ZEIT ONLINE 6.01.2012
Die Odenwaldschule gefährdet die Aussöhnung mit den Opfern
In der Vorweihnachtszeit ging die Nachricht weitgehend unter: 1.000 Euro pauschal sollen ehemalige Schüler der Odenwaldschule erhalten, die dort Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Im Einzelfall kann sich der Betrag auf bis zu 10.000 Euro erhöhen. Mehr aber soll es nicht geben, ganz gleich, wie viel der Einzelne über die Jahre und Jahrzehnte bereits in Therapien investiert hat. Wer Geld haben möchte, muss einen Antrag bei der schuleigenen Stiftung »Brücken bauen« stellen.
obwohl selbst an der odenwaldschule massiv betroffen werde ich mich sicher dort NICHT melden. Die Schule gehört geschlossen und aus dem Erlös gehören die Betroffenen entschädigt-soweit das finanziell überhaupt geht. Allles andere ist schlicht untragbar!
Ein weiterer Skandal ist dieses Angebot.
Es sind noch immer die selben-geistigen-Kräfte am werk wie damals!Wahre Aufklärung hat nie stattgefunden-warum auch ?zuviele Prominente und Mächtige sind involviert-und die 1000 Euro Entschädigung entsprechen noch nicht einmal den gezahlten schulgeldern-in meinem fall zum beispiel würden das mit eingerechneter verzinsung mindestens 100 000 Euro entsprechen-allein das schulgeld von damals!Gezahlt für Quälereien, Demütigungen, sexuelle Gewalt und Einschüchterung.Von wegen gute schulbildung!
Da sind die Jesuiten ja wahre Engel! Hätte nie gedacht dass Ackermann und Co. besser ist als Süssmund und Freunde..Und sogar Vollmer war den Heimkindern gegenüber noch einsichtig und grosszügig im Vergleich mit den Reform-Pädagogen..
Tja-die SFGM und ihr Geschäftsführer und ehemaliger geschäftsführer der hodenwaldschule…..
Wieso sollen die Jesuiten Engel sein?
Lest Euch mal diese Begründung durch – (und vielleicht den Rest des Artikels)
„…Fünftausend Euro zahlen die deutschen Bistümer und Orden den Opfern von sexueller Gewalt in ihren Mauern. Das Geld soll keine Entschädigung sein. Darauf legt Thomas Busch, der Pressesprecher der Jesuiten, Wert. Es drücke eine Anerkennung ihres Leidens aus. Die Zahlung sei eine symbolische Geste. Fünftausend, das ist so wenig wie in keinem anderen Land in Europa. In Irland erhalten Opfer im Schnitt 60 000 Euro, in Österreich zwischen 5000 und 25 000, je nach Schwere des Falles. Ist deutsches Leiden billig? Sind 5000 Euro im Vergleich angemessen? „Da handelt es sich um unterschiedliche Kulturen“, sagt Thomas Busch. Die Entschädigung hat sich nach der für Holocaust-Überlebende gerichtet. Es schien undenkbar, dass es für sexuelle Gewalt einen höheren Betrag geben sollte….“
http://www.christundwelt.de/themen/detail/artikel/die-zahlungsmoralanstalt/
Odenwaldschule: Betroffene von sexueller Gewalt erneut gedemütigt
Heppenheim – Schon seit längerem wurde beschlossen: Ehemalige SchülerInnen, die an der Odenwaldschule sexuell missbraucht worden sind, sollen für das erlittene Leid unter gewissen Konditionen durch finanzielle Unterstützung entschädigt werden, berichtet „Die Zeit“ Nr. 02 vom 05.01.2012. Im Zuge des 2010 öffentlich gewordenen Missbrauchsskandals u.a. an der Odenwaldschule wurde am 15.07.2011 die schuleigene Stiftung „Brücken bauen“ mit Sitz in Heppenheim gegründet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, vorrangig Menschen zu unterstützen, die an der Odenwaldschule Opfer sexueller Gewalt geworden sind und dafür auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen will.
