch mit Körperkontakt an unter 16-jährigen fordern wir Sie auf, diese Studie maßgeblich zu überprüfen und/oder durch ein zweites, kompetentes, unabhängiges Forschungsinstitut durchführen zu lassen, zumindest aber eine realistische Interpretation der Ergebnisse, sowie deren Weitergabe an die Medien.
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren soll zurückgehen, darauf lässt diese Studie schließen und wird in den Medien als „repräsentativ“ bezeichnet – was wir als Opferschutzverband unter keinen Umständen unkommentiert belassen.
Christian Pfeiffer, Leiter des KFN, verweist zur Begründung des Rückgangs von sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt an unter 16-jährigen auf die starke Medienwirksamkeit, dass Betroffene nun mehr öffentliche Aufmerksamkeit bekämen, woraufhin die Täter ein höheres Risiko eingehen würden, angezeigt zu werden. Befragt wurden zwischen Januar und Mai diesen Jahres rund 11.500 Menschen zwischen 16 und 40 Jahren beiden Geschlechts, darunter gaben 6,4 Prozent der Frauen und 1,3 Prozent der Männer einen sexuellen Missbrauch mit
Körperkontakt vor ihrem 16. Geburtstag an. Im Vergleich zu einer ähnlichen Studie des KFN von 1992, so Pfeiffer weiter,
wären die Zahlen gesunken, denn damals hätten 8,6 Prozent der Frauen und 2,8 Prozent der Männer von einem Missbrauch mit Körperkontakt vor ihrem 16. Geburtstag berichtet. (Artikel auf http://www.zeit.de)
Uns stellt sich die Frage, wie glaubwürdig diese Zahlen zu erachten sind und ob tatsächlich von einem Rückgang sexuellen Kindesmissbrauchs gesprochen werden kann. Zwischen der Studie von 1992 und der Aktuellen gibt es einen Unterschied, der Datenbestand vorher war ein völlig anderer: Damals wurden sehr viel weniger, nur 3.300 Menschen befragt, bestätigt Pfeiffer. Eignen sich diese beiden Studien trotzdem ohne weiteres zum Vergleich?
Vergessen scheint auch die Tatsache, dass die Mehrheit der Betroffenen ihre Erlebnisse zum Selbstschutz über einen langen Zeitraum verdrängt und keine Erinnerungen daran vorhanden sind. Sie sind traumatisiert. Wenn sich also jemand an seine Missbrauchserfahrungen (noch) nicht erinnert, wie kann er dann realistische Angaben machen? Uns wird oft von Betroffenen berichtet, dass sie z.T. jahrzehntelang ohne das Wissen lebten, sexuell missbraucht worden zu sein. Norbert Denef, Vorsitzende des Netzwerkes Betroffener sexualisierter Gewalt, bestätigt das. Und fast immer kommen durch den Täter implizierte Angst, Scham und Schuldgefühle beim Opfer hinzu, die daran hindern können, wahrheitsgemäß zu antworten. Selbst dann, wenn Erinnerungen fragmentiert bestehen. Sie sind in ihrer Intensität nicht mit Angst, Scham und Schuldgefühlen im ursprünglichen Sinne vergleichbar. Trotz gewährleisteter Anonymität kann die Überwindung, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, sehr groß sein.
Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Vorgehensweise der Befragung, die bedauerlicherweise nicht offen gelegt wurde, was aber notwendig für eine realistische Interpretation dieser „repräsentativen“ Zahlen wäre. (Keine eindeutige Angabe im Bericht zum Fragebogenteil, ob die Befragten allein waren, oder noch Dritte anwesend waren)
Denn Sicherheit ist für Überlebende sexueller Gewalt etwas Essentielles und allein, in einem geschützten Rahmen, fällt es ihnen erfahrungsgemäß leichter, über diesen Teil ihres Lebens einen Fragebogen zu beantworten. Ebenso von Bedeutung ist, dass die Interviewer das Gespräch ohne weitere Anwesende führen sollten, um potentiellen Betroffenen Schutz und Vertraulichkeit zu vermitteln. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kommt es sehr wahrscheinlich zu einigen Falschaussagen – unabsichtlich.
