Verein ehemaliger Heimkinder e.V. 4.01.2011
aus Rundbrief 4/2011
Keine Entschädigungszahlungen
Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.
Eine Entschädigung ist eine Leistung, die darauf ab- zielt, den Verlust an Lebensqualität, Lebenseinkom- men, physischer und/oder psychischer Gesundheit finanziell auszugleichen.
Im Fall der ehemaligen Heimkinder aber handelt es sich nach dem Willen der Politiker und der Kirchen lediglich um Hilfsleistungen.
Genauer gesagt wird es gehen um: Rentennachzahlungen, Sachleistungen, Therapien.
Alle diese Leistungen wird es geben, wenn
- sie beantragt werden,
- die Hilfsbedürftigkeit des Antragsstellers nachgewiesen werden kann,
- die Hilfsbedürftigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt zu sehen ist.
Hierzu sollen sogenannte Anlaufstellen eingerichtet werden in den einzelnen Bundesländern.
Was bei diesem „Angebot“ für die Überlebenden noch hinzukommt, ist eine
Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf ein weiteres Verfahren, die sogenannte „Befriedungsfunktion“
Und das ist dann an Verlogenheit und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Denn normalerweise werden Schäden, bei denen es sich eben nicht um den Schaden an einer Person handelt, in Großverfahren verhandelt. Und dabei wird in der Regel zu einer Koppelung von Regeln und/oder gegriffen – will sa- gen, es werden Dinge zusammengeführt, von denen gesagt wird, dass das eine ohne das andere nicht in Frage kommt.
Beispiel:
Die Kirchen erklären sich bereit eine Summe zu zahlen, die den entstandenen Schaden ausgleicht.
Die Forderer (also ehemalige Heimkinder) erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, nicht weiter zu klagen, wenn die Summe akzeptabel ist.
Das wird dann solange verhandelt, bis beide Seiten sich mit der zu zahlenden Summe zufrieden zeigen.
Was aber gar nicht geht, ist das, was in unserem Falle geschehen soll:
- Die Schadensverursacher erklären einseitig eine Summe zahlen zu wollen!
- Wir, die ehemaligen Heimkinder also, sollen einen Verzicht auf weitere Klagen unterschreiben!
Und zwar egal, wie die Hilfeleistung aussieht, die jemand bekommt – das kann sich genauso um eine Brille wie um ein paar Stützstrümpfe handeln, um eine Therapie oder eine Hilfe bei der Suche nach einer neuen Unterkunft.
Es soll – so deutet es sich zur Zeit an – keinerlei Zahlungen geben, sondern lediglich Sachleistungen. Wenn überhaupt. Denn die Hilfen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine nachgewiesene Hilfsbedürftigkeit besteht und diese im ursächlichen Zusammenhang mit der Heimzeit steht.
Wie gesagt: Von Entschädigung kann keine Rede sein – eher von einem wahren Schnäppchen für die Schadensverursacher!
Überlegen Sie also gut,
- was Sie unterschreiben!
- Ob Sie überhaupt unterschreiben!
Wir — als Verein — werden auf jeden Fall auf unseren gerechtfertigten Forderungen bestehen:
- 300 €/Monat Opferrente, bzw. 54.000 € Einmalzahlung
- Für Überlebende mit Behinderung 400 €/Monat Opferrente, bzw. 72.000 € Einmalzahlung
- Einbeziehung aller Opfergruppen (Säuglingsheime, DDR-Heime)
- Weitergehende Klagemöglichkeiten für besonders schwer geschädigte Opfer!
In diesem Sinne
Heidi Dettinger
gefällt mir gut.
wünsche allen überlebenden-heimkindern duchhalten, durchhalten noch mal duchhalten. die kraft darf auch nicht fehlen.
auch muss die deutsche presse/medien verdammt noch mal um denken.
warum sind wir so wie wir sind? nur duch den staadt und die zwei großen reli.
ich habe mir mein gottverdammtes leben nicht ausgesucht, es wurde mir duch zwangsmissionierung????????????????