Die Konditionen
Für sämtliche von sexuellem Missbrauch betroffene ehemalige Schüler der Odenwaldschule sei von der Stiftung ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro vorgesehen, der im Einzelfall auch auf maximal 10.000 Euro angehoben werden könne. Wer einen Anspruch für sich geltend machen möchte, müsse einen entsprechenden Antrag ausfüllen und bei der schuleigenen Stiftung „Brücken bauen“ postalisch bis spätestens 30.06.2012 einreichen, danach wäre die von der Stiftung gesetzte Frist abgelaufen. Später gestellte Anträge würden dann nicht mehr berücksichtigt.
„Angemessene Verarbeitung der Situation“ (Stiftung „Brücken bauen“, Fördergrundsätze)
Nicht nur der festgelegte Pauschalbetrag ist für die Opfer entwürdigend niedrig, so wird aus Sicht der Betroffenen ihr erfahrenes Leid erneut „klein geredet“, als ließen sich lebenslange Folgen der erlittenen Traumata einfach mit 1.000 Euro abwenden. Und das, obwohl die Stiftung von „Leistungen in Anerkennung des Leides“ spricht, wie auf deren Homepage nachzulesen ist. Unbedacht auch, wenn man bedenkt, dass eine Therapiestunde, wofür die Hilfen u.a. gedacht sind, durchschnittlich mit 100 Euro zu berechnen ist und eine therapeutische Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs für ein glückliches selbstbestimmtes Leben mitunter Jahre in Anspruch nehmen kann. Paradox, die Stiftung definiert als Ziel die Unterstützung der Betroffenen bei einer „angemessenen Verarbeitung“ des Erlebten, um somit die Lebensqualität derer zu verbessern. Tragen 10 zusätzliche Therapiestunden tatsächlich zu einer „angemessenen Aufarbeitung“ bei? Wohl kaum.
Zu kurze Frist
Auch die durch die Stiftung gesetzte Frist ist so kurz, dass höchst wahrscheinlich der Großteil der Betroffenen es nicht realisieren können wird, Gelder für sich zu beantragen. Überlebende sexueller Gewalt benötigen durch Täter-induzierte Schuld-, Scham und Angstgefühle nicht selten Jahre oder gar Jahrzehnte, um erst einmal über das Geschehene sprechen zu können.
Soll hiermit verhindert werden, dass sich zu viele Opfer melden? Je weniger Betroffene sich melden, um so geringer werden die finanziellen Ausgaben sein. Schließlich müsste den Verantwortlichen diese Erkenntnis spätestens seit dem Missbrauchsskandal von 2010 bekannt sein.
Das Antragsformular
Der Beirat der Stiftung, bestehend aus Dr. Ingelore König-Ouvrier, Brigitte Ott und Dirk Römer, spricht im Antragsformular von Verständnis, wenn Betroffene „das Erlebte nur schwerlich in Worte fassen können“. Wie ironisch, denn dafür stehen genau 3 Zeilen zur Verfügung, wie auch für die Folgen. Diese Vorgabe zeugt nicht unbedingt von Verständnis, vielmehr erweckt sie den Anschein von Desinteresse hinsichtlich der Aufklärung sowie Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule.
Und das, obwohl Aufarbeitung doch im Interesse der Stiftung liegt, so jedenfalls liest es sich im „Kurzportrait der Stiftung“.
Davon kann bei dieser geringen Platzvorgabe doch keine Rede mehr sein.