Zudem kritisieren wir, dass für diese Studie nur nach sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt gefragt wurde. Wir wissen doch aber, dass sexualisierte Gewalt bereits sehr viel früher beginnt, nicht zwingend mit Körperkontakt in Verbindung steht und ohne diesen auch nicht weniger traumatisch ist. Es wurden mehr oder weniger bewusst alle Formen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt ausgeklammert, z.B. das erzwungene, gemeinsame Ansehen von pornografischem Material oder durch das Internet in sog. Chatrooms. So tauchen Betroffene dieser Taten in der Statistik nicht auf und beeinflussen das Ergebnis dahingehend, dass man meinen könnte, sexueller Missbrauch im Allgemeinen ginge zurück. Zusätzlich wurden Tätergruppen ausgegrenzt, denn der Definition dieser Studie nach musste zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Altersunterschied von mindestens 5 Jahren bestehen. Doch was, wenn das Opfer 14 Jahre und der Täter 18 Jahre alt wäre?
Außerdem sind einige für dieses Thema wichtige Gruppierungen in die Befragungen nicht (genügend) mit einbezogen worden, darunter Katholiken, ehemalige Heimkinder, psychisch kranke sowie traumatisierte Menschen. Doch gerade innerhalb dieser Gruppierungen sind viele Betroffene – wenn nicht sogar die überwiegende Masse – stark zu vermuten und in dieser Studie des KFN leider unterrepräsentiert. Darin könnte die Ursache liegen, dass ein Schein des Rückgangs entstanden ist. Unsere Erfahrungen mit Betroffenen zeigen ganz deutlich: Wer einmal missbraucht wurde, ist in jedem Fall traumatisiert und hat zumeist mit psychischen Folgeerkrankungen zu kämpfen. Das bestätigt auch die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Christine Bergmann, die sich nun über ein Jahr intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt.
Und selbst von diesen Zahlen ausgehend gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund zur Entwarnung. Denn von 11.428 gaben 683 Befragte an, betroffen zu sein. Das bedeutet, jede Siebzehnte (16,7) Person ist betroffen, demnach noch immer 1-2 Kinder pro Schulklasse! Nicht zu vergessen, dass die Dunkelziffer sehr wahrscheinlich deutlich höher liegt. Und obwohl das Institut durch Aussagen „zu betreffen scheint“, „möglich“ und „vermutet“ viele Interpretationen offen lässt, wird das Ergebnis von den Medien absolutistisch dargestellt – es heißt, sexueller Missbrauch an Kindern ginge zurück.
Leider können wir diese Meinung nicht teilen und selbst wenn, wäre dies für uns kein Anlass, nicht mehr darüber zu sprechen. Es war zu lange ein Tabuthema und gerät zu schnell ins Vergessen und wird bei Nachlassen der Medienwirksamkeit von der Öffentlichkeit weder wahr noch ernst genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Fock
1. Vorsitzende Gegen-Missbrauch e.V
Nun ist es sicherlich nicht überraschend, das wir hierzu keine Rückmeldung erhalten haben.
Aber das veröffentliche dieser Studie war ein „gut“ geplanter Zeitpunkt
Lieber Ingo,
das kam mir auch sofort, als diese Studie veröffentlicht wurde,
Selbstbeweihräucherung des Runden Tisches – und der angeblichen Öffentlichkeit …
Ich hab dir zum Thema: Psychotherapiestellenstreichung unter Kontakte in deiner Homepage was gesetzt, was für dich interessant sein könnte.
Lieben Gruß von Sarah Mohn
Die Studie ist medial durch. Richtigstellungen prallen ab. Die Ergebnisse wurden von Prof. Pfeiffer zu schnell weitergegeben. Dies war nicht wissenschaftlich. Stattdessen müsste ein Forschung zu den Dunkelziffern stattfinden. Wir arbeiten nochmal ein abschließendes Positionspapier aus, dann muss es die Forderung an die Politik geben, wie aus dem Schreiben von Herrn Fock hervorgeht, dass diese neue Studien auflegen und vor allem, dass es nicht bei einer Studie bleibt, die dann als angeblicher Goldstandard fungiert.
Uns ist an der Studie übrigens noch aufgefallen, dass die Studienteilnehmer die Fragebögen mit nach Hause bekommen haben. Wenn dann ein 16-Jähriger oder eine 16-Jährige diese an der Haustür bekommen hat, aber ohnehin schon unter der Kontrolle der Eltern steht, ist es unwahrscheinlich, dass diese Bögen im Geheimen ausgefüllt werden. Der Druck wäre hier viel zu groß. Dem Argument muss ich noch nachgehen, aber auch diese Kritik kommt wesentlich zu spät, um noch medial etwas zu bewirken.
Die Bitte besteht, eigene Entwürfe von netzwerkB soweit es geht über die sozialen Medien zu verbreiten, um langfristig Druck auf die Regierung auszuüben, denn diese Öffentlichkeit wird zunehmend ein Druckmittel etwas zu verändern.