überlebende/bayern
1960-1978
Guten Tag Frau Heidi Dettinger
Ich habe Ihren Rundbrief von 4/2011 gelesen. Ich muss sagen das die Kirche mir 5000 € einmalig gezahlt hat und brauchte keine Unterschrift zu leisten.
1. Frage: soll ich es weite belassen oder ?????
2. Frage : Der Herr Norbert Denef ist der Meinung und hier ein Zitat vom
9.11.2011
Hallo Herr Schulz,
die Kirche hat Ihnen 5.000 Euro gezahlt und geht offensichtlich davon aus, dass damit Ihr Fall erledigt sei. Das trifft offensichtlich nicht zu, denn wie Sie schreiben, sind Sie danach in ein tiefes Loch gefallen.
Die Kirche hat Ihnen Schaden zugefügt und fragt nicht danach wie es Ihnen jetzt geht. Das gilt es deutlich zumachen, in dem Sie erneut an die Kirche herantreten und Forderungen stellen, dass man Sie nicht einfach fallen lässt, sondern Ihnen auch weiterhin hilft, ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Am besten ist, wenn Sie sich da anwaltlich vertreten lassen.
Herzliche Grüße
Norbert Denef
Bitte sagen sie mir wie ich mich verhalten soll. Und bedanke mich in Voraus bei Ihnen
Bernd Schulz
Nachschlag
Der Stadt ist noch schlimmer als die Kirche. Die Opfer werden Beschimpft und als unglaubwürdig und Krank dargestellt der Thüringer Landesverwaltungsamt gab mir das sogar schriftlich und lehnten den Antrag auf Entschädigung ab. Ich wurde 21 Jahre missbraucht und misshandelt. Wir mussten als Kinder auf dem Felde schwer Arbeiten die Verpflegung war schlecht und das in einen Katholischen Kinderheim in Ershausen. Ich habe ein Heft von 33 Seiten geschrieben das Heft heißt Kinderangst im Katholischen Kinderheim. Sie können das Heft erwerben für 8,00 € Danke
Meine E-Mail docbernd@gmx.de
also, ich bin der Meinung, das, sollten schriftliche Einlassungen staatl. Repräsentanten existieren, in denen verleumdet wird, dies belegende Dokumente mal an die Medien weiter geleitet werden sollten.
Einige Hintergrundinfos:
http://www.journalist.de/aktuelles/meldungen/waz-leaks-bilanz-faellt-positiv-aus.html
Man sollte dabei allerdings, wenn man zunächst einmal anonym eingescannte Dokumente an Redaktionen weiter geben will, die Meta Daten in den Dokumenten-Dateien zu entfernen. Dafür gibt es mehrere Lösungen, siehe bspw. http://www.freeware.de/blog/buero/office/digitale-spuren-metadaten-entfernen/ u. http://www.schieb.de/712215/verraeterische-metadaten-aus-dateien-entfernen
Ich möchte allen Betroffenen Mut machen und nicht aufgeben, da ich mit meinen Anwalt gegen den Freistaat Thüringen eine Klage am Sozialgericht Nordhausen erwirkt habe.
Begründung
Ich beantrage Leistungen nach dem Operentschädigungsgesetz zu erbringen, da ich in meiner Kindheit im Zeitraum von 1952 bis 1965
Im katholischen Waisenhaus in Ershausen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt wurde.
Da ich ein Heft über meine Kindheit und Jugend geschrieben habe von 35 Seiten. Kann jeder das Heft für 8.00 € erwerben, um meine kleine Rente auf zu stocken.
Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen
Bernd Schulz
Der Staat und die Kirchen drücken sich um Ihre Pflicht, gegen über den Opfern!
