Verein ehemaliger Heimkinder e.V. 4.01.2011

aus Rundbrief 4/2011

Keine Entschädigungszahlungen

Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.
Eine Entschädigung ist eine Leistung, die darauf ab- zielt, den Verlust an Lebensqualität, Lebenseinkom- men, physischer und/oder psychischer Gesundheit finanziell auszugleichen.
Im Fall der ehemaligen Heimkinder aber handelt es sich nach dem Willen der Politiker und der Kirchen lediglich um Hilfsleistungen.
Genauer gesagt wird es gehen um: Rentennachzahlungen, Sachleistungen, Therapien.
Alle diese Leistungen wird es geben, wenn

  • sie beantragt werden,
  • die Hilfsbedürftigkeit des Antragsstellers nachgewiesen werden kann,
  • die Hilfsbedürftigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt zu sehen ist.

Hierzu sollen sogenannte Anlaufstellen eingerichtet werden in den einzelnen Bundesländern.
Was bei diesem „Angebot“ für die Überlebenden noch hinzukommt, ist eine
Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf ein weiteres Verfahren, die sogenannte „Befriedungsfunktion“
Und das ist dann an Verlogenheit und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Denn normalerweise werden Schäden, bei denen es sich eben nicht um den Schaden an einer Person handelt, in Großverfahren verhandelt. Und dabei wird in der Regel zu einer Koppelung von Regeln und/oder gegriffen – will sa- gen, es werden Dinge zusammengeführt, von denen gesagt wird, dass das eine ohne das andere nicht in Frage kommt.
Beispiel:
Die Kirchen erklären sich bereit eine Summe zu zahlen, die den entstandenen Schaden ausgleicht.
Die Forderer (also ehemalige Heimkinder) erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, nicht weiter zu klagen, wenn die Summe akzeptabel ist.
Das wird dann solange verhandelt, bis beide Seiten sich mit der zu zahlenden Summe zufrieden zeigen.
Was aber gar nicht geht, ist das, was in unserem Falle geschehen soll:

  • Die Schadensverursacher erklären einseitig eine Summe zahlen zu wollen!
  • Wir, die ehemaligen Heimkinder also, sollen einen Verzicht auf weitere Klagen unterschreiben!

Und zwar egal, wie die Hilfeleistung aussieht, die jemand bekommt – das kann sich genauso um eine Brille wie um ein paar Stützstrümpfe handeln, um eine Therapie oder eine Hilfe bei der Suche nach einer neuen Unterkunft.
Es soll – so deutet es sich zur Zeit an – keinerlei Zahlungen geben, sondern lediglich Sachleistungen. Wenn überhaupt. Denn die Hilfen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine nachgewiesene Hilfsbedürftigkeit besteht und diese im ursächlichen Zusammenhang mit der Heimzeit steht.
Wie gesagt: Von Entschädigung kann keine Rede sein – eher von einem wahren Schnäppchen für die Schadensverursacher!
Überlegen Sie also gut,

  • was Sie unterschreiben!
  • Ob Sie überhaupt unterschreiben!

Wir — als Verein — werden auf jeden Fall auf unseren gerechtfertigten Forderungen bestehen:

  • 300 €/Monat Opferrente, bzw. 54.000 € Einmalzahlung
  • Für Überlebende mit Behinderung 400 €/Monat Opferrente, bzw. 72.000 € Einmalzahlung
  • Einbeziehung aller Opfergruppen (Säuglingsheime, DDR-Heime)
  • Weitergehende Klagemöglichkeiten für besonders schwer geschädigte Opfer!

In diesem Sinne

Heidi Dettinger

Weiter lesen…