@Norman Schulz
Im Prinzip finde ich das verbreiten über die sozialen Medien auch gut.
Aber es muß alles alles juristisch einwandfrei sein, sonst kommt eine Klagewelle auf Netzwerkb zu. Selbst Vergleiche bei Zivilgerichten kosten viel Geld, was die Gegenseite in Massen hat. Herr Denef hat ja schon eine
Unterlassung erhalten und wenn ich richtig informiert bin auch eine Klage erhalten durch einen Verein.
Als Beispiel führe ich Herrn Griess , den Präsidenten der Fecris an , der zig mal verklagt wurde, weil er über die Fachwelt über Sekten Aufklärung betrieben hat und hier für netzwerkb auch schon einmal über Dinge, die er als Kind erlebt hat, geschrieben hat.
„jetzt 78 – als 16-Jähriger von einem katholischen Priester missbraucht“
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Die Fecris ist eine NGO Organisation : „Europäische Föderation der Zentren für Forschung und Information über das Sektenwesen.“
NGO mit speziellem beratendem Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen seit 2009 Internationale NGO mit teilnehmendem Status beim Europarat seit 2005
http://www.fecris.org/
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Hier die extrem vielen Klagen seit 16 Jahren:
http://www.norweger.at/griess-handelsgericht
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Hier die Aufklärungsseite von Herrn Griess .
http://griess.st1.at/sf.htm
Juristisch müssen die Dinge geklärt sein, aber ich verstehe nicht genau, was du meinst. Wenn sich jemand entschließt, diesen Artikel auf Facebook zu sharen, dann entsteht doch kein Problem oder? netzwerkB ist natürlich verantwortlich für die Inhalte, das heißt, wir müssen absichern, dass keine juristisch fehlerhaften Schreiben gepostet werden, zum Beispiel, dass Täter klar benannt werden, insofern es sich um verjährte Taten handelt, da andernfalls ein Vergleich teuer wird. Du meinst es wie bei Zeitungen, wo schließlich Gegendarstellungen gedruckt werden müssen oder? Ich meine letztlich verstehe ich deine Position so, dass wir uns genau überlegen müssen, was wir schreiben, aber die Verbreitung, insofern von anderen betrieben dürfte doch kein Problem sein? Also juristisch einwandfreie Inhalte müssen sein und mit Sicherheit wäre es gut, wenn die Community, sobald so etwas in Auge springt darauf verweist, damit das Risiko minimiert wird, aber die Verbreitung über soziale Medien ist doch nur ein zweiter Schritt. Wenn wir überlegen, dass mittlerweile 20 Millionen Deutsche bei Facebook sind und jene über jeweils nur 5 Stationen miteinander vernetzt sind, dann liegt hier Potential das aktiver genutzt werden könnte. Die Reichweite ist höher als bei jeder Zeitung. Das ist ein Punkt, der angedacht werden kann.
@Norman Schultz,
ich wundere mich immer wieder wie grundsätzlich unterschiedlich Gerichte urteilen.
Ich habe mich selber einmal zu sehr aus dem Fenster gelegt und bin mit meinem Fall sehr in die Öffenlichkeit gegangen.
Dann kam eine Unterlassungsklage, die dann mit einem Vergleich endete.
Trotz Kontaktverbot hat der Täter weiter nötigende beleidigende Briefe geschrieben noch schnell vor der Gerichtsverhandlung und Lügenschreiben über andere verbreitet.
Als ich die hochhielt im Zivilgericht und vorlesen wollte, wollte der Richter das nicht sehen. Für mich unfassbar.
Für den Mißbrauch, über den mehre Polizisten sagten , dass es Mißbrauch war und den extrem schweren Folgen mit Krankenhausaufenthalten hat sich der Zivilrichter nicht interessiert, da die Staatswaltschaft alles eingestellt hatte.
Wenn Opfer durch schreckliche Taten schwer psychisch erkranken, gibt es anscheinend nie einen relevanten Zusammenhang für Gerichte und Opfer.
Ein Staranwalt soll in dem Jahrhundertprozeß gesagt haben, dass eine Posttraumatrische Belasungsstörung ein Modewort sei.
Ein Schlag gegen die Ärzteschaft meine ich.
Die aber hat sich nicht zu Wort gemeldet.
Zivilrichter tauschen sich wohl nie mit Ermittlungsbehörden aus.
Dem Richter war nur wichtig schnell einen Vergleich ohne weitere Arbeit abzuschließen.
Mein Anwalt war auch entsetzt.
Nach dem Vergleich hat der Täter einmal noch Unwahrheiten über den Prozessausgang im Internet verbreitet.