Die sollen dafür bluten, denn es ist deren Schuld und nicht die Schuld der Kinder! (so wie das hier aussieht)
Aus einem Opfer machen die immer wieder ein Opfer!
Opfer des Verbrechens, des Staates und der Kirchen!
Ich erhielt im Dezember ein Schreiben der Kirche in der mir 3000€ überwisen werden sollen laut dem runden Tisch. Das ist dann auch geschehen, seit dem renne ich jedoch von a nach b um das Geld als Opferentschädigung von meine Kontopfändung freizubekommen ohne Erfolg bisher. Sollte dies nicht geschehen so bin ich ziemlich am Arsch weil es dann auf meine Sozialhilfe angerechnet wird und ich müsste dann 10 Monate von meiner Rente von 120€ leben. Wieder eine Ohrfeige und viel Demütigung seitens der Kirche. Und wer bewertet die Sache überhaupt? Wer kann mir weiterhelfen und hat Tipps.Gibt es ein Forum für Opfer?Meine Tel . Nr denn es brennt 01525 33 85 622
Sehr geehrter Herr m. boegershausen ,
die Kirche hat mir 5.000 Euro gezahlt und wurde bei meiner Rente nicht angerechnet.
Ich habe mich erkundigt beim Sozialgericht dass das Geld was Sie als Opferentschädigung erhalten , darf weder das Sozialamt, Rente
oder andere Sozialleistungen angerechnet werden. Empfehlung
um ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Empfehle ich Ihnen sich da anwaltlich vertreten zu lassen. Den Sie auch nicht bezahlen müssen, da Sie Sozialleistungen erhalten und streben Sie eine Klage gegen Sozialstaat an.
Ich wünsche Ihnen alles gute und halten Sie durch. Ich bin auch durch die Hölle gegangen und Kämpfe heute noch um mein Recht.
Alles gute
Bernd Schulz
Hallo Herr Boegershausen,
Sie sollten schnellstens nachträglich Ihr Konto in ein Pfändungskonto (P-Konto) umwandeln lassen. Die Banken sind dazu verpflichtet es kostenlos einzurichten. Da die Frist aber am 27.12.2011 abgelaufen war, können Sie es nur noch nachträglich einrichten lassen. Desweiteren müssen Sie zum Amtsgericht gehen und sich die Entschädigung per Beschluss frei schalten lassen, da es sich um eine Leistung nach dem OEG handelt und eben diese Entschädigungszahlungen wie oben schon erwähnt nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden dürfen.
Die Verbraucherzentralen vor Ort helfen Ihnen da auch weiter, wie Sie sich nachträglich dieses P-Konto einrichten lassen können. Ist ja auch für weitere evtl. Pfändungen wichtig, da Sie ja dann über einen festgesetzten pfändungsfreien Betrag verfügen dürfen.
Auch ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Kopf hoch, es gibt immer Menschen an die Sie sich wenden können, denn jeder Mensch kann und ist ein weiterer Meilenstein in Ihrem Leben, der Sie auf Ihrem Weg begleitet und weiter bringt.
Hallo erstmal ,ich habe heute mit dem Büro telefoniert was für NRW zuständig ist und die haben mir gesagt das mein Vater wohl ne Sachspende bekommen würde wie ein neues Auto ,dies auch nur weil er nicht mehr zug fahren darf oder bus weil er sehr schwer krank ist und auch nur wenn er unterschreibt das alles andere nicht weiter verfolgt wird wie Klage gegen die Kirche und so ,jetzt weis ich nicht was ich machen soll ,die sagten mir das es ueberhaupt keine geldlichen mittel geben werde sondern nur irgendwelche Sachwerte aber damit ist meinem Vater nicht geholfen er hat immer noch psychische Probleme und ist sterbenskrank seine zeit ist schon angezaehlt ,ich bin am überlegen ob ich einen Anwalt für ihn beauftragen soll weil nächste Woche kommt jemand von dem Verein mal schauen was dabei rauskommt.