„Absolute Verschwiegenheit“ (Antragsformular der Stiftung „Brücken bauen“)
Ebenso sichert die Stiftung bei der Behandlung der Angaben von den Antragstellern absolute Vertraulichkeit zu, wobei ein kleiner Hinweis am Ende des Formulars besagt, dass zur Bearbeitung des Antrags eine Weitergabe der Daten an Dritte, z.B. die „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung, notwendig ist. Dies wird als „Datenverarbeitung“ bezeichnet und eine Einwilligung des Antragstellers ist zwingend erforderlich, andernfalls könnte der Antrag nicht bearbeitet werden. Wo bleibt da die Vertraulichkeit? Auf der Strecke.
Konkret bedeutet das die unbedingte Weitergabe sämtlicher Auskünfte an die „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung, weil die Entscheidung über eine mögliche Bewilligung der Hilfen nicht wie erwartet vom Beirat der Stiftung, sondern von deren Empfehlung abhängt. Leider ist dies nicht auf den ersten Blick und auch nicht auf dem Formular ersichtlich, nur nachzulesen bei den Fördergrundsätzen der Stiftung. Wörtlich heißt es dort: „Grundlage für die Entscheidung ist die Plausibilitätsprüfung der Darstellung und der Angaben der Antragsteller durch die Clearingstelle sowie deren Empfehlung.“
Auf Betroffene wirkt dies so, als ob ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird. Erneut müssen sich die Opfer beweisen und die Täter? Sie müssen sich nicht erklären und behaupten, oder etwas beweisen und werden wohl auch nicht zur Verantwortung gezogen. Die Opfer hingegen müssen das Geschehene „plausibel“ und nachvollziehbar genug darstellen, um einen Anspruch auf Hilfe geltend zu machen. Leider steht wie üblich das Opfer in der Beweispflicht und nicht der/die Täter.
Was nicht zu übersehen ist …
Eine weitere Bedingung befindet sich unglücklicherweise ganz am Schluss des Formulars in der Erklärung: Betroffene müssen Personen oder Institutionen, die sie im Rahmen ihrer persönlichen Aufarbeitung oder Bedürftigkeit kontaktiert haben, oder denen das Betroffensein bekannt ist, für Rückfragen, wie es heißt, von der Schweigepflicht entbinden. Dies können Anwälte, Organisationen oder Opferschutzvereine sein, denen sich die Betroffenen freiwillig anvertraut haben. Das Verlangen einer Einwilligung hierfür stellt für Überlebende sexualisierter Gewalt einen erneuten Missbrauch dar, denn scheinbar wird das Vertrauen der Antragsteller benutzt, um nochmals ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen. Ein vollkommenes Vertrauen gegenüber der Stiftung sowie der „Clearing- Stelle“ des Runden Tisches der Bundesregierung wird pauschal voraus gesetzt, gewissermaßen erzwungen.
Bei sexuellem Missbrauch wird das Vertrauen in sich und andere zerstört. Dieser Umgang mit Opfern sexueller Übergriffe ist aus Sicht Betroffener aufs äußerste unsensibel und könnte sich zudem abschreckend auf sie auswirken.
Fazit
Dieser Antrag stellt nicht nur keine Hilfe dar, sondern erschwert den Weg zu Unterstützung und somit zum Heilungsprozess noch zusätzlich. Aber ist die Unterstützung Betroffener überhaupt das Ziel, das hier verfolgt wird? Oder soll hiermit lediglich das Ansehen der Odenwaldschule in der Öffentlichkeit wieder hergestellt werden? Ob die vielen Betroffenen sich überhaupt in der Lage sehen, diese Hilfen zu beantragen und ob sie ihnen auch gewährt wird? Verdient haben sie es.
Gegen-Missbrauch e.V.
Diese Mitteilung als PDF:
http://www.gegen-missbrauch.de/docs/pmoso.pdf
Quellen:
http://www.zeit.de/2012/02/C-Seitenhieb
http://www.stiftung-brueckenbauen.de/
http://www.stiftung-brueckenbauen.de/fileadmin/files/formulare/Antragsformular.pdf
@Prospero
Wenn Frau Peteler als Therapeutin sagt „Ich bekomme immer weniger Einblick, wie die Kirche mit dem Problem umgehen will“ und sie inzwischen für ihre Forderung „bemitleidet“ wird, die rkk müsse Vorreiter sein und sie „auf eine Wand der Nichtinformation“ stößt … – was sagt uns das?
