DUNKELZIFFER e.V. 23.12.2011
Stellungnahme des Vereins Dunkelziffer e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen:
Der Verein Dunkelziffer e.V. unterstützt die Forderung nach Aufhebung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung.
Bekanntlich setzt sich Dunkelziffer dafür ein, dass sexueller Missbrauch generell als Verbrechen geahndet wird, weil die seelischen Folgen auch bei so genanntem einfachen sexuellen Missbrauch für die Betroffenen zumeist ein Leben lang andauern. Verbrechen mit derart schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch die Gesellschaft insgesamt, dürfen niemals verjähren. Wenn Zweck der Verjährungsvorschriften laut Gesetzgeber die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit ist, kommt dies ausschließlich den Tätern zugute.
Von sexueller Gewalt Betroffene sollten ohne Druck zu dem Zeitpunkt Strafanzeige erstatten und/oder ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen können, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen.
Das Strafrecht stellt hohe Anforderungen an den Nachweis von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Betroffenen müssen im Rahmen ihrer Zeugenaussagen detaillierte Angaben zu den einzelnen Tatvorwürfen machen und sich im Zweifelsfall zusätzlich einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung unterziehen.
Auch ein zivilrechtliches Schadenersatz-/Schmerzensgeldverfahren erlegt den Betroffenen als Klägerinnen und Klägern die Beweislast für ihre Behauptungen auf, sexuelle Gewalt bzw. sexuellen Missbrauch erfahren zu haben.
Die Hürden sind also sehr hoch, so dass kaum mit einer Flut von Strafanzeigen bzw. zivilrechtlichen Klagen zu rechnen ist, sollten die Verjährungsfristen aufgehoben werden.
Der Gesetzgeber, der sich gern den Opferschutz auf seine Fahnen schreibt, ist aufgerufen, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit unter Berücksichtigung der Opferbelange neu zu definieren.
Sehr gehrte Damen und Herren, zu diesen Thema möchte ich wie folgt Antworten. Ich bin heute 64 Jahre alt seit 53 Jahren versuche ich mit mir und meiner Vergangenheit ins reine zu kommen bis heute habe ich es nicht geschafft. Den 13 Jahre meines Leben verbrachte ich in Heimen der DDR. 1953 kam ich in des Kinderheim Königsheide… als sehr kleines Mädchen (6 ) Jahre war ich den sexuellen Bedürfnissen meines Stiefvaters ausgesetzt. Mit 11 Jahre wurde ich von meinen Stiefvater schwanger. Das Jugendamt was damals mein Gesetzlicher Vormund war bestand auf Stillschweiger der Scwangerschaft und zwang mich zur Abtreibung.. Bezahlt habe ich dafür mit Kinderlosigkeit… Um kein Aufstehen zu erregen wurd eich nach Radebeul in ein Sonderhilfschlheim abgeschoben in diesen Heim Lebten nur Geistigbehinderte KInder. Als ich dann 1966 ich war damals 19 Jahre nach Berlin bin wurde ich auf grund meiner Negativen Vergangenheit weiter von den damaligen Regime der DDR diskriminiert. Ich musste mich beweisen mich Anstrengen um ein würdiges Mitglied der sozialisten Gesellschaft zu werden. Mein Lebenwille wurde gebrochen Heute bin ich Alt und Krank undBeziehe eine kleine Rente umd Lebe am Existentsminimum. Ich kann meine Ansprüche nicht einklagen und deshalb bitte ich die Verjährungsfristen auf zu heben. Und der Staat sich seiner Verantwortung stellt…
Auch in Sachen odenwaldschule hat das jugendamt die kinder-obwohl bekannt war das dort diverse pädosexuelle lehrer sich an kindern und jugendliche vergehen-massenweise in die odenwaldschule geschickt und von steuergeldern das hohe schulgeld bezahlt.Auch dort wurden mädchen schwanger und zu abtreibungen-damals in deutschland z. t.noch illegal-gezwungen bzw. zum hergeben ihrer neugeborenen unter zwang sprich adoption,das natürlich auch mit hilfe und wissen der eltern und des jugendamtes!!!
@ex-Odenwaldschüler, das ist ganz schrecklich, was an der Odenwaldschule geschah-das Jugendamt hat die Täter unterstützt und war somit Mittäter. Leider gibt es immer noch kriminelle Jugendamtmitarbeiter, die Pädokriminelle unterstützen und Täterschutz betreiben. Das ist meine Erfahrung.