Aber das reicht nicht aus für eine Klage wegen Durchbrechen der Vergleichsaufslagen durch ihn.
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Aber zu deinen Ausführungen bezüglich zB. Facebook finde ich gut, da ihr ja auch Rechtsanwälte habt, die euch beraten können.
Mit Facebook wurden schon einige Dinge ins Rollen gebracht.
Hallo Eva,
das ist natürlich alles skandalös, was du beschreibst und es erscheint mir extrem belastend. Ich selbst war einst in einer Gerichtssituation, wo mir als Geschädigter schließlich böser Wille unterstellt wurde als würde ich die Unwahrheit sprechen. Darüber denke ich noch 13 Jahre später nach, nicht auszudenken, wie belastend es sein muss, wenn man sich bedroht fühlt und keine Unterstützung von der Rechtssprechung in diesem Land erhält. Dazu noch wenn die Richter sich in keinster Weise dafür interessieren und den Fall nur schnell zu den Akten legen wollen. Aus diesem Grund kann ich nur jeden ermutigen, sich auf Facebook einen Account zu schaffen und ein Netzwerk aufzubauen, wo er seine Artikel verbreitet. Ich denke diese Dinge passieren auch, weil wir zu lange nicht teilgenommen haben. Zu den Fragen des Internets habe ich mal folgenden Artikel auf meiner Website verfasst: http://www.entgrenzen.de/2011/12/philosophie-des-internetschwarms-erste-grenzbestimmung/ Ich hoffe, dass sich mehr Menschen auf Facebook beginnen zu engagieren und so auch die richtigen Anliegen von netzwerkB nach vorne bringen.
Ganz liebe Grüße an dich 🙂
Die Idee mit Facebook ist auch deshalb gut, da viele Kinder und Jugendlich keine Zeitungen lesen aber jeden Tag in Facebook lesen und schreiben.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mein Antrag auf Opferentschädigung abgelehnt. Mit der Begründung ich würde mir nur dieses alles nur einbilden und Geschichten ausdenken und mit Beleidigungen wurde ich Beschimpft so dass ich einen Arzt aufsuchen musste da ich so einen hohen Blutdruck bekam von 210 zu 150 und fiel wieder in ein tiefes Loch.
Danach habe ich den Weißen-Ring gebeten mir zu helfen. Sie sind gleich gekommen und habe sich um mich gekümmert und mir geraten einen Anwalt zu nehmen der sich die Sache annimmt.
Ich habe mehrere E-Mails an den Runden Tisch Frau Dr. Bergmann geschrieben da sie auf meine E-Mails nie geantwortet wurde.
Ein Zitat meines Schreibens
Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,
hiermit möchte ich noch einmal auf meine Email-Nachricht vom 05.07.2010 erinnern. Leider haben Sie bis heute nicht reagiert und den Eingang meines Schreibens auch nicht bestätigt.
Möchten Sie mein Fall verschweigen und ignorieren?!
Das junge Leben, das über zwei Jahrzehnte gezeichnet ist von Missbrauch, Armut, Hunger, Schlägen, Demütigungen und Erniedrigungen sowie harter Arbeit. Und das habe ich 21 Jahre ertragen müssen!
Ich leide heute noch, „den Missbrauch“ alleine das hat schon gereicht, um mich in ein tiefes Unglück zu stürzen.
Frage Frau Dr. Bergmann;
“würden Sie die Qual des Leidens an ihre Kinder spüren wollen”?
Ich denke mal nicht, dass sie es ihren Kindern zugelassen hätten und wie ist ihr Bild zu dem Missbrauch von meiner Kindheit?
Jeden Tag muss ich heulen, Leiden, mich in meinen Gefühlen erniedrigt fühlen. Mich kotzt dieses Leben sehr an und ihnen scheint es ja auch egal zu sein?!
Ich hoffe Sie haben erbarmen und fürchten sich vor dem, dass Sie es nicht eingestehen können?!
Mit freundlichen Grüßen
B. Schulze
Ich kann Meinen Vorrednern nur zustimmen……
Ich hasse es, wenn über das Thema geforscht wird, und man dann aufgrund der Ergebnisse nicht bereit ist, entsprechende Änderungen durchzuführen.
Stattdessen wird seitens der Verantwortlichen ständig versucht zu begründen, weshalb nichts geändert werden kann oder muss.
Dieses Verhalten der Verantwortlichen ist wohl kein Ergebnis aus den bisherigen Studien, sondern eher eine vorherrschende, grundlegende, pauschale Haltung.
Fragt sich nun, wie das moralisch zu vertreten ist.
Ich wüsste darauf keine Antwort.