Ich möchte es einmal etwas drastisch mit Martin Luther „Bescheißerei zu Trier“ nennen.
Damals ging es dort um einen anderen Grund zur Empörung – heute hockt der Bischof von Trier auf seinem römischen Misthaufen, den er so wie bisher niemals zu einem guten Kompost umsetzen kann …
Und Therapeuten-Vereinigungen lassen einzelne PsychotherapeutInnen allein mit ihren Erkenntnissen …
Und Merkel merkt nichts …
Und Christ samt Welt versinken in der Sexsumpf-Seuche …
„Herrjott, schick uns Hirn vom Himmel“!!!
Die können mich mal mit ihrem almosen -sind die der liebe gott???Für mich sind die Täter und die Mitwisser und Weggucker Schwerverbrecher die dank ihrer pädophilen netzwerke bis in sog höchste kreise und die medien nie juristisch belangt wurden.Die Schule selbst ist und bleibt eine Täterinstitution die schon längst dicht gemacht gehört!Dieser Täterinstitution geht es wie eh und je nur um sich selbst und ihren guten ruf sowie um das geld das man vom jugendamt und eltern die ihre kinder für viel geld los werden sollen.Der alte OSO-Geist spukt weiter.Einfach nur noch widerlich und ekelerregend.
Und natürlich geht es auch darum das sich möglichst wenige Betroffene bei der Hodenwaldschule und ihren Helfershelfer melden-bei den Konditionen auch wahrscheinlich.
Über die odenwaldschule wird man in sachen sexuelle gewalt wohl nichts mehr wesentliches hören da den opfern und sonstigen wissenden via unterlassungsklagen Aussagen diesbezüglich verboten wurden nachdem im vorfeld bedrohungen unterschiedlichster art nicht in allen fällen fruchteten. Eine Aufklärung der damaligen taten hat daher nie wirklich stattgefunden weil nicht erlaubt.Das was man bisher erfahren und lesen konnte stellt nur die spitze des eisbergs da.Zeitungen schreiben nicht mehr und für journalisten ist das thema wohl durch.
@ Odenwaldschüler
Danke für die Information. Ist jetzt hoffentlich nicht das „endgültige Ende“ der die Odenwaldschule betreffenden Aufklärungswelle …
@klaraklara:Ich denke das ist das endgültige ende zumindestens was die nächsten jahre angeht.
Lieber Mitstreiter,
nein, das ist nicht das Ende. Dass überall die Institutionen, ob kirchliche oder andere, gerne den Deckel drauf hätten und dafür alle Register ziehen, ist ja verständlich und outet sie nur noch weiter als das, was sie sind. Dass sich Täter gerne der Rechtsmittel bedienen, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, ist völlig normal und legitim. Deshalb sind sie ja Täter, da sie sich nicht an Verantwortung und Moral gebunden fühlen. Das unterscheidet sie von anderen Kriminellen gar nicht, egal unter welchem Deckmantel sie daherkommen. Der Korpsgeist in Bruderschaften und Sekten ist ein Garant der Macht, das ist an der Odenwaldschule nicht anders als in kath. Institutionen. Hören wir nicht auf, das an die Öffentlichkeit zu bringen, ganz mit rechtlich zulässigen Mittel. Und ändern wir das.
@fabian:das ende was die detaillierte aufklärung -was die odenwaldschule betrifft – angeht da es wegen unterlassungsklagen nicht mehr geht.Ich darf z, b, die taten und meinen täter nicht benennen.So geht es vielen anderen auch .
fabian, so isses – und außerdem solltet Ihr ALLE Euch an der Sammelklage beteiligen – die Verjährung muss weg!!!